Franziskus überträgt Bischofskonferenzen Zuständigkeit für die Übersetzung der liturgischen Bücher in die Volkssprachen 11. September 2017 0
Motu proprio Magnum principium - Zuständigkeitsübertragung vom Heiligen Stuhl auf die Bischofskonferenzen (Rom) Während Papst Franziskus in Kolumbien weilte, wurde in Rom sein Motu proprio Magnum principium veröffentlicht, mit dem er den Bischofskonferenzen die Zuständigkeit für die Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprache überträgt.
Es wurde vom Papst am 3. September unterzeichnet und tritt am 1. Oktober in Kraft. Während das Motu proprio vom Vatikan noch nicht in deutscher Sprache veröffentlicht wurde, liegt der dazugehörende „Leseschlüssel“ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auch auf deutsch vor.
Änderung des Canon 838 des CIC
Das Motu proprio nimmt eine Änderung am Canon 838 des Codex Iuris Canonici vor. Bisher besagte der Canon in vier Paragraphen:
1. Die Regelung der heiligen Liturgie steht allein der kirchlichen Autorität zu: sie liegt beim Apostolischen Stuhl und, nach Maßgabe des Rechts, beim Diözesanbischof. 2. Sache des Apostolischen Stuhles ist es, die heilige Liturgie der ganzen Kirche zu ordnen, die liturgischen Bücher herauszugeben und ihre Übersetzungen in die Volkssprachen zu überprüfen sowie darüber zu wachen, daß die liturgischen Ordnungen. überall getreu eingehalten werden. 3. Die Bischofskonferenzen haben die Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprachen zu besorgen und sie dabei innerhalb der in diesen liturgischen Büchern festgelegten Grenzen in angemessener Weise ihren Verhältnissen anzupassen; diese Übersetzungen haben sie nach vorgängiger Überprüfung durch den Heiligen Stuhl herauszugeben. 4. Dem Diözesanbischof steht es zu, in der ihm anvertrauten Kirche innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit Normen für den Bereich der Liturgie zu erlassen, an die alle gebunden sind. Nun lauten die geänderten Paragraphen gemäß der vom Vatikan veröffentlichten italienischen Version:
2. Sache des Apostolischen Stuhles ist es, die heilige Liturgie der ganzen Kirche zu ordnen, die liturgischen Bücher herauszugeben, die von den Bischofskonferenzen nach Maßgabe des Rechts approbierten Anpassungen zu überprüfen sowie darüber zu wachen, daß die liturgischen Ordnungen überall getreu eingehalten werden. 3. Die Bischofskonferenzen haben getreu die Versionen der liturgischen Bücher in den Volkssprachen zu besorgen, sie innerhalb der in diesen liturgischen Büchern festgelegten Grenzen in angemessener Weise ihren Verhältnissen anzupassen, zu approbieren und die liturgischen Bücher für die Regionen ihrer Zuständigkeit nach der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl herauszugeben. Gesetzgebungskompetenz ab 1. Oktober bei Bischofskonferenzen
Die Änderung bedeutet eine Kompetenzverschiebung zugunsten der Bischofskonferenzen. War bisher die Beschlußfassung dem Heiligen Stuhl vorbehalten, steht diese nun den Bischofskonferenzen zu. Daran ändert auch die Fußnote zum Terminus recognitio nichts, in der auf eine Note des Päpstlichen Rates für die Auslegung der Gesetzestexte vom 28. April 2006 verwiesen wird. In der Note wird festgehalten, daß recognitio nicht nur eine allgemeine Billigung und ebensowenig eine bloße Autorisierung, sondern eine genaue und detaillierte Prüfung.
Was wird aus dem „pro multis“?
Die Frage ist von größter Bedeutung seit mit den Reformen von 1965 und 1969 die Heilige Messe in den Volkssprachen zelebriert werden kann. Überhastet vorgelegte Übersetzungen machten mehrfache Korrekturen notwendig. Besonders Benedikt XVI. sah eine Notwendigkeit für solche. Die bedeutendste Korrektur betrifft die Wandlungsworte.
Im Oktober 2016 erließ er die Bestimmung, daß das „pro multis“ nicht mehr als „für alle“, sondern „für viele“ zu übersetzen sei. Die Umsetzung schleppt sich seither hin. er englischsprachige Raum machte den ersten Schritt. Andere wichtige Sprachräume folgten mit unterschiedlichem Rhythmus. Als besonders renitent erwiesen sich die Bischöfe des deutschen Sprachraumes und die Italiener. Papst Benedikt XVI. setzte im April 2012 mit einem Brief an die Bischöfe nach, indem er die Übersetzung „für viele“ einforderte. Um die Adressaten des Widerstandes zu verdeutlichen, wurde der Brief von ihm in deutscher Sprache geschrieben.
Nur vom Sekretär unterzeichnet. Die Unterschrift des Kardinalpräfekten fehlt.
Bis heute hat sich jedoch nichts getan. Mit der Wahl von Papst Franziskus scheinen die Bischöfe die Sache auf Eis gelegt zu haben. Offensichtlich zu Recht, wie das neue Motu proprio zeigt, das im Zeichen der von Franziskus aufgeworfenen, aber umstrittenen „Dezentralisierung“ steht.
Am Motu proprio bzw. dem erklärendem Begleittext der zuständigen Gottesdienstkongregation fällt auf, daß jeder Hinweis auf den Leiter dieses Dikasteriums, Kardinalpräfekt Robert Sarah, fehlt. Der „Leseschüssel“ wurde vom Sekretär der Kongregation, Kurienerzbischof Arthur Roche unterzeichnet. Die Dampfwalze rollt weiter: Wer sich in den Weg stellt wird, selbst wenn er die höchsten Kirchenämter innehat, wegbefördert (Piacenza, Cañizares, Burke), nicht bestätigt (Müller) oder marginalisiert (Sarah).
Andere Länder, andere Sitten … andere Moral und andere Wandlungsworte?
Die Folgen können nicht nur unterschiedliche Übersetzungen in verschiedenen Sprachen, sondern auch innerhalb derselben Sprache sein. Die Österreichische Bischofskonferenz könnte andere Übersetzungen beschließen als die Deutsche Bischofskonferenz. Papst Franziskus selbst exerzierte diese Fraktionierung der Heiligen Liturgie bei seinem Pastoralbesuch auf Kuba und in den USA vor. Er sprach im September 2015 das Hochgebet bei der Eucharistiefeier in Kuba auf spanisch und die Wandlungsworte als „für alle“. Wenige Tages danach sprach er dieselben Wandlungswort bei einer auf spanisch zelebrierten heiligen Messe in den USA als „für viele“. Der Grund: Im spanischsprachigen Raum war die von Benedikt XVI. geforderte Korrektur noch nicht erfolgt, von der Bischofskonferenz der USA (englischsprachiger Raum) hingegen schon.
Für die Wandlungsworte könnte morgen ganz offiziell gelten, was in der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen durch Amoris laetitia eingeführt wird: daß in einem Land etwas anderes gilt als in einem anderen.
http://www.katholisches.info/2017/09/fra...-volkssprachen/ Text: Giuseppe Nardi Bild: Vatican.va (Screenshot)
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