Missachtung der Elternrechte – Lehrplanmängel (5) 18. Februar 2017 Forum, Genderideologie, Hintergrund, Lebensrecht 2
Abschreckendes Beispiel "Sexkoffer Basel": Frühsexualisierung statt Aufklärung. Die Eltern im Bundesland Hessen werden mit schönen Worten abgespeist, dass schulische „Sexualerziehung in einem sinnvollen Zusammenwirken von Schule und Elternhaus“ erfolgen soll. Tatsächlich bleiben Eltern und Elternrechte außen vor.
Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker.
Der hessische Kultusminster R. Alexander Lorz stellt in seinem Schreiben an die Kritiker des Lehrplans heraus, dass ihm bei der schulischen Sexualerziehung die Elternrechte besonders wichtig seien: „Das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach Art. 6 (2) Grundgesetz steht vor jeglichem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag“. Das gelte insbesondere für die „Entwicklung der ganz persönlichen Einstellung zur Sexualität“.
Die Schule hat die grundgesetzlichen Erziehungsrechte der Eltern zu berücksichtigen
Der Vorsitzende der hessischen Gymnasiallehrergewerkschaft sieht in seiner Stellungnahme zu diesem Punkt eine ganz andere Tendenz: „Persönlichkeitsaspekte, die zutiefst privat sind und primär in den elterlichen Erziehungsbereich gehören, werden in das unterrichtliche Geschehen einbezogen“ (vgl. Stellungnahme des Hessischen Philologenverbandes vom 1. 11. 2016)
In Lorz’ Formulierung werden die Erziehungsrechte der Eltern auf Zeit und Raum vor der Schule beschränkt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972 müssen aber die grundgesetzlich garantierten Elternrechte in den Erziehungsauftrag der Schule hineinwirken:
„Der Staat muss in der Schule die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten (…) und darf nicht den ganzen Werdegang des Kindes regeln wollen.“ Es ist für die Schule allerdings schwerlich machbar, auf unterschiedliche, zum Teil gegensätzliche Wertvorstellungen von Eltern zum Komplex Sexualität konkret einzugehen. Für dieses Problem haben Verfassungsgericht und Gesetzgeber festgelegt, dass die Schule, also Lehrplan und Lehrer, in der allgemeinen Ausrichtung Rücksicht nehmen müssen auf die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern. Das bedeutet für den Sexualkundeunterricht „die Verpflichtung zu Zurückhaltung, Toleranz und Offenheit für unterschiedliche Wertungen“ sowie die verschiedenen Erziehungsvorstellungen im Bereich der Sexualität.
Aus dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe erwachsen der staatlichen Schule zwei Direktiven: Lehrplan und Lehrer müssen sich bei divergierenden Wertvorstellungen zur Sexualität in der Gesellschaft – und damit der Eltern – neutral verhalten. Negativ formuliert dürfen sie die Kinder nicht für bestimmte Wertvorstellungen vereinnahmen (Indoktrinationsverbot).
Indoktrinierende Vereinnahmung der Kinder
Diesen Vorgaben kommt das neue Schulprogramm für Geschlechtererziehung nicht nach. Im Gegenteil. Der Lehrplan legt die Lehrer kategorisch auf eine einzige Wertvorstellung in Sexualerziehungsfragen fest. Die ist zusammengefasst in der Formel „Akzeptanz für Vielfalt“. Damit sind ausschließlich die Orientierungen und Identitäten von sexuellen Minderheiten gemeint. Konkret sollen Kinder und Heranwachsende Variationen von adulter Sexualität gut finden. Mit dieser Verpflichtung zu wertschätzender Akzeptanz einer bestimmten Position verletzt die Verordnung das Indoktrinationsverbot,
Auf der anderen Seite kommt die klassische Geschlechtererziehung zu kurz. Die statistische Normalität der heterosexuellen Mehrheit von weit über 95 Prozent setzt auch die Werteperspektiven für die Norm der Mehrheitsgesellschaft und damit der Mehrheit der Schüler. Aber die Vermittlung der Werte der heterosexuellen Eltern und Kindern ist nicht mehr vorgesehen. Sie findet nicht einmal Erwähnung. Die „statistisch normale Sexualität“ der Mehrheitsgesellschaft kommt im verbindlichen Themenkatalog praktisch nicht vor, stellt die Professorin Karla Etschenberg fest (Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung vom 14. 8. 2016). Insofern sind die Optionen und Wertvorstellungen sicherlich der meisten Eltern im vorliegenden Lehrplan nicht berücksichtigt.
Ein abgestimmter Prozess zwischen Schule und Eltern kommt nicht zustande
Im konkreten Fall einer geplanten unterrichtlichen Sexualkundeeinheit sind die Erziehungsberechtigten über Ziele, Inhalte und Lehrmaterialien „zu informieren“. Eine irgendwie geartete Berücksichtigung der elterlichen Sorgen und Erziehungsanliegen ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Aussprache. Die Eltern werden zu reinen Informationsempfängern degradiert.
Elternrecht achten In der alten Richtlinie waren die Themen für die jeweiligen Altersstufen nur „vorgeschlagen“ beziehungsweise „vorgesehen“. Diese Terminologie ließ für Lehrer und auch für die Eltern einen gewissen Spielraum, sich über Zeitpunkt, Inhalt und Umfang eines Themas abzustimmen. Mit der neuen Formulierung einer „verbindlichen“ Themen- und Altersstufenvorgabe haben die Eltern absolut nichts mehr zu sagen.
Die Formel von der Sexualerziehung als „abgestimmter Prozess zwischen Erziehungsberechtigten und Schule“ erweist sich in Hessen als hohles Versprechen ohne reale Einlösung. Mehr noch. Die Behauptung des bildungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Armin Schwarz, der Lehrplan „gewährleistet ein sinnvolles Zusammenwirken von Schule und Elternhaus bei der Sexualerziehung“, ist reine Augenwischerei. Denn der Staatsfahrplan ist darauf gerichtet, dass die staatliche Schule immer mehr Terrain von der Werteerziehung an sich reißt, die laut Grundgesetz allein den Eltern zusteht. Kultusminister R. Alexander Lorz machte mit dem Affront gegen die Eltern den Anfang, als er das Mehrheitsvotum der Landeselternvertretung gegen den Lehrplan überstimmte.
Wenn die Erziehungsberechtigten nach dem Informationsabend der Schule feststellen, dass die Werterziehung der Schule den eigenen Wertvorstellungen entgegenstehen, werden sie mit folgendem Hinweis vertröstet: Die Eltern könnten ja zuhause „mit ihren Kindern über die anstehenden Themen und die in der Familie herrschenden Wertevorstellung sprechen“. Aber was können die Eltern bei einer indoktrinierenden Geschlechtererziehung noch ausrichten? Sollen sie ihre Kinder gegen den ideologischen Schulunterricht wappnen? Zumindest die Schüler in der Mittelstufe wären mit einer kritischen Infragestellung des Lehrplan-Unterrichts überfordert. Welchen Wert hat dann der Hinweis des Lehrplans, dass die Eltern bei Dissens mit den schulischen Wertvorstellungen darüber mit ihren Kindern sprechen könnten? Jedenfalls wäre damit der „abgestimmte Prozess“ zwischen Schule und Elternschaft erst recht misslungen.
Schulfremde Sexperten von den Kindern fernhalten
hier geht es weiter http://www.katholisches.info/2017/02/mis...rplanmaengel-5/
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