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  • 16.02.2017 00:46 - „Confino“ für Kardinal Burke auf Lampedusa … Guam?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

„Confino“ für Kardinal Burke auf Lampedusa … Guam?
16. Februar 2017 Liturgie & Tradition, Nachrichten, Papst Franziskus, Sakrament der Ehe, Top 0


Kardinal Burke nach Guam entsandt
(Rom) Wie Associated Press (AP) gestern berichtete, entsandte Papst Franziskus einen Kardinal auf die Insel Guam, um in einem sexuellen Mißbrauchsfall zu ermitteln. Wie die Tageszeitung Pacific Daily News meldete, handelt es sich bei dem Purpurträger um Kardinal Raymond Burke.

Kanonisches Verfahren gegen Erzbischof der Südsee

Der US-amerikanische Kardinal und namhafte Kirchenjurist wurde mit dem Auftrag entsandt, einen ehemaligen Ministranten auf der Südseeinsel zu befragen, der behauptet, von Erzbischof Anthony Apuron sexuell mißbraucht worden zu sein, so AP.

Guam gehört zum Marianen-Archipel und ist Teil eines Außengebietes der USA. Diese unterstehen den USA, sind aber nicht Teil der USA. Die Einwohner haben kein Wahlrecht bei Bundeswahlen.

Msgr. Anthony Sablan Apuron, auf Guam geboren, gehört dem Kapuzinerorden an. 1983 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum Weihbischof des Erzbistums Agaña. 1986 wurde er Erzbischof von Agaña. Im Juni 2016 wurden von ehemaligen Meßdienern schwere Vorwürfe wegen sexuellen Mißbrauchs gegen ihn erhoben, und Apuron von Papst Franziskus seines Amtes enthoben. Die Vorwürfe beziehen sich auf die 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Gegen den Erzbischof wurde nun ein kanonisches Verfahren eingeleitet. Zum vorsitzenden Richter des Verfahrens, das bei der Glaubenskongregation anhängig ist, ernannte Papst Franziskus Kardinal Burke.

Erzbischof Apuron wies bisher alle Vorwürfe zurück. Gegen ihn ist kein strafrechtliches Verfahren vor einem staatlichen Gericht anhängig.

Etappen einer Ausgrenzung

Offenbar weiß Papst Franziskus nicht mehr wohin mit Kardinal Burke. Der als brillanter Kirchenrechtler bekannte Kardinal war als Präsident des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur höchster Richter beim Heiligen Stuhl. Dann kam Papst Franziskus. Der Kardinal verteidigte 2014 im Vorfeld und auf der ersten Bischofssynode über die Familie das Ehesakrament. Dabei wurde er zum Wortführer der Verteidiger der überlieferten Morallehre und Sakramentenordnung. Er deckte Manipulationsversuche durch die Synodenregie auf und sprach von „vorgefertigten“ Ergebnissen. Eine Kritik, die am Beginn der zweiten Bischofssynode 2015 von dreizehn weiteren Kardinälen in einem Brief an Papst Franziskus wiederholt wurde.

Kardinal Burke war nicht mehr darunter, denn Papst Franziskus setzte ihn nach der ersten Bischofssynode als Präsident des Obersten Gerichtshofes ab und entfernte ihn wegen seines Widerstandes gegen die Kasperianer aus dem Vatikan. Da er dadurch nicht mehr Dikasterienleiter war, konnte er nicht mehr am zweiten Teil der Synode teilnehmen. Eine Maßnahme, die als gezielte Schwächung einer der beiden Parteien durch den Papst gesehen wurde. Seither gilt Kardinal Burke als eigentlicher Gegenspieler von Papst Franziskus im Ringen um den Kurs der katholischen Kirche.

Aus dem Vatikan nach Malta und weiter …


Franziskus schob den Juristen im November 2014 als Kardinalpatron (päpstlichen Botschafter) zum Souveränen Malteserorden ab. Dort kam Burke dem regierenden Papst Ende 2016 erneut in die Quere. Der Kardinal unterrichtete den Papst im vergangenen November über Logenumtriebe unter den Obödienzrittern des Ordens und die Verstrickung des Malteser Hilfswerkes in die „Kultur des Todes“. Franziskus forderte den Kardinal in einem Schreiben vom 1. Dezember auf, entschlossen gegen diese Umtriebe vorzugehen.

Daraufhin kam es am 6. Dezember zur Konfrontation zwischen dem Großmeister des Malteserordens, Profeßritter Matthew Festing, und dem Großkanzler, Obödienzritter Albrecht Freiherr von Boeselager, der für die Verteilung von Verhütungsmitteln in Hilfsgebieten, auch solchen mit abtreibender Wirkung, verantwortlich gemacht wurde. Die Konfrontation endete mit der Amtsenthebung Boeselagers als Großkanzler.

