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  • 28.08.2017 00:27 - Die Kirche und Asmodeus. (2 von 7) Ehelehre der modernen Kirche.
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Die Kirche und Asmodeus. (2 von 7) Ehelehre der modernen Kirche.



II. Die Ehelehre der Modernen Kirche bis zu Papst Franziskus



Seit Anbeginn Ihrer Geschichte lehrte und praktizierte die Kirche das asketische Leben. Tatsächlich ist dies eines der Merkmale, das sie von der Welt unterscheidet und das die wirkliche Authentizität Ihres Glaubens[1] bestätigt. Denn wie konnte sie das Leben so vieler in Demut und Keuschheit verwandeln, was im Widerspruch zur gefallenen Natur steht, wenn der Glaube, den Sie predigte, unwahr gewesen wäre?

Bis zum XX. Jahrhundert hatte der Geist der Askese in der Kirche die Oberhand, bis diese Herrschaft von einem gegnerischen Geist aufgezehrt wurde, dem der Welt, namentlich dem der gefallenen Natur. Dieser letztgenannte Geist war in den letzten Jahrhunderten in seinem Ausmaß und seiner Macht gewachsen und hatte nun im Verlauf die Köpfe und Seelen der Kirchenmänner selbst durchdrungen. Der schwankende Glaube, eine Verarmung der Ausbildung in der Lehre, moralische Schwäche, der fehlende Mut, die Oberflächlichkeit und die Sentimentalität[2] eines Teiles der Hirten spielten sicher in ihrer Gesamtheit bei der sich anschließenden Einschleusung dieses Geistes in den katholischen Glauben eine Rolle. Der Augenblick seines offiziellen Eintritts in die Kirche wurde durch das 2. Vatikanische Konzil bezeichnet.

Was nun die Sexualität betrifft, so offenbart sich dieser Geist in der neuen Betonung einer unbestimmten „Liebe“ im Herzen der ehelichen Ethik.

Erstmalig im modernen Lehramt manifestiert sich dieser Schwerpunkt im Konzilsdokument Gaudium et Spes (§ 48), und wurde später durch das kanonische Recht (CIC 1983) im Hinblick auf eine Umkehrung der Ordnung der Ehezwecke kodifiziert. Die Lehre des Magisteriums über die Sexualität wurde später vor allem durch die offiziellen Bestimmungen des Empfangs der Heiligen Kommunion und die „Theologie des Leibes“ angegriffen und entwickelt.

Folglich werden wir nun untersuchen:

1) Die neue Vorstellung von Liebe in Gaudium et Spes und dann im kanonischen Recht;
2) Das Verhältnis zwischen der Todsünde und dem Empfang der heiligen Kommunion;
3) Relevante Elemente der „Theologie des Leibes“.



1.Liebe

a) Gaudium et Spes

Im 2. Vatikanischen Konzil erfolgte ein Schachzug, um die beiden Ehezwecke (Fortpflanzung und eheliche Liebe, siehe unten) auf die gleiche Ebene zu stellen, im Gegensatz zur konstanten Lehre der Tradition, welche in der Erklärung einer vom Pastor angelicus eingesetzten Kardinalskommission und in seiner eigenen Deklaration nur ein Jahrzehnt vor dem Konzil[3] gipfelte. Der Dominikanische Ordens-General, Kardinal Browne, stand mit den Worten: Caveatis! Caveatis ! (Aufpassen! Aufpassen! Anm,. d. Übers.) auf und warnte die gesamte Versammlung davor, dass diese Definition zu akzeptieren bedeute, sich gegen die gesamte Tradition der Kirche zu stellen und die umfassende Bedeutung der Ehe[4] zu pervertieren, aber seine Worte wurden mit Amüsiertheit durch die Konzilsväter[5] aufgenommen.

Nach einer erhitzten Debatte wurde eine vernebelnde Kompromisserklärung vereinbart, nämlich dass:

…“durch ihre natürliche Eigenart die Institutionen der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet“…sind (GS § 48).
Im Licht der traditionellen Eheethik ist diese Aussage orthodox, wenn sie bedeutet, dass sowohl der Ehebund als auch die eheliche Liebe auf die Fortpflanzung und Erziehung der Kinder hin geordnet sind, im Gegensatz dazu ist sie offen für die Heterodoxie, wenn sie eine enge Verbindung zwischen Ehe und Liebe herstellt, eine Verbindung, die tatsächlich dazu fähig ist die Lehre[6] zu unterstützen, dass die Ehe Liebe ist (wie in der Beschreibung der Ehe als einer „innigen Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe“ am Beginn desselben Kapitels von Gaudium et Spes) oder dass die Liebe in der Ehe der primäre Zweck sei (wie er sich bereits in Humanae vitae[7] manifestierte und wie es in dem neuen Kanon, wie wir jetzt sehen werden, angedeutet ist)



b) Kanonisches Recht

Im Kodex des kanonischen Gesetzes von 1917 (can. 1013) lesen wir: „Der primäre Zweck der Ehe ist die Fortpflanzung und Erziehung der Nachkommenschaft; der sekundäre Zweck ist die gegenseitige Unterstützung und die Abhilfe der Konkupiszenz[8] „. Im Kodex von 1983 (vgl. 1055) lesen wir dagegen:

