HIRTENBRIEF ZUR FASTENZEIT
Erzbischof von Vaduz: betrachten nicht immer Ehebruch als schwere Sünde gegen Gott Heilswille ist
Msgr. Wolfgang Haas, Erzbischof von Vaduz (Liechtenstein) hat einen Hirtenbrief verteidigt die Gültigkeit des Lehramtes der Kirche und insbesondere die St. Johannes Paul II auf der Unauflöslichkeit der Ehe und der Sünde des Ehebruchs veröffentlicht.
7/3/17 18.27 ( InfoCatólica ) Erzbischof warnt in seinem Hirtenbrief an die anlässlich der Fastenzeit, das ist, wenn, wie jetzt, ist in der Diskussion Unauflöslichkeit der christlichen Ehe " und geht auf die Feststellung" Ehebruch und würde nicht werden als Sünde betrachtet schwerer in allen Fällen "alle direkt gegen den Heilswillen Gottes geht". "
Der Prälat erinnerte daran , dass "die ursprüngliche Ordnung der Schöpfung und schließlich in der Heilsordnung Ehe von Gott als gewollt ist eine unauflösliche Verbindung". Rehabilitiert Jesus im Evangelium den ursprünglichen Plan Gottes (vgl. Gen 2,4) und damit "nur der Tod kann die Ehe Bindung trennen. Nein, das Anwesen und Rang sie hat die Macht , eine gültige sakramentalen Ehe aufzulösen . "
Mons. Hass , dass angesichts "warnt davor , dass zwischen dem Leben im Sakrament der Ehe und der Empfang des eucharistischen Essen oder Widerspruch entstehen sollte , noch eine Verwirrung, fürsorglichen Wohltätigkeit für die geschiedene und wieder geheiratet civilly nicht für nichtig zu erklären ist es immer zahlt und in jedem Fall, ohne Ausnahme, was das Lehramt der Kirche hat immer verkündet, auch durch den heiligen Papst Johannes Paul II:
"Die Kirche, basiert jedoch auf die Schrift bekräftigt ihre Praxis nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen geschieden, die wieder heiraten. Sie sind es, die nicht zugelassen werden können, da ihr Zustand und dem Zustand des Lebens objektiv, dass die Vereinigung der Liebe zwischen Christus widersprechen und der Kirche bezeichnet und von der Eucharistie bewirkt. Es ist eine weitere besondere pastorale Grund: Wenn diese Menschen zur Eucharistie zugelassen wurden, würden die Gläubigen in die Irre und Verwirrung über die Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe geführt werden.
Versöhnung im Bußsakrament, die den Weg zur Eucharistie öffnen würde, kann nur denen gegeben werden, die, Buße zu tun von den Zeichen des Bundes gebrochen zu haben und der Treue zu Christus, sind aufrichtig bereit, auf eine Art und Weise des Lebens, widersprechen der Unauflöslichkeit der Ehe nicht. Dies bedeutet in der Praxis, dass, wenn der Mann und eine Frau, aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel die Erziehung der Kinder nicht die Verpflichtung zur Trennung erfüllen, "in völliger Enthaltsamkeit zu leben verpflichtet sind, das heißt, Abstinenz von den Handlungen der Ehegatten "(Johannes Paul II, Homilie zur Schließung der sechsten Synode der Bischöfe, 7 (25. Oktober 1980): 72 AAS (1980), 1082)." (Johannes Paul II, Exhortation apostolischen Familiaris consortio, Nr. 84).
Der Bischof kommt zu dem Schluss , dass " diese Lehre und diese Bestimmung der Kirche über alle verbindlich sind von uns , genau auch in der Pflege und Seelsorge der Menschen , die wir beauftragt wurden. Wie treu, der vereint mit Gott leben, sind wir bestrebt , gerade in der heutigen 's Gesellschaft, indem auch andere für einen guten Zweck durch den Beitritt Gott und zu gewinnen bewahren falschen Weg . " http://infocatolica.com/?t=noticia&cod=28764 Filed under: Amoris Laetitia http://infocatolica.com/?t=cat&c=Amoris+Laetitia http://infocatolica.com/?t=opinion&cod=28756
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