Mittwoch, 25. Januar 2017 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Leihmutterschaft ist Menschenhandel
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Foto CherryX, Wikimedia Commons Lizenz CC BY-SA 3.0 (PM Face (Föderation der katholischen Familienverbände in Europa)) Das Große Kammergericht stellt klar: elterliche Bande müssen nicht anerkannt werden, wenn eine biologische Verbindung zwischen Eltern und Kind nicht vorliegt. Das Argument des Kindesrechts kann nicht missbraucht werden, um nachträglich die verbotene Prozedur der Leihmutterschaft zu legitimieren. Kein Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention begründet ein „Recht auf ein Kind“ für Erwachsene.
Straßburg, den 25. Januar 2017
Gestern hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden, dass "die Entfernung eines Kindes durch die Behörden, das durch gestationale Leihmutterschaft geboren wurde und wo keine biologische Bindung zu den Wunscheltern vorliegt, nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt". Das bahnbrechende Urteil stärkt den Schutz von Kindern, die durch Leihmutterschaft geboren wurden und Menschenhandel zu unterbinden hilft.
2011 schloss ein italienisches Ehepaar einen Leihmutterschaftsvertrag in Russland ab. Das Kind, das auf der Basis dieser Vereinbarung geboren wurde, hatte keine biologischen Bindungen mit seinen Wunscheltern. Das Ehepaar brachte das Kind mit einer gefälschten Geburtsurkunde nach Italien, wo man die italienischen Behörden aufforderte, das Kind als ihr Kind zu anzuerkennen. Der Antrag wurde von den Behörden abgelehnt, die das Baby unter Vormundschaft stellten. Später wurde das Kind von einem anderen Paar adoptiert. Das Ehepaar, das für die Leihmutterschaftsvereinbarung verantwortlich war, brachte den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der nunmehr entschieden hat, dass Italien die Europäische Menschenrechtskonvention nicht verletzt hat.
Der Gerichtshof folgt der Auffassung, dass - da keine biologische Verbindung zum Kind vorliegt - der Staat nicht verpflichtet ist, die legale Abstammung bei Leihmutterschaftsvereinbarungen anzuerkennen. Außerdem erklärte der Gerichtshof, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt: ein durch Leihmutterschaft gekauftes Kind kann auch deswegen nicht anerkannt werden, weil dadurch die nationalstaatlich verbotene Prozedur der Leihmutterschaft nachträglich legitimiert werden würde.
FAFCE begrüßt diese Entscheidung, die den Schutz von Kindern stärkt und ein deutliches Signal gegen Leihmutterschaft und Menschenhandel ist. "Es ist sehr positiv, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit diesem Urteil das Recht des Staates anerkannt, Leihmutterschaftsvereinbarungen nicht zu legitimieren. Das Urteil bestätigt die Notwendigkeit, die Rechte von Kindern, die auf der Basis von Leihmutterschaftsvereinbarungen geboren werden, zu verteidigen und die derzeit existierende Grauzone zu einem vermeintlichen "Recht auf ein Kind" zu stoppen“ sagt FAFCE-Präsident Antoine Renard.
Der Zusammenhang von Leihmutterschaft und Menschenhandel wird mit der "ergänzenden Stellungnahme" des russischen Richters Dmitry Dedov unterfüttert, die lautet: “Menschenhandel geht Hand in Hand mit Leihmutterschaftsvereinbarungen. Die Tatsachen im vorliegenden Fall zeigen eindeutig, wie leicht es ist, Menschenhandel formell als eine Leihmutterschaftsvereinbarung hinzustellen. Das Phänomen der Leihmutterschaft selbst kann sich als sehr gefährlich für das Wohlergehen der Gesellschaft erweisen. Ich verweise nicht auf die Kommerzialisierung von Leihmutterschaft, sondern auf jede Form von Leihmutterschaft."
FAFCE lobt die italienischen Behörden, die die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes in dieser sensiblen Angelegenheit angerufen haben. Der Gerichtshof bestätigt mit seinem Urteil, dass der italienische Gesetzgeber versucht hat, Kinder vor illegalen Praktiken zu schützen, die unter den Begriff Menschenhandel fallen. Im vorliegenden Fall durch das Verbot der privaten Adoption, die auf der Basis eines Vertrages von Einzelpersonen zustande kommen sollte und durch die Beschränkung des Rechts von Adoptionseltern, ausländische Minderjährige nach Italien zu bringen, wo internationale Adoptionsvorschriften eingehalten werden.
Dieses Urteil folgt der Ablehnung eines Berichts in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der bei Zustimmung die Tür zur Anerkennung von Leihmutterschaft geöffnet hätte. Es gibt viele europäische Staaten, die Leihmutterschaft verbieten und viele, die bereit sind, diese Praxis zu beschränken. http://kultur-und-medien-online.blogspot...Medien+-+online) Das heutige Urteil ist uns Ermutigung, den Kampf gegen Leihmutterschaft fortzusetzen, denn diese Praxis geht automatisch mit Menschenhandel und Ausbeutung einher.
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