Päpstliche Anpassung an das lutherische Gewissen ohne kirchliche Normierung 17. Februar 2017 Forum, Genderideologie, Hintergrund, Lebensrecht, Papst Franziskus, Sakrament der Ehe 4
Amoris laetitia und das "sola coscientia" - Die Antwort von Papst Franziskus auf die Frage von Eugenio Scalfari
Die deutschen Bischöfe haben das autonome Gewissen als Zaubermittel entdeckt, mit dem wiederverheiratet Geschiedene einen pastoralen Passagierschein zur Kommunion bekommen sollen. Für den Papst ist die subjektive Gewissensüberzeugung der Türöffner für die gemeinsame Sache mit den Lutheranern – und sogar das Himmelreich für alle gewissenskonforme Menschen.
Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker.
Erzbischof Ludwig Schick von Bamberg erläuterte kürzlich das Papier der deutschen Bischöfe vom 2. Februar zu Amoris laetitia (AL). Er sagte laut der Tagespost vom 04. 02.:
Für Personen, die bei gültiger kirchlicher Ehe in einer zweiten Zivilehe leben, könne es von Seiten der Kirche eine ausdrückliche „Zulassung zur Beichte oder zur Kommunion nicht geben“. Das ist gültige kirchliche Lehre, wie sie Papst Johannes-Paul II. in seiner Enzyklika Familiaris consortio 1994 bekräftigt hat. Schick kennt als ausgebildeter Kirchenrechtler den Can. 915, nach dem Gläubige vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen sind, wenn sie „offenkundig in einer schweren Sünde verharren“. Das trifft auf wiederverheiratet Geschiedene zu. Damit bestätigte der Bamberger Oberhirte, dass die Lehre der Kirche zu den Sakramenten Ehe, Beichte und Kommunion durch neue Lehrschreiben nicht angetastet wird und werden darf.
Zugleich betonte Schick, dass Katholiken in irregulären Situationen schwerer Sünde mit persönlich verantworteter Gewissensentscheidung zu dem Ergebnis kommen könnten, eben doch minderschuldig und damit würdig zu sein für den Sakramentenempfang. Diese „individuelle Entscheidung“ hätten Kirche und Gemeinde vorbehaltlos zu respektieren und „anzunehmen“.
Gewissensentscheidung gegen kirchliche Lehre und Normen?
Die deutschen Bischöfe und Amoris laetitia
Doch wie kann der „reife“ Gewissensentscheid von Katholiken gegen die gültige Moral- und Sakramentenlehre der Kirche ausfallen? Soll etwa die Gewissensbildung für autonom erklärt werden, also frei von Vorgaben kirchlicher oder biblischer Lehre? Oder wollen gar „die Bischöfe den Vorrang der Gewissensentscheidung vor entgegenstehenden kirchlichen Gesetzen betonen“? Das jedenfalls behauptet der Theologe und ehemalige Priester Joachim Frank im Kölner Stadt-Anzeiger vom 01. 02. 2017 zu der Erklärung der deutschen Bischofskonferenz.
Wenn die deutschen Bischöfe solche Gewissensentscheidungen für reif und richtig erklären, die gegen Lehramt und Kirchenlehre gerichtet sind, dann sind sie offensichtlich von dem klassischen kirchlichen Gewissensbegriff abgerückt. Im Katechismus der Kath. Kirche heißt es unter Nr. 1783: Wir Menschen sind „stets versucht, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen“. Gegen eine solche „falsch verstandene Gewissensautonomie“ betont das Lehrwerk die notwendige Gewissensbildung. Katholiken müssten sich dabei am vernunfteinsichtigen Sittengesetz orientieren sowie an den göttlichen Gesetzes in der Form biblischer Gebote und kirchlicher Lehre. Das christliche Gewissen muss auf moralischem Grundwissen aufgebaut sein, sonst wird es blind und irrig.
Ohne Glaubenswissen trocknet das christliche Gewissen aus
Die Bischöfe wünschen zwar auch eine „Vertiefung von Gewissensbildung“. Aber an keiner Stelle weisen sie auf die normierende Orientierung am natürlichen Sittengesetz und an den biblisch-kirchlichen Regeln hin. Sie erwarten Gewissensanforderungen „in höchstem Maße“. Aber wie soll dass Gewissen wirksam werden, wenn zugleich das Wissen der Katholiken an Glaubens- und Moralgrundsätzen weitgehend ausgetrocknet ist?
