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  • 05.02.2017 00:46 - Brief an die Priester im Nachgang zum päpstlichen Schreiben „Amoris laetitia“ In Verschiedenes von Bischof Stefan Oster SDB20
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Brief an die Priester im Nachgang zum päpstlichen Schreiben „Amoris laetitia“
In Verschiedenes von Bischof Stefan Oster SDB20. Juli 2016 - 31 - Kommentare

Der folgende Brief mit Anhang entstand nach intensiven Beratungsgesprächen in mehreren Gremien mit Priestern, Diakonen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Fach- und Beratungsstellen für Ehe und Familie. Er wurde zunächst – wegen des Focusses auf den Sakramentenempfang – an die Priester verschickt und anschließend zur Kenntnis an alle Diakone und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum Passau weiter gereicht.

https://www.lifesitenews.com/pulse/germa...ing-communion-f
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Liebe Mitbrüder im priesterlichen Dienst in unserem Bistum,

einen herzlichen Gruß sende ich Ihnen allen aus Passau, verbunden mit herzlichem Dank für allen Einsatz in unserer Kirche für Gott und die Menschen.

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen einige Orientierungslinien vorschlagen für Ihre tägliche Praxis im Umgang mit dem neuen päpstlichen Schreiben „Amoris laetitia“ (Al) und den Konsequenzen daraus, besonders für Menschen, die in Situationen leben, die der Papst „irregulär“ nennt.

Ich tue dies ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass wir in der Bischofskonferenz in der nächsten Zeit sicherlich um gemeinsame Leitlinien ringen werden – und diese hoffentlich auch in eine handhabbare Vorlage für alle bringen können. Ein solches zu erwartendes Papier würde die folgenden Hinweise dann voraussichtlich überholen.

Auch sollen Sie wissen, dass wir uns in den nächsten Monaten darum bemühen werden, das Thema auf die Tagesordnung von Bildungs- und Einführungsveranstaltungen im Bistum zu bringen, besonders auch in Kooperation mit unseren Fachstellen, dem Referat Ehe und Familie und der Ehe-, Familien- und Lebensberatung.

Wie Sie wissen, ist der Text des Papstes recht umfangreich – und der weitaus größte Teil befasst sich mit dem Thema der Liebe in Ehe und Familie. Wie kann Liebe gelingen, wie Freundschaft und Partnerschaft, wie kann Erziehung der Kinder zu Glaube und Liebe gelingen? Dabei steht der Papst im tiefen Einklang mit der großen Tradition des Glaubens und der Lehre der Kirche. Und er gibt uns einen Text an die Hand, der gut lesbar ist, sehr menschen- und praxisnah – und der dennoch, und wohl auch gerade deshalb, große Tiefe und Schönheit hat. Weil ich natürlich in diesem Schreiben nicht alles kommentieren kann und will, möchte ich Sie herzlich bitten, der Einladung des Papstes zu folgen und den Text langsam, Schritt für Schritt, vielleicht auch immer wieder zu lesen, und womöglich auch Teile daraus mit anderen zusammen, zum Beispiel in der Ehevorbereitung oder in der Begleitung von Ehepaaren. Es lohnt sich sehr.

Wie Sie ebenfalls wissen, ist es eine seit vielen Jahren diskutierte Frage, wie wir als Kirche Menschen begleiten können, die gläubig sind, die in einer ersten, sakramentalen Ehe Scheitern erfahren und dann in einer neuen partnerschaftlichen Verbindung leben. Die Frage hat sich in der öffentlichen Diskussion in der Regel sehr stark auf die Frage konzentriert, ja geradezu fixiert, ob diese Menschen zum Empfang der Eucharistie zugelassen werden können. Sie wissen, dass Ich dafür eingetreten bin, diese Frage nicht schnell und schon gar nicht leichtfertig mit einer einfachen Zulassung zu lösen. Zweierlei Aspekte sind für mich zentral, weswegen wir alle zu großer Sorgfalt im Urteil herausgefordert werden.

DIE EUCHARISTIE ALS HOCHZEITSMAHL ZWISCHEN BRÄUTIGAM UND BRAUT

Zum einen geht es um ein echtes und tiefes Verständnis der Eucharistie: Sie wird gefeiert zwischen Christus und seiner Kirche, zwischen Haupt und Leib, sie ist dichtestes Zeichen des neuen Bundes zwischen Gott und Mensch, der in den Bildern der Schrift seinen schönsten Ausdruck findet im Bild von Braut und Bräutigam. Wir feiern immer neu dieses „Hochzeitsmahl des Lammes“ zwischen dem unendlich treuen Christus und seiner Braut, der Kirche. Jede sakramentale Ehe ist in diesen unauslöschlichen Bund hineingestellt und bildet ihn auf ihre Weise ab. Freilich in endlicher und begrenzter Form, aber dennoch wahrhaft und wirklich.

