Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilt: "Es gibt kein Recht auf Selbstmord oder Selbstmord"
Beihilfe Zum Selbstmord , Europäische Gerichtshof Für Menschenrechte , Euthanasie , Vincent Lambert
5. Januar 2017 ( AlexSchadenberg ) - The Times of Malta veröffentlichte ein Interview des neuen Jahres von Matthew Xuereb, mit Chief Justice emeritas Vincent De Gaetano, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Malta.
Xuereb fragte Justice De Gaetano eine Frage über Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord und Vincent Lambert Fall . Justiz De Gaetano antwortete mit den Worten:
Man kann nicht mit wenigen Worten zu einer sehr komplexen rechtlichen und moralischen Frage gerecht werden. Euthanasie, wie sehr man versucht, die Definition zu sichern, fliegt angesichts der Menschenwürde.
Es gibt kein Recht auf Selbstmord oder Selbstmord im Rahmen des Übereinkommens zu unterstützen und keine positive Verpflichtung zur Bereitstellung solcher. Der Fall Lambert betraf den Rückzug von Flüssigkeiten und Nahrungsmitteln von Vincent Lambert, der inkompetent war, medizinische Entscheidungen zu treffen und dessen Wünsche unbekannt waren. Justiz De Gaetano antwortete auf diese Frage mit den Worten:
Bei Lambert ging es vor allem darum, ob in Abwesenheit eines klaren Hinweises auf den Willen des Patienten die normale Versorgung durch Nahrung und Hydratation zurückgezogen werden konnte. Es war eine versteckte Form des Euthanasie . Die Legalisierung der Sterbehilfe und des assistierten Selbstmordes stellt keine individuellen Rechte dar, aber es gibt Ärzten oder anderen das Recht, Ihren Tod zu veranlassen. https://www.lifesitenews.com/blogs/pope-...not-like-christ Nachdruck mit freundlicher Genehmigung von Euthanasie Prevention Coalition .
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