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  • 01.02.2017 00:07 - Vier Kardinäle stellen sich Papst Franziskus mit fünf „Dubia“ zu „Amoris laetitia“ frontal in den Weg
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Vier Kardinäle stellen sich Papst Franziskus mit fünf „Dubia“ zu „Amoris laetitia“ frontal in den Weg
14. November 2016 22


Vier Kardinäle proben den Aufstand: Mit fünf Dubia stellen sie sich Papst Franziskus und Amoris laetitia in den Weg

(Rom) Vier Kardinäle stellen sich Papst Franziskus und seinem nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia frontal in den Weg. Eine solche Opposition durch Kardinäle „hat es seit der Gegenreformation nicht mehr gegeben“, so Gloria.tv. Erstunterzeichner der Dubia (Zweifel) gegen Amoris laetitia ist der emeritierte Erzbischof von Bologna, Kardinal Carlo Caffarra, gefolgt von Kardinal Raymond Burke und den beiden deutschen Kardinälen Walter Brandmüller und Joachim Meisner. Die Unterzeichner ließen Papst Franziskus ihre Zweifel vertraulich zukommen. Nachdem sie der Papst keiner Antwort würdigte, haben sie ihre Dubia nun öffentlich gemacht.

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Von liefesite

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Die Genannten stellten sich bereits im Zuge der Doppel-Synode über die Familie gegen Versuche, die kirchliche Sakramentenordnung und Morallehre durch eine neue Praxis zu untergraben. In verschiedenen Publikationen und Stellungnahmen verteidigten sie das Ehesakrament. Kardinal Burke, der in der ersten Bischofssynode 2014 der Wortführer der Opposition gegen die Thesen von Kardinal Walter Kasper war, wurde im Anschluß von Papst Franziskus seines Amtes enthoben und aus der Römischen Kurie entfernt.

Unter den vier Kardinälen befinden sich zwei Deutsche, die sich der „neuen Barmherzigkeit“ entgegenstellen. Kein Zufall, denn diese stammt von einem anderen deutschen Kardinal, Walter Kasper, und wird von weiteren deutschen Kardinälen, darunter Wiens Erzbischof Christoph Schönborn unterstützt.

Mit den Dubia (Zweifel) der vier Kardinäle tritt der Konflikt um den „neuen Kurs“, den Papst Franziskus der Kirche zu geben versucht, in einen ganz neue Phase. Der Papst wird auf höchster Ebene herausgefordert. Er soll sich rechtfertigen. Die Kardinäle wollen damit eine klare Positionierung des Papstes erzwingen, um die sich Papst Franziskus, so der Vorwurf, drückt, obwohl er bereits in den vergangenen Monaten von verschiedener Seite zu einer klaren Stellungnahme aufgefordert wurde. Zu den Dubia veröffentlichten die vier Kardinäle eine Vorbemerkung und eine erläuternde Erklärung.

Es gehe ihnen nicht um einen Konflikt zwischen „Progressiven“ und „Konservativen“, schon gar nicht um ihre eine Feindseligkeit gegenüber dem Papst. Die vier Kardinäle handeln aus „Sorge der Hirten um die Herde“. Sie haben die Öffentlichkeit nicht gesucht, sondern Franziskus ihre Bedenken vertraulich vorgelegt. Vom Papst kam jedoch auch nach längerem Warten keine Antwort. Daher sahen sich die Kardinäle genötigt und berechtigt, ihre Zweifel öffentlich zu machen.

Wie aus den Dubia und den begleitenden Schreiben hervorgeht, geht es dabei nicht nur um die Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion. Die vier Kardinäle sehen die gesamte Morallehre der Kirche bedroht.

Der Wortlaut der Vorbemerkung und der Dubia in deutscher Sprache wurde vom Vatikanisten Sandro Magister veröffentlicht.

Eine notwendige Vorbemerkung

Wenn vier Kardinäle den Brief an den Heiligen Vater Franziskus geschickt haben, dann ist das aus einer tiefen pastoralen Sorge heraus geschehen.

Wir haben eine ernste Verunsicherung vieler Gläubiger und eine große Verwirrung festgestellt, und zwar im Hinblick auf Fragen, die für das Leben der Kirche von großer Wichtigkeit sind. Wir haben festgestellt, dass auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen des achten Kapitels von Amoris laetitia gegeben werden.

Die große Tradition der Kirche lehrt uns, dass der Ausweg aus Situationen wie dieser darin besteht, sich an den Heiligen Vater zu wenden und den Apostolischen Stuhl zu bitten, diejenigen Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind.

Das, was wir tun, ist also ein Akt der Gerechtigkeit und der Liebe.

Ein Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken.

Ein Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen.

Wir haben damit auch eine genau bestimmte Pflicht erfüllt. Nach dem Codex Iuris Canonici (Kan. 349) ist den Kardinälen, auch den jeweils einzelnen, die Aufgabe anvertraut, den Papst in seiner Sorge für die universale Kirche zu unterstützen.

