Freitag, 21. Juli 2017 Schleswig-Holstein: LSBTIQ-Workshops an Schulen verfassungswidrig?
Kieler Foerde. Foto: Mathias v. Gersdorff
(PM Verein „Echte Toleranz“, Kiel, 20. Juli 2017) Bildungsministerin Karin Prien (CDU) nimmt den Verdacht, dass die schwul-lesbischen Aufklärungsworkshops an den öffentlichen Schulen Schleswig-Holsteins verfassungs- und schulgesetzwidrig sind, ernst. Wie ihr Ministerbüro auf Anfrage des Vereins „echte Toleranz e.V.“ gestern mitteilte, prüft das Ministerium aktuell den Sachverhalt „sorgfältig“. Wann ein Ergebnis vorliegt, blieb offen.
„Wir freuen uns, dass endlich eine Überprüfung der sog. Queeren Bildung an den Schulen des Landes stattfindet.“, erklärt Peter Rohling, Vorstand des Vereins „echte Toleranz e.V.“. „Im Juni 2016 bezeichnete das Bildungsministerium unter Britta Ernst (SPD) unsere Anfrage zu den SchLAu-Workshops noch als missbräuchlich. Seit Karin Prien die Behörde leitet, hat sich dort offenbar ein Bewusstseinswandel vollzogen – zugunsten von Rechtsstaatlichkeit und Transparenz. Das begrüßen wir sehr.“
Art und Dauer der Prüfung unklar
Auf welche Weise die oberste Schulaufsichtsbehörde Schleswig-Holsteins aktuell prüft, ob die an den Schulen des Landes durchgeführten SchLAu-Workshops der Vereine „Haki e.V.“ und „lambda::nord e.V.“ mit dem Grundgesetz und dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz vereinbar sind, ist unklar. „Diese Frage hat uns das Ministerbüro leider nicht beantwortet; ebensowenig, wann ein Prüfungsergebnis vorliegen wird.“, so Vorstand Rohling.
Auslöser für den Verdacht verfassungswidriger Sexualerziehung Der Verdacht, dass die „SchLAu-Workshops“ in Schleswig-Holstein verfassungs- und schulgesetzwidrig sind, gründet sich auf zwei Aspekte:
• zum einen auf das Rechtsgutachten des Hamburger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christian Winterhoff vom August 2016. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass staatliche Sexualerziehung, die auf Akzeptanz und nicht nur auf Toleranz sexueller Vielfalt gerichtet ist, mit dem Grundgesetz und mit dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz unvereinbar ist;
• zum anderen auf den Umstand, dass trotz intensiver Recherche bis heute nicht geklärt ist, wie die „SchLAu-Workshops“ der o.g. Vereine im Detail tatsächlich ablaufen: von 343 Schulen, 14 Schulämtern und zwei Ministerien, die der Verein bis heute angefragt hat, gab es in 80 Prozent der Fälle keine Antwort – trotz gesetzlicher Auskunftspflicht (§ 5 Absatz 1 Informationszugangsgesetz SH); in allen anderen Fällen nur solche, die oberflächlich, unvollständig oder nichtssagend waren. Auch die ausführenden Vereine „haki e.V.“ und “lambda::nord e.V.“ ließen alle Anfragen des Vereins bislang unbeantwortet.
„Wenn die SchLAu-Workshops an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein tatsächlich rechtmäßig sind, warum mauern dann die Schulen, Aufsichtsbehörden und Ministerien, anstatt für die gesetzlich vorgesehene Transparenz zu sorgen?“, wundert sich Vorstand Rohling.
„Die mangelnde Auskunftsbereitschaft der Akteure und die Ergebnisse des Winterhoff-Gutachtens zeigen, wie dringend notwendig es ist, die Sach- und Rechtslage an den Schulen in Schleswig-Holstein bzgl. „Queerer Bildung“ zu überprüfen. Hoffen wir, dass diese Prüfung so sorgfältig erfolgt, wie vom Bildungsministerium versprochen.“, meint Vereinsvorstand Rohling abschließend.
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