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  • 26.09.2017 00:17 - Zurechtweisung von Papst Franziskus: Die sieben häretischen Thesen im deutschen Wortlaut
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Zurechtweisung von Papst Franziskus: Die sieben häretischen Thesen im deutschen Wortlaut
26. September 2017



"Correctio filialis" die sieben häreischen Thesen, die in der Zurechtweisung wegen der Verbreitung von Häresien aufgelistet werden, in deutschem Wortlaut.
(Rom) Die Zurechtweisung wegen der Verbreitung von Häresien schlägt in der katholischen Kirche hohe Wellen, samt Internetzensur im Vatikan. Wegen ihrer Bedeutung und weil die eigentliche Correctio filialis de haeresibus propagatis auf Latein vorgelegt wurde, hier gesondert der deutsche Wortlaut der sieben häretischen Thesen, die Papst Franziskus vorgeworfen werden.

Die Zurechtweisung von Papst Franziskus durch die Correctio filialis de haeresibus propagatis, die von namhaften katholischen Persönlichkeiten ausgesprochen wurde, folgt der kirchlichen Praxis. Im Kern der Schrift werden jene Thesen im nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia genannt, die von den Unterzeichnern als häretisch identifiziert wurden. Diese Irrlehren, es sind sieben an der Zahl, werden aufgelistet. Daß es sich dabei um Irrlehren handelt, daran besteht kein Zweifel.

Die Frage ist, ob sie in Amoris laetitia enthalten sind und gefördert werden. Für die Unterzeichner steht fest, daß Papst Franziskus sie in Amoris laetitia „andeutet oder ermutigt“ und durch weitere „Aussagen, Handlungen und Unterlassungen“ „ohne jeden begründeten Zweifel“ gefördert habe.

Die Unterzeichner fordern Papst Franziskus auf, diese Thesen, da Irrlehren, zu verurteilen. Die Abwehr und Verurteilung von Häresien gehört zu den Aufgaben eines Papstes. Ob in Amoris laetitia explizit oder implizit enthalten oder nicht, sind sie als Thesen – und als solche stehen sie spätestens durch die Correctio im Raum - grundsätzlich zu verurteilen. Verurteilt sie Papst Franziskus nicht, wäre im Umkehrschluß der letzte Nachweis erbracht, daß diese häretischen Thesen nicht nur in Amoris laetitia enthalten sind, sondern vom Papst auch als solche gewollt sind.

Damit wurden die Dubia der Kardinäle aufgegriffen und in ihrer Anfrage an den Papst verdeutlicht. Die vier Kardinäle Brandmüller, Burke, Caffarra und Meisner hatten fünf Lehrsätze der Kirche zu Ehe, Moral und Sakramenten dem Papst vorgelegt mit der Bitte, zu sagen, ob diese Lehren noch Gültigkeit haben oder nicht. Die Fragen waren somit mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten. Die Frage könnte natürlich nur mit einem Ja beantwortet werden, da ein Nein den Papst zum selbsterklärten Häretiker machen würde.

Papst Franziskus weigert sich aber seit einem Jahr, auf diese Fragen zu antworten, was in den Augen gläubiger Katholiken eine schwerwiegende Ahnung verstärkt: die Ahnung, daß diese katholischen Lehrsätze für den regierenden Papst tatsächlich keine oder nur mehr eingeschränkte Gültigkeit haben könnten – mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Die Correctio filialis geht daher einen Schritt weiter und formuliert im Umkehrschluß eindeutig häretische Thesen, Thesen, die in offenem Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehen, und fordert von Papst Franziskus der Klarheit wegen deren Verurteilung.

Hier die deutsche Übersetzung der sieben Irrlehren:

Zurechtweisung wegen der Verbreitung von Häresien

„Durch diese Worte, Taten und Unterlassungen und durch die oben genannten Stellen im Dokument Amoris laetitia hat Eure Heiligkeit auf direkte oder indirekte Weise (mit welchem und wieviel Bewusstsein wissen wir nicht noch wollen wir das beurteilen) folgende falschen und häretischen Thesen unterstützt, die in der Kirche sowohl mit dem offiziellen Amt als auch durch private Handlungen propagiert werden:

1.) Eine gerechtfertigte Person hat nicht die Kraft mit der Gnade Gottes die objektiven Gebote des Göttlichen Gesetzes zu halten, so als wären einige der Gebote unmöglich zu halten für jene, die gerechtfertigt sind; oder als würde die Gnade Gottes, indem sie ein Individuum rechtfertigt, nicht unveränderlich und durch ihre Natur die Bekehrung von jeder schweren Sünde bewirken; oder daß sie nicht ausreichend wäre für die Bekehrung von jeder schweren Sünde.

