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  • 11.05.2017 00:10 - Die päpstliche Unfehlbarkeit – Notwendige Richtigstellung zur aktuellen Debatte..Vaticanum I: Das Unfehlbarkeitsdogma.
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Die päpstliche Unfehlbarkeit – Notwendige Richtigstellung zur aktuellen Debatte
11. Mai 2017 Forum, Liturgie & Tradition


Vaticanum I: Das Unfehlbarkeitsdogma

Zur päpstlichen Unfehlbarkeit, ihrer Bedeutung und dem historischen Kontext der Verkündigung des Dogmas, entspannte sich im zurückliegenden Frühjahr eine Diskussion in der Tageszeitung Die Tagespost, die dann in der April-Ausgabe der Kirchlichen Umschau ihre Fortsetzung fand. Einer der Diskutanten fühlt sich mißverstanden. Da die Kirchliche Umschau die Veröffentlichung einer Klarstellung verweigert und Die Tagespost die Diskussion als beendet zu betrachten scheint, hat sich Katholisches.info bereit erklärt, einen Beitrag zur Diskussion zu veröffentlichen in der Hoffnung, daß sie zur Klärung beiträgt.

Die päpstliche Unfehlbarkeit – Notwendige Richtigstellung zur aktuellen Debatte

von Christoph Matthias Hagen

Im März 2017 bin ich in der Tagespost wiederholt in eine Leserbriefdiskussion über die päpstliche Unfehlbarkeit eingetreten (so am 7. und am 21. März 2017), die mit durch den „Weckruf Sine dubiis“ ausgelöst worden war. In der Überzeugung, im Verlaufe meines Austauschs vor allem mit dem von mir sehr geschätzten Altphilologen Dr. Heinz-Lothar Barth (Bonn) hinreichend verdeutlicht zu haben, dass meine Position nicht den präzisen, tatsächlichen Inhalt der Dogmen von 1870 trifft oder dass diese Dogmen im Ergebnis nicht etwa von mir abgelehnt werden, wollte ich an sich das Thema auf sich beruhen lassen.


Kirchliche Umschau 4/2017

Nachdem ich aber erfahren habe, dass Barth diese Leserbriefdiskussion zum Anlass genommen hat, in der Monatszeitschrift Kirchliche Umschau einen ausgedehnten Artikel: „Grenzen der päpstlichen Unfehlbarkeit“, (vgl. Heft April 2017, S. 20-34, einschließlich 37 teils ausführlichen Anmerkungen (!), sogar die Gestaltung der Titelseite dieser Ausgabe ist diesem Artikel gewidmet) zu publizieren und die Kirchliche Umschau kein Leserforum umfasst, muss ich doch nochmals darauf zurückkommen.

Wenn ich mich auch persönlich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass seine Darstellung der Debatte auf dem I. Vaticanum sehr viel von ihrer konflikthaft-kontroversen Spannung überspielt und den Standpunkt der Minorität auf die Frage der Opportunität einer Dogmatisierung zu reduzieren sucht, möchte ich darauf nicht näher eingehen. Ebensowenig darauf, dass mir Barths Auswahl der Quellen, auf die er sich stützt – für ihn völlig untypisch – sehr einseitig scheint, er diese jedenfalls ziemlich selektiv benutzt.

Ich muss zu diesem Beitrag Stellung nehmen, weil Barth meine Leserbriefe geradezu als „Aufhänger“ seiner Argumentation verwendet, dabei aber etwas insinuiert, was ich nie geschrieben habe, nämlich, ich würde quasi die authentische Substanz der erstvatikanischen Dogmen zurückweisen. Diese Schlüsselstellung eines verzerrenden und unzutreffenden Verständnisses meiner Position ist anhand der Tatsache evident, dass sogar eine Zwischenüberschrift: „Ein fataler Leserbrief“ auf meine Zuschrift in der Tagespost vom 7. März 2017 bezogen ist (vgl. a.a.O., S. 21).

Am Beispiel der Dogmen von 1870 habe ich nur aufzeigen wollen, dass es wenig nützt, wenn der Wortlaut eines Dogmas in sich präzise und exakt und per se nicht zu beanstanden sein mag, dann aber in der Praxis eine maximalistische Interpretation annimmt und sich entsprechend auswirkt oder durchsetzt.

Natürlich können sich Theologen mit jedem Glaubenssatz ausführlich befassen. Um aber einmal einen modernen Ausdruck zu verwenden, darf es „an der Basis“ keiner vierzehnseitigen, mit 37 Fußnoten gespickten Abhandlung bedürfen, damit der korrekte Sinn dessen, was wirklicher Inhalt eines konkreten Dogmas ist und was nicht darunter zu verstehen ist, die Gläubigen erreicht.

