Initiative regt „Babycaust-Gedenktag“ an Veröffentlicht: 27. Januar 2017 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, BABYCAUST-Gedenktag, Frankfurter Richter, Günter Annen, Hadamar, Holocaust-Gedenktag, Initiative Nie Wieder, international, Lebensrecht, NS-Verbrechen, Opfer, Rechtsstaat |Hinterlasse einen Kommentar Pressemitteilung der Initiative „Nie wieder“:
Der 27. Januar ist seit 1996 „Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“. An diesem Tag wird weltweit in verschiedenen Veranstaltungen besonders der Millionen Opfer des Nationalsozialismus gedacht. baby_hand_abtreibg_cdl11_a4357ad790
Dieser Gedenktag ist wichtig und richtig, denn die Verbrechen der NS-Diktatur sollen den nachfolgenden Generationen als mahnendes Beispiel vor Augen geführt und alles unternommen werden, dass solches Unrecht nie wieder geschieht.
Die Initiative „Nie Wieder“ fordert erstens, den 28. Dezember (liturgischer „Tag der unschuldigen Kinder“) als „Babycaust-Gedenktag“ einzuführen, zweitens sofort den weltweiten „Massenmord an unseren ungeborenen Kindern“ zu stoppen:
„Unsere Politiker sind nicht mehr glaubwürdig, wenn sie jedes Jahr einen Kranz am Holocaust-Gedenkmal niederlegen, großartige Reden schwingen und den derzeitig stattfindenden „Babycaust“, den Massenmord an unseren ungeborenen Kindern, nicht nur zulassen, sondern größtenteil auch noch staatlich finanzieren“, erklärt Günter Annen, der Vorsitzende der Initiative „Nie wieder“. Abtreibung
Wann werden deutsche Politiker und die Justiz sich endlich die folgende Feststellung der Frankfurter Richter im sogenannten „Hadamar-Prozeß“ vom 21.3.1947 zu Herzen nehmen und auch die zur Zeit stattfindende „rechtwidrige, aber straffreie“ Ermordung ungeborener Kinder beenden?
„Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat…
Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.
Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben…“ https://charismatismus.wordpress.com/201...t-gedenktag-an/ Günter Annen, Leiter der Initiative „Nie Wieder“ https://charismatismus.wordpress.com/201...t-gedenktag-an/ https://www.lifesitenews.com/news/bishop...vism-being-crea
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