Vatikan nimmt Ermittlungen gegen Euthanasie-Beschluß eines belgischen Ordens auf 9. Mai 2017 Lebensrecht, Nachrichten 1
. Tödlicher Mentalitätswechsel in Belgien. Vatikanisches Staatssekretariat ermittelt gegen belgischen Hospitalorden, der seit Ende April die Euthanasierung als "Dienstleistung" anbietet.
(Rom/Brüssel) Das vatikanische Staatssekretariat hat Ermittlungen zur Entscheidung eines belgischen Ordens eingeleitet, in seinen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Euthanasie zu praktizieren. Der 1807 gegründete Hospitalorden der Broeders van Liefde (Brüder der Liebe) bietet seit dem 27. April als „Zusatzdienstleistung“ die Euthanasierung an. Dies hatte der Orden zwei Tage zuvor bekanntgegeben. Zum Hospitaldienst des Ordens gehören 15 psychiatrische Anstalten in Belgien. Psychisch kranke Menschen sind durch das Euthanasiegesetz besonders gefährdet.
Generaloberer bat Vatikan aktiv zu werden
Die römischen Ermittlungen gegen den belgischen Ordenszweig wurden vom Generaloberen des Ordens, René Stockman, gefordert, der sich dazu an den Heiligen Stuhl wandte. Der Orden ist weltweit in 30 Staaten aktiv. Die katholische Kirche lehnt Euthanasie strikt ab. Einziger Herr über Leben und Tod ist Gott der Schöpfer.
Der Generalobere informierte die Belgische Bischofskonferenz und bat um eine Stellungnahme. Zugleich informierte er die Ordenskongregation und das Staatssekretariat im Vatikan. Am 5. Mai teilte er mit, daß sich Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin „persönlich“ um die Sache kümmern werde.
Die Lage in Belgien verschlechterte sich, so der Generalobere. Zunächst wurde die Euthanasie als Akt der Selbstbestimmung eingeführt. Gesetz und Wirklichkeit begannen schnell auseinanderzuklaffen, da die im Gesetz vorgesehenen Kontrollmechanismen nicht funktionieren. Der Gesetzgeber scheint an einer wirklichen Kontrolle nicht interessiert. „Die ganze Mentalität in Belgien ändert sich schnell“, so Stockman. Inzwischen gilt Euthanasie nicht mehr als „Möglichkeit“, eines selbstbestimmten Lebens, sondern immer mehr als obligatorisch. „Es gibt Druck der Regierung gegen jede Ablehnung der Euthanasie“, so der Generalobere.
Die vergangenen 15 Jahren zeigen eine Entwicklung, wie sie von Euthanasie-Kritikern vorhergesagt wurde: Was „nur“ als Möglichkeit eingeführt wurde, wird inzwischen mit Druck gefordert. Der nächste Schritt ist bereits die Zwangseuthanasierung, wie sie für Kinder mit Down-Syndrom und Behinderte bereits gefordert wird. Die Euthanasierung „unrentabler“ Menschen, die „nur mehr“ Kosten verursachen, ist zum wünschenswerten Ziel des vorherrschenden Denkens geworden.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Entscheidung des belgischen Ordenszweiges der Broeders van Liefde zu sehen.
Der NS-Staat und die „liberalen“ Beneluxstaaten
Das nationalsozialistische Deutsche Reich war das erste Land, das im Zuge seiner Staatsdoktrin die Euthanasie „lebensunwerten“ Lebens praktizierte, tat dies aber nur unter größter Geheimhaltung. Ein öffentliches Bekenntnis wagte selbst das Hitler-Regime nicht. Die Niederlande waren 2002 das erste Land der Welt, das nach der geheim praktizierten Euthanasie des NS-Staates, die Euthanasie legal einführten. Belgien folgte ein Jahr später. Beide Staaten gelten als ausgesprochen „liberal“. Es handelt sich um eine tödliche Liberalität.
Seit 2014 erlaubt das belgische Gesetz auch die Euthanasierung von Kindern ohne Altersbeschränkung. Der 1830 geschaffene Staat ist das erste Land der Welt, in dem das Lebensrecht in all seinen Phasen nur mehr eingeschränkte Geltung hat.
Gegen den sich rapide ausbreitenden Mentalitätswechsel, der das Lebensrecht aufhebt, ist eine entschiedene Haltung der Kirche gefordert, indem der belgische Zweig der Broeders van Liefde in die Schranken gewiesen werden. Ob Belgiens Bischöfe und ob die Generalleitung des Ordens und der Vatikan in Rom dazu bereit sind, wird sich zeigen. Daran wird sich auch messen lassen, in welcher Verfassung sich die katholische Kirche befindet und welche Bedeutung sie dem Lebensrecht beimißt, das zu den nicht verhandelbaren Werten gehört.
Die Tötung ungeborener Kinder durch Abtreibung war der Präzedenzfall für den Angriff auf das Leben, der inzwischen, wie Belgien zeigt, weit darüber hinausgeht. Die kommunistische Sowjetunion war das erste Land der Welt, das 1920 die Abtreibung legalisierte. In den 1930er Jahren war die Tötung Ungeborener kurzzeitig im Volksfront-regierten Spanien erlaubt. Das Abtreibungsgesetz wurde nach dem Sieg Francos beseitigt.
Im Westen und außerhalb des linksextremen Kontextes war Großbritannien 1967 das erste Land, das die Abtreibung erlaubte. Das einst stark katholisch geprägte Belgien vollzog den Dammbruch 1990, später als die meisten anderen westlichen Staaten, dafür seither umso radikaler, wie das nur 13 Jahre später folgende Euthanasiegesetz zeigt. http://www.katholisches.info/2017/05/vat...hen-ordens-auf/ Text: Giuseppe Nardi Bild: Rld (Screenshot)
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