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  • 11.09.2017 00:38 - Kardinal Velasio De Paolis gestorben – Kardinal Kaspers Weg „ist abwegig“
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Kardinal Velasio De Paolis gestorben – Kardinal Kaspers Weg „ist abwegig“
11. September 2017


Kardinal Valesio De Paolis ist am Samstag kurz vor seinem 82. Geburtstag gestorben. Das bisherige Hauptanliegen von Papst Franziskus, Kardinal Kaspers Vorschlag für wiederverheiratete Geschiedene, hielt er für "abwegig": "Wenn ich einen Weg gehe, muß ich verstehen, ob der Weg in die richtige Richtung führt".

(Rom) Am vergangenen Samstag, dem Tag, an dem in Bologna Carlo Kardinal Caffarra begraben wurde, ist Velasio Kardinal De Paolis gestorben. Bekannt wurde der italienische Purpurträger als Kirchenrechtler und Päpstlicher Delegat für die Legionäre Christi, zuletzt vor allem aber als unermüdlicher Mahner vor dem Vorschlag von Kardinal Kasper, die Scheidung in der katholischen Kirche einzuführen.

Jurist, Consultor, Dikasterienleiter

Geboren am 19. September 1935 in Sonnino, einem kleinen Ort im ehemaligen Kirchenstaat, trat er in jungen Jahren in die Kongregation der Missionare vom Heiligen Karl Borromäus ein. 1955 legte er die zeitlichen, 1958 die ewigen Gelübde war. 1962 zum Priester geweiht, studiert De Paolis Kirchenrecht an der Gregoriana, an der 1971 zum Professor für Kanonisches Recht berufen wurde. 1987 erfolgte im selben Fach seine Berufung an die Urbaniana, an der er auch Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde.

Als Consultor war der bekannte Kirchenrechtler für zahlreiche Dikasterien an der Römischen Kurie tätig, darunter vor allem den Päpstlichen Rat für die Interpretation der Gesetzestexte, die Glaubenskongregation, die Kleruskongregation und andere mehr.

2003 wurde er durch Papst Johannes Paul II. zum Sekretär des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur ernannt, als der er unter Kardinal Agostino Vallini tätig war. 2008 wurde er selbst Dikasterienleiter, als ihn Papst Benedikt XVI. zum Präfekten für die ökonomischen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls ernannte und 2010 in den Kardinalsrang erhob. Seine Titelkirche war die 1985 errichtete Diakonie Gesù Buon Pastore alla Montagnola.


2010-2014 leitete Kardinal De Paolis als Delegat die Legionäre Christi

Wenige Monate vor seiner Kardinalskreierung beauftragte ihn Benedikt XVI. als Päpstlichen Delegaten die Leitung der Legionäre Christi zu übernehmen und den Orden, der durch die bekanntgewordenen Mißbrauchsskandale des Ordensgründers Marcial Maciel Degollado und dessen im Orden errichteten Beziehungssystem in eine Krise geraten war, zu reinigen und in geordnete Bahnen zu lenken. Kardinal De Paolis erwies sich gegenüber dem Orden als „sorgender Vater“ und konnte ihm in mehr als drei Jahren erfolgreich eine Neuausrichtung geben. 2012 weihte er persönlich in der Lateranbasilika 44 Legionäre zu Priestern. Als er seinen Auftrag für erfüllt betrachtete, berief er ein Generalkapitel ein, das im Januar 2014 eine neue Ordensleitung wählte und dem Orden die Eigenständigkeit zurückgab.

Bereits 2011 war er aus Altersgründen als Präfekt emeritiert worden.

Iustitia in caritate – Warner vor falschen Wegen

Ganz seinem Wahlspruch Iustitia in caritate folgend wandte er sich in den letzten Lebensjahren entschieden gegen die von Papst Franziskus unterstützte These von Kardinal Walter Kasper zur Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion.

Nur wenige Wochen nach Kaspers Vortrag beim Kardinalskonsistorium vom 20. Februar 2014, der die ganze Frage der wiederverheirateten Geschiedenen ins Rollen brachte und Anstoß zum umstrittenen nachsynodalen Dokument Amoris laetitia wurde, nützte Kardinal De Paolis am 27. März desselben Jahren die Eröffnung des neuen Gerichtsjahres am Kirchengericht von Umbrien, um mit Kardinal Kasper die Klingen zu kreuzen. In seiner Rede „Die wiederverheiratet Geschiedenen und die Sakramente der Eucharistie und der Buße“ trat der Kirchenjurist auf 40 Seiten seinem deutschen Mitbruder auf ganzer Linie entgegen.

