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  • 26.07.2017 00:45 - Rom) Ein Bischof kann keine Missa cantata zelebrieren. Diese Antwort gab die zuständige Päpstliche Kommission Ecclesia Dei einem dem überlieferten Ritus verpflichteten Chor.
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Rom) Ein Bischof kann keine Missa cantata zelebrieren. Diese Antwort gab die zuständige Päpstliche Kommission Ecclesia Dei einem dem überlieferten Ritus verpflichteten Chor.


Das Responsum
Die Cappella Gregoriana Sanctæ Ceciliæ mit Sitz auf den Philippinen legte Ecclesia Dei ein Dubium (Zweifel) vor. Das Responsum (Antwort) erfolgte am vergangenen 14. Juni und wurde am Montag von New Liturgical Movement veröffentlicht.

Ein Bischof kann eine Missa prælatitia zelebrieren oder ein Pontifikalamt (Missa pontificalis). Für die Missa cantata des Priesters gebe es aber analog keine „pontifikale Singmesse“.

Erst im September 1964 habe die römischen Ritenkongregation (heute Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung) mit dem Dekret Inter œcumenici den Bischöfen, „wenn nötig“, die Zelebration einer „gesungenen Pontifikalmesse“ erlaubt, die der Missa cantata der Priester folgte.

Durch die kurz darauf einsetzenden Liturgiereformen und „das dadurch entstandene Chaos“, so Messa in Latino, sei aber nicht mehr festgelegt worden, an welchen Festen oder zu welchen Zeremonien die Missa pontificalis vorgeschrieben blieb und an welchen eine gesungene Pontifikalmesse zelebriert werden könne.

Die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei präzisierte nun, daß die Bestimmung von 1964 – da 1962, dem Bezugspunkt für das Motu proprio Summorum

Pontificum, noch nicht in Kraft – keine Gültigkeit für den überlieferten Ritus habe.
http://www.katholisches.info/2017/07/fue...a-der-priester/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: New Liturgical Movement




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