Am meisten stieß sich Barth wohl daran, dass ich, in später ausdrücklich genannter, nicht wie er tendenziös formuliert, „zugegebener“, Anlehnung an ein Kasper-Zitat, das Barth ebenfalls erkennbar missgünstig auslegt, geschrieben hatte, die gegenständlichen Dogmen seien „vielleicht nicht falsch oder unwahr“, sicher seien „sie aber risikoreich.“ Das von Barth besonders inkriminierte Adverb „vielleicht“ sollte nichts weiter als zu bedenken geben, dass die Gewissheit, dass die Kirche sich bei einer Dogmatisierung nicht unumkehrbar auf einen Irrtum festlegen kann, sondern immer innerhalb der Wahrheit geborgen bleibt, sie nicht dazu verleiten sollte, etwas leichtfertig, vorschnell oder unter Zeitdruck zu dogmatisieren. Denn ist dies einmal geschehen, ist die jeweilige Aussage irreversibel und unantastbar. Vom Inhalt seiner Dogmatisierungen jetzt einmal völlig abstrahierend, befand sich Vaticanum I zweifelsohne unter Zeitdruck, was auch dadurch bewiesen ist, dass es sich nicht mehr über den Episkopat äußern konnte. So entsteht ja gerade das Ungleichgewicht zur Lehre des II. Vatikanischen Konzils über das Kollegium der Bischöfe als einer ekklesiologischen Größe, die wiederum die Priesterbruderschaft St. Pius X., der Barth sich unzweifelhaft noch exklusiver als ich mich selbst verbunden fühlt, mindestens teilweise sicher zu Recht und jedenfalls nachvollziehbar, als theologisches Problem anspricht.

Die moralische Gesamtheit der Theologen hatte Heiligsprechungen immer als unfehlbare Akte angesehen, trotzdem gibt es innerhalb der Piusbruderschaft meines Erachtens berechtigte Bedenken gegen bestimmte nachkonziliar erfolgte Kanonisierungen. Barth selbst hat sie in Bezug auf die Causa Johannes Pauls II. vorgetragen. Ohne in die inhaltliche Diskussion einzusteigen, erfolgen Heiligsprechungen auch nach meiner persönlichen Meinung heute sicher häufig zu schnell und vielleicht voreilig. Diese Tendenz lässt sich allerdings irgendwie ausgerechnet auf die Causa Pius‘ X. zurückverfolgen; 1914 verstorben, wurde er schon 1951 selig- und bereits nach nur drei weiteren Jahren heiliggesprochen.

Indem ich zum Schluss komme, möchte ich nochmals unmissverständlich klarstellen, dass ich kein erfolgtes Dogma inhaltlich in Zweifel ziehe oder ablehne. Trotzdem bin ich überzeugt, dass die Kirche gut daran tut, nur sehr vorsichtig und zurückhaltend zum Instrument der Dogmatisierung zu greifen und dass es trotzdem durchaus historische Beispiele gibt, wo sich erfolgte Dogmatisierungen zumindest im Rückblick als entbehrlich oder überflüssig erweisen oder sogar erst im Nachhinein das volle Risiko, das in ihnen vorausgesetzt oder angelegt ist, offenbaren.

Ein allerletzter Gedanke sei mir noch gestattet: Wer es als legitim erachtet, das II. Vaticanum einer oftmals prinzipiellen kritischen Analyse zu unterziehen, kann davon grundsätzlich kein anderes Konzil ausnehmen. Dies gilt jedenfalls für die unvoreingenommene Untersuchung der historischen Kontexte und inhaltlichen Problemkonstellationen unterschiedslos aller Konzilien. Darauf wollte ich anhand der Beispiele der beiden Vatikanischen Konzilien hinweisen und auch zeigen, dass jedenfalls auf einer bestimmten Ebene Vaticanum I (gerade in seiner faktischen Rezeption) die Bedingung der Möglichkeit von vielem ist, was sogenannte „Traditionalisten“ häufig an Vaticanum II fragwürdig oder bedenklich finden.

Dieser Konnex schreckt vielleicht manchen und offensichtlich auch Dr. Heinz-Lothar Barth aus gewohnten Denkbahnen und Argumentationsschemata auf, der sich der Mühe unterzogen hat, meine These so ausführlich und „fundiert“ zu widerlegen. Diese ist oder war indes zu keinem Zeitpunkt etwas, „was ein Katholik ja wohl kaum schreiben“ (ibd.) kann und impliziert auch nichts derartiges.
http://www.katholisches.info/2017/05/die...uellen-debatte/
Bild: Internetsv/Kirchliche Umschau (Screenshot)
http://sspx.org/en/news-events/news/all



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