“ Der Ehebund… ist… auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft[9] hingeordnet ….“
Der spätere Kanon unterscheidet sich von dem früheren:

i) Der Zweck, der früher als der primäre (Fortpflanzung und die Erziehung der Kinder) gelehrt wurde, wird nach dem, der zuvor als sekundärer (Ehe)zweck (das Gut der Ehegatten) gelehrt wurde, platziert

ii) Das Wohl der Ehegatten ist überhaupt nicht mehr definiert: entweder wird es als „Liebe“ oder als irgendetwas anderes bezeichnet;

iii) Weder wird das Wohl der Ehegatten als „primär“, noch das Wohl der Kinder als „sekundär“ bezeichnet, obwohl die Umkehrung ihrer Reihenfolge dies nahelegt;

iv) Das Heilmittel der Begierde wird nicht mehr erwähnt;

v) Der Begriff „Zweck“ wird auch nicht mehr erwähnt.

In ihrer Beziehung zum neuen Kanon werden wir nun kurz betrachten:
A) „Das Wohl der Ehegatten“;
B) „Abhilfe der Begierlichkeit“;
C) Der Begriff der Finalität.

a) Das Wohl der Ehegatten

Wir merken an, daß der Begriff „das Wohl der Ehegatten“, welcher Liebe bedeutet, in der Abwesenheit einer Definition als emotional und besonders als sexuelle Liebe verstanden wird. Der Grund dafür ist, dass die emotionale Liebe der offensichtlich meist gebrauchte Sinn von „Liebe“ und im ehelichen Kontext der offensichtlichste Typ der emotionalen Liebe sexueller Natur[10] ist.

Dass der Verfasser des Kanons das Wohl der Ehegatten in einem sexuellen Sinn intendiert, wird durch die Platzierung des „Wohles der Ehegatten“ vor der „Fortpflanzung und Erziehung der Kinder“ bestätigt, was darauf hindeutet, dass die Liebe, auf die er sich bezieht, tatsächlich die sexuelle Liebe ist: als Mittel zum Zweck der Fortpflanzung.

Kurzum, der in Gaudium et Spes schon angedeutete Kanon hat die erotisierende Tendenz, dass das „Sexualleben“ im Geist und Gewissen des durchschnittlichen Lesers die Idee und den Wert eines Zieles in sich[11] erlangt. Diese Tendenz wurde im folgenden Lehramt intensiviert.

Im Gegensatz dazu wird nach traditioneller Lehre das Wohl der Ehegatten (die eheliche Liebe) in erster Linie als “gegenseitige Hilfe” und nur in zweiter Linie als “Heilmittel der Begierde” verstanden. Da die gegenseitige Hilfe als sekundär zur Fortpflanzung und Erziehung der Kinder ausgewiesen wird, muss sie vor allem in ihrem Zusammenwirken darin bestehen, dem primären Zweck der Ehe zu dienen, der Fortpflanzung und insbesondere der Erziehung ihrer Nachkommen. Die Tatsache, dass das “Heilmittel der Begierde” nach der “gegenseitigen Hilfe” erwähnt wird, bedeutet, dass die Rolle, welche die Sexualität in der Ehe spielt, eine untergeordnete ist.



b) Das Heilmittel der Begierlichkeit

Die Kirche lehrt, dass die Sexualität als Folge der Erbsünde ungeordnet ist. Diese Sünde war die Ursache, neben vielen anderen Dingen, für die Begierde des Fleisches, welche eine Unordnung, ein Mangel an Beherrschung und ein Streben der Sinne und der Gefühle auf ihre ureigene Befriedigung in Unabhängigkeit von der Vernunft ist. Die Ehe bietet das „Heilmittel der Begierde“ im Angebot eines geeigneten und ehrlichen Zusammenhanges für die Ausübung dieser Fähigkeit. In der traditionellen Kirchenlehre wird dieser Aspekt der Ehe entweder als der dritte Zweck der Ehe oder hier als Teil des zweiten Zweckes bezeichnet.

Bei der Unterdrückung dieses Aspekts der Ehe scheinen die Neuerer die Sexualität als ein rein natürliches Phänomen und als etwas in sich selbst Gutes zu behandeln, herausgenommen aus der Lehre der Erbsünde und aus dem negativen Licht, das sie (die Erbsünde, Anm. d. Übers.) auf diese Fähigkeit ausgießt.

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