Neues Motu proprio: Papst Franziskus ebnet „behutsamen“ Weg für Medjugorje als internationale Gebetsstätte 3. April 2017 Na
Papst Franziskjus macht ernst: Am 1. April erließ er ein Motu proprio, das den Weg für eine "behutsame" Lösung für Medjugorje ebnet. Keine kirchliche Anerkennung der "Erscheinungen", aber die Anerkennung als interationale Gebetsstätte, die direkt dem Vatiikan untersteht.
Papst Franziskjus macht ernst: Am 1. April erließ er ein Motu proprio, das den Weg für eine "behutsame" Lösung für Medjugorje ebnet. Keine kirchliche Anerkennung der "Erscheinungen", aber die Anerkennung als interationale Gebetsstätte, die direkt dem Vatikan unterstellt ist.
(Rom) Die Nachricht blieb auf den zahlreichen Medjugorje-Seiten unbeachtet. Vielleicht dachten manche an einen April-Scherz und zogen es vor, sich in Zurückhaltung zu üben. Doch April-Scherze finden sich auf der offiziellen Internet-Seite des Heiligen Stuhls nicht. Am 1. April veröffentlichte Papst Franziskus das Apostolische Schreiben Sanctuarium in Ecclesia. Das Schreiben hat die Rechtsform eines Motu proprio und ist damit Gesetz der Weltkirche – und betrifft vor allem Medjugorje.
Papst schickt Sondergesandten nach Medjugorje und erläßt Motu proprio
Der Text des Motu proprio liegt bisher nur in italienischer Sprache vor. Einiges spricht aber dafür, daß es in einem direkten Zusammenhang mit dem herzegowinischen Ort Medjugorje steht. Dort soll seit 1981 die Gottesmutter Maria erscheinen, was man in Rom aber nicht so recht glauben will. Die zuständigen Ortsbischöfe erklärten nämlich, eine Übernatürlichkeit des Phänomens nicht erkennen zu können und nehmen seit den 80er Jahren eine ablehnende Haltung ein. Dem Pilgerstrom in den kleinen Bergort, Bischof Hoser sprach jüngst von jährlich mehr als 2,6 Millionen Menschen, tat dies keinen Abbruch. Die Gläubigen blickten, trotz oder wegen der Ablehnung durch den Ortsbischof von Mostar, Richtung Rom. Rom habe „noch nicht entschieden“.
2010 setzte Papst Benedikt XVI. schließlich eine internationale Untersuchungskommission ein, die unter der Leitung von Kardinal Camillo Ruini stand. Der Rücktritt Benedikts verzögerte weitere Schritte. 2014 begann sich Papst Franziskus der Sache anzunehmen und ließ sich von Kardinal Ruini den Abschlußbericht der internationalen Kommission übergeben. 2015 kündigte Franziskus persönlich eine „baldige“ Entscheidung an, die dann nicht erfolgte.
Nun scheint es tatsächlich ernst zu werden. Franziskus ernannte am 11. Februar 2017 Bischof Henryk Hoser von Warschau zum Apostolischen Sondergesandten für Medjugorje. Inhaltlich gilt die Frage mit dem Abschlußbericht der Ruini-Kommission als geklärt. Bischof Hoser soll, so sein Auftrag, pastorale Fragen klären (wer soll die Seelsorge ausüben, welche pastoralen Notwendigkeiten für die zahlreichen Pilger sind gefordert und angebracht). Vergangene Woche traf Bischof Hoser in Medjugorje ein, wo er bis zu zwei Monate bleiben könnte.
Wenige Tage nach der Ernennung Hosers meldete sich der zuständige Ortsbischof von Mostar, Msgr. Peric, zu Wort und bekräftigte seine ablehnende Haltung. Anfang März sprach Glaubenspräfekt Gerhard Kardinal Müller, daß manche es mit „diesen Phänomen übertreiben“ würden und erinnerte daran, daß auch an die kirchlich anerkannten Erscheinungen niemand glauben müsse. Es handle sich um Hilfsmittel, doch die eigentliche Offenbarung sei damit nicht betroffen.
