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  • 23.04.2017 00:05 - Schlimmer als Ehebruch: Vor der Scheidung kehrte exkommunizieren zu heiraten
von esther10 in Kategorie Allgemein.

DER REMNANT
Schlimmer als Ehebruch: Vor der Scheidung kehrte exkommunizieren zu heiraten
20/04/17 12.01 von dem Überreste



Zivil Scheidung und die kanonischen Verbrechen der Bigamie: „Der 1917-Code nicht Wiederverheiratung von Geschiedenen unter dem Verbrechen des Ehebruchs oder öffentliches Konkubinat betrachten (vgl CIC 1917, c 2357 par 2 ...) Wie es existiert, in diesem Fall wird der Abschluss eines Austauschs von Zustimmung, die die Bedingungen der Ehe Zivilrecht erfüllt hat. So betont der 1917-Code, der existierte ein schlimmeres Verbrechen durch die bloße Tatsache zu begehen, die Zivilehe versucht hat: Zivilehe der Getauften. Aus diesem Grund ist der Ehebrecher Konkubinat nicht genug, um das Verbrechen (Bigamie) zu begehen, als die Straftat (Bigamie) nur vollzogen, wenn die betroffenen Personen ihre Eheversprechen ausgetauscht haben.

Geschieden und wieder verheiratet, betrachtet Bigamisten (cfr. CIC 1917 c. 2356) wurden die ipso facto berüchtigt. Um die Strafe entsteht ipso facto die widerlegbare Infamie , sollte es zwei objektive Voraussetzungen sein: es muss eine objektiv gültige Ehe Vereinigung sein und damit einhergehend eine zweite Versuch Ehe. Diese extreme Strafmaß wird von der Kirche beschäftigt als ein rachsüchtiger Strafe den Verlust bestimmter Rechte zur Folge hat . Ihr Status als rechtlich berüchtigt nimmt sie in der Kategorie diejenigen , die öffentlich unwürdig sind und als öffentlicher Sünder (vgl CIC 1917, c 855, Par 1, ... 1240, Abs. 1). Eine solche kanonischen Status der Rechts Infamie bringt eine Reihe von Sanktionen , die entweder wäre unerschwinglich teuer oder einen Fähigkeitsverlust.

Der zweite Teil der kanonischen 2356 enthält die Definition des zweiten - Grad Verbrechen der Bigamie:“... diejenigen , die, wenn auch nicht eheliche Bindung, Versuch zu einer anderen Ehe zu schließen, auch zivil wie sie sagen ... und verachtend Ermahnung Ordinary bleiben in dieser illegal cahoots je auf der Schwere ihrer Schuld, werden sie mit einer persönlichen Frage exkommuniziert oder bestraft werden . " Da die Strafe sententiae ferendae , hat ein gewisses Maß an Verachtung und eine Warnung oder Abmahnung Ordinary gültig auf der Strafe verhängt wird wirksam "wird [1] .

Da der 1917-Code, Kanon 2356, als die neue versuchte Ehe, wenn auch eine eheliche Bindung, ein ernsteres Verbrechen als Ehebruch, die aktuelle Alternative zu leben zusammen wie Bruder und Schwester wäre völlig irrelevant gewesen. Folglich wurde der Kanon aus dem 2356 Codex Iuris Canonici von 1983 eliminiert.
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Paul Schultz

(In Marianus Eremita)

[1] Fredel G. Agatep, die kanonische Situation und die Ausübung der Rechte und Pflichten des geschieden, 2006, S.. 190-192).



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