Ungewöhnliche Vorgänge an der Gottesdienstkongregation
Präzisierung von Kardinal Sarah zum Motu proprio Magnum Principium 14. Oktober 2017
http://www.katholisches.info/2017/09/fra...-volkssprachen/
Präzisierung von Kardinal Sarah zum geänderten Canon 838, der Übersetzung der liturgischen Bücher in die Volkssprachen. (Rom) Mit dem Motu proprio Magnum Principium vom vergangenen 3. September übertrug Papst Franziskus zum 1. Oktober den Bischofskonferenzen mehr Zuständigkeiten bei der Übersetzung der liturgischen Texte in die Volkssprachen. Der zuständige Kardinalpräfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Robert Sarah, veröffentlichte dazu eine Präzisierung.
Franziskus änderte mit dem Motu proprio die Paragraphen 2 und 3 des Canons 838 des Codex des Kirchenrechtes. Hatten bisher die Bischofskonferenzen nur beratende Funktion, während die Zuständigkeit bei Rom lag, so sind nun die Bischofskonferenzen zuständig, während Rom nur mehr eine Aufsichts- und Kontrollfunktion bleibt. So zumindest der Eindruck, der nach Bekanntgabe von Magnum Principium entstanden war.
Die Entscheidung entspricht der Dezentralisierung, die bei den Generalkongregationen vor dem Konklave 2013 von verschiedenen Bischofskonferenzen gefordert wurde. Dennoch wurden nicht unbedeutende Bedenken geäußert, die vor allem zwei Punkte betreffen.
Erstens: Behinderung der „Reform der Reform“ von Benedikt XVI.
Manche sehen durch Magnum Principium die „Reform der Reform“ von Papst Benedikt XVI. gefährdet. Benedikt hatte am 17. Oktober 2006 zur Instruktion Liturgiam authenticam Stellung genommen und für die Weltkirche verpflichtend verfügt, daß die Übersetzungen so nahe wie möglich – nämlich fideliter – am Original sein müssen. Das betrifft mehrere Stellen in verschiedenen Volkssprachen, die im Zuge der Liturgiereform von 1969 zu freizügig, zu hastig und schlampig übersetzt wurden. Die wichtigste Stelle betrifft die Wandlungsworte „pro multis“. Benedikt ordnete 2006 an, sie als „für viele“ zu übersetzen und nicht mehr als „für alle“.
Die Instruktion Liturgiam authenticam war 2001 von ihm als Glaubenspräfekt mit der Approbation von Papst Johannes Paul II. „über den Gebrauch der Volkssprachen“ herausgegeben worden.
Einige Bischofskonferenzen und Sprachräume haben diese Anweisung umgesetzt, andere sind selbst elf Jahre später noch säumig. Dazu gehört der deutsche Sprachraum, dem Benedikt XVI. 2012 eine gesonderte Mahnung zukommen ließ, nachdem ihm der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, die Renitenz einiger Bischöfe mitgeteilt hatte:
http://www.vatican.va/roman_curia/congre...enticam_ge.html
„Bei Ihrem Besuch am 15. März 2012 haben Sie mich wissen lassen, daß bezüglich der Übersetzung der Worte ‚pro multis‘ in den Kanongebeten der heiligen Messe nach wie vor keine Einigkeit unter den Bischöfen des deutschen Sprachraums besteht. Es droht anscheinend die Gefahr, daß bei der bald zu erwartenden Veröffentlichung der neuen Ausgabe des ‚Gotteslobs‘ einige Teile des deutschen Sprachraums bei der Übersetzung ‚für alle‘ bleiben wollen, auch wenn die Deutsche Bischofskonferenz sich einig wäre, ‚für viele‘ zu schreiben, wie es vom Heiligen Stuhl gewünscht wird. Ich habe Ihnen versprochen, mich schriftlich zu dieser schwerwiegenden Frage zu äußern, um einer solchen Spaltung im innersten Raum unseres Betens zuvorzukommen.“
http://www.katholisches.info/2015/01/qui...-land-in-sicht/
Einem so deutlichen Wort des Papstes konnten sich die Bischöfe nicht mehr entziehen, fügten sich allerdings erst nach der dritten Aufforderung (2001, 2006, 2012). Das neue Gotteslob erschien 2013 mit der wörtlich und inhaltlich „fideliter“, treueren Übersetzung „für viele“ statt „für alle“. Die Veröffentlichung erfolgte durch glückliche Fügung so, daß sie durch den überraschenden Rücktritt von Benedikt XVI. nicht mehr beeinflußt werden konnte. Seit Papst Franziskus herrscht im deutschen Sprachraum in der Sache nämlich wieder völliger Stillstand.
Die ganze Renitenz, die gegen Benedikt XVI. zum unverhohlenen Boykott wurde, wird 2015 in der Singenden Kirche – Zeitschrift für katholische Kirchenmusik, dem Mitteilungsblatt der Österreichischen Kirchenmusikkommission der Österreichischen Bischofskonferenz beispielhaft zum Ausdruck gebracht:
„Durch diesen ‚vorauseilenden Gehorsam‘ bildet die Textänderung nun in zweifacher Hinsicht einen anachronistischen Fremdkörper im Gebet- und Gesangbuch; zum einen liturgierechtlich, weil für die Feier selbst nach wie vor das aktuelle deutsche Messbuch mit der Fassung ‚für alle‘ gilt (so auch GL 588,1); zum anderen auch theologisch und pastoral, weil es schwer vermittelbar ist, warum man für ‚viele‘ sagen soll, wenn der Textsinn ‚für alle‘ meint.“ Im Oktober 2017 werden im deutschen Sprachraum in der heiligen Eucharistie noch immer die Wandlungsworte „für alle“ und nicht „für viele“ gesprochen.
