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  • 07.02.2017 00:15 - Die „geglaubte“ Einstimmigkeit – Eine Anmerkung zu den Einlassungen des Kardinal Marx zu den DBK-Richtlinien zu Amoris Laetitia
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Die „geglaubte“ Einstimmigkeit – Eine Anmerkung zu den Einlassungen des Kardinal Marx zu den DBK-Richtlinien zu Amoris Laetitia
7. Februar 2017 Forum, Papst Franziskus, Sakrament der Ehe 0


Martyrium des hl. Lambert von Maastricht (oder Lüttich) für die Unauflöslichkeit der Ehe.
von Dr. Markus Büning*

So, so! Der Herr Vorsitzende, Erzbischof Marx, „glaubt“ (katholisches.info berichtete darüber!), dass in der von ihm geleiteten Bischofskonferenz all seine Mitbrüder im bischöflichen Amt mit folgenden Aussagen aus den jüngst abgegebenen Konferenzrichtlinien zu Amoris Laetitia (AL) übereinstimmen. Dort heißt es dann wie folgt:

„Amoris laetitia bietet in dieser Frage keine allgemeine Regelung und kennt keinen Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten. Amoris laetitia übersieht weder die schwere Schuld, die viele Menschen in solchen Situationen des Zerbrechens und Scheiterns ehelicher Beziehungen auf sich laden, noch die Problematik, dass eine zivilrechtliche Wiederheirat dem sichtbaren Zeichen des Ehesakraments widerspricht, selbst wenn die betroffene Person schuldlos verlassen wurde. Amoris Laetitia bleibt aber dennoch nicht beim kategorischen und irreversiblen Ausschluss von den Sakramenten stehen.“
Dann weiter:

„Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen. Erforderlich sind vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden und dann zum Tragen kommen, wenn die Ehe nicht annulliert werden kann.“

Da haben wir es dann also Schwarz auf Weiß: Hier ist Platz für den subjektiven Einzelfallentscheid! Was ist mit dem strikten Gebot Jesu Christi, dass die Ehe unauflöslich ist? Was ist mit Familiaris Consortio Nr. 84 und dem dort ausgesprochenen und zu beachtenden Gebot zur Enthaltsamkeit für den Fall, dass sog. wiederverheiratet Geschiedene den Zugang zu den Sakramenten begehren? Fragen über Fragen?



Kardinal Reinhard Marx

So, nun sitze ich hier als Münsteraner Diözesan und frage mich, ob das auch die Haltung meines Bischofs ist, der sich rühmen kann, einem Clemens August Kardinal Graf von Galen nachzufolgen. Oder noch eindringlicher zum Thema: Dieser Bischof ist Nachfolger des Hl. Liudger, der ein großer Verehrer des Hl. Lambertus (um 635-705), Bischof von Maastricht, gewesen ist. Daher tragen die Hauptpfarrkirchen in Münster und Coesfeld auch seinen werten Namen. Dieser Heilige ist für die Unauflöslichkeit der Ehe in den Tod gegangen. Man lese nur in den einschlägigen Heiligenbiografien nach. Und nun die klare Frage: Bischof Felix Genn, folgen Sie auch der „geglaubten Einstimmigkeit“?

Verschanzen Sie sich hinter diesen Richtlinien oder haben sie in Ihrer eigenen Verantwortung als Oberhirte dieser Diözese eine eigene Meinung, die Sie notfalls auch am jüngsten Tag vor Gottes Angesicht rechtfertigen können? Das sind meines Erachtens berechtigte Fragen, die nun jeder Katholik seinem Oberhirten stellen sollte.

Ganz anders scheint es derzeit in der Schweiz zu laufen. Da gibt es einen Bischof, der mit einem mutigen Hirtenwort zur Interpretation von AL seiner ihm von Gott und der Kirche übertragenen Verantwortung als Oberhirte nachgekommen ist. Dieser Bischof heißt Vitus Huonder und hat den altehrwürdigen Stuhl des Hl. Luzius in Chur inne. Da hört sich der Kommentar zu AL aber ganz anders an. Hören wir diesen mutigen Bischof:

„Der Empfang der heiligen Kommunion der zivil wiederverheirateten Geschiedenen darf nicht dem subjektiven Entscheid überlassen werden. Man muss sich auf objektive Gegebenheiten stützen können (auf die Vorgaben der Kirche für den Empfang der heiligen Kommunion). Im Falle von zivil wiederverheirateten Geschiedenen ist die Achtung vor dem bestehenden Eheband ausschlaggebend.