Auf die Frage Kaspers, ob es auch für die wiederverheirateten Geschiedenen einen „Mittelweg zwischen Strenge und Laxheit“ geben könne, gebe es „keine positive Antwort“ so Kardinal De Paolis. Dieser führte wörtlich aus:

„Abgesehen von den guten Absichten, scheint auf diese Frage keine positive Antwort möglich zu sein. Abgesehen von den verschiedenen Situationen, in denen sich die wiederverheiratet Geschiedenen befinden, ist allen diesen Situationen aber dasselbe Problem gemeinsam: die Unzulässigkeit eines Zusammenlebens ‚more uxorio‘ zwischen zwei Personen, die nicht durch ein wirkliches Eheband miteinander verbunden sind. Die standesamtliche Ehe ist in Wirklichkeit kein Eheband.

Gemäß kirchlicher Lehre hat sie nicht einmal den Anschein einer Ehe, weshalb die Kirche von einem Angriff gegen die Ehe spricht. Angesichts einer solchen Situation ist nicht ersichtlich, wie ein Geschiedener die sakramentale Lossprechung erhalten könnte, um Zugang zur Eucharistie zu bekommen. Um für wiederverheiratet Geschiedenen den Zugang zur Eucharistie zu rechtfertigen, werden oft Begründungen angeführt, die mehr den Anschein von Gutmütigkeit und Legitimation haben.“
Zugleich trat der Kardinal dem Versuch entgegen, den er bei Kasper ausmachte, die Barmherzigkeit Gottes gegen dessen Gerechtigkeit ausspielen zu wollen:

„Oft und zu Recht sagt man, daß wir nicht gerufen sind, die Menschen zu verurteilen. Das Urteil steht in der Tat Gott zu. Eine Sache aber ist es, zu verurteilen, eine ganz andere, eine Situation moralisch zu bewerten, um zu unterscheiden, was gut und was böse ist; um zu prüfen, ob etwas dem Plan Gottes für den Menschen entspricht oder nicht. Diese Bewertung ist zwingend notwendig. Angesichts der verschiedenen Lebenssituationen, wie jener der wiederverheiratet Geschiedenen kann und muß man sagen, daß wir nicht verurteilen, sondern helfen müssen. Wir können uns aber nicht darauf beschränken, nicht zu verurteilen.

Wir sind gerufen, diese Situation im Licht des Glaubens und des göttlichen Plans, des Wohls der Familie, der betroffenen Personen und vor allem von Gottes Gesetz und seiner Liebe zu bewerten. Andernfalls laufen wir Gefahr, nicht mehr imstande zu sein, das Gesetz Gottes zu schätzen. Mehr noch, es geradezu für ein Übel zu halten, da wir ja die Schuld an allem Übel einem Gesetz geben. Aufgrund einer gewissen Darstellung der Dinge scheint es gerade so, als würde es uns besser gehen, wenn es das Gesetz der Unauflöslichkeit der Ehe nicht gäbe. Eine Abirrung, die die Fehlentwicklungen in der Art wie wir denken und argumentieren erkennen läßt.“

Beitrag zum Sammelband „In der Wahrheit Christi bleiben“



„In der Wahrheit Christi bleiben“

Kurz vor Beginn der ersten Bischofssynode über die Familie beteiligte sich Kardinal De Paolis im Sommer 2014 neben vier weiteren Kardinälen am Sammelband „In der Wahrheit Christi bleiben: Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche“ (die deutsche Ausgabe erschien Ende September im Echter Verlag). Darin wurde seine Rede vom März abgedruckt, nachdem sie bereits zuvor in Spanien, in der Zeitschrift Ius Communionis (2/2014) und in Italien (Internetseite des Kirchengerichtes Umbrien) veröffentlicht worden war.

Als die Bischofssynode im Oktober die befürchtete Richtung bestätigte, erhob Kardinal De Paolis am 26. November 2014 auf einer Kirchenrechtstagung der Universität San Damaso von Madrid erneut seine warnende Stimme. Konkret nahm De Paolis den Absatz 52 des Synoden-Schlußberichts ins Visier, den er als „widersprüchlich“ kritisierte.

