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  • 02.06.2017 00:41 - SSPX Nachrichten...Die Frage der päpstlichen Ketzerei - Teil 5
von esther10 in Kategorie Allgemein.

SSPX Nachrichten

Die Frage der päpstlichen Ketzerei - Teil 5
07. März 2017 Bezirk der USA



Auf der Grundlage der vorherigen 4 Teile, untersuchen wir, ob die Kirche offiziell ketzerische Lehren durch Amoris Laetitia verkündet .

Der Verfasser dieser Serie, Fr. Jean-Michel Gleize, ist seit 20 Jahren Professor am SSPX-Seminar St. Pius X in Econe, Schweiz, wo er zurzeit Ekklesiologie lehrt. Er ist Autor zahlreicher Artikel in Courrier de Rome und ist Berater der SSPX-Kommission, die für Lehre mit dem Heiligen Stuhl verantwortlich ist.

Teil 5: Ist Papst Franziskus ketzerisch?

Ketzerei identifizieren

Der Aufruf des Gegners "ketzerisch" könnte in einem gewissen kirchlichen Kontext höflich sein, der jetzt vorbei ist. Genauer gesagt, Männer der Kirche auch, ob sie Theologen waren oder nicht, hatten ihr Repertoire an Beleidigungen. Die Infektivität findet sich in allen Zeiten und in allen Berufen. Wir finden bereits im Evangelium, auch auf den Lippen des fleischgewordenen Wortes, erhebliche Spuren. Man kann bedauern, daß es seit dem letzten Rat selten geworden ist und die Kinderhandschuhe und Zuckerbeschichtungen beklagt, die sich jetzt in interkonfessionellen Dialogen durchsetzen.

Der Gebrauch von Beleidigungen sollte legitim bleiben, vorausgesetzt, dass kein Fehler über seine Bedeutung gemacht wird, die immer begrenzt wird. Sehr oft fällt es an seinem ursprünglichen Wert und ist nicht mehr als der letzte Ort derer, die alle ihre Argumente verloren haben und einfach nur vermeiden wollen, Gesicht zu verlieren. Und wir reden nicht über die Dämonisierung, die eine Form der Manipulation in großem Maßstab ist. Kurz gesagt, wir können in der Mitte der Rhetorik hier sein, und wenn Sie wollen, außerhalb des Feldes der Theologie, richtig gesprochen. Die Rhetorik kann möglicherweise als Unterstützung für die Theologie dienen, und das ist genau die Grundlage ihrer Legitimität, aber sie könnte sie nie ersetzen, viel weniger maskieren die Abwesenheit davon.

"Häretisch" fordert Widerspruch zur definierten Wahrheit

Es ist anders mit der Lehre Mißtrauen "ketzerisch": das letztere ist ein technischer Ausdruck, Teil der Terminologie, auf die Spezialisten Resort, um eine möglichst genaue Auswertung zu geben. Die Bezeichnung "ketzerisch" entspricht dieser genauen Sprache, die der Theologe benutzt; In diesem Sinne gilt es für eine Person, deren Handlungen und Worte eine Ablehnung oder eine Befragung der offenbarten Wahrheit, die vom unfehlbaren Lehramt der Kirche vorgeschlagen wird, hinreichend manifestieren. Es gilt also auch, oder durch Erweiterung seiner Bedeutung, auf einen Satz, der nachweislich dem Dogma widerspricht.

Die Anwendung dieser Art von Bezeichnung auf eine Person oder auf einen Satz bedeutet daher, dass man zuvor die Ablehnung oder den Widerspruch in Frage gestellt hat. Was zählt ist nicht nur, ob es eine Ablehnung oder einen Widerspruch gibt. Was auch darauf ankommt, ist zu prüfen, ob diese Ablehnung oder der Widerspruch eine präzise Bedeutung auf ein Dogma hat, also auf eine Wahrheit, die nicht nur offenbart, sondern auch als solche durch einen unfehlbaren Akt des kirchlichen Lehramtes vorgeschlagen wird. Das buchstabiert die ganze Komplexität der Angelegenheit, die hinter dem Wort verborgen ist.