Selbst in Rom schmunzeln manche Liturgiker, wenn man sie auf die „Reform der Reform“ Benedikts anspricht. Die sei doch schon Vergangenheit. Mit Magnum Principium, so die Befürchtung, habe Franziskus dem deutschen und auch italienischen Boykott die päpstliche Approbation erteilt, ohne in der Sache Stellung beziehen zu müssen.
De facto mag dem so scheinen, de jure ist dem aber nicht so, worauf nun Kardinal Sarah hingewiesen hat.
Zweitens: Gefahr einer Fraktionierung der Weltkirche in Nationalkirchen
Mit einer Zuständigkeitsübertragung von Rom auf derzeit weltweit 120 Bischofskonferenzen, so die zweite geäußerte Sorge, könnte die universale Einheit der Kirche Schaden nehmen. Was, wenn Bischofskonferenzen unterschiedliche Beschlüsse fassen? Vielleicht sogar innerhalb desselben Sprachraumes, nur weil sie verschiedenen Staaten angehören. Der Papst selbst exerzierte solche „Spaltungen“ vor. Auf Kuba sprach er im September 2015 die Wandlungsworte „für alle“, in den USA „für viele“, obwohl er da wie dort in derselben spanischen Sprache zelebrierte. Der Grund: Die kubanische Bischofskonferenz war der Entscheidung Benedikts XVI. noch nicht gefolgt, die US-Bischofskonferenz schon.
Teil dieser Sorge ist, daß jede Norm nur soviel gilt, als sie von der zuständige Autorität auch eingefordert wird.
Präzisierung von Kardinal Robert Sarah
Ein nun von Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, herausgegebenes Dokument mildert die Wirkung von Magnum Principium ab. Der Kardinalpräfekt, der zwar von Papst Franziskus 2014 ernannt, aber aufgrund seiner wenig Bergoglianischen Haltung bald marginalisiert wurde, hatte das Motu proprio Magnum Proncipium nicht unterzeichnet. Die Hintergründe dafür sind nicht näher bekannt. Offenbar wurde er in die Sache erst gar nicht miteinbezogen.
Neben dem Papst wurde das Motu proprio vom Sekretär der Gottesdienstkongregation, Kurienerzbischof Arthur Roche, unterschrieben, der Nummer Zwei hinter Kardinal Sarah. Eine höchst ungewöhnliche Situation. Von Roche stammt, ebenso ungewöhnlich, ein „Leseschlüssel“ zum Motu proprio, der mit diesem veröffentlicht wurde.
Nun fügte Kardinal Sarah, 40 Tage nach der Veröffentlichung von Magnum Principium, als ranghöhere Autorität noch einen Leseschlüssel hinzu. Darin verweist er auf die Notwendigkeit und Pflicht zu einer treuen (fideliter) Übersetzung und nennt als Negativbeispiel die defizitäre französische Übersetzung des Begriffes consubtantialem im Glaubensbekenntnisses.
Kardinal Sarah präzisiert die zentrale Begriffe „recognitio“ und „confirmatio“, mit denen die neuen Zuständigkeiten festgeschrieben wurden. Er bekräftigt, daß die Instruktion Liturgiam authenticam (LA) unveränderte Gültigkeit besitzt und der entscheidende Text ist, an den sich alle Übersetzungen zu halten haben. Es gebe „keine Änderung“, was die nötigen Kriterien und das zwingende Ergebnis der Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprachen anbelangt. Sie haben „fideliter“ dem lateinischen Original zu entsprechen.
Zudem seien die Begriffe „recognitio“ und „confirmatio“, was die Autorität des Heiligen Stuhls anbelangt, austauschbare Synonyme, die aber im Zusammenhang mit der Editio typica für die Heilige Messe eine unterschiedliche Wirkung entfalten. Diese Aussage wird vom Kardinal detailliert und ausführlich belegt. Die confirmatio des neu formulierten Canon 838 stelle bezüglich der Edtio typica keineswegs eine Abschwächung der römischen Entscheidungsautorität dar, sondern entspreche exakt der recognitio des alten Canon 838, denn sie stehe in direktem Zusammenhang mit der verlangten getreuen (fideliter) Übersetzung. Die Präzisierung stellt klar, daß die Autorität, über die liturgischen Bücher zu entscheiden, allein und weiterhin bei Rom liegt. Einzig der Zeitpunkt, zu dem die römische Autorität greift, scheint durch den Wechsel von recognitio zu confirmatio verschoben, der nun am Ende des Prozesses zu stehen scheine. Das schließe aber einen früheren gegenseitigen Austausch zwischen den Bischofskonferenzen und Rom nicht aus, so Kardinal Sarah.
http://www.katholisches.info/2017/10/pra...num-principium/ Text: Giuseppe Nardi Bild: Verdad en libertad
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