„Die Neuigkeiten, die damit eingeführt würden, wären – falls approbiert – in ihren Folgen unvorstellbar schwerwiegend.“
Sie würden sogar die Fundamente des Glaubensdogmas und der katholischen Morallehre untergraben. Der Absatz des Schlußberichts bestehe „aus unterschiedlichen, nicht homogenen Teilen, die sich zum Teil sogar widersprechen, unangemessen, nicht völlig geeignet oder unvollständig sind, um sich mit dem kirchlichen Lehramt verbinden zu können“.

In Madrid wiederholte er seine bereits im März geäußerte Fundamentalkritik, daß Kaspers Vorschlag „von keinem triftigen und gültigen Argument gestützt“ werde. Abgesehen davon, sei der Vorschlag bereits zu einem früheren Zeitpunkt „von der zuständigen Autorität geprüft und abgelehnt worden“, weil darin keine Elemente gefunden werden konnten, ihn „gemäß den doktrinellen Grundsätzen der kirchlichen Dokumente“ anzuerkennen.

Es gehe schließlich um eine schwere Verletzung der Ehemoral und der kirchlichen Ordnung, die eine Zulassung zur Eucharistie nicht erlaube. Aus diesem Grund hätten die kirchlichen Dokumente nie einen Unterschied zwischen verschiedenen Kategorien von Personen gemacht, die in irregulären Verbindungen leben, so der Kardinal. Mehr noch: „In manchen Fällen“, könnte die Zulassung einer irregulären Situation zur Eucharistie, die Situation noch „verschlimmern: sie könnte als Belohnung und als Einladung erscheinen, neue Verbindungen einzugehen“, so De Paolis.


Kirche hat keine andere Möglichkeit, als Kaspers Vorschlag zurückzuweisen“

Worin aber sollte dann die im Synoden-Schlußbericht geforderte „Vertiefung“ der Frage bestehen, fragte sich Kardinal De Paolis. Ein vertieftes Studium der kirchlichen Lehre könne damit nicht gemeint sein, denn das sei bereits erfolgt und die Sache klar. Also könne nur eine „mögliche Ausnahmeregelung“ gemeint sein, was in nicht geringem Maße irritiere.

Bei den wiederverheiratet Geschiedenen, wie bei anderen irregulären Verbindungen, seien die grundlegenden und unabdingbaren Voraussetzungen für den Zugang zur Eucharistie nicht erfüllt, weshalb die kirchliche Autorität gar nicht anders handeln könne, als den Zugang zu verweigern, da sie weder über das Naturrecht noch das Gottesgesetz verfügen könne.

Kardinal De Paolis widersprach mit Nachdruck dem von Kasperianern behaupteten Eindruck, es handle sich lediglich um eine Frage der kirchlichen Ordnung. Vielmehr gehe es, so der Kardinal, um die Fundamente des christlichen Lebens, da zumindest drei von sieben Sakramenten direkt berührt werden: das Ehesakrament, das Altarsakrament und das Bußsakrament. Die Ehe sei daher nicht eine Frage des kirchlichen Rechts, sondern des göttlichen Rechts. Die Kirche habe keine Möglichkeit, etwas daran zu ändern und könne gar nicht anders, als Kaspers Vorschlag zurückzuweisen, denn andernfalls würde sie den Willen Gottes in Frage stellen.


Der Kardinal ließ daher auch keinen Zweifel, daß die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion nicht nur eine Änderung der Praxis, sondern eine Änderung der Glaubenslehre wäre. An dieser Tatsache ändere nichts, daß deren Verfechter das genaue Gegenteil behaupten.