Wird bei einem Gespräch (bei einer Beichte) die Absolution eines zivil wiederverheirateten Geschiedenen erbeten, muss feststehen, dass diese Person bereit ist, die Vorgaben von Familiaris consortio 84 anzunehmen (JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio vom 12. November 1981). Das heißt: Können die beiden Partner aus ernsthaften Gründen … der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen (vgl. AL 298), sind sie gehalten, wie Bruder und Schwester miteinander zu leben. Diese Regelung gilt nach wie vor schon deshalb, weil das neue Apostolische Schreiben Amoris Laetitia ausdrücklich keine „neue gesetzliche Regelung kanonischer Art“ vorsieht (vgl. AL 300). Der Pönitent wird den festen Willen bezeugen müssen, in Achtung vor dem Eheband der „ersten“ Ehe leben zu wollen.“

Das ist mal eine wahrhaft katholische Stellungnahme zum umstrittenen Lehrschreiben AL! Wir Juristen sprechen hier von einer „geltungserhaltenden Reduktion“. Nur wenn man AL so interpretiert, kann es zur Übereinstimmung mit der bisher geltenden Lehre der Kirche an dieser Stelle kommen. Da ist dann eben kein Platz für den subjektiven Entscheid des Einzelnen. Da bleibt es bei der klaren Linie von Familiaris Consortio Nr. 84 des hl. Johannes Paul II.
.


Heiliger Lambert (Kloster St. Lambrecht in der Pfalz, um 1400)

Es ist gut, dass dieser Schweizer Bischof seine ihm übertragene Verantwortung selber ausübt und sich nicht hinter einem Gremium versteckt, welches sich eben nicht dem göttlichen Recht verdankt. Bischofskonferenzen haben in institutioneller Hinsicht nichts, aber auch gar nichts, mit dem Stifterwillen Jesu Christi zu tun. Geschichtlich sind diese Konferenzen ein rein menschliches Produkt von Kirchenorganisation, die der Vereinheitlichung dienen soll. Dies darf aber nicht auf Kosten der Wahrheit erfolgen! Und: Dies darf nicht permanent dazu führen, dass der einzelne Ortsbischof nicht mehr gefordert ist, seinen konkreten Hirten- und Lehrauftrag gegenüber seinen Diözesanen zu erfüllen. Ein jeder Diözesan hat doch das Recht zu wissen, wie sein Bischof zu diesen wichtigen Fragen der Glaubens- und der Sittenlehre der Kirche denkt. Zudem besteht hier die andauernde Gefahr, dass sich der einzelne Bischof hinter das „apersonale“ Konstrukt der Konferenz verschanzt und sich seiner originären Verantwortung entledigt.

Ich frage mich nicht nur nach meinem Oberhirten in Münster. Ich frage auch besonders die Herren Bischöfe von Regensburg, Eichstätt und Passau, ob Sie hier der „geglaubten Einstimmigkeit“ unterworfen sind oder dem klaren und immer geltenden Gesetz Jesu Christi? Von diesen Bischöfen dachte ich bisher, dass sie durchaus „klare Kante“ zeigen können und wollen. Also, was ist Ihre Meinung? Viele Katholiken schauen in diesen Tagen sicher auch auf diese
Bischöfe?

Schauen wir vor allem auf das Wort Jesu Christi, welches gerade in dieser Situation Bände spricht. Der Herr wirft den Pharisäern folgendes vor:

„Ihr gebt Gottes Gebot preis und haltet euch an die Überlieferung von Menschen. (…) Sehr geschickt setzt ihr Gottes Gebote außer Kraft und haltet euch an eure eigene Überlieferung.“ (Mk 7,8f.)

Nicht diejenigen, die hier das Gebot von der Unauflöslichkeit der Ehe verteidigen sind die Pharisäer. Nein, diejenigen, die mit viel menschlichem Geschick und Anpassung an den Zeitgeist versuchen, die Wahrheit zu verwässern, sind die wahren Pharisäer unserer Tage. Ein anderer mutiger deutscher Bischof, der seinen Dienst im fernen Kasachstan treu und evangeliumsgemäß ausübt, hat darauf schon mehrmals in der Diskussion um Ehe und Familie hingewiesen. Schade, dass dieser Oberhirte nicht Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz ist. Von einer „geglaubten Einstimmigkeit“ könnte man dann wohl nicht mehr ausgehen.

*Markus Büning, geboren 1966 in Ahaus (Westfalen), studierte katholische Theologie und Philosophie in Münster in Westfalen und München. Nach seinem erfolgreichen Studienabschluß absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten von Konstanz und Münster und wurde 2001 in Münster zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Nach Tätigkeiten als Assistent an den Universitäten Konstanz und Münster trat er als Jurist in den Verwaltungsdienst. Der ausgewiesene Kirchenrechtler veröffentlichte zahlreiche Publikationen zu kirchenrechtlichen und theologischen Themen und über Heilige. Dr. Markus Büning ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

http://www.katholisches.info/2017/02/07/...moris-laetitia/
Bild: Wikicommons/MiL




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