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  • 04.02.2017 00:07 - Widerstand gegen die Eliminierung des Themas Ehe und Familie im CDU-verantworteten neuen Sexualerziehungsprogramm von Hessen
von esther10 in Kategorie Allgemein.




Widerstand gegen die Eliminierung des Themas Ehe und Familie im CDU-verantworteten neuen Sexualerziehungsprogramm von Hessen
Die CDU Hessen hat mit dem neuen Sexualerziehungsprogamm ihr ehemals familienkonzentriertes Parteiprofil über Bord geworfen.

Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker.

In den ersten drei Passagen des Einleitungskapitels vom hessischen Lehrplan für Geschlechtererziehung werden die verfassungsrechtlichen und schulgesetzlichen Vorgaben und Leitlinien für schulische Sexualerziehung aufgeführt:

Die grundlegende Bedeutung von Ehe und Familie


Der Text legt den Gegenstand der Sexualerziehung in enger Zitation an den Paragraphen 7 des Hessischen Schulgesetzes fest. Danach sollen die Schüler fächerübergreifend und altersgemäß mit dem Wissen über „verschiedene Bezüge menschlicher Sexualität vertraut gemacht“ werden. Darüber hinaus soll das „Bewusstsein“ der Schüler entwickelt und gefördert werden für „eine persönliche Intimsphäre“ sowie für „gewaltfreies und respektvolles Verhalten“ in partnerschaftlichen Beziehungen. Bei dieser Wissens-, Einstellungs- und Verhaltens-Erziehung ist die „grundlegende Bedeutung von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Grundgesetz zu vermitteln“. Für ein hessisches Gesetz wäre der Hinweis auf die entsprechende Stelle der Verfassung des Landes Hessen zu ergänzen. Nach Art. 4 werden „Ehe und Familie als Grundlage des Gemeinschaftslebens“ festgestellt.

Bei kritischen Einwänden zum Ausfall des Themas Ehe und Familie im unterrichtsrelevanten Inhaltsplan weist der hessische Kultusminister R. Alexander Lorz stets darauf hin, dass er die „herausragende Bedeutung von Ehe und Familie“ dadurch gewürdigt habe, indem sie „an prominenter Stelle am Anfang des Einleitungskapitels“ gesetzt sei.

Wenn dieser Hinweis ernst gemeint ist und die Bedeutung der Familie so grundlegende ist für die Gesellschaft und das Gemeinschaftslebens, dann müssen die Eltern erwarten können, dass die Schule in jeder Altersstufe Ehe und Familie in den verschiedenen Dimensionen den Schüler/innen altersgerecht vermittelt.

Ein Curriculum zu Ehe und Familie sollte dann etwa so ausgestaltet werden:

Grundschule: die klassische Familie der Mehrheitsgesellschaft Vater, Mutter, Kind/er
10-12Jährige: Ehe und Familie als perspektivische Regelform der sexuellen Beziehungen
13-16Jährige: Für die auf Dauer angelegte Ehe: Liebe und Treue als ethische Haltung und Herausforderung
16-19Jährige: die grundgesetzbasierte Familie – rechtliche Ausgestaltung, optimaler Entfaltungsraum für Kinder, biographische Stabilität, Keimzelle der Gesellschaft; daneben sollten die heutigen Herausforderungen von Ehe und Familie behandelt werden.
Skandalöse Eliminierung der klassischen Familie bei den verbindlichen Themen

Doch diese berechtigten Elternerwartungen werden komplett missachtet. Denn die oben erwähnten rechtlichen Direktiven bleiben im weiteren Lehrplan folgenlos. Die Inhaltsvorgaben aus dem Schulgesetz sind in den konkreten Ausführungsbestimmungen nicht berücksichtigt:


