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  • 14.10.2017 00:05 - Islamvertreter verneinen öffentlich Grundwerte unserer Verfassung 13. Oktober 2017 5
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Gastkommentar
Islamvertreter verneinen öffentlich Grundwerte unserer Verfassung
13. Oktober 2017 5


Zivilreligiöse Feier im Mainzer Dom zum Tag der Deutschen Einheit.
Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.

Zum Tag der Deutschen Einheit lud die Bundesregierung sich und ausgesuchte Vertreter der Vielfaltsgesellschaft in die Mainzer Kathedralkirche zu einer zivilreligiösen Feierstunde ein. Das Event diente der politischen Klasse als moralpolitische Belehrungsfeier für den staatlich-gesellschaftlichen Zusammenhalt. Was später Bundespräsident Steinmeier in seiner offiziellen Einheitstagrede an aktuellen Bürgertugenden anmahnte, durfte im Kirchenraum der Präsident der pfälzisch-protestantischen Kirche vortragen:

„Wir brauchen eine Atmosphäre der Toleranz, des Respekts und der gegenseitigen Achtung“. Weitere Redner sprachen sich für „Humanität ohne Obergrenze“ und gerechtes Steuersystem aus sowie gegen „strukturelle Gewalt“. Beispiele von weltweiten Solidaritätsaktionen wurden vorgestellt. Der neue Bischof von Mainz durfte den Gastgeber spielen und in seinen Einleitungsworten das Feiertagsthema umschreiben: Freiheit und Zusammenhalt in einem vielgestaltigen Land. Religiöse Worte und Gesten wie Kreuzzeichen und Segenshandlung, Lesungen und Fürbitten, Orgel, Domchor und Kirchenlieder wirkten wie dekorativen Rahmenhandlungen, die der politischen Einheitstagfeier eine höhere Weihe geben sollten. Der spezifisch christliche Glaube an Jesus Christus als Erlöser der Welt kam in diesem Gottesdienst nicht vor.

Signale einer schleichenden Islamisierung

Stattdessen durfte eine kopfverhüllte Muslima die Barmherzigkeit Allahs preisen. Die Vertreterin eines muslimischen Pastoralverbandes war außerdem dazu bestimmt worden, den Ein- und Auszug der Sprecher von Gruppen- und Religionsrepräsentanten anzuführen.

Es sind diese Signale einer schleichenden Islamisierung des öffentlichen Geschehens, die viele Menschen um die Identität ihres Landes fürchten lassen. Der eigentliche Skandal bei dieser Feier war jedoch der Wortbeitrag der islamischen Frau. Darin stellte sie die zentralen Grundwerte unserer Verfassung durch die Scharia-Brille dar – als gottgegebene Gaben statt als den Menschen und dem Staat vorgegebene Rechte.

Die islamische Frau führte aus, dass sie an die Freiheit und Würde glaube, die ihr Schöpfer in das Leben mitgegeben habe. Im Vertrauen auf die Barmherzigkeit und der allumfassenden Liebe Allahs gestalte sie ihre Arbeit.

Statt vorgegebener Menschenrechte von Natur aus …

Jeder Schulabgänger in Deutschland müsste gelernt haben, dass Menschenwürde und Grundrechte von Anfang an allen Menschen zu eigen sind. Das Recht auf Leben und die Freiheit der Lebensgestaltung gehören zur Natur des Menschen. Nur deshalb sind sie unveränderlich und unantastbar – etwa von Seiten des Staats. Und außerdem sind es Rechte der Menschen – und nicht gnädige Gaben von irgendwem, für die man dankbar sein müsste.

So verkündet es jedoch die Muslima: Freiheit und Menschenwürde wären des Schöpfers Gaben an die Menschen, Allahs Geschenke der Barmherzigkeit. Aber wer etwas gnädig gewährt, kann die Gaben auch wieder entziehen. Für undankbare Menschen und nicht-muslimische „Ungläubige“ malt der Koran Allahs schreckliche Strafen aus. Würde und Freiheit sind für den Islam keine Rechte und insbesondere keine Menschenrechte von Natur aus.

… Geschenke von Allahs Gnaden mit Scharia-Vorbehalt

57 islamische Staaten haben 1990 eine Gegen-Charta zu den UNO-Menschenrechten verabschiedet. Dort heißt es z. B.: „Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Deshalb ist es verboten, einen Menschen zu töten, außer wenn es die Scharia verlangt“. Schariakonform war etwa der koranbegründete Tötungsaufruf gegen den britischen Schriftsteller Salman Rushdie. Der Scharia-Vorbehalt gilt ausdrücklich für alle „Gaben Allahs“. In den Staaten mit islamischer Verfassung setzen die Scharia-Vorschriften zum Strafverstümmeln oder Auspeitschen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft. Die Würde des Menschen wird durch viele Scharia-Regeln verletzt und angetastet.

2002 hat der Zentralverband der Muslime in Deutschland eine Islamische Charta verabschiedet. Darin verdreht der Islam-Verein ebenfalls die Menschenrechte zu „Individualrechten, die im Koran verankert und von Gott gewährt“ würden. Der Begriff „Rechte“ für Allahs gewährte Gaben ist ein Widerspruch in sich, somit ein Wortköder der Muslim-Vertreter, um bei Politiker und Nicht-Muslimen Anerkennung von Menschenrechten vorzutäuschen.