Schon vor knapp fünf Jahrzehnten hatte der Berliner Kardinal Alfred Bengsch eingeschätzt, dass das „sogenannte mündige Gewissen selbst bei vorbildlichen Christen immer noch eine Ausnahmeerscheinung ist“. Seither ist der Glaube weiter verdunstet, der Grundwasserspiegel an Glaubenswissen abgesackt (Bischof Algermissen) und die Katechese weitgehend ausgefallen. In dieser Situation ist das bischöfliche Insistieren auf individuellen Gewissensentscheidungen in eindeutig irregulär-sündigen Situation unverantwortlich. Die Bischöfe wollen praktisch sehenden Auges die Ergebnisse irriger Gewissensentscheidungen anerkennen, die sie nach kirchlicher Lehre nicht akzeptieren können und dürfen.
Autonomes Gewissen als bischöfliches Zauberwort…
Das Ehepaar Norbert und Renate Martin von der Internationale Schönstattbewegung stellt laut Tagespost vom 04. 02. 2017 fest: Die deutschen Bischöfe hätten sich bei der anstehenden Ehe- und Geschiedenenpastoral „für die subjektive Entscheidung des Einzelnen (autonome Moral) entschieden, was allen bisherigen kirchlichen Dokumenten widerspricht.“
Für den Münchener Pastoraltheologen Andreas Wollbold wird das „Gewissen neuerdings als Zauberwort“ gebraucht, um der „Einzelfallregelung eine höhere Weihe zu verleihen“ (Die Tagespost 09. 02.). Dabei würden die klaren kirchlichen Weisungen zum sechsten Gebot ausgehebelt, wonach Ehebruch „stets und unter allen Umständen“ als Sünde anzusehen ist. Nach diesem Grundsatz müsste die Entscheidung eines Ehepaars in ziviler Zweitehe: „Wir stehen in Frieden und Versöhnung mit Gott und gehen zur Kommunion“ als irriger Gewissensentscheid qualifiziert werden.
Doch klare Weisungen in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehre sind nach dem Bischofswort nicht mehr erwünscht. Die deutschen Oberhirten haben sich auf die Respektierung jedweder Gewissensentscheidung der Gläubigen festgelegt. Damit stellen sie bisherige Grundsätze zur Moral und Sakramentenordnung in Frage.
Eine weitere Folge von der Fokussierung auf das Einzelgewissen besteht darin, dass die Aufgabe der Priester bei dem Prozess der Einzelfallklärung auf einen Hilfsrolle reduziert wird. Sie sollen nur noch als Entscheidungsbegleiter fungieren. Diese Zuschreibung entspricht in etwa der neuesten Idee aus Baden-Württemberg, nach der die Lehrer zu ‚Lernbegleiter’ der Schüler degradiert werden.
… Beichte und priesterliche Begleitung werden dadurch überflüssig
Letztlich wird die Priesterbegleitung dadurch überflüssig gemacht, wie man das in manchen Pfarreien und Bistümern Deutschlands schon praktiziert. Das Bischofswort wird dort als Bestätigung der eingespielten Praxis interpretiert. In diesem Sinne sagte Kreisdechant Jürgen Quante der Westdeutschen Allgemeinen: „Die Menschen (!) entscheiden nach ihrem Gewissen und sind dann selbstverständlich zur Kommunion eingeladen. Das handhaben im Kreis Recklinghausen alle Geistlichen so. (…) Die Gewissensentscheidung habe Vorrang, dafür brauchen die Menschen keinen Priester, es sei denn, sie wünschen ein Gespräch“ (WAZ vom 04.02.17).
Diesen Meinungswechsel, nach der die Entscheidung jedweden Einzelgewissens Vorrang vor den Lehren der Kirche habe, hat Papst Franziskus mit seinem nachsynodalen Schreiben eingeleitet. Auf Gewissensbildung anhand kirchlicher Normen legt Franziskus keinen Wert. Im Gegenteil. Im AL-Kapitel 37 fordert er dazu auf, dem ungebildeten, nicht-normierten, vielfach irrigen Gewissen der Gläubigen „inmitten ihrer oftmaligen Begrenzungen Raum zu geben“ – auch wenn dabei „alle (kirchlichen) Schemata auseinanderbrechen“. Der Papst führt damit ein neues Paradigma ein: Nicht mehr die kirchlich-biblische Norm soll das Gewissen bilden, sondern das autonome, begrenzte, kreative Individualgewissen soll alle biblisch-kirchlichen Normierungen auseinanderbrechen können. Damit wird die Relevanz der kirchlichen Moralregeln praktisch aufgehoben. Die biblisch-kirchlichen Gebote werden bestenfalls zu Angeboten erklärt.