Natürlich ist die Eucharistie auch vieles mehr als dieser Bund, z.B. wie der Papst so schön sagt, Nahrung für die Schwachen und nicht Belohnung für die Starken – weil wir alle auch als Sünder hinzutreten und immer neu der Stärkung bedürfen. Aber der neue Bund zwischen Gott und Mensch ist doch wesentlicher und zentraler Inhalt der Eucharistie, zentrale Wirklichkeit des eucharistischen Geheimnisses. Daher steht eine zweite Verbindung eines sakramental in erster Ehe verheirateten Menschen im Grunde zunächst einmal im Widerspruch zu dieser Wirklichkeit des ewigen Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.

Und aus der Einsicht in diese Wirklichkeit wurde dann die bestehende, immer noch gültige und immer neu wiederholte Norm in der Kirche formuliert: Es gibt keinen Zugang zur Kommunion für Gläubige, die nach erster gültiger Ehe erneut in einer Partnerschaft mit einer anderen Person leben. Sie leben im Zustand des ständigen Widerspruchs zu ihrem ersten, unauflöslichen Ehebund, und damit eben auch im Widerspruch zum eucharistischen Geheimnis, in dem ihr Ehebund geschlossen wurde. Die Kirche hat bislang kontinuierlich vertreten, das sei grundsätzlich eine schwerwiegende Sünde, und auch Papst Franziskus wiederholt das in AL etwa dort, wo er zusammen mit den Synodenvätern sagt, dass „jeder Bruch des Ehebandes Gottes Willen zuwider läuft“ (291).

DIE EHE ZWISCHEN MANN UND FRAU IM EUCHARISTISCHEN GEHEIMNIS

Der zweite Blick dieser Sicht der Dinge zielt auf die Betroffenen selbst. Tut sich derjenige einen Gefallen, wenn er sich die eucharistische „Stärkung für die Schwachen“ einfach nimmt oder beansprucht, obwohl er dafür im Augenblick nicht disponiert ist? Und um das klar zu sagen: „Würdig“ für den Empfang ist keiner von uns, daher sprechen wir zum Beispiel immer neu das Bußgebet am Anfang der Messe, daher gehen wir zum Beichten, um uns immer neu in das Geheimnis hineinzustellen. Aber es ist etwas anderes, in einem von außen wahrnehmbaren, objektiven Widerspruch zur ersten Ehe zu leben und zu bleiben (!), als eine einzelne, eher alltägliche Sünde zu begehen und die Kommunion zu empfangen mit dem Vorsatz, die Sünde eben nicht mehr begehen zu wollen. Es gibt also deutliche Unterschiede, in dem was uns in der rechten Weise für den Kommunionempfang disponiert. Die Kirche hat dafür auch die Möglichkeiten gefunden, die Geister zu unterscheiden. Leichtfertig sollte jedenfalls gar niemand von uns gehen, denn Paulus sagt uns: (1 Kor 11:27) „Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn.“ Der undisponierte Empfang der Kommunion bringt also nicht notwendig Stärkung, sondern kann geistlich sogar entscheidend schwächen. Es wäre vergleichbar mit der Einnahme einer stark wirksamen Medizin, die aber mein Krankheitszustand gar nicht verträgt – und die ihn deshalb verschlechtert. Deshalb ist die kirchlich so streng erscheinende Norm nicht einfach nur gegen, sondern durchaus auch für die Menschen formuliert worden. Und wir Seelsorger haben auch in dieser Hinsicht Verantwortung.

GEISTLICHE KOMMUNION UND DIE WAHRHEIT DER ÜBERLIEFERUNG

Inzwischen haben sich bei mir nicht wenige in „irregulären Situationen“ lebende Betroffene gemeldet, die die Wahrheit unserer kirchlichen Lehre für sich erkannt und daher z.B. den Schatz der geistlichen Kommunion für sich entdeckt haben. Ich lade alle ein, auch dieser kostbaren Tradition nachzugehen. Ich werde auch nicht selten ermutigt in Sachen Lehre konsequent zu bleiben – auch von Betroffenen, die den Weg der geistlichen Kommunion für sich gefunden haben und auch wenn ihr eigener Weg dadurch steiniger ist.

