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  • 26.04.2017 00:11 - Trient und Johannes Paul II. haben schon entschieden – Forderung nach sakramentalem Frauendiakonat häretisch!
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Trient und Johannes Paul II. haben schon entschieden – Forderung nach sakramentalem Frauendiakonat häretisch!
1. April 2017 Genderideologie, Liturgie & Tradition, Nachrichten, Papst Franziskus 5


Priesterweihe
Von Markus Büning*

Nach einigen Tagen des Nachdenkens über die Fürstsche Forderung und die inzwischen bekannte gegenteilige Stellungnahme von Bischof Dr. Rudolf Vorderholzer, der – Gott Dank! – völlig zu Recht im Ergebnis die Forderung seines bischöflichen Mitbruders mit dem Zeugnis von Schrift und Tradition zurückweist, bedarf es m.E. noch einer klaren dogmatischen Positionierung in dieser Frage:

Das Ökumenische Konzil von Trient hat in seiner Abwehr der reformatorischen Irrtümer in Sachen Sakramentenlehre unfehlbare Lehrentscheidungen getroffen, die zum unverletzlichen Glaubensgut unserer Kirche zählen. So heißt es in Can. 1 im Dekret über die Sakramente wie folgt:

„Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von unserem Herrn Jesus Christus eingesetzt; oder es gebe mehr oder weniger als sieben, nämlich Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte Ölung, Weihe und Ehe; oder auch: eines von diesen sieben sei nicht wahrhaft und im eigentlichen Sinne Sakrament: der sei mit dem Anathem belegt.“ 1)
Im nunmehr geltenden Katechismus der Katholischen Kirche wird das Sakrament der Weihe so umschrieben:

„Die Weihe ist das Sakrament, durch welches die Sendung, die Christus seinen Aposteln anvertraut hat, in der Kirche weiterhin ausgeübt wird bis zum Ende der Zeit. Sie ist somit das Sakrament des apostolischen Dienstes. Sie umfasst drei Stufen: den Episkopat, Presbyterat und den Diakonat.“ 2)
Soll heißen, der Diakonat ist die unterste Stufe des einen sakramentalen Weihamtes, welches als Sakrament des apostolischen Dienstes eben nur und ausschließlich Männern vorbehalten ist, weil Jesus Christus eben nur und ausschließlich Männer zum Apostelamt berufen hat. Und hierbei war der souveräne Herr und Stifter der Kirche eben kein Opfer geistiger Mentalitäten und Strömungen seiner Zeit. Darauf hat der Hl. Johannes Paul II. bereits in seiner Enzyklika Mulieris dignitatem hingewiesen:

„Wenn Christus nur Männer zu seinen Aposteln berief, tat er das völlig frei und unabhängig. Er tat es mit derselben Freiheit, mit der er in seinem Gesamtverhalten die Würde und Berufung der Frau betont, ohne sich nach den herrschenden Sitten und nach der auch von der Gesetzgebung der Zeit gebilligten Tradition zu richten.“ 3)
Aus diesem Grunde hat derselbe Papst dann endgültig folgende Feststellung im Jahr 1994 in seinem Apostolischen Schreiben ORDINATIO SACERDOTALIS getroffen:

„Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“ 4)
Wenn man nun den organischen Zusammenhang von Presbyterat und Diakonat sich wiederum vor Augen hält, kann man doch nur zu folgendem Schluss kommen: Das sakramentale Diakonat, als Vorstufe zum Presbyterat, ist nur den Männern vorbehalten. Insofern hat Papst Johannes Paul II. hier auch implizit bezüglich des Diakonats eine endgültige Entscheidung getroffen. Hier vermag ich der Stellungnahme Bischof Vorderholzes, der seinem Amtskollegen Fürst immerhin zugesteht, die Frage des Diakonats sei noch nicht endgültig entschieden, nicht zu folgen. Die methodisch korrekt erfolgte Auslegung der Erklärung von 1994 kann zu keinem anderen Ergebnis kommen. Zudem: Diese Erklärung erwähnt übrigens auch nicht ausdrücklich den Episkopat. Selbstredend kann daraus doch nicht gefolgert werden, dass diese Weihestufe dann doch auch eventuell für Frauen offen stünde. Nein: Das Weiheamt ist nach dieser endgültigen lehramtlichen Erklärung des Heiligen Vaters klar und deutlich ausschließlich den Männern vorbehalten. Roma locuta, causa finita!