Franziskus hebt kirchliche Moralgrundsätze auf
Offiziell lässt der Papst verlauten, er habe in seinem nachsynodalen Schreiben nur einen „barmherzigen“ Passagierschein für einen „pastoralen“ Weg aus misslichen Situationen von Wiederverheirateten bei gültiger Erstehe weisen wollen. Die dogmatische Lehre bleibe unangetastet. Doch in Wirklichkeit hat er im Prozess dieser Pastoralbegründung die kirchliche Moral- und Sakramentenlehre substantiell verändert – teils in Fußnoten versteckt oder mit argumentativen Fußangeln:
Nach Thomas von Aquin ist mit Handlungen wie Unzucht und Ehebruch die Schlechtigkeit untrennbar verbunden (intrinsece malum). Deshalb gelten nach kirchlicher Lehre die entsprechenden Verbote ohne Ausnahmen. Sie können nicht durch Umstände oder gute Absichten exkulpiert oder gar in subjektiv sittliche Akte verwandelt werden.
Dagegen behauptet Franziskus in den Kapiteln 301ff, dass man doch eine lichte Lücke in dem Zustand der schweren Sünde gefunden habe – erstmals seit 700 Jahren. Die angeblich einschlägigen Argumente des Thomas von Aquin hat allerdings der Freiburger Theologe Helmut Hoping inzwischen zerpflückt (vgl. FAZ vom 19. 11. 2016).
Die neue kleine Ausnahme-Unschuldslücke im Sündenzustand bekommt in AL eine Riesenbedeutung. Denn nunmehr kann jede fortgesetzte sexuelle Beziehung außerhalb einer sakramentalen Ehe als Einzelfall nach der Lückentheorie angesehen werden. Dabei müsse dann „unterschieden“ werden, ob und wie durch Umstände, Begrenztheiten und mildernde Faktoren die habituell schwere Sünde des Ehebruchs ein minderschweres Vergehen sei. Dann sollten auch die neuen Synodensichtweisen von Gradualität und Graustufen angewandt werden, nach denen in jeder sündigen Negativität die Positivität der Besserung enthalten wäre.
Im Ergebnis scheint die angesagte gewissenhafte Unterscheidung im Einzelfall wie ein „Zauberwort“ (A. Wollbold) zu wirken, indem Schlechtes in graduell Besseres verwandelt wird: Auch die im Ehebruch Verharrenden könnten in der Gnade Gottes leben, lieben und wachsen. Das Leben in einer zivilen Zweitehe wird geradezu sittlich idealisiert mit den Wendungen „erwiesene Treue, großherzige Hingabe, christliches Engagement“ (AL 298). Moralisch wird in diesem Fall die zivile Zweitehe als gleichwertig mit der sakramentalen Erstehe vermittelt. Warum sollten solche von Franziskus sittlich geadelte zivil Wiederverheiratete auch nur den Anflug von schlechtem Gewissen haben wegen des bestehenden Ehebandes aus der kirchlich-sakramentalen Ehe?
Nachdem auf diese Weise substantielle Elemente der kirchlichen Ehe- und Morallehre auf der Strecke geblieben sind, tut sich der Papst schwer, die zweite Kardinalsfrage der bekannte fünf Dubia zu beantworten: Sind die lehramtlichen Aussagen in der Enzyklika Veritatis Splendor von Papst Johannes Paul II., der die oben angezeigte Lehre des Thomas von Aquin darlegt, noch gültig? Das selbstverständlich zu erwartende Ja des Papstes hätte zur Folge, dass Amoris laetitia wie bisher alle päpstlichen Lehrschreiben im Sinne der kirchlichen Lehrkontinuität zu interpretieren (und zu korrigieren) sind, wie das Kardinal Gerhard Müller tut. Doch Franziskus schweigt – und lässt seine Kardinäle die illusionäre Formel von der unveränderten Lehre verbreiten. Unter dem Schleier dieser falschen Behauptung wird von Priestern und Bischöfen eine veränderte Kirchen- und Sakramentenlehre praktiziert.
