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  • 03.07.2017 00:02 - Der Wesensgehalt der grundgesetzlich-christlichen Ehe ist angetastet ..."Ehe für alle sonst gibt's Krawalle" - Nötigungsparole bei LGBT-Kundgebung
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Der Wesensgehalt der grundgesetzlich-christlichen Ehe ist angetastet..."Ehe für alle sonst gibt's Krawalle" - Nötigungsparole bei LGBT-Kundgebung
3. Juli 2017


Ehe für alle sonst gibt's Krawalle

Eine Mehrheit im Bundestag hat die Ehe zu einer beliebigen Verantwortungspartnerschaft umdefiniert. Deutschsprachige Bischöfe haben zu dieser Begriffsverwirrung beigetragen.

Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.

Bei der TV-Gesprächsrunde „Maybrit Illner“ am Tag vor der Bundestagsabstimmung über die „Öffnung der Ehe für alle“ stellte der SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann in den Raum, dass die Ehe ständigem gesellschaftlichen Wandel unterworfen sei. Daher hätten die heutigen Gesetzgeber die „Definitionsmacht“, die bisherige Exklusivität der Ehe für Mann und Frau aufzuheben. Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht ebenfalls „im Wandel des traditionellen Eheverständnisses“ das Recht des Parlaments, durch einfachgesetzliche Abstimmung den Ehebegriff des Grundgesetzes auszuhebeln.


Ehe bleibt Ehe – auch im Wandel der Zeiten

Darauf gab die Mitdiskutantin der Runde, Hedwig von Beverfoerde, die richtige Antwort. Das ehemalige CDU-Mitglied ist die Organisatorin der „Demo für alle“ mit der prophetischen Hauptparole: „Ehe bleibt Ehe“. Sie stellte fest: Die Ehe ist eine vorstaatliche Institution seit Beginn der menschlichen Kulturgeschichte. Deren Wesen als bipolare Beziehung von Mann und Frau habe sich nie geändert. Deshalb sei es absurd, durch einfache Mehrheitsentscheidung die Natur der Ehe umdefinieren zu wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Sachlage bestätigt in seinen einschlägigen Entscheidungen 2002, 2012 und 2013:

„Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels (…) bewahrt hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist.“

Zugleich zeigt die grundgesetzliche Verschränkung von „Ehe und Familie“ (Art. 6,1) die Ausrichtung der Ehe auf Familie an, also auf Zeugung und Aufzucht von Kindern. Mit dieser grundsätzlichen Familienorientierung der Ehe bestätigt das Grundgesetz selbst, dass nur heterosexuelle Paare ehefähig sind. Sterile Homopaare können von Natur aus keine Kinder bekommen und deshalb nicht von sich aus Familie werden. Schließlich weist die Formulierung vom „natürlichen Erziehungsrecht“ der Erzeuger (GG Art. 6,2) darauf hin, dass das Grundgesetz mit „Eltern“ ausschließlich Vater und Mutter gemeint hat.

Der Bundestag hat den Wesensgehalt der grundgesetzlichen Ehe angetastet


Befürworter der der „Homo-Ehe“

Mit ihrer naturrechtlichen Verankerung stehen Ehe und Familie den übrigen Grundrechten im Range gleich: Sie sind wie Menschenwürde und Recht auf Leben (Art 1 und 2 GG) vorstaatlich gegeben. Der Staat hat sie nicht geschaffen und kann sie demzufolge auch nicht abschaffen. Er hat sie zu gewährleisten und zu schützen. Auf keinen Fall dürfen sie in ihrem „Wesensgehalt angetastet werden“ (Grundgesetz Art. 19,2; sogenannte Ewigkeitsgarantie).

Die Berliner Vertretung der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, hat in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten mit Recht auf die Übereinstimmung der Wertungen des Grundgesetzes mit den Überzeugungen des Lehramts der katholischen Kirche hingewiesen. DBK-Familienbischof Heiner Koch ergänzte am Tag der Abstimmung, dass der Gesetzgeber „wesentliche Inhalte des Ehebegriffs aufgegeben hat“, indem er nur die Übernahme gemeinsamer Verantwortung und gegenseitiger Sorge als Begründung für den neuen Ehebegriff ansetzt.