Und wenn man jetzt noch die eingangs zitierte dogmatische Lehre von Trient über die Siebenzahl sich in Erinnerung ruft, kann das nur folgendes bedeuten: Sollte Bischof Fürst die Öffnung des Diakonats im sakramentalen Sinne für Frauen öffnen wollen, käme dies der Kreierung eines achten Sakramentes gleich, da ja eben das Priester- und Bischofsamt klar nicht den Frauen übertragen werden darf. Zu Kreierung eines neuen Sakramentes ist die Kirche nicht befugt, da allein der Herr Jesus Christus der Stifter der Sakramente ist. Soll heißen: Die Forderung eines Diakonats der Frau, welches Anteil am sakramentalen Weiheamt der Kirche hat, ist im Kern mit dem Dogma der Kirche nicht zu vereinbaren.

Also was bleibt? Allenfalls die Schaffung eines kirchlichen Dienstamtes für Frauen, welches durch Segnung oder Beauftragung zu einem bestimmten Dienst befähigt, der allerdings inhaltlich nichts mit dem Weiheamt der Kirche zu tun haben darf. Dann bleiben aber folgende Fragen: Was soll ein solches Amt? Wem nützt es? Gibt es nicht schon genug „Pöstchen“ in unserer Kirche? Und dann: Der Redlichkeit halber dürfte man auch nicht mehr von Diakoninnen sprechen. Die Kirche muss hier eindeutig bleiben und darf nicht zur Sprachverwirrung beitragen. Letztere ist ja bekanntlich eine Folge des Bösen, ja der menschlichen Anmaßung. Wir alle kennen ja die Geschichte vom Turmbau zu Babel. Alles in allem ist die fürstsche Forderung entweder eine häretische oder eine leere Luftblase, die aus rein politischem Kalkül die feminismusbewegten Gemüter in der Kirche beruhigen soll.

Und dann noch eine mir wichtige Schlussbemerkung: Jenseits der sakramententheologischen Argumente kann ich die Forderung des Bischofs auch im Hinblick auf den heute von vielen geforderten Genderismus nur mit Verwunderung hören. Warum? Muss jetzt auch die Kirche anfangen, die Unterschiede von Mann und Frau zu verwischen? Gerade die Kirche ist als Hüterin der Wahrheit doch an vorderster Front von ihrem Stifter berufen worden, die Wahrheit von der Unterschiedlichkeit der Geschlechter nach wie vor zu betonen. Tut sie dies nicht, macht sie sich zur Handlangerin der Verfechter der Genderideologie, die den Plan des Schöpfers auf perfide und sublime Weise zu zerstören sucht. Gott, der Herr über Leben und Tod, hat Mann und Frau in ihrer Bezogenheit aufeinander und in ihrer Unterschiedlichkeit füreinander geschaffen. Hieraus folgen auch unterschiedliche Fähigkeiten, Charakterzüge und Aufgaben für Kirche und Welt. Auch diese Zusammenhänge sollte sich der Rottenburg-Stuttgarter Oberhirte sich bitte nochmals zu Gemüte führen, bevor er Forderungen in die Welt setzt, die letztlich nur eines bewirken: eine Verwirrung, die der Einheit der Kirche nicht dient.

*Markus Büning, geboren 1966 in Ahaus (Westfalen), studierte katholische Theologie und Philosophie in Münster in Westfalen und München sowie Rechtswissenschaften an den Universitäten von Konstanz und Münster; 2001 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften, zunächst Assistent an den Universitäten Konstanz und Münster, dann Eintritt als Jurist in den Verwaltungsdienst. Der ausgewiesene Kirchenrechtler veröffentlichte zahlreiche Publikationen zu kirchenrechtlichen und theologischen Themen und über Heilige. Dr. Markus Büning ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.
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http://www.katholisch.de/aktuelles/aktue...uendiakonat-aus


Bild: MiL



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