Aushöhlung der kirchlichen Lehre zur Gewissensbildung
Das päpstliche Abweichen und Aufweichen der kirchlichen (Ehe-) Lehre wird flankiert durch die Aushöhlung der klassischen Lehre zur christlichen Gewissensbildung, wie oben schon aufgezeigt. Ein weiterer Beleg für die Aufhebung der Gewissenslehre findet sich in AL 305 als Zitat aus einem Dokument der Internationalen Theologischen Kommission von 2009. Danach soll das natürliche Sittengesetz nicht verstanden werden als eine bestehende Gesamtheit von Regeln, die dem sittlichen Subjekt vorausliegen, „sondern es ist eine objektive Inspirationsquelle für ein höchst personales Vorgehen der Entscheidungsfindung“, also eher ein Angebot für das Subjekt.
Das oben erwähnte Konstrukt der Unschuldslücke im Zustand der schweren Sünde und die daraus verallgemeinerte Einzelfall-Unterscheidung ist der Ort, an dem nun die höchst subjektive Entscheidungsfindung des Einzel-Gewissens stattfinden soll. Wenn aber die Gläubigen moralische Gewissens-Richter in eigener Sache sind, werden sie gern das Angebot annehmen, sich von schwerer Schuld selbst zu exkulpieren. Die Beichte wird damit überflüssig, der gefühlten Selbsteinladung zur Kommunion steht nichts mehr im Wege.
Auf diesen Komplex bezieht sich die fünfte Frage der Dubia. Papst Johannes Paul II. hatte in der oben genannten Enzyklika die freie, subjektive, autonome Entscheidungsfindung als „kreativen Rolle des Gewissens“ lehramtlich verurteilt. Sollen die Gläubigen diese auf Schrift und Tradition gegründete Lehre weiterhin für gültig halten – fragen die vier Kardinäle.
Verschiedene Publikationen sehen in der neuen Lehre von der Letztentscheidung des einzelnen Gewissens ein Modell, nach dem auch andere lehrmäßig strittige Fragen gelöst werden könnten. So erwartet die Kirchenzeitung des Bistum Limburgs eine entsprechende Diskussion zu unverheirateten und homosexuellen Paaren (Der Sonntag vom 05. 02. 2016). Der Freiburger Theologieprofessor Helmut Hoping schreibt in der Frankfurter Allgemeinen vom 07. 12. 2016: „Für liberale Bischöfe und Theologen ist die Frage der wiederverheiratet Geschiedenen ein Türöffner zur Revision der katholischen Sexualmoral insgesamt.“
Übrigens gibt es zu dieser Verlagerung der moralischen Urteilsfindung vom fachtheologischen Priester auf das laienhaft-begrenzte Gewissen der Gläubigen eine ähnliche Regelung im weltlichen Recht. Im Paragraph 218a wird einer Schwangeren in den ersten drei Monaten nach ergebnisoffener Beratung die Gewissensentscheidung über Leben und Tod ihres ungeborenen Kindes übertragen. Beim Entschluss zur Kindstötung respektiert der Staat den „rechtswidrigen“ Gewissensentscheid, indem er nach Vollzug auf die vorgeschrieben Strafe verzichtet.
Der Papst als verkappter Protestant?
Hamburgs lutherische Laien-Bischöfin Kerstin Fehr empfindet zu Papst Franziskus eine gewisse Nähe. Seit er die Gewissensentscheidung des Einzelnen zur Letztnorm gemacht habe, „scheint er mir ein verkappter Protestant“ zu sein. Ein Leser der Tagespost vom 09. 02. hält es für „ein Geschenk der deutschen Bischöfe an Luther im Gedenkjahr, wenn in deren Bischofswort die Letztentscheidung eines Gläubigen über die kirchliche Moral- und Sakramentenlehre gestellt wird. Katholiken in einer zivilen Zweitehe bei bestehendem sakramentalen Eheband können nunmehr in Anlehnung an Luther sagen: „Hier gehe ich (zur Kommunion). Ich kann nicht anders!“
Mit ähnlichen Worten hatte der Papst eine Protestantin ermuntert, zur katholischen Kommunion „voranzugehen“.
