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  • 21.02.2017 00:33 - Vom Schlagwort „Fake News“ zum Mißbrauch des Strafrechts und der Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Vom Schlagwort „Fake News“ zum Mißbrauch des Strafrechts und der Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit?

21. Februar 2017 Nachrichten
Meinungsfreiheit in Gefahr Haßposting Fake News Strafrechtsänderung


Die Schlagwörter lauten "Haßposting" und "Fake News", in Gefahr ist jedoch die Presse- und Meinungsfreiheit. Warum Strafrechtsverschärfungen, wo das geltende Recht genügt?
(Rom) Ist der Westen nur mehr dem Namen nach „demokratisch“? Diese beklemmende Frage drängt sich auf, wenn mit erstaunlicher Gleichzeitigkeit – der Wahlsieg von Donald Trump in den USA, gab dazu den letzten Anstoß – mehrere Staaten an einer Strafrechtsänderung arbeiten. Sogenannte „Fake News“ sollen unter Strafe gestellt werden. Diskutiert wird in Berlin, Wien, Paris und Rom. Dort liegt bereits ein ausformulierter Antrag für eine Änderung des Strafgesetzbuches vor. Nach dem derzeitigen Artikel 265 soll ein Artikel 265-bis eingefügt werden.

Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit

Der Entwurf dafür lautet:

„Art. 265-bis. Wer Gerüchte oder falsche, übertriebene oder tendenziöse Nachrichten verbreitet oder mitteilt, die öffentliche Beunruhigung auslösen können, oder zumindest eine Aktivität darstellen, den öffentlichen Interessen zu schaden oder Bereiche der öffentlichen Meinung irrezuführen, auch durch Kampagnen mit dem Gebrauch von Informatikplattformen zur Online-Verbreitung, wird mit Gefängnis nicht unter zwölf Monaten und einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro bestraft.“
Doch nicht genug. Es soll auch noch ein Artikel 265-ter eingefügt werden:

„Art. 265-ter. Zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit wird, wer auch durch Verwendung von Informatikplattformen zur Online-Verbreitung sich verantwortlich macht für Haß-Kampagnen gegen Individuen oder für Kampagnen, die darauf abzielen, den demokratischen Prozeß zu untergraben, auch zu politischen Zwecken, mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren und einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro bestraft.“
„Haßpostings“, „Fake News“. Im tages- und machtpolitischen Klein(kram)krieg werden laufend Schlagworte kreiert. Bedenklich wird es, wenn daraus Strafrechtsänderungen folgen. Bereits der Ansatz läßt eine politisch-ideologische Einseitigkeit befürchten. Der Versuch einer Seite, durch Nutzung des Strafrechts sich selbst zu begünstigen und die Gegenseite zu benachteiligen, liegt geradezu schweißtriefend in der Luft. Die „Nutzung“, stets hehr begründet, kann sich schnell als Mißbrauch entpuppen. Eine einmal durchgeführte Gesetzesänderung läßt sich aber nur mehr schwer korrigieren.

Die katholische Seite Chiesa e Postconcilio kritisiert den Entwurf, der derzeit im Italienischen Senat anhängig ist, als „schwerwiegenden Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit“. Die Seite erinnert an eine historische Parallele, der zu wehren und die zu verhindern seit 1945 zur Standardrhetorik von Politikern gehört und offizielle Staatsräson ist.

Das kommt nie wieder?

Am 31. Dezember 1925 erließ das faschistische Regime von Benito Mussolini ein neues Pressegesetz, dessen Inhalt sich wie folgt zusammenfassen läßt: Die gesamte Presse unterliegt der Kontrolle und der Zensur, wenn sie antinationale und/oder regierungskritische Inhalte verbreitet. 1926 wurde ein eigener Sondergerichtshof für die Staatssicherheit errichtet, der politisch unliebsame Personen zu rügen oder zu verurteilen hatte. Zugleich wurde wieder die Todesstrafe eingeführt für Angriffe gegen den König und die königliche Familie und gegen Ministerpräsident Benito Mussolini sowie wegen weiterer politischer Delikte.

Chiesa e postconcilio kommentierte dazu:

„Kurz gesagt: Da es nicht erlaubt ist, andere Wahrheiten zu verbreiten als jene, die von TG1, TG2, TG3, TG5 und La7 sowie von La Repubblica und Corriere della Sera (et similia) verbreitet werden, verkündet die Obrigkeit mit sofortiger Wirkung, daß von nun an, wer immer es wagen sollte, eine andere Wahrheit zu behaupten als die von uns verbreitete, verhaftet und mit einer Geldbuße belegt wird.
gezeichnet
Die Macht“
Die für Italien genannten Nachrichtensendungen der führenden öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten und die angeführten Tageszeitungen lassen sich beliebig durch meinungsführende Medien anderer Länder austauschen.

Text: Andreas Becker
Bild: Montage



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