Es geht dabei nicht darum, um Betroffene zu strafen, sondern zunächst um die Wahrheit gläubiger Einsicht zu schützen. Papst Franziskus sagt ausdrücklich, die Kirche dürfe keinesfalls in den Geruch einer „Doppelmoral“ kommen (Al 300), auch bestehe „die schwerwiegende Gefahr falscher Auskunft, wie die Vorstellung, jeder Priester könne schnell ‚Ausnahmen’ gewähren (vgl. ebd.). Das heißt, dass wir alle zunächst anerkennen müssen, dass „niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums“ (ebd.) abgesehen werden könne, sagt der Papst.

WAS IST NEU?

Der neue Aspekt aber, den Franziskus aus meiner Sicht aufscheinen lässt, ist einer, der nun um der größeren Liebe, um der tieferen Hingabe willen, genau auf den konkreten einzelnen Fall jedes Menschen in seiner Komplexität, in seiner Geschichte von Gelingen und Scheitern, in seinen Zusammenhängen hinschauen lässt. Die Kirche, sagt Papst Franziskus, sei im Besitz einer soliden Reflexion über mildernde Bedingungen und Umstände im Blick auf die Schuld eines Menschen. Es sei daher nicht mehr möglich zu behaupten, „dass alle, die in irgendeiner so genannten ‚irregulären’ Situation leben, sich im Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben“ (301). Der Papst spricht hier von so genannten irregulären Situationen und meint nun nicht einfach nur wiederverheiratete Geschiedene, sondern eben alle Menschen, die außerhalb der Ehe in einer Partnerschaft miteinander leben, die die sexuelle Beziehung einschließt.

Wie ist die Sache mit diesem zitierten „Zustand der Todsünde“ zu verstehen? Nehmen wir an, ein Mensch in einer „irregulären Situation“ lebt wirklich aus dem Glauben an den Herrn und bezieht aus dieser Beziehung Kraft und die Fähigkeit zur Treue, zum Beispiel gegenüber einem (neuen) Partner, besonders auch im Fall von Krankheit oder Schwierigkeiten, oder zum Beispiel in der Fürsorge für die Kinder, die da sind. Die Frage wäre also: Ist eine solche liebende Zuwendung automatisch schon deshalb nicht von der Gnade begleitet, weil einer ja im „Zustand der Todsünde“ gar nicht in der von Gott gemeinten Weise glauben und lieben könnte? Wäre eine solche liebende Zuwendung automatisch gnadenlos, also auch nicht ehrliche Liebe oder echtes Vertrauen, weil ja im Stand der schweren Sünde? Er hätte sich ja in diesem inneren Zustand von Gottes Gnade abgeschnitten? Oder kann es sein, dass jemand aus der Kraft des Glaubens auch dann noch viel liebt und vertraut, wenn seine Lebenssituation „irregulär“ ist? Wenn wir nun diese zweite Position bejahen, nämlich dass auch in der „irregulären Situation“ immer noch echter Glaube möglich wäre und damit auch Handlungen echter Liebe zu finden, wird man dann nicht auch berücksichtigen können, dass die „Liebe viele Sünden zudeckt“? (1 Petr 4,8, vgl. Spr 10,12).

Freilich, ich halte besonders auch aus der eigenen Lebens- und Seelsorgserfahrung an der Erkenntnis fest, dass wir alle uns die Rede von der Liebe nicht allzu leicht machen sollten. Christus meint eine Liebe, die an seiner Maß nimmt, eine Liebe, die göttlich ist, die absichtslos ist, die er in uns eingießen will. Und ich weiß auch aus leidvoller persönlicher Erfahrung, dass allzu schnell bestimmte Neigungen und Leidenschaften in uns sich den Namen „Liebe“ überstreifen, um letztlich irgendwie doch rechtfertigen zu können, was sie gerne hätten – und nicht, was tatsächlich wahr oder Evangelium ist.

Und dennoch müssen wir immer neu fragen: Wie schreibt sich Gott auch in die konkreten, einzelnen, verschlungenen, oft gebrochenen Lebenswege der Menschen mit ein – und versucht sie zu immer größerer Klarheit und eben auch Liebesfähigkeit zu führen?