Islamisches Konversionsverbot negiert die Religionsfreiheit

Der Testfall für den Islam ist das Menschenrecht auf Religionsfreiheit und Religionswechsel. Koran und orthodoxe Lehre behaupten, der gottgegebene Islam sei die einzig wahre und beste Religion. Deshalb – so betonte Scheich al-Tayeb, Rektor der Kairoer Al-Akzar-Moschee – sei Abwendung vom Islam als Verbrechen nicht zu tolerieren und der Apostat „must be killed“.

Das wird auch in den deutschen orthodoxen Moscheen Jung und Alt eingeschärft. 56 Prozent der muslimischen Jugendlichen bekannten schon vor 20 Jahren: „Der Islam ist die einzig rechtgläubige Religion. Andere Religionen sind nichtig und falsch. Deren Angehörige sind Ungläubige.“ Aus dieser Verabsolutierung der Islam-Religion folgen Intoleranz, Erniedrigung und Gewalt gegen „Ungläubige“ und Konvertiten.

Auch der muslimische Zentralverbandsvorsitzende Aiman Mazyek vertritt diese Rechtebeschneidung durch das islamische Konversionsverbot. Die Folge ist, dass sich die meisten der jährlich 300 muslimischen Migranten, die in Deutschland zum Christentum konvertieren, psychischer und physischer Gewalt von Seiten der Muslime ausgesetzt sehen oder sich und ihren Glauben verstecken müssen.

Dass sich der Islam mit dieser Negierung von Grund- und Menschenrechten in Deutschland breit machen kann, ist eine Schande für den deutschen Rechts- und Verfassungsstaat. Schuld daran ist die politische Klasse in unserm Land. Die herrschenden Politiker wissen um diese Defizite des Islam in Verfassungsfragen. Trotzdem tun sie nichts dagegen, wenn die Imame in den Moscheegemeinden und die Islamführer in den Gruppen und Verbänden ständig Grundrechtsverletzungen propagieren, die Menschenrechte verdrehen oder die Verfassung nur unter Vorbehalt anerkennen.

Bedenken hatte vor zwei Jahren der Grünensprecher Cem Özdemir geäußert: Die Islamverbände seien weniger bekenntnismäßig als national oder politisch ausgerichtet. Deshalb wäre eine staatliche Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechts „abenteuerlich“. Die ist Voraussetzung für Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.

Schon lange ist die Tendenz erkennbar, dass die politischen Implikationen der Islamlehre von orthodoxen Predigern propagiert und von ausländischen Staaten (etwa Saudi Arabien) instrumentalisiert werden. Inzwischen ist diese Richtung bei der Türkisch-islamischen Union Ditib unübersehbar. Dort wird das islamische Dogma der Einheit von (türkischem) Staat und Religion ganz ungeniert praktiziert. Ein Gutachten der türkischen Religionsbehörde warnt mit Koranhinweisen vor freundschaftlichem Umgang mit Christen und Juden in Deutschland. Die jüdische Gemeinde Mannheim hat daraufhin den Dialog mit dem türkischen Islamverband gestoppt.

Klare Ansage an den Islam in Deutschland

Nicht nur die „antisemitischen Äußerungen“ der Ditib-Zentrale in Ankara, sondern auch die antichristliche und antiwestliche Tendenz aller orthodoxen Islamverbände sollten Staat und Parteien aufschrecken oder zumindest aufwecken. Die historisch-politische Identität der westlichen Demokratien steht auf dem Spiel durch schleichende islamische Aushöhlung und Uminterpretation.

Eine klare Ansage an die Leiter der Islamverbände und Moscheegemeinden ist geboten. Die sollte sich konkretisieren in einer Erklärung zu den unverhandelbaren Essentialen unserer verfassten Grundordnung. Alle relevanten Muslim-Führer und -Sprecher müssten auf die folgenden Grundsatzwerte festgelegt werden:

Die Grund- und Menschenrechte sind Rechte von Natur aus – und nicht göttliche Gaben mit religiös-gesetzlichen Einschränkungen.
Das Recht auf Religionsfreiheit enthält ein Recht auf ungehinderten Religionswechsel.

Für alle Menschen gilt die Gleichheit in Würde, Wert und Rechtsstellung, insbesondere die Rechtsgleichheit von Mann und Frau.

Grundlegend für westliche Gesellschaft ist die Trennung von Staat und Religion. Das schließt gegenseitige Kooperation ein sowie Autonomie der Religionsgemeinschaften im Rahmen staatlicher Gesetze.

Besonders dringend wären diese Leitlinien für muslimische Religions-Lehrpläne und -Lehrer. Und selbstverständlich müsste eine islamische Sprecherin bei der nächsten Einheitsfeier am 3. 10. 2018 vorab auf diese grundgesetzliche Leitkultur festgelegt werden.

http://www.katholisches.info/2017/10/isl...rer-verfassung/
Text: Hubert Hecker

Bild: Kirche+Leben.net (Screenshot)



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