Danke, lieber Weihbischof Laun! Der „Löwe von Salzburg“
16. Oktober 2017 Weihbischof Andreas Laun: Dank an den "Löwen von Salzburg" Weihbischof Andreas Laun: Dank an den "Löwen von Salzburg" von Dr. Markus Büning
In der Tat, wenn ein Bischof deutscher Zunge es verdient, in Anlehnung an den seligen Clemens August Kardinal Graf von Galen als „Löwe“ bezeichnet zu werden, dann ist es der nun frisch emeritierte Weihbischof Andreas Laun aus Salzburg.
Warum? Weil er einer ist, der sich eben nicht dem Meinungsdiktat der Zeitgeistideologen gebeugt hat. Nein, dieser Bischof orientierte sich – nec laudibus, nec timore – allein an das Wort Gottes und dessen verlässliche Auslegung durch das kirchliche Magisterium. Die Hl. Schrift und der Katechismus sind ihm Leitsterne der Verkündigung gewesen und werden es sicher auch bis zu seinem letzten Atemzug bleiben. Dieser Mann hat keine Angst, weil er eines hat: timor Domini, die Gottesfurcht! Und diese ist ja bekanntlich der „Anfang der Weisheit“ (Ps 111,10).
Auch die in jüngster Zeit gegen ihn völlig zu Unrecht erhobenen Strafanzeigen einiger Genderideologen ließ er über sich ergehen. Dieser Mann wäre auch sicher für unseren Herrn und das göttliche Gesetz in den Kerker gegangen. Auf einigen Internetseiten wird er als Hassprediger bezeichnet und auf übelste Wiese beschimpft. Ja, die Wahrheit ist schwer erträglich, aber sie muss weiter gesagt werden. Für diesen „paulinischen“ Mut reiner Verkündigung gebührt ihm unser aller Dank. Dieser Künder des Evangeliums macht mir Mut, nicht vor dem „Baal des Zeitgeistes“ mein Knie zu beugen. Nein, lieber Andreas Laun, Ihr Zeugnis steckt an und gibt mir Zuversicht, auch in dieser dunklen Zeit der Meinungsdiktatur treu an unseren katholischen Werten und Grundsätzen festzuhalten.
Die Vorbildfunktion dieses Bischofs geht uns alle an! Sein Zeugnis ist hochaktuell. Wir leben gegenwärtig in einer Zeit, in der das Gesetz Gottes vielfach mit Füßen getreten und missachtet wird. Wir leben in einem Staat, der mit seinen Gesetzen durch Mehrheitsentscheid Sachverhalte entkriminalisiert und Dinge erlaubt, die Gottes Ordnung klar zuwider laufen: die Liberalisierung des Strafrechtes bezüglich des abscheulichen Verbrechens der Abtreibung und die staatliche Institutionalisierung der sogenannten „Homo-Ehe“ sind hier nur zwei Beispiele. In einigen Staaten der Europäischen Union ist bereits die Sterbehilfe erlaubt worden. Ebenso gibt es in einigen Ländern die Erlaubnis, an menschlichen Embryonen zu forschen. All dies fordert den Christen, der sich dem Gebot Gottes verpflichtet weiß, auf, solchen Gesetzen zumindest nicht durch Wahlakt zuzustimmen und je nach Stand in der Kirche seine Stimme zu erheben und dagegen öffentlich einzutreten. Hier möchte ich nur an die klaren Worte des hl. Papstes Johannes Paul II. erinnern, die dieser zu solchen naturrechtswidrigen Gesetzen in seiner bekannten Enzyklika EVANGELIUM VITAE in Nr. 73 ausgeführt hat:
„Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen. Seit den Anfangszeiten der Kirche hat die Verkündigung der Apostel den Christen die Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber den rechtmäßig eingesetzten staatlichen Autoritäten eingeschärft (vgl. Röm 13, 1-7; 1 Petr 2, 13-14), sie aber gleichzeitig entschlossen ermahnt, dass »man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen« (Apg 5, 29). Schon im Alten Testament finden wir in Bezug auf die Bedrohungen gegen das Leben ein gewichtiges Beispiel für den Widerstand gegen das ungerechte Gebot der staatlichen Autorität. Die hebräischen Hebammen widersetzten sich dem Pharao, der angeordnet hatte, jeden neugeborenen Knaben zu töten. Sie »taten nicht, was ihnen der König von Ägypten gesagt hatte, sondern ließen die Kinder am Leben« (Ex 1, 17). Wichtig ist aber, auf den tieferen Grund dieses ihres Verhaltens hinzuweisen: »Die Hebammen fürchteten Gott« (ebd.). Aus dem Gehorsam gegenüber Gott — dem allein jene Furcht gebührt, die Anerkennung seiner absoluten Souveränität ist — erwachsen die Kraft und der Mut, den ungerechten Gesetzen der Menschen zu widerstehen. Die Kraft und der Mut dessen, der bereit ist, auch ins Gefängnis zu gehen oder durch das Schwert umzukommen in der Gewissheit, dass »sich hier die Standhaftigkeit und die Glaubenstreue der Heiligen bewähren« muss (Offb 13, 10).“ Lassen wir uns vom Mainstream und der libertären Zeitgeiststimmung unserer Tage nicht einschüchtern. Seien wir mutig, wie es unser lieber Weihbischof Laun immer war und noch ist. Seien wir uns im Klaren darüber, dass wir Gott mehr gehorchen müssen als den Menschen.
Lieber Weihbischof Andreas, ad multos annos und nochmals ein herzliches „Vergelt´s Gott“ für Ihren großen Mut, den Menschen die Wahrheit uneingeschränkt zu künden! Der liebe Gott wird Ihnen dies sicher lohnen. Das ist meine feste Überzeugung und Hoffnung für Sie.
*Markus Büning, geboren 1966 in Ahaus (Westfalen), studierte katholische Theologie und Philosophie in Münster in Westfalen und München sowie Rechtswissenschaften an den Universitäten von Konstanz und Münster; 2001 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften, zunächst Assistent an den Universitäten Konstanz und Münster, dann Eintritt als Jurist in den Verwaltungsdienst. Der ausgewiesene Kirchenrechtler veröffentlichte zahlreiche Publikationen zu kirchenrechtlichen und theologischen Themen und über Heilige. Dr. Markus Büning ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. http://www.katholisches.info/2017/10/der-loewe-von-salzburg/ Bild: Youtube (Screenshot)
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