Der Fall von Papst Franziskus

Die Frage, die wir hier hier stellen, ist äußerst präzise: Hat Papst Franziskus diese Bezeichnung in den Augen der einfachen Theologie verdient, da jedes Mitglied der Lehrkirche es aufgrund seiner wirklichen, anerkannten Kompetenzen üben kann? Und verdient er es, weil er in der Apostolischen Ermahnung Amoris laetitia bestätigt ? Fünfundvierzig Theologen dachten, dass sie verpflichtet waren, es zu bestätigen. Vier Kardinäle geben uns deutlich genug zu verstehen , dass, wenn er nicht eine zufriedenstellende Antwort auf ihre gibt dubia , der Papst die Zuordnung eines solchen Tadel verdienen könnte.

Was können wir sagen? Lassen Sie uns einfach einen Blick auf die fünf dubia durch die vier Kardinäle vorgestellt und auch an den entsprechenden Stellen aus Amoris laetitia , deren Bedeutung in Zweifel. Um kurz und zu sein , um so klar wie möglich zu sein, werden wir die wesentliche Idee jeden formulieren dubium .

Das erste Dubium

Das erste Dubium stellt die Frage nach den Paragraphen 300-305 von Amoris laetitia dar : Ist es möglich, Absolution und sakramentale Kommunion zu geschiedenen und wiederverheirateten Personen zu geben, die im Ehebruch ohne Reue leben? Für jemanden, der sich an die katholische Lehre hält, ist die Antwort nein. Was genau sagt Amoris laetitia ? Die folgende Passage von Par. 305 sagt das:


Wegen der Formen der Konditionierung und der mildernden Faktoren ist es möglich, dass in einer objektiven Situation der Sünde, die nicht subjektiv schuldhaft sein kann, oder ganz solch ein Mensch in Gottes Gnade leben kann, kann und kann auch im Leben wachsen Gnade und Nächstenliebe, während sie die Hilfe der Kirche zu diesem Zweck erhält. "

(Eine Fußnote lautet: "In gewissen Fällen kann dies die Hilfe der Sakramente beinhalten, also" Ich möchte den Priestern daran erinnern, dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf, sondern eine Begegnung mit der Barmherzigkeit des Herrn "(Apostolische Ermahnung Evangelii Gaudium, 44.) Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Eucharistie kein Preis für die perfekte, sondern eine mächtige Medizin und Nahrung für die Schwachen ist "(ebd., 47).
Der Zweifel entsteht hier mit der Notiz. Es besteht kein Zweifel daran, daß die nicht schuldige Unwissenheit der Sünde von der Sünde entschuldigt. Aber für diejenigen, die Opfer dieser Unwissenheit sind und damit von dieser Entschuldigung profitieren, bietet die Kirche zuerst die Hilfe ihrer Predigt und Warnungen, die Kirche beginnt mit der Beendigung der Unwissenheit, indem sie die Augen der Unwissenden der Wirklichkeit von ihnen öffnet Sünde. Die Hilfe der Sakramente kann nur dann kommen, wenn und nur wenn die ehemals unwissenden Personen, die jetzt über den Ernst ihres Staates hingewiesen wurden, beschlossen haben, von den Umwandlungsmitteln Gebrauch zu machen, und wenn sie einen so genannten festen Zweck haben Der Änderung Andernfalls wäre die Hilfe der Sakramente unwirksam, und es wäre auch eine objektive Situation der Sünde.

Wir handeln hier also mit einem Zweifel ( Dubium ) im strengsten Sinne des Wortes, mit anderen Worten, eine Passage, die auf zweierlei Weise interpretiert werden kann. Und dieser Zweifel entsteht gerade durch den unbestimmten Ausdruck in der Notiz: "in bestimmten Fällen". Um diesen Zweifel zu beseitigen, ist es notwendig, deutlich zu sagen, was diese Fälle sind, in denen die sakramentale Hilfe der Kirche möglich ist und zu sagen, dass es sich hier um Situationen handelt, in denen die genügend erleuchteten Sünder bereits beschlossen haben, die objektiv sündige Situation aufzugeben.