Demo für alle
Das dritte Kapitel des Lehrplans zu den unterrichtsrelevanten Inhalten listet 29 „verbindliche Themen“ für vier Altersgruppen auf. Die Vermittlung der „grundlegenden Bedeutung von Ehe und Familie“ ist in keiner der vier Altersstufen vorgesehen. Für die gesamte Schulzeit vom 6. bis zum 19. Lebensjahr ist das grundgesetzgeschützte Leitbild der ehebasierten Familie komplett eliminiert. Erst recht geschieht in der Schule keine Werteerziehung mit der Perspektive auf Ehe und Familie, Liebe und Treue hin. Wertschätzende Akzeptanz, die der Lehrplan grundsätzlich für die diversen, nicht-heterosexullen LSBTI-Orientierungen und -Identitäten fordert, ist für die bipolare Ehe, Elternschaft und Familie der Mehrheitsgesellschaft nicht vorgesehen. Diese Verdrängung der zentralen, grundgesetzlich verankerten Wertinstitution von Ehe und Familie aus dem Sexualerziehungslehrplan ist das besonders Skandalöse an diesem Lehrplan.

Maximale Verwirrung der Grundschul-Kinder

Es ergibt sich der Eindruck, dass dieser Themenkomplex den Schülern gezielt vorenthalten werden soll:

In der Grundschul-Altersgruppe würde man bei dem Teilthema „unterschiedliche Familiensituationen“ erwarten, dass der Lehrplan die Behandlung der klassischen Familie von Vater, Mutter, Kind/er an erste Stelle setzt. Dafür sprechen die oben erwähnten rechtlichen Vorgaben, aber auch die sachlogische Überlegung, dass die Mehrheit der Schüler bei ihren leiblichen Eltern in der Normal-Familie aufwächst.

Doch in der Beispielaufzählung von „Familiensituationen“ wird die Vollform der Familie unterschlagen, wenn es dort heißt: „z. B. Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften“. Statt der klassischen Familie werden in die Reihung unterschiedlicher Familienformen homosexuelle Partnerschaften eingeschmuggelt. Die sind als partnerschaftliche Lebensgemeinschaften offensichtlich keine Familie. Und sie können von sich aus wegen ihrer Sterilität auch keine Familie werden.

Damit wird bei den 6- bis 10-jährigen Grundschülern eine maximale Verwirrung erzeugt:

Die Herkunftsfamilie der meisten Schüler sowie der Mehrheitsgesellschaft ist als Lehr- und Lern-Thema eliminiert.
Es werden allein defizitäre Familienmodelle oder Ersatzfamilienformen von Minderheiten als gesellschaftlicher Normalfall vorgestellt.
Die Schüler sind mit der Einführung von homosexuellen Partnerschaften überfordert. Das gilt insbesondere für die Subsumierung des Terminus’ unter ‚Familiensituation’. Denn daraus entstehen Fragen, etwa wie denn Babys in eine Homo-Partnerschaft kommen können. (Die Kinder sind vorher über Schwangerschaft informiert worden, dass Kinder nur im Bauch der Mutter heranwachsen.)
Gezielte Ausklammerung des Familien-Themas?

In einem Brief an die Kritiker versucht Kultusminister R. Alexander Lorz den Themenwegfall der Regelfamilie zu vertuschen. Er spricht bei den „Empfehlungen für Kinder im Grundschulalter“ von „unterschiedlichen Familiensituationen neben der klassischen Mutter-Vater-Kind-Familie“. Damit suggeriert er, dass das Thema der klassischen Familie im Inhaltskatalog für die Grundschule enthalten sei, was nicht zutrifft. Der fälschliche Eindruck von thematischer Behandlung der Familie ist im Zusammenhang mit der emphatischen Behauptung des Kultusministers, dass für ihn die gesellschaftliche Bedeutung von Ehe und Familie eine zentrale Rolle spiele, als Verwischung, wenn nicht Vertuschung der Tatsachen zu sehen. Auch mit der Behauptung von Lernplan-„Empfehlungen“ täuscht der Kultusminister darüber hinweg, dass die Themenanforderungen verbindlich gesetzt sind.

Prof. Lorz weiß, wovon er schreibt. Denn er selbst ist dafür verantwortlich, dass die Behandlung der klassischen Familie im unterrichtsrelevanten Themenkatalog der neuen Richtlinie gestrichen wurde. Das hat er auf der CDU-Informationsveranstaltung in Fulda am 2. 12. 2016 angedeutet.