Die Irrelevanz der Verantwortungspartnerschaft für das Ehe-Verständnis

Allerdings haben deutschsprachige Kirchenfürsten genau diese Umgewichtung und Verwässerung des Ehebegriffs in der Vergangenheit befördert. Kardinal Rainer Woelki sagte auf dem Katholikentag in Mannheim 2012: „Wo Menschen in einer dauerhaften homosexuellen Beziehung Verantwortung füreinander nehmen, so ist das in ähnlicher Weise eben auch zu heterosexueller Beziehung zu sehen.“ Damit ist der Kölner Erzbischof in die Analogie-Falle getappt, vor der die Päpste Benedikt und Franziskus so vehement gewarnt haben:

„Es gibt keine Analogie zwischen der Homo-Partnerschaft und dem Schöpfungsplan Gottes zu Ehe und Familie.“
Auch für das grundgesetzliche Eheverständnis ist nach der Einschätzung des Staatsrechtlers Prof. Arnd Uhle von der Uni Dresden das Sorge-Argument irrelevant (Die Tagespost vom 29. 6.):

„Die Ehe steht nicht wegen der mit ihr verbundenen gegenseitigen Verantwortungsübernahme unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, sondern wegen der aus ihr potenziell hervorgehenden Familie. Dieses natürliche Alleinstellungsmerkmal hat sie eingetragenen Lebenspartnerschaften voraus.“

Der Kölner Kardinal hat mit seiner Äußerung zur Nivellierung von Ehe und Homo-Partnerschaft zu Verwirrung von Katholiken und auch Bundestagsabgeordneten beigetragen. Die kirchlichen Öffentlichkeit darf erwarten, dass der erzbischöfliche Metropolit, der sonst jede Gelegenheit zu Statements auch zu politischen Fragen nutzt, in dieser sittlich-rechtlichen Grundsatzfrage eine Stellungnahme abgibt – wie bisher schon zehn andere deutsche Bischöfe. Dabei sollte er, orientiert am kirchlichen Lehramt, seine frühere Fehlaussage revidieren.

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„Ehe bleibt Ehe“, Kundgebung der Demo für alle

Ähnlich wie Woelki würdigte der Kardinal Christoph Schönborn im Oktober 2014 die „lebenslange Treue und gegenseitige Sorge in homosexuellen Partnerschaften“. Mit dem Begriff Treue spielte er gezielt auf den katholischen Ehebegriff an. Diese Ansicht des Wiener Erzbischofs war deshalb so verheerend, da er sie als maßgeblicher Sprecher der römischen Familiensynode machte. Er war dort der Hauptverantwortliche dafür, dass mit der Wendung zur „positiven Gradualität“ der Ehebegriff in Verhaltenselemente aufgelöst und diese dann in Analogie mit Homopartnerschaften gebracht werden können.

Die zustimmende Argumentation der protestantischen EKD-Führung zur „Ehe für alle“ geht noch einen Schritt weiter. Sie betont die zentralen Werte wie Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung in allen zwischenmenschlichen Beziehungen. Erst an zweiter Stelle kommt die Institution Ehe in den Blick, aber nicht als Werte-Institution der menschlichen Natur oder Schöpfungsordnung, sondern weil sie für die Verwirklichung der genannten Werte die „beste Voraussetzung biete“. Daher sei die Öffnung der Ehe für „gleichgeschlechtlich liebende Menschen“ begrüßenswert.

Die deutsche Ökumene-Begeisterung auf Leitungsebene hat einen hörbaren Knacks bekommen. Das Dokument des Ökumene-Bischofs Gerhard Feige von der „breiten Gemeinsamkeit in der Ethik“ dürfte Makulatur sein. Mit der evangelikalen Basis gibt es allerdings Gemeinsamkeiten in der Ablehnung der Ehe für alle.

Die Bischöfe haben noch viel Überzeugungsarbeit vor sich


Ursula von der Leyen, prominente CDU-Abgeordnete für die „Homo-Ehe“

Sowohl Kardinal Marx als auch Familienbischof Koch haben ihre Stellungnahmen jeweils „mit Bedauern“ eingeleitet oder gebrauchen die Wendung „es ist traurig…“. Das deutet auf eine resignierende Haltung hin. Doch angesichts der zu erwartenden Offensive der links-grün-liberalen Kräfte für die umdefinierte Verantwortungsehe ist ein offensives Gegenhalten in der Öffentlichkeit gefragt. Dabei sollte nicht nur der Mehrheit der CDU-Abgeordneten der Rücken gestärkt werden, die gegen die Auflösung des grundgesetzlichen und christlichen Ehebegriffs gestimmt haben. Insbesondere in den Diözesen selbst müssten die Bischöfe Initiativen ergreifen, um bei den Gläubigen, insbesondere auch den Gremien- und Verbandskatholiken die katholische Ehelehre bekannt zu machen bzw. zu vertiefen.