EINIGE WESENTLICHE PUNKTE FÜR DIE SEELSORGLICHE PRAXIS

Was ist mit diesen Überlegungen nun für die Situation der Seelsorge in unserem Bistum gesagt und für das spezielle Problem des Kommunionempfangs für Menschen, die geschieden und wiederverheiratet sind? Folgende Punkte sind zentral:

Es geht für uns Seelsorger um mehr Barmherzigkeit und um wahrhaftigere Liebe, die immer an Christus Maß nimmt und auch an der Wahrheit des Evangeliums. Diese Liebe ist daher nicht billig, nie. Sie spricht auch weder in der einen noch in der anderen Richtung ein allzu schnelles Urteil.
Die schnelle Ausnahme bei der Sakramentenzulassung ohne intensives Hinsehen, Begleiten, Integrieren, ohne Konfrontation mit der tieferen Wahrheit des Evangeliums, ist daher nicht vorgesehen.
Aber das schnelle Urteil über Menschen in „irregulären Situationen“ unter bloßer Beharrung auf dem Gesetz ist eben auch nicht vorgesehen, nie. Vor allem dann nicht, wenn dahinter sich die heimliche Absicht des Seelsorgers verbirgt, die Mühe der Begleitung nicht auf sich nehmen zu wollen. Wir brauchen ein geistliches Urteilsvermögen im Licht der Wahrheit und Liebe des Herrn und seines Evangeliums.
Was wir gar nicht brauchen, ist demonstrative Zurschaustellung von „Ausnahmen“.
Was wir auch nicht brauchen ist Uneinheitlichkeit unter den Seelsorgern, die dazu führt, dass Gläubige allzu schnell sagen können: „Dann gehe ich eben zum Nachbarpfarrer, der ist großzügiger, da bekomme ich schneller, was ich möchte“.
Was wir dafür brauchen ist Ehrlichkeit, ist Barmherzigkeit, ist Tiefe, ist Begleitung, ist intensive Reflexion, ist Gebet, ist Demut, ist Diskretion.
Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass Menschen, die sich wirklich mit der Wahrheit des Evangeliums konfrontieren lassen, einen Weg gehen, einen längeren Weg der Buße, der Umkehr, der Klärung. Ich kann mir vorstellen, dass sie im Gespräch mit einem guten Begleiter wirklich die eigene Gewissensklärung lernen und vertiefen. Ich kann mir vorstellen, dass sie ehrlich verstehen, dass der Weg des Sich-enthaltens von der Kommunion dann als der wahrhaftigere auch mit dem Herzen verstanden wird. Und ich kenne solche Menschen, die sind aus meiner Sicht ein Segen für ihre Umgebung, weil sie gerade durch Ihre Treue zur Überlieferung die Wahrheit der Eucharistie bezeugen – auch im Zustand der „Irregularität“.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass ein solcher längerer Weg unter Einbezug der intensiven Reflexion, des Gebetes, der Begleitung, der ehrlichen Auseinandersetzung zur persönlichen Gewissensüberzeugung der einzelnen Gläubigen führt, dass der Zutritt für sie möglich erscheint. Der Papst sagt in AL 37 den wichtigen Satz: „Wir (die Seelsorger, S.O.) sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen.“ Aber er sagt auch, dass bei einer solchen „aufrichtigen Suche nach dem Willen Gottes und in dem Verlangen, diesem auf vollkommenere Weise zu entsprechen, die notwendigen Voraussetzungen der Demut, der Diskretion, der Liebe zur Kirche und ihrer Lehre verbürgt sein“ müssen (AL 300).
Ein solcher Weg führt dann notwendig auch zur Frage nach dem Sakrament der Versöhnung. Den Zutritt auch zu diesem Sakrament, bzw. zur Lossprechung, kann kein Pönitent in einer „irregulären Situation“ einfach einfordern. Er setzt vielmehr den gemeinsamen Weg mit seinen Klärungen voraus (s. Anhang). Freilich wollen wir als Priester uns auch zu Herzen nehmen, was der Papst sagt, nämlich dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sei, sondern ebenfalls ein Ort der barmherzigen, vergebenden Liebe des Vaters.
Ich möchte die Seelsorger bitten und ihnen ausdrücklich raten, diejenigen, die nach Prüfung ihres Gewissens entscheiden, zur Eucharistie hinzuzutreten, darauf hinzuweisen, dass ein solcher Schritt die Übernahme einer intensiven persönlichen Verantwortung für die Gläubigen selbst mit sich führt, weil sich hier jemand für eine Ausnahme von der kirchlichen Norm entscheidet, die an sich ja ihre volle Gültigkeit behält, wie Papst Franziskus bekräftigt.
Ich möchte auch raten, dass der verantwortliche Seelsorger in so einem Fall die Gläubigen auch ausdrücklich bittet, diesen Zutritt nicht demonstrativ zu tun, sondern diskret, um nicht Verwirrung zu stiften.
Ich habe – nach einigen Beratungen mit Mitbrüdern – überlegt, ob wir den Seelsorgern vor Ort für solche Fragen in der Begleitung von Menschen nicht auch Entlastung und weitere Hilfestellung anbieten könnten. Und so habe ich mit unserem Offizial Claus Bittner gesprochen als dem, der von Haus aus in Dingen, die das Eherecht betreffen, sehr erfahren ist. Und ich habe mit den Leitern unserer Bildungshäuser in Burghausen und Passau, Domkapitular Fischer und Domvikar Dr. Kirchgessner gesprochen. Alle drei sind bereit, zusätzlich beratend mit zur Seite zu stehen, sowohl für Priester vor Ort wie auch für um Rat fragende Gläubige aus dem Bistum. Ich bin guter Hoffnung, dass dort in Zusammenarbeit mit unseren oben genannten Fachleuten auch Formen von Begegnung und Veranstaltungen entwickelt werden, die die Thematik mit Begleitern und/oder Betroffenen weiter vertiefen.
Im Anhang zu diesem Brief finden Sie auch noch eine Zusammenstellung von unserem Offizial, die weitere hilfreiche Fragen und Gesprächsfelder für die Klärung eines Weges enthält.
Weil es zunächst im vorliegenden Schreiben vor allem um die Sakramentenordnung geht, wende ich mich mit diesem Schreiben zunächst vor allem an die Priester. Insgesamt aber ist die gesamte Thematik von „Amoris laetitia“ so umfangreich, dass wir uns das weite Themenfeld nach und nach erschließen müssen, vor allem etwa im Blick auf Vorbereitung und Begleitung von Eheschließung und bestehenden Ehen und Familien, aber natürlich auch im Blick auf Menschen, die Scheitern erfahren. Auch für all diese und weitere Felder haben wir ja mit unseren Referaten und Beratungsstellen (Referate Ehe und Familie und Sakramentenpastoral, die Ehe-Familien- und Lebensberatung und die Beratungsstellen der Caritas; ebenso Pater Ludger Werner mit dem Programm „Marriage Encounter“) ausgewiesene fachliche Kompetenzen im Bistum, die Sie gerne auch abrufen können.
Sie sehen, liebe Mitbrüder im priesterlichen Dienst, wir ringen um praktikable Linien, die die Glaubwürdigkeit unserer Kirche nicht schwächen, sondern stärken. Wir ringen darum, das Geheimnis von Ehe und Eucharistie zu vertiefen und ernst zu nehmen und wir ringen darum, dass wir zusammen mit dem Herrn einen Weg der Fürsorge, der Barmherzigkeit, der Liebe für die Menschen gehen wollen.

