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  • 08.04.2017 00:53 - Wir basteln uns einen Hausaltar (4 von 8): Das Haus segnen lassen Stufe 1. Das Haus segnen lassen
von esther10 in Kategorie Allgemein.




Wir basteln uns einen Hausaltar (4 von 8): Das Haus segnen lassen

Stufe 1. Das Haus segnen lassen

Nach diesem theoretischen Teil empfehlen wir Ihnen Ihr Haus oder Ihre Wohnung von einem Priester segnen zu lassen. Das wirkt wirklich. Der Schreiber dieser Zeile hatte es getan, was exakt an demselben Tag mit einem riesigen Nachbarschaftsstreit endete, welcher langfristig dazu geführt hat, dass die sehr störenden und unangenehmen Nachbarn wegzogen und die anderen Nachbarn anfingen sich zivilisiert zu benehmen. Sündige Menschen halten es in solch einem Haus nicht aus, wenn auch es nur eine Wohnung betrifft, sie können sich aber vor einem glücklichen Ausgang auf viele Kämpfe einstellen. Es kann durchaus sein, dass Sie nach einer Haussegnung bestimmte Personen, besonders aus der Esoterikszene, meiden werden. Einfach ausprobieren und uns darüber schreiben. Um eine Haussegnung oder eine andere konstitutive Segnung durchzuführen, brauchen Sie:

Einen Priester, kann auch in Sünde leben, wenn sich kein anderer findet.
Die rechten Gebete.

Ad 1.

Da wir vom realistischen Fall ausgehen, dass Sie in einer NOM-Gemeinde leben, einen Pfarrer haben, der an nichts glaubt, die Wale rettet und zur seiner Konkubine regelmäßig fährt, so müssen Sie ihn entsprechend motivieren, damit er zu Ihnen kommt und Ihnen das Haus segnet. Das gute an der Geschichte ist, dass er nichts zu tun hat und sich gebraucht fühlen wird. Sie müssen ihm sagen:

„Das ist mir aber total wichtig, echt jetzt ….“.
Wenn Sie Ausländer sind, haben Sie es leichter:

„Das kenne ich aus meiner Heimat. Meine Großmutter (Mutter, Tante, Onkel, ganze Familie) hatte es auch immer so getan…“

Zu 99% wird er zu Ihnen kommen, „um den Menschen nahe zu sein“ und falls nicht, können Sie auf die leidige Kirchensteuerfrage kommen oder andeuten, dass Sie sich bei seinem Ordinariat über ihn schriftlich beschweren werden. Er wird zu Ihnen eilen!

Ad 2.

Unter rechten Gebeten verstehen wir hier die lateinischen Gebete aus dem Rituale romanum, welches seit Summorum pontificum völlig legal verwendet werden kann. Ja, ja ein Papst musste eine Sondererlaubnis geben, damit Katholiken katholische Gebete aufsagen können. Warum gerade diese? Weil diese wirken, traditionell sind und die Dämonen wirklich vertreiben. Die Wohnung des Schreibers dieser Zeilen wurde nach dem Rituale romanum gesegnet. Leider wurden im nachkonziliaren Benedictionale (Auflistung der Segensgebete) viele Gebete geändert, sodass sehr viele Segnungen weggefallen sind, da diese, wie das Superkonzil suggerierte, „nicht mit der Mentalität des modernen Menschen“ zu vereinbaren sind. Sie haben also im nachkonziliaren Benedictionale erstens viel weniger Segnungen und zweitens weniger wirkende, denn geänderte Segnungen.