Erziehung zu Gleich-Gültigkeit

Des Weiteren ist das Ansinnen des Lehrplans nach Gleichwertigkeit aller Familienmodelle abzulehnen. Unter dem Prinzip ‚Kindeswohl’, dem der Kultusminister mit Recht eine „zentrale Bedeutung“ zuspricht, ist und bleibt die klassischen Familie von Vater, Mutter, Kind/er der beste Rahmen für das Aufwachsen von Kindern. Daran gemessen sind alle anderen Familienformen defizitär. Das wird ersichtlich etwa bei den Begriffen ‚Einelternfamilie’ oder ‚Scheidungsfamilie’. In dem Buch „Die Patchwork-Lüge“, einer Streitschrift der FAZ-Autorin Melanie Mühl, werden die urban legends dieser Familienform aufgezeigt und als Defizite herausgestellt.

Nach Familienbrüchen sind manchmal Ersatzfamilien für das Auffangen von Kindern ein Notbehelf. Sie sind auch durch Politik und Gesellschaft zu unterstützen – etwa Pflegefamilien. Aber es kann doch nicht Ziel der Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen sein, etwa eine Scheidungsfamilie oder das Aufwachsen ohne ein zweites Elternteil als erstrebenswerte Familienform hinzustellen, gleichwertig mit der klassischen Familie. Genau das macht dieser Lehrplan. Zum einen suggeriert der Begriff der (bunten) ‚Vielfalt’ alternative Familienmodelle als positive Bereicherung, zum andern wird für die familialen Defizitformen „wertschätzende Akzeptanz“ gefordert.

Ausklammerung der auf Dauer angelegten Ehe und die Werte von Liebe und Treue

Ebenso wie die Normal-Familie soll die grundrechtlich geschützte Ehe in der gesamten Schulzeit nicht behandelt werden. Die Partnerschaftsform der Mehrheitsgesellschaft ist jedenfalls nicht in den verbindlichen Inhaltsplan aufgenommen. Dagegen sollen die Schüler schon in der Grundschule – wie oben gezeigt – mit homosexuellen Partnerschaften konfrontiert werden.


Schaubild aus dem Schulbuch „Politik & Co“, Buchner-Verlag, Klasse 7, ab 2004
Lehrplan und Kultusminister heben hervor, dass sie „die gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigen“ wollen. Doch in diesem Fall wird eine absurd verzerrte Realitätsabbildung vermittelt. Denn die Zahl der Ehepaare in Deutschland liegt im zweistelligen Millionenbereich, während man die Promille-Zahl der eingetragenen homosexuellen Partnerschaften mit der statistischen Lupe suchen muss.

Nach der stetigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ehe eine „grundsätzlich auf Lebensdauer angelegte Gemeinschaft zwischen Mann und Frau“. Dieses Leitprinzip der lebenszeitlichen Verbindung wird durch das Ehe-Versprechen beim Trauungsakt manifestiert. Damit kommen bei der schulischen Geschlechtererziehung „ethische Bezüge“ in den Blick, die nach dem hessischen Schulgesetz ausdrücklich zu behandeln sind. In diesem Fall sollten die ehelichen Werte ‚Liebe und Treue’ vermittelt werden. Da nach verschiedenen Jugendstudien diese Werte für die Mehrheit der Jugendlichen ebenso höchste Priorität haben, sollte die Sexualerziehung eine solche ethische Orientierung unbedingt aufzeigen bzw. die Jugendlichen darin bestärken. Denn das Ziel der Erziehung ist es laut hessischer Verfassung, Art. 56, „den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden“. Nichts von alle dem ist unter den 29 verbindlichen Themen des neuen Lehrplans zu finden.

Keine Orientierung auf Elternschaft und Kinder

Mit der Doppelformel ‚Ehe und Familie’ in Grundgesetz und Hessischer Verfassung ist ein gegenseitiger Bezug dieser beiden Institutionen gegeben: Die Ehe zwischen Mann und Frau ist aufgrund ihrer Fertilität auf Familie angelegt. Insofern ist Familie grundsätzlich als ehebasiert zu verstehen. Daraus ergeben sich weitere Folgerungen für die Geschlechtererziehung:

Neues Leben zu geben und wachsen zu lassen gehören zur menschlichen Würde und Fähigkeit. Aber eine perspektivische Orientierung auf Mutterschaft und Vaterschaft ist im Lehrplan nicht vorgesehen. Zwar sollen die Themen ‚Schwangerschaft und Kinderwunsch’ in der Altersgruppe ab 16 angesprochen werden, aber eben nicht perspektivisch auf Ehe und Familie hin. Darüber hinaus herrscht eine negative Sicht auf die menschliche Fruchtbarkeit vor mit den Themen ‚Verhütung und Abtreibung’.