Ich bitte sehr darum, fühlen Sie sich zusammen mit mir mitverantwortlich für alle Seiten, für die Menschen, die wir begleiten sollen und dürfen, aber auch für die Wahrheit des Glaubens und für die Kirche. Lassen wir uns deshalb nicht ein auf die schnelle oder gar bequeme Befriedigung von Bedürfnissen und Ansprüchen. Sondern gehen wir im Licht der Barmherzigkeit und der Wahrheit einen gemeinsamen Weg mit den Menschen. Niemand ist zu verurteilen und jeder Mensch darf wissen, dass er mit seiner Sehnsucht nach Gott und nach Annahme in der Kirche bei uns willkommen ist.

Ich danke Ihnen allen von Herzen für alle Geduld und Mühe! Ich bin Ihnen in der Freude am Herrn ehrlich verbunden und erbitte Gottes Segen für sie alle.

Ihr Bischof

Dr. Stefan Oster SDB

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Anhang – erstellt von Offizial Claus Bittner

GESPRÄCHSFELDER ZUR GEWISSENSERFORSCHUNG EINER PERSON (=BITTSTELLER), DIE IN „IRREGULÄREN“ VERHÄLTNISSEN LEBT, UND IN DER BEGLEITUNG DURCH DEN PRIESTER KOMMUNIONZULASSUNG ERBITTET

Zur Aufarbeitung der gescheiterten Ehe und aktuellen Lebenssituation:

Wurde fachlicher Rat zur gescheiterten Erstehe und Lebensgeschichte gesucht (Arzt, Therapeuten, Seelsorger etc.)? Ergebnisse dieser Beratungen?