Das Zweite Dubium

Das zweite Dubium stellt die Frage zu Ziffer 304 dar: Gibt es so etwas wie intrinsisch böse Handlungen aus einer moralischen Perspektive, die das Gesetz ohne jede mögliche Ausnahme verbietet? Für jemanden, der sich an die katholische Lehre hält, ist die Antwort ja. Was genau sagt Amoris laetitia ? Par. 304, unter Berufung auf die Summa theologiae des Hl. Thomas von Aquin (I-II, Frage 94, Artikel 4), besteht auf der Anwendung des Gesetzes und nicht auf dem Gesetz selbst und betont den Teil, der durch das Klugheitsgespräch gespielt wird, was angeblich Kann nur von Fall zu Fall ausgeübt werden, streng abhängig von Umständen, die einzigartig und einzigartig sind.


Es stimmt, daß die allgemeinen Regeln ein Gut darstellen, das niemals vernachlässigt oder vernachlässigt werden kann, aber in ihrer Formulierung können sie nicht unbedingt für alle besonderen Situationen sorgen. Gleichzeitig muß man sagen, daß gerade aus diesem Grunde, was Teil einer praktischen Unterscheidung unter besonderen Umständen ist, nicht auf das Niveau einer Regel erhöht werden kann. "
Diese Passage führt keine Ambivalenz, richtig gesprochen. Sie besteht nur zu sehr auf einen Teil der Wahrheit (die umsichtige Anwendung des Gesetzes), um den anderen Teil der gleichen Wahrheit (den notwendigen Wert des Gesetzes) zu verdecken, der ganz so wichtig ist wie der erste. Der Text irrt sich hier also durch Unterlassung und verursacht so ein falsches Lesen.

Das dritte Dubium

Das dritte Dubium stellt die Frage nach Ziffer 301 dar: Können wir sagen, dass Personen, die gewöhnlich in einer Weise leben, die einem Gebot des Gesetzes Gottes widerspricht (z. B. derjenige, der Ehebruch verbietet) in einer objektiven Situation der gewöhnlichen Grabsünde sind? Die katholische Antwort ist ja. Amoris laetitia sagt zu diesem Thema: "Darum kann man nicht mehr einfach sagen, daß alle in einer" unregelmäßigen "Situation in einem Zustand der Todsünde leben und der Gnade beraubt werden." Es sollten zwei Punkte hervorgehoben werden.

Der soeben zitierte Satz setzt grundsätzlich die Unmöglichkeit, eine allgemeine Bejahung zu machen. Es leugnet nicht die Möglichkeit zu sagen, daß die öffentlichen Sünder der Gnade beraubt sind; Es bestreitet nur die Möglichkeit zu sagen, dass alle öffentlichen Sünder davon beraubt sind. Diese Leugnung wurde von der Kirche immer gelehrt. Es gibt in der Tat, in konkreten menschlichen Handlungen, was heißt exculpatory oder "mildernden" Gründen (oder Faktoren). Wegen ihnen ist der Sünder nicht moralisch verantwortlich für die objektive Situation der Sünde. Zu diesen Gründen gehören nicht nur Unwissenheit, sondern auch Mängel einer emotionalen, affektiven oder psychologischen Art, und Absatz 302 liefert die Details, die sich auf die Lehre des neuen Katechismus der katholischen Kirche (1992) stützen. Trotzdem sind diese mildernden Faktoren (auch wenn sie häufig waren, Die noch zu beweisen ist), entlasten die Person, beenden aber die objektive Situation der Sünde immer noch nicht: Der subjektiv entlastete Sünder hört nicht auf, in dieser Situation objektiv zu sein. Durch die Unterlassung dieser Schlüsselunterscheidung führt die Passage von Amoris laetitia hier wieder Zweifel ein.