Als „unvorstellbar schwerwiegende“ Folgen nannte der Kardinal:

weil die Zulassung einer Person im Stand der Todsünde mit kirchlicher Zustimmung zur Kommunion die Gefahr des Sakrilegs und der Schändung der Eucharistie in sich birgt;

weil damit generell der Grundsatz in Frage gestellt würde, daß als Zugang zur Eucharistie der Stand der heiligmachenden Gnade Voraussetzung ist, besonders jetzt, wo in der Kirche eine allgemeine Praxis des Kommunionempfanges ohne vorherige sakramentale Beichte eingeführt wurde oder eingeführt wird, mit allen negativen Folgen, die diese Praxis mit sich bringt
;


weil die Zulassung eines Gläubigen, der more uxorio lebt, auch die Infragestellung der auf dem Sechsten Gebot gründenden Sexualmoral bedeuten würde;
und schließlich weil auf diese Weise dem außerehelichen Zusammenleben Bedeutung beigemessen würde und faktisch der Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe geschwächt würde.
Replik auf Alberto Melloni: „Ich will die Freiheit haben, zu sagen, was ich denke“

Alberto Melloni, der Leiter der progressiven „Schule von Bologna“ unterstellte im Februar 2015 der Kritik von Kardinälen wie De Paolis, ein „Komplott gegen den Papst“ zu betreiben. De Paolis antwortete in La Repubblica, der einzigen Tageszeitung, die Papst Franziskus laut eigener Angabe„täglich“ liest:

„Es gibt kein Komplott, sondern nur den Willen, eine Position zum Ausdruck zu bringen. Ich will die Freiheit haben, zu sagen, was ich denke.“
Der Vatikanist Marco Tosatti berichtete im Juni 2015 unter Berufung auf Ohrenzeugen, daß Papst Franziskus bei einem Treffen mit den italienischen Bischöfen hinter verschlossenen Türen zum Sammelband vom Sommer 2014 Stellung nahm, an dem sich Kardinal De Paolis beteiligt hatte.

Wenn schon nicht wörtlich, so doch sinngemäß habe Franziskus gesagt:

„Einige Kardinäle haben ein Buch herausgegeben mit der einzigen Absicht, gegen Kasper zu kämpfen, das schon ist eine Todsünde....

(sowas hat Franziskus gesagt....?Admin.)



Kardinal De Paolis

Dessenungeachtet hielt Kardinal De Paolis an seiner Kritik fest und wiederholte sie im Oktober 2015 auf einer Tagung zum Thema „Ehe und Familie. Zwischen Dogma und Praxis der Kirche“. Die Barmherzigkeit existiere nur dann, wenn sie sich an die Wahrheit halte. Alles andere sei nur Sentimentalität. Mit Kaspers Vorschlag werde der falsche Weg zur Lösung einer wirklichen Krise beschritten. Die Krise der Familie sei eine Folge der moralischen Krise der modernen Welt, der Glaubenskrise und der Wahrheitskrise. Kasper hielt er die Enzyklika Ecclesia de Eucharistia über den würdigen Kommunionempfang entgegen. Dessen Vorschlag, Wege zur Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion zu suchen, bezeichnete De Paolis als „abwegig“.
http://www.ncregister.com/blog/edward-pe...ecentralization

„Wenn ich einen Weg gehe, muß ich verstehen, ob ich in die richtige Richtung gehe“

Das letzte große Interview des Kirchenrechtlers wurde Anfang Februar 2016 dem National Catholic Register veröffentlicht. Das war nach dem Abschluß der zweiten Bischofssynode, aber noch vor Veröffentlichung von Amoris laetitia. De Paolis sagte damals, Franziskus habe mehrfach betont, keine Lehrfragen aufwerfen zu wollen, sondern einen „Weg“ suchen zu wollen.

„Nur, wenn ich einen Weg gehe, muß ich verstehen, ob ich in die richtige Richtung gehe. Wenn ich einen Weg gehe, muß ich verstehen, ob ich mit dem Gesetz übereinstimme. Wenn ich einen Weg gehe, muß ich verstehen, ob meine Schritte mit der Wahrheit übereinstimmen.“
Gleichzeitig bekräftigte er:

„Wie könnte man eine Praxis verwenden, die von Johannes Paul II. verweigert wurde. […] Die Praxis kann nicht der Lehre widersprechen. Die Richtlinien der Bischöfe können nicht gegen die Richtlinien des Lehramtes verstoßen. Wir können keine Seelsorge haben, die der Lehre widerspricht.“
Dann wurde es ruhiger um den Kardinal, dessen Kräfte nachließen. Am 9. September 2017 ist er zehn Tage vor seinem 82. Geburtstag verstorben.

http://www.katholisches.info/2017/09/kar...eg-ist-abwegig/
Requiescat in pace



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