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  • 19.01.2017 00:34 - Die Verwirrung durch Amoris laetitia: In manchen Diözesen gilt „Ja“ und „Nein“ –
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Die Verwirrung durch Amoris laetitia: In manchen Diözesen gilt „Ja“ und „Nein“ – Das Beispiel Florenz
19. Januar 2017


Dom von Florenz: Spaltung, Verwirrung und Widersprüch nehmen wegen Amoris laetitia in der Kirche zu. In manchen Diözesen gilt sowohl ein "Ja" als auch ein "Nein" zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene
(Florenz) Das umstrittene nachsynodale Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus produziert in der katholischen Kirche Spaltung und Durcheinander. Wie Amoris laetitia im Erzbistum Florenz funktioniert, schildert der Vatikanist Sandro Magister. Seine Zusammenfassung lautet: „Ob Ja oder Nein scheint einerlei“.

Verschiedene Bistümer – sich widersprechende Interpretationen

Aus Malta vom 6. Januar und vom Personalordinariat Kathedra Petri vom 16. Januar stammen nur die vorerst jüngsten Instruktionen für Klerus und Gläubige zum umstrittenen Dokument Amoris laetitia. Die beiden Instruktionen könnten nicht gegensätzlicher sein. Sie stellen einen regelrechten Widerspruch dar. Das Personalordinariat der ehemaligen Anglikaner und Episkopalen Nordamerikas bestätigte die überlieferte Praxis und schärft ein, daß es für wiederverheiratete Geschiedene unmöglich ist, die Heilige Kommunion zu empfangen, solange sie nicht bereuen und ihre Situation ändern. Das genaue Gegenteil sagen zeitgleich die Bischöfe von Malta. Sie behaupten, daß wiederverheirateten Geschiedenen, wenn sie sich selbst für würdig halten, die Heilige Kommunion gar nicht verweigert werden könne. Sollten Priester es dennoch tun, droht ihnen Bischof Grech von Gozo mit der Suspendierung a divinis.

„Die Instruktionen sind häufig untereinander im Widerspruch, weshalb es dazu kommt, daß in einer Diözese die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene, die more uxorio leben, zugelassen ist, in einer anderen, vielleicht sogar benachbarten Diözese hingegen nicht“, so Magister.
„Doch nicht nur das: Es kommt sogar vor, daß in einer Diözese sowohl das ‚Ja‘ als auch das ‚Nein‘ zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene gleichzeitig zugelassen sind.“

Bevorstehendes Chaos in Florenz

Im Erzbistum Florenz hat Kardinal Giuseppe Betori einen „diözesanen Weg der Formung“ begonnen, um die Priester und die Gläubigen in einer „richtigen Lesart von Amoris laetitia“ zu bilden.

Der Auftakt dieser „Formung“ erfolgte am 8. Oktober 2016. Kardinal Bertori lud dazu Kardinal Ennio Antonelli, seinen Amtsvorgänger als Erzbischof von Florenz, ein. Kardinal Antonelli wurde von Papst Benedikt XVI. an die Römische Kurie berufen, wo er von 2008-2012 Vorsitzender des Päpstlichen Familienrates war.

Antonelli erteilte Instruktionen, die „in perfekter Kontinuität mit dem Lehramt der Kirche und der früheren Päpste“ stehen. Daher erklärte er den Kommunionempfang durch wiederverheiratete Geschiedene, die more uxorio leben, für ausgeschlossen. Er betonte dieses Verbot, obwohl der Kardinalvikar von Rom, Agostino Vallini, im Auftrag von Papst Franziskus wenige Tage zuvor das genaue Gegenteil verkündet und den Kommunionempfang durch permanente Ehebrecher freigegeben hatte.

Seither gilt in Rom der Bruch mit der überlieferten pastoralen Praxis und in Florenz die Kontinuität mit der überlieferten pastoralen Praxis. Die beiden Bistümer spiegeln die Spaltung der Kirche wider, von der Kardinal Carlo Caffarra vor wenigen Tagen sagte, daß „nur ein Blinder“ leugnen könne, daß „in der Kirche zu Amoris laetitia die größte Verwirrung herrscht“.

VIII. Kapitel legt Verfechter der „neuen Barmherzigkeit“ aus

Seit dem 8. Oktober lädt Kardinal Betori jeden Monat einen anderen Referenten nach Florenz ein, um ein Kapitel nach dem anderen von Amoris laetitia noch einzeln zu behandeln.

Msgr. Basilio Petrà
Msgr. Basilio Petrà
Am 25. März steht das umstrittene VIII. Kapitel auf dem Programm. Als Redner ist Msgr. Basilio Petrà eingeladen, der progressive Vorsitzende der Vereinigung Italienischer Moraltheologen (ATISM). Petrà ist einer der vehementesten Verfechter der Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion.

Mit einem Aufsatz in der progressiven theologischen Zeitschrift Il Regno (Heft 8/2016 v. 15.04.2016) legte Petrà bereits im April 2016, kurz nach der Veröffentlichung von Amoris laetitia, seine Überzeugungen auf den Tisch. Er ging soweit, sogar die Rolle des Priesters als Beichtvater und Begleiter auf einem „Weg der Unterscheidung“ als „nicht notwendig“ zur Seite zu legen. Der Moraltheologe schrieb wörtlich:

„Der mündige Gläubige könnte zur Entscheidung gelangen, daß in seinem Fall keine Notwendigkeit zur Beichte gegeben ist.“
Zur Erklärung schrieb Petrà unter Verweis auf Amoris laetitia:

„Es ist nämlich absolut möglich, daß eine Person nicht das angemessene Moralbewußtsein hat und oder nicht die Freiheit, anders zu handeln, und daß sie – obwohl sie etwas tut, was objektiv als schwerwiegend betrachtet wird – in moralischer Hinsicht keine schwerwiegende Sünde begeht und daher keine Pflicht hat, zu beichten, um zur Eucharistie zugelassen zu sein. ‚Amoris laetitia‘ spielt im Paragraph 301 eindeutig auf diese Lehre an.“
Magister dazu: „Mit anderen Worten: Jeder ist frei zu tun wie er will, ob ‚erleuchtet‘ oder unbewußt“.

Magister weiter:

„Bis zum 25. März sind es noch zwei Monate. Bis dahin sollte für den Klerus und die Gläubigen von Florenz das ‚Nein‘ gelten, das Kardinal Antonelli begründet dargelegt hat. Aber nach dem 25. März wird auch das ‚Ja‘ in Florenz offizielle Gültigkeit haben, und das in ein und derselben Diözese. Und dann wundert man sich, daß ‚Dubia‘ zur Klarheit von Amoris laetitia entstehen?“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons/Il Regno (Screenshot)
http://www.katholisches.info/2017/01/19/...ispiel-florenz/




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