Am 15. November 2015 hielt Franziskus in der lutherischen Gemeinde in Rom eine programmatische Rede. Auf die Frage der protestantischen Gemeinderätin, ob und wann sie mit ihrem katholischen Mann gemeinsam zur katholischen Kommunion gehen könnte, antwortete der Papst in verblüffender Analogie zu seinen nachsynodalen Weisungen bezüglich der Kommunion von wiederverheiratet Geschiedenen:
Dialektisches Ja zur Kirchen-Lehre und Nein durch subjektiven Gewissensentscheid
Es stehe nicht in seiner Zuständigkeit als Papst, nach den Lehren der Kirche eine offizielle Erlaubnis zur Interkommunion zu geben. Aber das könne er schon sagen: „Das Leben ist größer als die (doktrinären) Erklärungen und Interpretationen“ (der katholischen Lehre).
Deshalb müsste er auf die konkrete Frage – „ehrlich mit sich selbst“ – antworten: „Seht selbst!“ Nehmt auf die gemeinsame Taufe Bezug und „zieht daraus die Konsequenzen. Sprecht mit dem Herrn und geht voran!“
Mit dieser frei vorgetragenen, aber offensichtlich vorbereiteten Rede übertrug Franziskus seine ausgehöhlte Kirchen- und Gewissenslehre auf ökumenische Themen. Viele waren damals verwirrt durch das Nein und Ja des Papstes. Doch Franziskus wandte hier das gleiche dialektische Argumentationsschema an wie bei Amoris laetitia:
Offiziell würde die Lehre der Kirche nicht angetastet – in diesem Fall das Verbot der Interkommunion. Denn die Erlaubnis an Lutheranern, an der kirchlichen Kommunion teilzunehmen, kann wegen der Lehr-Unterschiede nicht erteilt werden. Zugleich wird ebendiese kirchliche Doktrin für irrelevant erklärt. Was sich für den Papst als Inhaber der Lehramts verbietet, das erlaubte sich Franziskus in einer persönlichen Entscheidung zu sagen: „Seht selbst und geht voran“ (zur katholischen Kommunion). Frei von kirchlich-doktrinären Erklärungen sah er sich in seinem „ehrlichen“ Gewissen ermächtigt, die Protestantin und ihren katholischen Mann ebenfalls zu einer subjektiven Entscheidung zu ermutigen: Urteilt bei der Frage der Interkommunion nach eurem Gewissen! Päpstliche Annäherung an den protestantischen Gewissensbegriff ohne Kirche…
Das Signal an die Öffentlichkeit, das Papst Franziskus bei der katholisch-lutherischen Begegnung in Rom aussandte, war deutlich: In ökumenischen Fragen ist das Einzelgewissen der Christen letztentscheidend – gegebenenfalls auch gegen die Lehre der Kirche. In diesem Fall wurde auch an ein protestantisches Einzelgewissen die Ermächtigung gegeben, entgegen der kirchlichen Sakramentenlehre zu entscheiden.
Der lutherische Pastor Jens-Martin Kruse von der römischen Gemeinde fühlte sich in seiner protestantischen Glaubenslehre bestärkt. Laut Domradio vom 16. 11. 2015 sagte er: Der Papst habe sehr deutlich gemacht: „Jeder einzelne Christ stehe in einer Verantwortung vor Gott und seinem Gewissen.“ In dieser Formulierung der Gottunmittelbarkeit kommt gut zum Ausdruck, dass für ein lutherisches Gewissen Kirche, kirchliche Lehre und Normen irrelevant sind. Dieser Meinung hat sich Papst Franziskus offensichtlich angenähert, wenn er darauf drängt: Im konkreten Leben sollte man sich bei seiner Gewissensentscheidung nicht durch entgegenstehende kirchliche Lehren beirren lassen.
… ist nicht zu stoppen
Zwei Tage nach dem Papstbesuch in der Luther-Gemeinde fand Kardinal Gerhard Müller, der beauftragte Glaubenswächter der katholischen Kirche, deutliche Worte zu der päpstlichen Verunklarung kirchlicher Lehren: Der Glaube sei keine Frage der persönlichen Meinung. Mit dieser Anspielung auf Franziskus’ Bemerkung von seiner persönlich-ehrlichen Ansicht zur Interkommunion verband Müller die Forderung, die „Protestantisierung“ der katholischen Kirche zu stoppen.