Als Resümee ist festzustellen: Die von der Hessischen Verfassung vorgegebene und dem Hessischen Schulgesetz vorgeschriebene Behandlung der „grundlegenden Bedeutung von Ehe und Familie“ wird bei den verbindlichen Inhalten des Sexualerziehungslehrplans für die gesamte Schulzeit komplett unterschlagen. Die mit diesem Thema implizierte Werte-Erziehung fällt ebenfalls unter den Tisch. Die Lehrpersonen werden gesetzwidrig angehalten, bei der Geschlechtererziehung die von der Mehrheitsgesellschaft bevorzugte Lebensform von Ehe und Familie auszuklammern – ganz zu schweigen von deren Wertschätzung. Stattdessen sollen die nicht-heterosexuellen Orientierungen und Partnerschaften bevorzugt und wertschätzend behandelt werden. In diesem Fall liegt eine „Diskriminierung der heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft“ vor, wie der Konservative Berliner CDU-Kreis in seinen „Familienpolitischen Forderungen“ vom 22. 11. 2016 formulierte.

Ein gesellschaftspolitischer Paradigmenwechsel

Offensichtlich ist in der neuen Richtlinie eine fundamentale Werteverschiebung eingeleitet. Auf der Grundlage der Gender-Ideologie hat man eine gesellschaftspolitische Agenda entwickelt zu einem gesellschaftspolitischen Paradigmenwechsel: Das bisherige, grundgesetzbasierte Wertesystem von Ehe und Familie soll verschoben werden hin zu dem Normsystem der intersexuellen Vielfalt. Die Stufen dieser Verschiebung bestehen in Gleichstellung, Marginalisierung, Ausgrenzung und schließlich Ersetzung von Ehe und Familie.

Der Prozess zur Degradierung der Familie ist seit Jahrzehnten zu beobachten:

Der erste Schritt besteht in der Relativierung der bipolaren Regelnorm. Dabei setzt man Ehe und Familie als ein Lebensmodell neben andere Partnerschaftsformen und Familienkonzepte wie etwa Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Homo-Partnerschaften mit Kindern u. a. Diese Relativierungs-Tendenz vermitteln seit etwa zwanzig Jahren die Schulbücher durch Schaubilder und Texte.


Demo für alle gegen die Einführung der Gender-Ideologie an den Schulen
Auf der zweiten Stufe wird die klassische, ehebasierte Familie von Mutter, Vater, Kind/er als ‚traditionelles Familienmodell’ abgewertet zu einer antiquierten Lebensform. Die wäre in der modernen Lebenswelt nicht mehr aktuell oder angemessen. In Analogie zu dieser marginalisierenden Einschätzung denunziert man die auf Familie angelegte Ehe als ‚Auslaufmodell’. Entsprechende Texte sind vielfach in der familienpolitischen Literatur zu finden, aber auch in Passagen von Sozialkundebüchern.

Als dritten Schritt kann man die Tendenz feststellen, dass die Ehe sowie die ehebasierte Elternschaft und Familie aus den politischen Aktionsprogrammen einfach ausgeklammert werden. Eine solche Ausgrenzung kann man an dem familienpolitischen Kapitel der schwarz-grünen Koalitionsvereinbarung in Hessen feststellen sowie in allen Regierungsprogrammen, an denen die Grünen-Partei beteiligt ist. Diese Programmatik ist auch in der aktuellen Sexualerziehungsrichtlinie umgesetzt. In ihr ist die Ehe als Lebensform der Mehrheitsgesellschaft ebenso wenig Lernstoff für die Kinder und Jugendlichen wie die klassische Familie von Mutter, Vater, Kind/er, in der die meisten Schüler/innen immer noch aufwachsen. Es ist zu erwarten, dass die Kultusbürokratie in Zukunft nur noch Lehr- und Lernbücher genehmigt, die diese Ausblendung von Ehe und Familie in ihren Texten nachvollziehen.