Franziskus gegen Maria als „Poststellenleiterin“
Bereits im Hochsommer 2013 tauchten erste Medienberichte auf, daß der damals soeben gewählte neue Papst Medjugorje „bremsen“ könnte. Den ersten Bericht lieferte am 14. August 2013 Ignazio Ingrao im Wochenmagazin Panorama. Ingrao erinnerte an die Vorbehalte Benedikts XVI. und „vor allem von Kardinalstaatssekretär Bertone“ gegenüber Medjugorje. „Viele“ würden nach dem Amtsverzicht Benedikts und der Abberufung Bertones „hoffen“, so der Journalist, daß „die Marienverehrung Bergoglios diesen dazu führt, die Erscheinungen offiziell anzuerkennen“. Erste Indiskretionen aus dem Vatikan wiesen jedoch bereits damals in eine andere Richtung. „Die Lösung, die die Kommission dem Papst vorschlagen will, soll die Anerkennung als bloße Gebetsstätte sein, die allerdings der Kontrolle des Heiligen Stuhls unterstellt werden soll, ohne definitiv über die Erscheinungen zu entscheiden“, so Ingrao im Sommer 2013. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Kurz nach Ingraos Artikel kritisierte Papst Franziskus im September 2013 bei einer morgendlichen Predigt die Botschaftsflut, die Maria wie eine „Poststellenleiterin“ erscheinen lasse. In den offiziellen Zusammenfassungen von Radio Vatikan und Osservatore Romano findet sich kein Bezug. Ohrenzeugen versicherten jedoch, daß Franziskus Medjugorje namentlich als Negativbeispiel genannt habe.
Was Ingrao skizziert hatte, wurde später mehrfach wiederholt und dabei als „administrative“ Lösung für Medjugorje bezeichnet. Beobachter sahen darin erste Schritte, die „Medjugorje-Anhänger“ auf eine Entscheidung Roms vorzubereiten. Details sind nicht bekannt. Fixpunkte dieser Vorstöße waren jedoch, daß die „Erscheinungen“ und „Botschaften“ von Medjugorje von der Kirche nicht anerkannt werden, aber voraussichtlich auch keine definitive Negativentscheidung getroffen wird. Medjugorje soll demnach in eine Gebetsstätte umgewandelt und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt, also internationalisiert werden. Die Franziskaner der herzegowinischen Provinz würden weiterhin die Seelsorge innehaben, aber der Aufsicht des Vatikans unterstehen. Damit wären sie der Jurisdiktion des Ortsbischofs entzogen, mit dem es seit Jahrzehnten Reibungen gibt. Eine Folge dieser Lösung dürfte sein, daß die „Seher“ nicht mehr als solche auftreten und keine „Botschaften“ mehr verbreiten können. Doch wie gesagt, Details sind noch nicht bekannt.
Das Motu proprio und die Pressekonferenz von Bischof Hoser am 5. April
Bischof Hoser, so der Auftrag an ihn, soll dem Papst seine „pastoralen“ Vorschläge noch vor Ende des Sommers unterbreiten.
Das am 1. April veröffentlichte Motu proprio Sanctuarium in Ecclesia behandelt die Jurisdiktionsübertragung für Heiligtümer von den Ortsbischöfen an den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, Medjugorje zu eine internationalen Gebetsstätte zu machen, deren Aufsicht bei Rom liegt. Natürlich ist das Motu proprio nicht nur auf Medjugorje anwendbar und kann in Zukunft auch andere Orte betreffen. Da nicht anzunehmen ist, daß das Motu proprio abstrakt und ohne konkreten Bezug erlassen wurde, ist die Vermutung naheliegend, daß der konkrete Anlaß die sich abzeichnende „Entscheidung“ Roms zu Medjugorje betrifft.
Eindeutig wird der Zusammenhang anhand des Datums. Das am 1. April veröffentlichte Motu proprio wurde von Papst Franziskus bereits am 11. Februar unterzeichnet. Am selben Tag, an dem er auch Bischof Hoser zum Sondergesandten für Medjugorje ernannte.
Hoser hat für den 5. April, 16 Uhr, eine Pressekonferenz in Medjugorje angekündigt. Bei dieser Gelegenheit könnte er bereits die Richtung der bevorstehenden Lösung andeuten. http://www.katholisches.info/2017/04/neu...-gebetsstaette/ Text: Giuseppe Nardi Bild: MiL/Youtube (Screenshot)
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