Aber der Präfekt der römischen Glaubenskongregation ist schon seit längerem kaltgestellt – wie fast die gesamte Kurie, seit der Papst die Kurienkardinäle als bürokratie-kranke Monster beschimpft hatte. In seiner Residenz Santa Marta hat Franziskus sich mit einer Art gefälligen Gegenkurie umgeben, darunter der Kronrat der C9-Kardinäle, die Jesuiten um Pater Antonio Spadaro und sein Lieblingskardinal Walter Kasper.
Päpstliche Entleerung des Gewissens führt zu moralischem und religiösem Relativismus
Die Aufweichung, wenn nicht Abschaffung des christlichen Gewissens betreibt der Papst schon länger. Das geschieht in einem schleichenden Prozess der normativen Entleerung des Gewissens: Zuerst wird die Bildung und Bindung des Gewissens an die klassischen kirchlichen Moralgrundsätze gekappt, dann der Bezug zu allen anderen Kirchenregeln wie etwa der Sakramentenordnung. Schließlich wird auch die Bindung des Gewissens an das natürliche Sittengesetz zur Disposition gestellt (siehe oben). Nach Paulus (Röm 2,15) ist aber den Nicht-Christen das universale Gesetz des Naturrechts „in ihr Herz eingeschrieben“. Von dieser ethischen Bindung gebe „ihr Gewissen Zeugnis“.
Der atheistisch-kirchenfeindliche Journalist Eugenio Scalfari hatte im Herbst 2013 an Franziskus die Frage gestellt, ob Gott auch jenen die Sünden vergibt, die nicht glauben und auch nicht den Glauben suchen. Darauf antwortete Franziskus mit einem sola conscientia: Bei „Gehorsam gegenüber dem eigenen Gewissen“ könne man der grenzenlosen Barmherzigkeit Gottes heilsgewiss sein. „Die Sünde existiert für den, der keinen Glauben hat, wenn man gegen das Gewissen handelt.“ 1)
Wie ist das Gewissen von Atheisten und Ungläubigen zu verstehen? Es ist offensichtlich nicht durch die christlichen Prinzipien bestimmt. Auch von der Normierung durch das Naturrecht oder Sittengesetz sprach der Papst nicht. Damit steht das eigene Gewissen anscheinend für beliebige Überzeugungen, auch für atheistische Weltanschauungen des Einzelnen. Trotzdem wäre das Handeln von Ungläubigen im Einklang mit ihren Gewissens Überzeugungen nach Franziskus das Kriterium für Gottes barmherzige Zuneigung, Gewissensdissonanz dagegen Sünde. Somit wäre das gewissenskonforme Handeln „ehrlich zu sich selbst“ – das einzige und letzte Kriterium für gut oder böse.
Aus diesen Prämissen folgt als Probe aufs Exempel:
Bei der Annahme, dass der ungläubige SS-Chef Heinrich Himmler in voller Übereinstimmung mit seinem nationalsozialistischen Weltanschauungs-Gewissen handelte, wären seine Aktionen ebenso der grenzenlosen Barmherzigkeit Gottes gewiss wie die von Pater Maximilian Kolbe, der von seinem christlichen Gewissen geleitet wurde. Ähnliche Gegenüberstellungen ließen sich auch für kommunistische Diktatoren aufstellen. Die beiden muslimischen Terroristen, die in einer Kirche nahe Rouen mit Allah u akbar-Rufen einem zelebrierenden Priester die Kehle durchschnitten, waren vermutlich auch im Einklang mit ihrem aus Koranstellen gebildeten islamischen Gewissen.
Eine weitere Folgeüberlegung:
Wenn jedem Mensch gleich welchen Glaubens oder Unglaubens allein wegen seiner Gewissenstreue Sündenvergebung und damit Gottes Erlösung zuteilwürde, dann allerdings ist jede christliche Mission überflüssig. Der jetzige Papst hat mehrfach katholische Missionierung als „Proselytenmachen“ beschimpft. Nun weiß man warum.
Franziskus bemüht sich nicht nur um den „Geruch der Schafe“, sondern er pflegt auch freundlichen Kontakt mit Wölfen (um im Bild zu bleiben). Gelegentlich bringt er ihnen ein Stück katholische Identität als Gastgeschenk mit. http://www.katholisches.info/2017/02/pae...che-normierung/ Text: Hubert Hecker Bild: MiL (Screenshot) http://www.katholisches.info/category/sakrament-der-ehe/
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