Das vierte Dubium

Das vierte Dubium stellt die Frage nach Ziffer 302 dar: Können wir aus einer moralischen Perspektive noch bestehen bleiben, daß eine Handlung, die durch ihr Gegenstand schon inthinsisch böse ist, wegen der Umstände oder der Absicht der Person, die sie ausführt, niemals gut werden kann? Die katholische Antwort ist ja. Amoris laetitia sagt: "Ein negatives Urteil über eine objektive Situation bedeutet nicht ein Urteil über die Zurechenbarkeit oder die Schuld des Betroffenen." Das ist wahr, aber umgekehrt ist es nicht, und durch Vernachlässigung zu sagen, dass diese Passage wieder Zweifel macht .

Wenn eine geschiedene und wiederverheiratete Person sündigt, so sündigt er als solches, gerade weil er in einer objektiven Situation einer wiederverheirateten Scheidung lebt, die eine objektive Situation der Gnadensünde ist, als solche, die ein negatives Urteil fordert. Wenn die geschiedene und wiedergeborene Person nicht sündigt, so ist sie nicht so, sondern gerade aus anderen Gründen als der objektiven Situation als wiederverheirateten Scheideweg, der an sich zur Sünde führt.

Die Verwirrung entsteht hier zwischen der intrinsisch bösen Bösartigkeit eines Aktes und der Zurechenbarkeit dieser Bosheit gegenüber dem, der die Handlung begeht. Die Umstände des Aktes und die Absicht desjenigen, der die Handlung begeht, können die Zurechtweisung der Bösartigkeit der Handlung beeinträchtigen, nicht aber die Bösartigkeit der Handlung aufheben. Dieser vierte Zweifel geht von der gleichen Art von Unterlassung wie der dritte aus.

Das fünfte Dubium

Das fünfte Dubium stellt die Frage nach Ziffer 303 dar: Können wir sagen, daß das Gewissen immer ohne irgendeine Ausnahme dem absoluten moralischen Gesetz unterworfen bleiben muß, das Handlungen verbietet, die wegen ihres Gegenstandes inhärent sind? Die katholische Antwort ist ja. Amoris laetitia wiederholt hier die falsche Verwirrung, die bereits von Francis in seinem Interview mit dem Journalisten Eugenio Scalfari, "Interview mit dem Gründer der italienischen Tageszeitung La Repubblica ", in L'Osservatore romano , wöchentliche französische Ausgabe vom 4. Oktober 2013 eingeführt wurde. (Für mehr zu diesem Thema, siehe die Dezember 2013 Ausgabe des Courrier de Rome ,

Niemand kann gegen sein Gewissen handeln, auch wenn es falsch ist. Dennoch, um zu sagen, dass das Gewissen verpflichtet, auch wenn es falsch ist, bedeutet direkt, dass es falsch ist, dagegen zu gehen; Aber das bedeutet überhaupt nicht, dass es gut ist, ihm zu folgen. Wenn das Gewissen im Irrtum ist, weil es nicht im Einklang mit Gottes Gesetz steht, ist es nicht genug für den Willen, schlecht zu sein, aber es ist nicht genug für den Willen, gut zu sein.

Der Heilige Thomas bemerkt, dass der Wille derer, die die Apostel getötet haben, schlecht war ( Summa theologiae , I-II, Frage 19, Artikel 6, sed contra). Allerdings stimmte es mit ihrem falschen Grund (= Gewissen) nach dem, was unser Herr im Evangelium sagt (Joh 16,2): "Die Stunde kommt, dass jeder, der euch kostet, denkt, dass er einen Dienst für Gott hat." Darum ist der Beweis, daß ein Wille, der einem falschen Gewissen entspricht, schlecht sein kann. Und das ist genau das, was Amoris laetitia nicht erklärt, und stellt hier einen fünften Zweifel vor.
http://sspx.org/en/news-events/news/is-p...ancis-heretical



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