Wie verhält sich das Rituale romanum zu den nachkonziliaren Segensgebeten? Wie Benzin zum Wasser im Tank. Exorzisten berichten, dass die neuen Exorzismen nicht wirken und der Teufel über diese Priester durch die Besessenen lacht, bei dem Exorzismus aus dem Rituale aber, laufen die Dämonen wirklich davon. Soviel zur empirischen Erfahrung zur Wirksamkeit der neuen und alten Gebete. Also bitte die Haussegnung nach dem Rituale romanum verlangen, denn für dessen Wirksamkeit können wir bürgen und das neue,

Sie wissen schon, wurde nach dem Motto: „jedoch aber wenn pastorale Gründe dafür sprechen …rettet die Wale“ konzipiert. Ein modernistischer Priester kann sich aber weigern das Rituale romanum zu benutzen. Dies ist dem Schreiber dieser Zeilen passiert, wo ihn ein wohlverdienter Monsignore seiner Diözese aus der Sakristei samt seinem Rituale, welches natürlich nicht dem Monsignore gehörte, rausschmiss (leider kein Witz!). Dies kann Ihnen auch passieren. Hier ein paar Tipps:

Der Grund für diese Weigerung kann ganz natürlich sein. Der Priester kann kein Latein oder nicht ausreichend gut Latein, um die Gebete vorzulesen, geschweige denn sie zu verstehen. Es ist ihm peinlich und will nicht, dass Sie es merken.
Lösung: Beruhigen, betutteln!

Der Grund für diese Weigerung kann intellektuell sein. Er ist so erzogen worden alles vorkonziliare und lateinische als „Brimborium“ zu meiden und möchte Ihnen alles nachkonziliar und auf Deutsch segnen
.
Lösung: „Bitte, bitte ..das ist mir aber echt wichtig jetzt. Dieses Gebet aus dem Rituale ist mir von meiner Großmutter [den Rest der Familie aufzählen] ans Herz gelegt worden …“. Bzw. „… in meiner Heimat … etc.“

Der Grund für diese Weigerung kann geistlich sein. Er lebt dermaßen lange in schwerer Sünde, dass ihn alles Fromme gleichsam „brennt“. Da sind Sie recht machtlos. Sie können ihm sagen, dass Sie sich über ihn schriftlich in seinem Ordinariat beschweren werden, da Sie, als Kirchensteuer zahlender Katholik, einen Anspruch auf diese Leistung haben, welche Ihnen kirchenrechtlich laut Summorum pontificum zusteht. Die entsprechende Passage lautet wie folgt:

Art. 9 § 1. Der Pfarrer kann – nachdem er alles wohl abgewogen hat – auch die Erlaubnis geben, dass bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Heil der Seelen dies nahelegt.

Ferner sagt die vatikanische INSTRUKTION über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum von PAPST BENEDIKT XVI. der Kommission Ecclesia Dei folgendes:

Pontificale Romanum und Rituale Romanum

Der Gebrauch des Pontificale Romanum und des Rituale Romanum wie auch des Caeremoniale Episcoporum, die 1962 in Geltung waren, ist nach Nr. 28 dieser Instruktion erlaubt, unbeschadet der Vorschrift in Nr. 31.[1]

Ein Priester also, der sich weigert das Rituale romanum zu verwenden, verstößt somit gegen das geltende Kirchenrecht. Sie können ihm auch androhen mit dem News: „Pfarrer verweigert Haussegnung auf Lateinisch bei Katholiken“ an die weltliche Presse, vorzugsweise die lokale Presse, zu gehen. Da wird er zahm werden. Er kann aber beim Segnen die Intention unterdrücken, nur so tun als ob und ihnen faktisch nichts weihen. Die haben leider ihre Tricks, die gefallenen Priester. Einen solchen Härtefall kann es leider auch geben. Daher vorher für die gute Atmosphäre sorgen, anfüttern, ihn bemitleiden, wie schwer er hat, ihn reden lassen, dann wird er Ihnen gewogen sein. Wenn er beim Anblick des Rituale sich partout weigert, ihn im neuen Ritus segnen lassen. Besser als gar nichts.

Aber vielleicht wird es nicht so schlimm kommen. Die meisten Priester werden sich endlich einmal als welche fühlen und froh sein, gebraucht zu werden.

[1] http://www.vatican.va/roman_curia/pontif...clesiae_ge.html Punkt 28 lautet wie folgt: 28. Das Motu proprio Summorum Pontificum ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren. Punkt 31. Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.
https://traditionundglauben.wordpress.co...-segnen-lassen/
https://traditionundglauben.wordpress.co...aeume-schaffen/



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