Ist die erste Ehe des Bittstellers unheilbar zerrüttet und ohne Chance einer Wiederaufnahme?

Wurde ein kirchenrechtliches Eheverfahren zur Klärung der Situation erwogen oder versucht?

Ergebnis?

Zur Erstehe:

Gab es bei deren Eingehen Fakten, die den Bittsteller zur Überzeugung kommen lassen, seine erste Ehe sei ungültig (z.B. Unreife, psychische Probleme, Vorbehalte, Einflussnahme Dritter, Täuschung) (AL 298)?

Wie kam es zum Scheitern der Erstehe?

Wurden Hilfen zur Rettung der Erstehe gesucht und Versöhnungsversuche gemacht (AL 298+300)? Von wem? Ergebnis?

Worin bestand die Ursache für das Scheitern der ersten Ehe?

Ist diese Ursache für die aktuelle neue Partnerschaft und Zukunft definitiv ausgeräumt

Wer hatte Schuld am Scheitern der Erstehe? In welchem Maß der Bittsteller (AL 298)?

Hat sich der neue Partner des Bittstellers schuldhaft in die Erstehe eingemischt und sie dabei zerstört?

Hat der Bittsteller eine Vorehe seines aktuellen Partners schuldhaft zerstört (um die eigene aktuelle Partnerschaft zu ermöglichen)?

Zu den Nachkommen:

Wie sind die Nachkommen aus der ersten Ehe versorgt – materiell und menschlich?

Wird die Verantwortung des Bittstellers ihnen gegenüber wahrgenommen (AL 300)?

Wie stehen die Nachkommen der ersten Ehe zur neuen Partnerschaft des Bittstellers?

Wie sind die Nachkommen aus der zweiten Ehe versorgt – materiell und menschlich, (die eigenen und auch diejenigen, die der neue Partner mit in die Beziehung gebracht hat)?

Wird die Verantwortung des Bittstellers ihnen gegenüber wahrgenommen?

Zu späteren Partnerschaften und zur Zweitehe des Bittstellers:

Gab es vor der aktuellen Partnerschaft weitere Beziehungen des Bittstellers (nach der Erstehe)?

Lebt der Bittsteller gar in häufig wechselnden Partnerschaften?

Ist die neue Ehe stabil und von Dauer – „im Lauf der Zeit gefestigt, mit neuen Kindern, mit erwiesener Treue, großherziger Hingabe, christlichem Engagement, mit dem Bewusstsein der Irregularität und großer Schwierigkeit, diese zurückzudrehen“ (AL 298)?

Was tun die aktuellen Partner, um neuen Brüchen und Problemen vorzubeugen (AL 307)?

Ist im Leben des Bittstellers ein Reifen und Wachsen im Glauben, in der Treue zum Evangelium, in der gelebten Partnerschaft zu erkennen?

Zum Umgang mit dem ehemaligen Partner:

Besteht (noch) eine Verantwortung gegenüber dem ehemaligen Partner – menschlich oder materiell? Wird sie vom Bittsteller wahrgenommen (AL 300)?

Gelingt ein sachlicher Umgang der beiden ehemaligen Partner?

Kann der Bittsteller Verzeihung und Barmherzigkeit leben, die er selbst für sich von der Kirche erbittet?

Oder werden Rachegefühle gehegt oder gar gelebt?

In der Öffentlichkeit:

Wie lebt der Bittsteller seinen Glauben?

Engagiert sich der Bittsteller im Leben der Pfarrei?

Wie ist das Ansehen des Bittstellers in der Pfarrei angesichts seiner Lebensgeschichte (AL 300) – ist die Vorgeschichte des Bittstellers mit der Erstehe überhaupt bekannt?

Zeigt der Bittsteller Demut und Reue angesichts seiner Situation oder stellt er diese „öffentlich zur Schau als sei sie Teil des christlichen Ideals“ (AL 297)?

Würde seine Kommunionzulassung Anstoß erregen (AL 299) oder würden die übrigen Gläubigen dem Bittsteller dies gönnen?

Quellen in AL sind vor allem: 297, 298, 299, 300, 305, 306, 307
https://stefan-oster.de/brief-an-die-pri...moris-laetitia/



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