2.) Die Christen, die zivilrechtlich die Scheidung vom Ehegatten erhalten haben, mit dem sie gültig verheiratet sind, und standesamtlich eine neue Ehe mit einer anderen Person eingegangen sind (während ihr Ehegatte noch lebt), die also more uxorio mit ihrem standesamtlichen Partner zusammenleben und entschieden haben, in vollem Bewusstsein der Natur ihrer Handlung und mit voller Zustimmung des Willens in diesem Status zu verbleiben, befinden sich nicht unbedingt im Stand der Todsünde, können die heiligmachende Gnade empfangen und in der Liebe wachsen.

3.) Ein Christ kann die volle Kenntnis eines Göttlichen Gesetzes haben und willentlich entscheiden, es in einer schwerwiegenden Sache zu verletzten, und dennoch nicht als Folge dieser Handlung im Stand der Todsünde sein.

4.) Während sie dem Göttlichen Gesetz gehorcht, kann eine Person kraft desselben Gehorsams gegen Gott sündigen.

5.) Das Gewissen kann wirklich und richtig beurteilen, dass sexuelle Handlungen zwischen Personen, die eine standesamtliche Ehe eingegangen sind, obwohl eine oder beide sakramental mit einer anderen Person verheiratet sind, manchmal moralisch gut, erforderlich oder von Gott geboten sind.

6.) Die moralischen Grundsätze und Wahrheiten, die in der Göttlichen Offenbarung und im Naturrecht enthalten sind, enthalten keine negativen Verbote, die bestimmte Arten von Handlungen, die aufgrund ihres Objekts immer auf schwere Weise unzulässig sind, absolut verbieten.

7.) Unser Herr Jesus Christus will, dass die Kirche ihre immerwährende Disziplin aufgibt, den wiederverheirateten Geschiedenen die Eucharistie zu verweigern und den wiederverheirateten Geschiedenen, die keine Reue wegen ihres Lebensstandes zeigen und keinen festen Vorsatz sich zu ändern, die Absolution zu verweigern.

Alle diese Thesen widersprechen von Gott offenbarten Wahrheiten, die Katholiken durch Zustimmung zum Göttlichen Glauben zu glauben haben. Sie wurden bereits in der Petition zu Amoris laetitia als Häresien identifiziert, die von 45 katholischen Gelehrten den Kardinälen und den Patriarchen der Ostkirchen übermittelt wurde. Für das Wohl der Seelen ist es nötig, dass sie erneut von der kirchlichen Autorität verurteilt werden. Mit der Auflistung dieser sieben Thesen wollen wir keine vollständige Liste aller Häresien und Irrtümer vorlegen, die der Leser bei einer objektiven Lektüre von Amoris laetitia, gemäß seinem natürlichen und offensichtlichen Sinn, feststellen würde, da sie durch das Dokument behauptet, nahegelegt oder in begünstigt werden. Vielmehr beziehen wir uns auf jene sieben Thesen, die Eure Heiligkeit durch Worte, Taten und Unterlassungen – wie bereits dargelegt – effektiv unterstützt und verbreitet, und dadurch einen große und unmittelbare Gefahr für die Seelen verursacht hat.

Deshalb wenden wir uns in dieser kritischen Stunde an die cathedra veritatis, die Römische Kirche, die durch das Göttliche Gesetz Vorrang vor allen Kirchen hat und deren loyale Söhne wir sind und immer sein wollen. Respektvoll beharren wir darauf, dass Eure Heiligkeit öffentlich diese Thesen zurückweist und so den Auftrag erfüllt, den Unser Herr Jesus Christus dem Petrus und durch ihn allen seinen Nachfolgern übertragen hat bis zum Ende der Welt: ‚Ich aber habe für dich gebetet, dass dein Glaube nicht erlischt. Und wenn du dich wieder bekehrt hast, dann stärke deine Brüder‘ (Lk 22,32).

Respektvoll bitten wir um Euren Apostolischen Segen und versichern Sie unserer kindlichen Ergebenheit in Unserem Herrn und unseres Gebets für das Wohl der Kirche.“

Nähere Informationen: www.correctiofilialis.org
Deutsch: www.katholisch-bleiben.de
http://www.katholisches.info/2017/09/zur...schen-wortlaut/



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