Katholischer Spitalsorden führt in Belgien die Euthanasie ein – Wird Papst Franziskus intervenieren? 28. April 2017 Lebensrecht, Nachrichten, Papst Franziskus 0
Die belgischen Broeders van LIefde führen an ihren ordenseigenen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Euthanasie ein
(Brüssel) Die Broeders van Liefde (Brüder der Liebe) sind in Belgiens Sozial- und Gesundheitsfürsorge eine einflußreiche Organisation. Der 1807 gegründete katholische Orden, der vor allem aus Laienbrüdern besteht, betreibt vor allem im flämischen Nordbelgien ein ausgedehntes Netz an Gesundheitseinrichtungen, besonders auch im Bereich der Altenpflege und Behindertenfürsorge. Niederlassungen des Ordens gibt es auch in etlichen anderen Ländern. Mit dem 1572 gegründeten Hospitalorden der Barmherzigen Brüder hat er nichts zu tun. Darauf legen Letztere in diesen Tagen ganz besonderen Wert.
Grund für die Präzisierung ist die Entscheidung der belgischen Broeders van Liefde, in den von ihnen betriebenen Einrichtungen, die Euthanasierung von Menschen zuzulassen. Seit gestern können Patienten in den ordenseigenen Krankenhäusern die Euthanasie beantragen.
Menschliches Leben ist „heilig“
Ein Schritt, der im offenen Widerspruch zur katholischen Lehre steht:
„Das menschliche Leben ist heilig […]. Nur Gott ist der Herr des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende: Niemand darf sich, unter keinen Umständen, das Recht anmaßen, ein unschuldiges, menschliches Wesen direkt zu zerstören“ (Instruktion Donum vitae der Kongregation für die Glaubenslehre vom 22. Februar 1987). Im Katechismus der Katholischen Kirche heiß es:
„Die direkte Euthanasie besteht darin, daß man aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt. Sie ist sittlich unannehmbar“ (KKK, 2277). Trotz dieser eindeutigen Lehre und wohlwissend, daß die katholische Kirche in Belgien, einem Land, das 2002 die Euthanasie legalisiert hat, eine der wenigen gesellschaftlichen Kräfte ist, die noch das Lebensrecht verteidigt, wurde vom Orden beschlossen, auch an seinen Krankenhäusern die Tötung auf Verlangen einzuführen. Die Ordenseinrichtungen der Broeders van Liefde unterscheiden sich damit nicht mehr von staatlichen oder anderen privaten Einrichtungen, in denen die Tötung auf Verlangen – und wie eine Reihe von Berichten zeigen, nicht selten auch illegal – getötet wird.
Generaloberer mißbilligt Entscheidung des belgischen Ordenszweiges
Der belgische Ordensobere, Raf De Rycke, behauptet,“ es handelt sich nicht um eine 180-Grad-Drehung“ des Ordens. Man gehe weiterhin, was das Leben betrifft, von „denselben Prinzipien“ aus wie die katholische Kirche, „aber nicht absolut“, da würde man „nicht gleich denken“ wie Rom.
Der Generalobere des Ordens in Rom, René Stockmann äußerte in einer öffentlichen Erklärung seine Mißbilligung der Entscheidung seiner belgischen Mitbrüder. „Für uns gilt das Lebensrecht absolut“, so der Ordensgeneral.
Rund ein Dutzend Patienten, die in Einrichtungen der Broeders van Liefde betreut wurden, hätten in den vergangenen Jahren den Wunsch geäußert, euthanasiert zu werden. Sie wurden dafür bisher in andere Krankenhäuser gebracht, die das staatliche Euthanasiegesetz exekutieren. Seit dem 27. April 2017 bieten auch die ordenseigenen Krankenhäuser Euthanasie als „Zusatzdienstleistung“ an.