Obwohl es sich um die interne Angelegenheit eines souveränen Völkerrechtssubjekts handelte, der Großmeister übt die Funktion eines Staatsoberhauptes aus, der Großkanzler die eines Regierungschefs und ist damit dem Staatsoberhaupt verpflichtet und weisungsgebunden, mischte sich das vatikanische Staatssekretariat in die Sache ein. Die Achse Boeselager – Kardinalstaatssekretär Parolin wurde aktiviert. Papst Franziskus schloß sich, trotz der gegenteiligen Anweisung, die er nur wenige Tage zuvor Kardinal Burke schriftlich erteilt hatte, der Position Parolins an, daß es – aus welchen Gründen auch immer – wichtiger sei, Boeselager im Amt zu halten. Der Vatikan verlangte dessen Wiedereinsetzung ins Amt. Für „Probleme“ mit dem Moralgesetz der Kirche sollten andere „Lösungen“ gesucht werden, so Kardinal Parolin kurz vor Weihnachten an Großmeister Festing, der Papst habe mit seiner Aufforderung zu „entschlossenem“ Handeln nicht gemeint, jemanden (Boeselager) zu „verjagen“.


Der Großmeister weigerte sich, sich zum Narren halten zu lassen, zumal die Verantwortung Boeselagers für die Verteilaktionen von Verhütungsmitteln unabhängig voneinander durch zwei Untersuchungsberichte als erwiesen galt. Papst Franziskus setzte aber auf Anraten Parolins eine neue Untersuchungskommission ein, deren handverlesene Mitglieder in ihrer Mehrheit aus Personen bestand, die in einem Näheverhältnis zu Boeselager stehen. Diese Kommission kam in kürzester Zeit zu einem gegenteiligen Schluß und stellte fest, daß im Grunde alles gar „nicht“ so gewesen sei, es jedenfalls keinen Anlaß zu einer Entlassung Boeselagers gebe.

Franziskus ließ Großmeister Festing erst am 24. Januar in Audienz vor und stützte sich bei dieser Gelegenheit auf dieses „Gutachten“. Als Großmeister Festing nicht bereit war, Boeselager wieder ins Amt zu setzen, forderte Papst Franziskus seinen Rücktritt. Festing willigte enttäuscht ein. Boeselager wurde, obwohl der Orden ein souveränes Völkerrechtssubjekt ist, vom Vatikan wieder als Regierungschef eingesetzt und ist seither, mehr denn je, der eigentliche Herr über den Orden, zumal es keinen Großmeister gibt, und die Wahl eines solchen bis auf weiteres durch den Heiligen Stuhl untersagt wurde.

Die „Konfination“ nach Guam

Formal ist Kardinal Burke noch Kardinalpatron des Malteserordens. De facto wurde er jedoch am 4. Februar mit der Ernennung von Kurienerzbischof Angelo Becciu, der rechten Hand von Kardinalstaatssekretär Parolin, zum Päpstlichen Legaten beim Orden ersetzt. Seit Ende Januar steht der Malteserorden faktisch unter kommissarischer Verwaltung durch den Heiligen Stuhl. Becciu soll, so der offizielle Auftrag, dem Orden „bei der Wahl des neuen Großmeisters helfen“, wie der päpstliche Hausvatikanist Andreas Tornielli die Ereignisse erklärte.

Nach seiner Entfernung aus dem Vatikan und seiner faktischen Entfernung aus dem Malteserorden wurde Kardinal Raymond Burke nun von Papst Franziskus auf die Südseeinsel Guam geschickt. Eine größere Entfernung zum Vatikan ist auf Erden kaum mehr möglich. Sie scheint der gefühlten Distanz von Papst Franziskus zu dem Kardinal zu entsprechen, der vor allem vom päpstlichen Umfeld gefürchtet ist.

Eine der herausragendsten Gestalten des Kardinalskollegiums erlebt damit unter dem Pontifikat von Papst Franziskus eine wahre Odyssee der Ausgrenzung und Marginalisierung. Im italienischen Königreich und dann im Faschismus gab es den „confino“. Die Konfination, die auch dem Kirchenrecht bekannt ist, bedeutete die Verbannung, meist auf entlegene Mittelmeerinseln, um die Betroffenen möglichst von jedem sozialen Kontakt abzuschneiden. Bevorzugt wurden Regimegegner auf Mittelmeerinseln um Sizilien verbannt, darunter auch Lampedusa
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http://www.katholisches.info/2017/02/16/...lampedusa-guam/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: OnePeterFive




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