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  • 27.06.2017 00:54 - „Meilensteinurteil“: Oberster Gerichtshof der USA stärkt Religionsfreiheit
von esther10 in Kategorie Allgemein.

„Meilensteinurteil“: Oberster Gerichtshof der USA stärkt Religionsfreiheit
27. Juni 2017 Hintergrund, Nachrichten 2


Oberster Gerichtshof in seiner aktuellen Besetzung (links sitzend: Ruth Bader-Ginsburg; rechts stehend: Neil Gorsuch).

(Washington) Der Oberste Gerichtshof der USA entschied, daß „Kirchen nicht von der staatlichen Finanzierung“ ausgeschlossen werden dürfen. Die Höchstrichter stellten in ihrem Urteil fest, daß Kirchen „dasselbe Recht wie wohltätige Organisationen“ auf staatliche Zuwendungen haben. Das Urteil gilt als Meilenstein gegen Versuche einer radikalen Trennung von Staat und Kirche, wie sie während der Präsidentschaft von Barack Obama vorangetrieben wurde.

Mit sieben zu zwei Stimmen fällte die Höchstrichter gestern ein Urteil zugunsten der Trinity Lutheran Church of Columbia im Staat Missouri. 2012 war den Lutheranern der Zugang zu staatlichen Subventionen verweigert worden. Das Ansuchen betraf die Schaffung eines Spielplatzes an einer Schule der Trinity Lutheran Church. Der Staat Missouri berief sich auf die Landesverfassung, laut der jede „direkte oder indirekte“ Finanzierung aus öffentlichen Mitteln einer „Kirche, Sekte oder religiösen Denomination“ untersagt sei.

Der Vorsitzende Richter John Roberts bezeichnete den Ausschluß von staatlichen Zuwendungen, „nur weil es eine Kirche ist“, als Widerspruch „gegen unsere Verfassung“. Das könne „nicht so stehenbleiben“.

Der vor kurzem von Präsident Donald Trump ernannte Höchstrichter Neil Gorsuch pflichtete dem bei: „Das ist eine Verletzung des Ersten Zusatzartikel“ zur Verfassung der USA.

Der Ausschluß einer Religionsgemeinschaft von staatlichen Zuschüssen, nur weil es sich um eine Religionsgemeinschaft handelt, stelle eine „Benachteiligung der freien Religionsausübung“ dar. Eine solcher Schritt könnte nur durch ein Staatsinteresse der höchsten Ordnung gerechtfertigt werden, so Höchstrichter Roberts. Ein solches sei ihm konkreten Fall aber weder gegeben noch vom Staat Missouri geltend gemacht worden.

Ein Minderheitenvotum gaben die beiden Richterinen Ruth Bader-Ginsburg und Sonya Sotomayor ab. Sotomayor war von Barack Obama, Bader-Ginsburg von Bill Clinton ernannt worden. Bader-Ginsburg war zuletzt wegen ihrer vehementen Parteinahme zugunsten der „Homo-Ehe“ bekanntgeworden. Als der Oberster Gerichtshof diese im Juni 2015 US-weit einführte, traute sie persönlich das erste homosexuelle Paar.

Die beiden Richterinnen kritisierten, daß der Oberste Gerichtshof mit seinem Urteil das Verhältnis zwischen Staat und Kirche „geändert“ habe, indem erstmals eine „Verpflichtung“ festgeschrieben worden sei, „öffentliche Mittel direkt an eine Kirche“ zu zahlen.

Die Mehrheit der Richter sah den Ausschluß hingegen als ungerechtfertigte Diskriminierung, die es zu beseitigen galt.

Vor einem Jahr hatte es in der Frage Religionsfreiheit beim Obersten Gerichtshof noch anders ausgesehen. Mit dem Tod von Antonin Scalia waren die Kräfteverhältnisse verzerrt. Durch die Wahl von Donald Trump und die Ernennung von Neil Gorsuch ist eine Gegenbewegung erfolgt.

Fünf Richter sind Katholiken, drei Juden. Neil Gorsuch entstammt ebenfalls einer katholischen Familie und wurde katholisch erzogen. In Oxford, wo er studierte, lernte er seine britische Frau kennen, die Anglikanerin ist. Das Paar heiratete, nachdem es in die USA übersiedelt war, in einer episkopalen Kirche (US-Anglikaner). Gorsuch äußerte sich bisher nicht dazu, ob er nach wie vor Katholik ist oder zur Episkopalkirche konvertierte. 2010 ist der letzte erklärte protestantische Höchstrichter aus dem Amt geschieden.

Fünf der neun auf Lebenszeit ernannten Richter wurden von republikanischen Präsidenten berufen, vier von demokratischen. Die drei jüdischen Richter Bader-Ginsburg, Breyer und Kagan sowie die Katholikin Sotomayor gehören der linken Fraktion an. Der dienstälteste Richter, der Katholik Anthony Kennedy, das einzige noch von Ronald Reagan ernannte Mitglied des Richtersenats, wird keiner der beiden Fraktionen zugerechnet. Er gilt als Zünglein an der Waage, da er häufig mit der Linksfraktion stimmt.
http://www.katholisches.info/2017/06/mei...igionsfreiheit/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons

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