In einem ausführlichen Papier begründet der belgischen Ordenszweig seine Entscheidung und führt dabei aus, daß die Euthanasie nur unter strengsten Auflagen und der Einhaltung höchster „ethischer Standards“ erfolgen werde. Was das in Wirklichkeit bedeutet, hat das belgische Euthanasiegesetz in den vergangenen 15 Jahren ausreichend bewiesen. ZU seiner Einführung wurden auch die höchsten ethischen Standards und strenge Kontrollmechanismen versprochen. In Wirklichkeit wurde das Gesetz seither mehrfach „nachgebessert“, um einen immer größeren Personenkreis potentiell euthanasieren zu können. Berichte von Ärzten, Reportagen von Medien und Erzählung von Angehörigen der Betroffenen dokumentieren, daß die Kontrollmechanismen nicht funktionieren und nie funktioniert haben, was nur möglich ist, weil weder Legislative noch Exekutive oder Judikative in Belgien eine wirkliche Kontrolle wollen. Dem Mißbrauch ist großer Spielraum geboten, der immer größer wird. Die Entwicklung, trotz der vielen Worte bekundeter Selbstbeschränkung, wird in den Einrichtungen der Broders van Liefde nicht anders verlaufen, als in den übrigen belgischen Einrichtungen, in denen Euthanasie betrieben wird.
Ob die belgischen Broeders van Liefde bei ihrem Entscheid von der Sorge getrieben waren, Patienten zu verlieren und ihnen dadurch ein Geschäft entgehen könnte, oder ob hinter den Kulissen „sanfter“ politischer Druck ausgeübt wurde, sich dem gesellschaftlichen „Konsens“ anzupassen – vielleicht andernfalls mit dem Entzug öffentlicher Finanzierungen gedroht wurde –, ist nicht bekannt. Tatsache ist, daß die Broeders in der Lebensrechtsfrage die Barrikaden gewechselt haben. Ein Verrat am Leben und eine Kapitulation vor der Kultur des Todes, die nicht ohne Konsequenzen bleiben kann, wenn die Kirche in Belgien ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Lebensrecht nicht gänzlich verspielen soll.
2008 dachte die belgischen Broeders noch anders
Vor wenigen Jahren nahm der Orden noch eine ganz andere Position ein. Als 2008 der flämische Schriftsteller Hugo Claus in offenem Widerspruch zum geltenden Euthanasiegesetz erklärte, seinen Todestag selbst zu bestimmen, fragten ihn die Broeders van Liefde öffentlich, ob er denn „nachgedacht habe, welche Botschaft von seinem Handeln an andere Alzheimerpatienten“ ausgehe. Der Orden kritisierte damals auch die belgischen Medien, von denen die Euthanasie „schöngeredet“ werde.
Kein Jahrzehnt danach weiß der Orden davon nichts mehr. Sein Umschwenken zeigt, welch korrumpierenden Einfluß staatliche Gesetze auf das Denken und Handeln der Menschen haben. Was gesetzlich erlaubt ist, wird zur Selbstverständlichkeit und schrittweise auch scheinbar moralisch erlaubt. Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein.
Die Entscheidung des belgischen Ordenszweiges stellt den Gesamtorden und die katholische Kirche vor die Herausforderung, auf die offene Verletzung der kirchlichen Lehre, in einer Frage, bei der es um Leben oder Tod geht, zu reagieren. Den verantwortlichen Oberen der belgischen Broeders van Liefde ist die gelbe Karte zu zeigen und bei Uneinsichtigkeit auch die rote.
Wird Papst Franziskus intervenieren, wie bei anderen Orden?
An ihnen hätte Papst Franziskus gebotenermaßen, da Gefahr im Verzug ist, Raf De Rycke und die anderen Entscheidungsträger umgehend nach Rom zu zitieren und bei Weigerung, den Beschluß rückgängig zu machen, abzusetzen. Dergleichen hat er bereits an anderen Orden und Diözesen ohne erkennbaren Grund und ohne erkennbares schuldhaftes Verhalten vorexerziert, zuletzt durch den erzwungenen Rücktritt des Großmeisters des Malteserordens.
Wird Papst Franziskus gegen den Euthanasiebeschluß der belgischen Broeders van Liefde intervenieren, sobald er aus Ägypten zurückkommt? Man wird ihn auch daran messen.
Zum Thema Euthanasie und belgisches Euthanasiegesetz ist bisher erschienen:
hier heht es weiter http://www.katholisches.info/2017/04/kat...-intervenieren/
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