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt.

Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche-Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.

Walter Kardinal Brandmüller
Raymond L. Kardinal Burke
Carlo Kardinal Caffarra
Joachim Kardinal Meisner

Der Brief der vier Kardinäle an den Papst

An den Heiligen Vater Franziskus
und zur Kenntnis an Seine Eminenz Kardinal Gerhard L. Müller

Heiliger Vater,

in der Folge der Publikation Ihres Nachsynodalen Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ sind seitens von Theologen und Gelehrten Interpretationen vorgetragen worden, die nicht nur divergieren, sondern auch im Gegensatz zueinander stehen, insbesondere im Hinblick auf das Kapitel VIII. Darüber hinaus haben die Kommunikationsmedien diese Auseinandersetzung weiter angefacht und dadurch bei vielen Gläubigen Ungewissheit, Verwirrung und Verunsicherung hervorgerufen.

Daher sind bei uns Unterzeichnern, aber auch bei vielen Bischöfen und Priestern zahlreiche Anfragen von Gläubigen aus unterschiedlichen sozialen Schichten eingegangen, welche die korrekte Interpretation betreffen, die dem Kapitel VIII des Apostolischen Schreibens zu geben ist.

Und nun erlauben wir uns, im Bewusstsein unserer pastoralen Verantwortung und in dem Wunsch, die Synodalität, zu der Eure Heiligkeit uns ermahnt, immer mehr Wirklichkeit werden zu lassen, und mit tiefem Respekt, Sie, Heiliger Vater, als obersten Lehrer des Glaubens, der vom Auferstandenen dazu berufen ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, zu bitten, die Ungewissheiten zu beseitigen und Klarheit zu schaffen, indem Sie gütig Antwort geben auf die „Dubia“, die wir diesem Brief beizulegen uns erlauben.

Möge Eure Heiligkeit uns segnen, während wir Ihnen ein stetes Gedenken im Gebet versprechen.

Walter Kard. Brandmüller
Raymond L. Kard. Burke
Carlo Kard. Caffarra
Joachim Kard. Meisner

Rom, den 19. September 2016

Die „Dubia“

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ’subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

Erläuternde Anmerkung der vier Kardinäle

Der Kontext

Die „Dubia“ (lateinisch: „Zweifel“) sind formelle Fragen, die dem Papst und der Kongregation für die Glaubenslehre gestellt werden, um Klärungen hinsichtlich bestimmter Themen zu erbitten, welche die Lehre und die Praxis betreffen.

Das Besondere im Hinblick auf diese Anfragen besteht darin, dass sie so formuliert sind, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erfordern, ohne theologische Argumentation. Diese Weise, sich an den Apostolischen Stuhl zu wenden, ist nicht unsere Erfindung; sie ist eine jahrhundertealte Praxis.

Kommen wir zu der Sache, um die es konkret geht.

Nach der Publikation des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ über die Liebe in der Familie hat sich eine breite Debatte entwickelt, vor allem über das achte Kapitel. Insbesondere sind die Abschnitte 300–305 Gegenstand auseinanderstrebender Interpretationen geworden.

Für viele – Bischöfe, Pfarrer, Gläubige – deuten diese Abschnitte einen Wandel in der Disziplin der Kirche an im Hinblick auf die Geschiedenen, die in einer neuen Verbindung leben, oder lehren ihn sogar ausdrücklich; andere dagegen vertreten, auch wenn sie den Mangel an Klarheit in den betreffenden Passagen und auch deren Mehrdeutigkeit einräumen, dennoch die Ansicht, dass diese selben Seiten in Kontinuität mit der vorhergehende Lehre des Lehramts gelesen werden könnten und keine Änderung in der Praxis und der Lehre der Kirche enthielten.

Durch pastorale Sorge um die Gläubigen dazu bewogen, haben vier Kardinäle einen Brief an den Heiligen Vater gesandt, und zwar in der Gestalt von „Dubia“ – in der Hoffnung, auf diese Weise Klarheit zu bekommen, denn Zweifel und Unsicherheit sind stets in hohem Maße schädlich für die Hirtensorge.

Die Tatsache, dass die Interpreten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, ist auch unterschiedlichen Weisen geschuldet, das christliche Leben aufzufassen. In diesem Sinne ist das, worum es in „Amoris laetitia“ geht, nicht nur die Frage, ob diejenigen Geschiedenen, die eine neue Verbindung eingegangen sind, (unter bestimmten Bedingungn) wieder zu den Sakramenten zugelassen werden können oder nicht.

Vielmehr impliziert die Interpretation des Dokuments auch unterschiedliche, einander entgegengesetzte Zugänge zum christlichen Lebensstil.

Und so gilt: Während die erste Frage der „Dubia“ ein praktisches Thema im Hinblick auf die zivil wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, beziehen sich die anderen vier Fragen auf grundlegende Themen des christlichen Lebens.

Die Fragen:

hier geht es weiter
http://www.katholisches.info/2016/11/14/...tal-in-den-weg/




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