Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif
  • 29.04.2017 00:51 - Lehrplankritik aus fachwissenschaftlicher Sicht – Lehrplanmängel
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Lehrplankritik aus fachwissenschaftlicher Sicht – Lehrplanmängel
29. April 2017 Forum, Genderideologie, Hintergrund


Von Seiten professioneller Sexualpädagogen und -wissenschaftlern wird die hessische Sexualerziehungsrichtlinie in verschiedenen Punkten kritisiert.

Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker.

Die Deutsche Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung (DGSS) hat schon kurz nach der Inkraftsetzung des hessischen Lehrplans für Sexualerziehung eine Stellungnahme dazu publiziert. Darin werden Kritikpunkte „aus wissenschaftlicher Sicht“ skizziert. Das Papier ist unterzeichnet von Dr. Jakob Pastötter, Präsident der DGSS, sowie der Vizepräsidentin Prof. Dr. Karla Etschenberg. Die Hochschullehrerin für Sexualpädagogik war verantwortlich für die „Handreichungen“ zu dem alten Sexualkundelehrplan von 2007. Daran hatte auch der Autor dieses Beitrags mitgearbeitet.

Verletzung rechtlicher Rahmenbedingungen

Im ersten Punkt weisen die Autoren auf die schulrechtlichen Rahmenbedingungen hin. Von besonderer Bedeutung ist dazu das verfassungsrechtlich vorgegebene Neutralitätsgebot bzw. Indoktrinationsverbot. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind „bei der Behandlung von ethisch-ideologischen Fragen jede einseitige Einflussnahme zu vermeiden und alternative Sichtweisen zu Gehör zu bringen“.

Am Maßstab dieser rechtlichen Vorgabe müsse geprüft werden, „ob die im Lehrplan schwerpunktmäßig gewünschte Darstellung aller sexueller Präferenzen als völlig gleichwertig gerechtfertigt ist“. Die Autoren deuten an, dass die Faktizität diverser sexueller Einstellungen, zu denen auch Fetisch- und Prostitutionssexualität gehörten, eine normativ-pädagogische Relevanz für Unterrichtthemen nicht begründen könne.

Selbst bei einer positiven rechtlichen Antwort zur Gleichwertigkeit aller sexuellen Identitäten bliebe noch die pädagogisch bedeutsame Frage offen: Wie soll die paarbezogene Heterosexualität der Mehrheitsgesellschaft, die in allen großen Kulturen auf Ehe und Familie basiert, zu den Minderheitensexualitäten gewichtet werden? Auch in diesem Fall deuten die Autoren ihre kritische Position an: Das Konzept gleichwertiger sexueller Variationen genüge nicht „dem Bedürfnis der Mehrheit der Schüler und Schülerinnen nach Orientierung bezüglich ihrer statistisch gesehen ‚normalen’ Sexualität“.

Nicht altersgemäße Themen

In einem weiteren Punkt weisen die Autoren auf „normierenden Druck“ hin, der durch die Themenformulierungen des Lehrplans aufgebaut werde. So vermittelt das verbindliche Thema „erste Liebe“ für die 10- bis 12-Jährigen den Eindruck, als wenn die in jener Altersstufe ‚normal’ oder der Regelfall wäre. Offensichtlich ist diese Themenvorschrift des Lehrplans nicht altersgemäß angesetzt. Denn sie sei „ohne Rücksicht auf die entwicklungsbedingten und individuellen Befindlichkeiten von Kindern“ aufgestellt.

Auch die Feststellung, dass für die frühen Altersstufen entwicklungssensible Direktiven im Lehrplan fehlen, gehört zu diesem Kritikbereich. Bei der Behandlung von Themen, die die Intimsphäre und das Schamgefühl von Gruppenmitgliedern berühren, könne die Vernachlässigung der gruppenpsychologische Dynamik zu Bloßstellung oder Gruppendruck für einzelne Schüler und Schülerinnen führen.

Die Folgen einer nicht altersgemäßen Themenbehandlung – in diesem Fall Frühsexualisierung für die Schüler/innen – könnten „Verunsicherung und damit verbundene Störung der psychosexuellen Entwicklung“ sein. Auf die Frage der Autoren, wer für diese möglichen Folgeschäden die Verantwortung übernehmen müsste, ist die Antwort völlig klar: allein der Kultusminister, der diese Lehrplanformulierungen verbindlich vorgeschrieben hat – und nicht die weisungsgebundenen Lehrpersonen.

Verunsicherung der Schüler durch exzentrische Themensetzung

In einem dritten Fragekomplex untersuchen die Autoren die „sachliche und zielführende Stimmigkeit“ des Themenkatalogs. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass der Sexualerziehungslehrplan sich auf „sexuelle Vielfalt“ der LSBTI-Variationen fokussiert sowie auf „sexuellen Missbrauch“. Die statistisch gesehen „normale Sexualität“ der überwältigenden Mehrheit der Schüler/innen „kommt kaum vor“.


liebige Meinung – Brandanschlag auf Organisatorin der Demo für alle
Auch bei diesem Punkt wird nach den psycho-sozialen Folgeschäden der übergewichtigen Konzentration auf die Akzeptanz von intersexuellen Phänomenen gefragt. Für die Sexualwissenschaftler steht fest: „Dadurch wird bei vielen Schülern und Schülerinnen Verunsicherung erzeugt statt Selbstakzeptanz.“ Diese Feststellung wird auch dadurch untermauert, dass nach dem sexualpädagogischen Konzept „Akzeptanz und Vielfalt“ ein wertschätzendes Akzeptieren von Heterosexuellen und ihrer Lebensform in Ehe und Familien nicht vorgesehen ist bzw. abgelehnt wird.