Die neue Vorsitzende der eine Million Mitglieder zählenden Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands, Mechthild Heil (CDU), „befürwortet den Begriff der Ehe für homosexuelle Partnerschaften“. Weil in ihrem Verband „längst noch nicht alle“ diese unkatholische Eheauffassung teilen, will sie Werbung dafür machen und viele „Menschen mitnehmen“. Da haben die Bischöfe noch viel Überzeugungsarbeit vor sich. Auch die Lehrpläne für den Religionsunterricht sollten in die diesbezüglichen lehramtlichen Korrekturen einbezogen werden.

Weniger deutlich wie für die Ehe gewichten die Bischöfe folgende Aspekte des Ehe-Komplexes: die generelle Finalität der Ehe auf Familie hin, die Bedeutung der bipolaren Elternschaft für das förderliche Aufwachsen der Kinder sowie das Recht der Kinder auf Vater und Mutter.

Eltern sind nur Vater und Mutter, Kinder und Familie sind Ausfluss der Ehe

Die Parole der Links-Grünen „Familie ist da, wo Kinder sind“ ist eine gezielte Irreführung. Kita und Kindergarten sollten Familienerziehung allenfalls ergänzen, nicht ersetzen. Dass inzwischen viele Kinder meist notgedrungen von Tanten, Onkeln, Alleinerziehenden oder von zwei Frauen erzogen werden, ändert nichts daran, dass Kinder Vater und Mutter brauchen, ja ein Recht darauf haben. Der liebevolle Eindruck, den Frau Merkel von dem lesbischen Paar mit acht Pflegekindern öffentlich schilderte, kann nicht verdecken, dass diese weibliche Erziehungsidylle ohne Vaterperson eine defizitäre Familie darstellt. Das gilt auch für Alleinerziehende und Schwule mit Kind/ern.

„Die Stärkung der Rechte des leiblichen Vaters und der Anspruch anonym gezeugter oder adoptierte Kinder, ihre biologischen heterosexuellen Eltern kennenzulernen, bezeugen nur, was eigentlich jedem klar ist: Eltern sind Vater und Mutter“. Das schreibt der Leitartikler der FAZ vom 30. 6. unter der Überschrift: „Die Verfassung wird verbogen“. Die Verbiegung trifft auch für den Familienbegriff des Grundgesetzes zu. Der ist auf die Ehe gegründet, aus der in der Regel die Kinder hergehen. Das ist Familie und nicht eine Ansammlung irgendwelcher Kinder.

Für die Mehrheit liegt das Glück und Wohl der Kinder bei Vater und Mutter


Peter Altmaier, prominenter CDU-Abgeordneter für die „Homo-Ehe“

Die Homo-Lobby hat seit Jahren für das volle Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Partner getrommelt. Schließlich ist das die einzige gesetzlich erlaubte Methode, wie sterile Homo-Paare (fremde) Kinder kriegen können. Befragungsergebnisse scheinen die Kinderwünsche gleichgeschlechtlicher Partnerschaften als legitim anzusehen. In einer Auftragsstudie vom März diesen Jahres durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde in Kontext und Konzentration auf die rechtliche Gleichstellung von Erwachsenen der Vorhalt gegeben: „Lesbischen und schwulen Paaren sollte es genauso wie heterosexuellen Paaren erlaubt werden, Kinder zu adoptieren.“ Dafür gab es 75, 8 Prozent volle oder teilweise Zustimmung. Dieses konkrete Ergebnis wird aus der Einbettung in den allgemeinen Grundsatz verständlich, dass die Rechtsgleichheit vor dem und durch das Gesetz als Grundrecht mehrheitlich anerkannt ist.

Wenn die Frage aber unter Berücksichtigung des Kindeswohls gestellt wird, sieht das Ergebnis genau umgekehrt aus. Noch vor eineinhalb Jahren hatten bei einer Umfrage des renommierten Allensbach-Instituts ebenfalls drei Viertel der Befragten dem Vorhalt zugestimmt: „Ein Kind braucht ein Heim mit beiden: Vater und Mutter, um glücklich aufzuwachsen“. Aus dieser Mehrheitsantwort folgt, dass Kindererziehung von homosexuellen Paaren nicht dem Wohl und Glück des Kindes dient.

Manipulative Fragestellungen für homofreundlichen Ergebnisse

Sind beide Fragestellungen gleich berechtigt? Gibt es kein Kriterium für Wahrheit und Richtigkeit in dieser Frage? Doch! Der Staat muss grundsätzlich das Recht auf juristische Gleichstellung der Menschen gewährleisten. Aber die Menschen haben auf vieles keinen Rechtsanspruch – etwa auf Eigentum, Beruf, Ehepartner – oder Kinder. Hinter der ersten Fragestellung steht aber unausgesprochen der fälschliche Anspruch Erwachsener, ein Recht auf adoptierte Kindern zu haben. Tatsächlich und auch nach dem Adoptionsrecht steht jedoch das Kindeswohl im Mittelpunkt des Verfahrens. Somit müsste eine seriöse Fragestellung sich ebenfalls auf das Kindeswohl fokussieren. Nach dieser Kriterien-Überlegung ist der einseitig-rechtliche Frageansatz der ersten Studie als manipulativ zu werten, um unter Ausschluss des Kindeswohl zu einem homo-freundlichen Ergebnis zu kommen.

Missbrauch von unschuldigen Kindesleben

Dem Kinderwunsch von Homosexuellen steht das Kindeswohl als Recht auf Eltern entgegen. „Wer von uns“, fragt ein Johannes Gabriel (Pseudonym) am 30. 6. in der FAZ-Kolumne Fremde Federn die Community, „würde sich denn wirklich wünschen, außerhalb der Geschlechterdifferenz aufgewachsen zu sein? Ist es nicht gerade die emotionale, affektive, charakterliche und lebendige Differenz des Männlichen und Weiblichen, was uns in den bunten Reichtum des Lebens eingeführt hat? Ist nicht die Auseinandersetzung mit dem eigen- und fremdgeschlechtlichen Elternteil für uns alle von tiefster Bedeutung? Und das wollt ihr nun den anderen Menschen wegnehmen – jenen Kindern, die ihr adoptieren wollt? Und wozu?

Um eure verinnerlichten Komplexe nicht-reproduktiver Sexualität mit ‚Familie Spielen’ zu kompensieren? Um dann Hetero-Papa-Mama zu spielen? Ist es nicht ein Verrat an just der Vielfalt des menschlichen Eros, für die ihr zu stehen vorgebt? Und dazu wollt ihr unschuldiges Kindesleben missbrauchen? Ihr macht euch schuldig“ an den psychischen Defekten der kommenden Generation. Den letzteren Vorwurf können verschiedene amerikanische Studien mit wissenschaftlicher Evidenz bestätigen. Danach sind für Kinder aus homosexuellen Partnerschaften in späterer Lebenszeit signifikant höheren Quoten an emotionalen Störungen, Beziehungsscheitern, Drogenmissbrauch, Kriminalität und Suizidversuchen zu verzeichnen.

Der Autor fügt noch eine weitere Gefahr hinzu: „Adoptierte Kinder sind ungleich stärker der Gefahr sexuellen Missbrauchs ausgeliefert, da bei Stiefkindern die Inzest-Hemmung wegfällt. Und diese Gefahr ist bei homosexuellen Paaren besonders hoch, weil die sexuelle Outsider-Rolle eine habituelle Freizügigkeit erotischer Binnenverhältnisse ohne alle sexual-ethische Normen ausgebildet hat.“

Für den Vollgehalt von Ehe und Familie eintreten

Nachdem die Mehrheit der links-grün-liberalen Volksvertreter und ein Viertel der CDU-Abgeordneten auf dem Weg in die Parlamentsferien schnell noch die Ehe als soziales Kernstück unserer mehr als 2000jährigen europäischen Kultur geschleift haben, sollte die Kirche die Rolle als Wortführerin übernehmen für den Vollgehalt von Ehe und Familie, wie sie in der Schöpfungsordnung und im Grundgesetz festgelegt sind. Angesichts unserer besseren Argumente und der Kraftquelle unseres Glaubens brauchen wir nicht mutlos sein in dieser Minderheiten-Konstellation, in der sich Christen in vielen Ländern befinden und bewähren.

Text: Hubert Hecker
Bild: Wikicommons/CDU (Screenhots)
http://www.katholisches.info/2017/07/der...ist-angetastet/



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