Ersetzung der ehebasierten Familie durch genderorientierte Vielfalt

Die vierte Stufe bildet den Abschluss in diesem programmatischen Prozess. Sie ist zugleich als Zielpunkt der beschriebenen Agenda anzusehen: die Ersetzung des Wertesystems von bipolarer Ehe, Elternschaft und Familie durch das genderorientierte Konzept der Akzeptanz von Vielfalt in Sexualitätsvariationen und Partnerschaftsformen.

Am Ende des Einleitungskapitels vom Lehrplan, an dessen Anfang die „grundlegende Bedeutung von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz“ gewürdigt wird, ist davon keine Rede mehr. Als „Ziel der Sexualerziehung“ soll allein „wertschätzendes Verständnis“ vermittelt werden für die „Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehungen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten in unserer Gesellschaft“. Die Begriffe ‚Vielfalt’ und ‚Wertschätzung’ werden im Lehrplan ausschließlich im Zusammenhang mit nicht-heterosexuellen Orientierungen und Identitäten gebraucht.

Für eine Revision des Lehrplan – Proteste, Druck und Demonstrationen

„Die Union muss die politische Kraft an der Seite der Familien Deutschlands bleiben.“ Dieser kürzlich getätigte Aufruf der konservativen CDU-Gruppierung „Berliner Kreis“ um den ehemaligen hessischen CDU-Fraktionsvorsitzenden Christean Wagner ist ein Notruf gegen die Hessen-CDU. Denn das Wiesbadener Kultusministerium hat gerade das Familienthema im Sexuallehrplan über Bord geworfen und sich voll auf die Seite der Grünen-Partei geschlagen. Deren genderorientierte Agenda für die „kulturelle Hegemonie“ der Minderheiten-Sexualitäten ist zugleich ein Kampfprogramm gegen das Wertesystem von Ehe und Familie als „hetero-normative Gewaltformation“.

Auf der CDU-Informationsveranstaltung in Fulda am 2. 12. 2016 vermittelte der Kultusminister bei seinem Statement den Eindruck, dass er selbst die treibende Kraft für den Paradigmenwechsel im Lehrplan ist. Mit der Eliminierung des Familien-Themas drückte er die Union auf einen familien-unfreundlichen Kurs. War das der Grund, warum die CDU-Landtagsfraktion als ganzes in den Erarbeitungsprozess nicht eingebunden wurde, wie zu hören ist?

Bisher hat nur der ehemalige bildungspolitische Sprecher der hessischen CDU, Hans-Jürgen Irmer, gegen das Verfahren und den Inhalt des Lehrplans öffentlich protestiert. Andere Landtagsabgeordnete, die ihren Unmut noch bedeckt halten, sollten sich in ihren Wahlkreisen umhören, wie stark die Ablehnung des Lehrplans an der Basis ist. Bei der Fulda-Veranstaltung war – gemessen an Redebeiträgen und Beifall – etwa drei Viertel der vorwiegend CDU-Mitglieder und –Wähler gegen den Lehrplan, insbesondere auch wegen der Eliminierung des Familienthemas. Diese Stimmungslage wird in anderen Regionen Hessens ähnlich sein.

Wenn die CDU-Führung diesen grünen Lehrplan auf Kosten von Ehe und Familie beibehält, wird die Union bei den nächsten Wahlen mit Sicherheit von ihren Stammwählern abgestraft werden. Anzuraten sind Proteste auf allen Ebenen, um die Richtlinie baldmöglichst zu revidieren, damit dem Thema Ehe und Familie im Lehrplan der angemessene und gesetzlich vorgeschriebene Platz gegeben wird. Dazu braucht der Kultusminister allerdings noch weiter Druck und Demonstrationen.
http://www.katholisches.info/2017/02/04/...rplanmaengel-3/
Text: Hubert Hecker
Bilder: Demo für alle/Schulbuch (Screenshot)




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