Weiterhin zeigen die Autoren sachlogische Fehler im Lehrplan auf. So werde mit dem Adjektiv „geschlechtsspezifisch“ ein sachlich falscher Bezug zum „Wandel der Rollenverständnisse“ hergestellt. Mit dem für ein Geschlecht spezifischem Verhalten sind Fähigkeiten gemeint wie das männliche Zeugen oder das weibliche Empfangen sowie Schwangerschaft, Gebären und Stillen. Geschlechtsspezifische Verhaltensweisen sind demnach unveränderlich und insofern gerade nicht dem gesellschaftlichen, kulturelle oder religiösen Wandel unterworfen, wie das Lehrplanthema es suggerieren will.

Als weiteres Beispiel für inhaltliche Unklarheit durch unpräzise Wortwahl wird die folgende Zielformulierung genannt: „Respekt der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen“. Die Formel: ‚Recht auf sexuelle Selbstbestimmung’ geistert zwar seit einigen Jahren durch Medien und Fachliteratur. Ohne Präzisierung und Erläuterung sei sie aber für einen Lehrplan ungeeignet, da die Lehrer nicht genau wüssten, was sie darunter verstehen und lehren sollen.

Reduktionistische Sicht der menschlichen Sexualität

Vierter Punkt: Dem hessischen Sexualerziehungskonzept liegt anscheinend ein reduktionistisches Menschenbild zugrunde. „Die Lehrplanvorgaben verführen dazu“, so die Autoren, „menschliche Sexualität auf die Frage nach der sexuellen Orientierung, der sexuellen Selbstbestimmung und der sexuellen Befriedigung als dem wichtigsten Maßstab für gelingende Sexualität zu reduzieren.“ Auf die vielen der für menschliche Sexualität relevanten Querverbindungen zu anderen Lebensbereichen werde nicht eingegangen. Dabei ist im hessischen Schulgesetz die Berücksichtigung der „ethischen, religiösen, kulturellen, emotionalen und sozialen Bezügen menschliche Sexualität“ ausdrücklich vorgeschrieben. Konkret bemängeln die Autoren die Leerstellen des Lehrplans zu „rechtlichen Fragen und Bewertungen einschließlich kulturell-weltanschaulicher Unterschiede“. Ebenso wenig fänden „die Grundlagen für eine erfolgreiche Partnerschaft und verantwortungsbewusst gestaltete Elternschaft Erwähnung“.

Die Sexualwissenschaftler fassen ihre Kritikpunkte in dem Resümee zusammen:

Der neue Lehrplan müsste „perspektivenreicher, thematisch ausgewogener, sachlogisch strukturiert sowie fachlich und sprachlich korrekt den aktuellen und absehbaren Bedarf an Information und Erziehung bei heranwachsenden Kindern und Jugendlichen aufgreifen und abdecken“. In der vorliegenden Fassung bleibe jedoch der „Verdacht ideologischer Färbung“ erhalten.
Ideologie und gesellschaftspolitische Zielsetzung

Dieser Verdacht wird auch dadurch genährt, dass keine Angaben zu relevanter Fachliteratur gemacht werden. Selbst bei den neuen „sexualpädagogischen Erkenntnissen, die doch immerhin als Begründung für die Neufassung des Lehrplans genannt werden, fehlt eine Quellenangabe“. So entstehe der „Eindruck von bloßer Meinung“ zu Inhalten und Schwerpunktsetzung des Lehrplans. Oder soll mit der fehlenden Transparenz zu den fachlichen und theoretischen Grundlagen des Sexualerziehungskonzeptes etwas vertuscht werden?

Schließlich lenken die Autoren den Blick auf koalitionspolitische Rahmenbedingungen bei der Neufassung des Lehrplans. Insbesondere dessen auffällige Fokussierung auf Themen der gleichwertigen Vielfalt von sexuellen Identitäten und Lebensformen könnte mit Rücksicht auf sozialpolitische Programme zustande gekommen sein. Dazu wird die Umsetzung von politischen Zielen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in den Raum gestellt. In diesem Falle – so schließen die Autoren Pastötter und Etschenberg – wäre „die Sorge von Elternverbänden berechtigt, die hier eine Instrumentalisierung der schulischen Sexualerziehung für gesellschaftspolitische Ziele befürchten“.

Die in dieser sexualpädagogischen Expertise aufgeworfenen Fragen werden auf dem Symposion am 6. Mai im Wiesbadener Kurhaus vertieft. Prof. Pastötter wird dort selbst eine kritische Einführung geben zum „Konzept Kindersexualität und psychosexuelle Entwicklung“. Zu dem zu Anfang angesprochenen „rechtlichen Rahmen der Sexualpädagogik der Vielfalt“ spricht der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff. Weitere Referenten erörtern verschiedene Tendenzen der exzessiven Frühsexualisierungspädagogik aus der Kentler-, Sielert-, Tuider-Schule. Programm und Referenten-Infos des Symposions sind hier (Flyer) ersichtlich. Der Eintritt ist frei, aber eine Anmeldung erforderlich. Die Tagung wird organisiert vom „Aktionsbündnis für Ehe und Familie – Demo für alle“.
http://www.katholisches.info/2017/04/leh...planmaengel-10/
Text: Hubert Hecker
Bild: Demo für alle
+
https://www.youtube.com/watch?v=FVYXGe9mieM


+

https://www.youtube.com/watch?v=FVYXGe9mieM






Beliebteste Blog-Artikel:

Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen
Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz