Kardinal Müller und Kardinal Marx gemeinsam gegen Eheschließung vor einem Priester der Piusbruderschaft 8. Juli 2017 1
Wir dokumentieren ein Schreiben von Reinhard Kardinal Max, indem ausdrücklich die Eheschließung vor Priestern, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, verboten wird.
Anlage zum Schreiben des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (PA V 3044)
In Abstimmung mit dem Kardinalpräfekten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei hat der Ständige Rat am 19./20. Juni beschlossen:
Anfragen von Gläubigen, die eine Eheschließung in der Liturgie des Vetus ordo (ritus extraordinarius) erbitten, sind an das jeweilige Ordinariat weiterzuleiten. Dieses wird dafür sorgen, dass der Bitte Rechnung getragen wird und ein Priester gemäß den Leitlinien zum Motuproprio Summorum Pontificum von 2007 beauftragt wird. Die Ehevorbereitung, die Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls und die Registrierung der Trauung erfolgen gemäß den kirchlichrechtlichen Bestimmungen. Die Erteilung der Befugnis zur Eheschließung an Priester, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, ist nicht vorgesehen. An die Hochwürdigen Herren Mitglieder des Ständigen Rats der Deutschen Bischofkonferenz __________________________________
nachrichtlich an die übrigen Hochwürdigsten Herren Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz und die Generalvikare
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Hochwürdigste Herren, sehr geehrte Herren,
Kardinal Gerhard Müller hat als Kardinalpräfekt der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei auf mein vom Ständigen Rat im April veranlasstes Schreiben (vom 11. Mai 2017), in dem ich die Bedenken der Ortsordinarien gegenüber der Möglichkeit zur Erteilung der Befugnis der Eheschließungsassistenz an Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. übermittelt hatte, geantwortet (am 1. Juni 2017). Er äußert in seiner Antwort Verständnis für unsere Besorgnis wegen der „derzeit noch andauernden kirchenrechtlichen Illegitimität der Piusbruderschaft und der noch nicht abschließend geklärten Situation“ und betont, dass es „in der Kompetenz des jeweiligen Ortsordinarius“ liege, wem er die Befugnis zur Eheschließungsassistenz erteile. Er erläutert, dass die von Papst Franziskus getroffenen Entscheidungen zugunsten der pastoralen Bedürfnisse [der] Gläubigen von dem Motiv bestimmt sind, dass sich die Priesterbruderschaft auf dem Weg zur vollen Gemeinschaft befinde.
Da wir den pastoralen Bedürfnissen der Gläubigen, die eine Eheschließung in der Liturgie des Vetus ordo (außerordentlicher Ritus) erbitten, durch Anwendung unserer Leitlinien zum Motuproprio Summorum Pontificum für die deutschen Diözesen von 2007 entgegen kommen können, hat der Ständige Rat am 19./20. Juni 2017 seinen Beschluss vom April bekräftigt.
Um eine einheitliche Handhabung in den deutschen (Erz-) Diözesen zu befördern, hat der Ständige Rat beschlossen, einen entsprechenden Textvorschlag zur Veröffentlichung in den Amtsblättern den Mitgliedern des Ständigen Rats zur Verfügung zu stellen (Anlage).
Auf diese Weise tragen wir im Einvernehmen mit dem Kardinalpräfekten sowohl den pastoralen Erfordernissen als auch den kirchlichen Umständen in angemessener Weise Rechnung.
Oremus pro invicem. Mit herzlichen Grüßen Reinhard Kardinal Marx
Anlage zum Schreiben des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (PA V 3044)
In Abstimmung mit dem Kardinalpräfekten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei hat der Ständige Rat am 19./20. Juni beschlossen:
Anfragen von Gläubigen, die eine Eheschließung in der Liturgie des Vetus ordo (ritus extraordinarius) erbitten, sind an das jeweilige Ordinariat weiterzuleiten. Dieses wird dafür sorgen, dass der Bitte Rechnung getragen wird und ein Priester gemäß den Leitlinien zum Motuproprio Summorum Pontificum von 2007 beauftragt wird. Die Ehevorbereitung, die Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls und die Registrierung der Trauung erfolgen gemäß den kirchlichrechtlichen Bestimmungen. Die Erteilung der Befugnis zur Eheschließung an Priester, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, ist nicht http://www.katholisches.info/2017/07/kar...usbruderschaft/
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