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  • 30.10.2017 00:12 - Teure Abzocke: Antwortet nie mit "Ja", wenn ein Anrufer fragt, ob ihr Hund oder Katze habt
von esther10 in Kategorie Allgemein.




Teure Abzocke: Antwortet nie mit "Ja", wenn ein Anrufer fragt, ob ihr Hund oder Katze habt

Heute, 14:05 Uhr

Die Frau aus Hohenlimburg wurde angerufen und von der Stimme am anderen Ende der Leitung gefragt, ob sie Hund oder Katze habe. Intuitiv tat die Frau das Richtige: Sie verneinte, obwohl sie einen Hund zuhause hat. Das berichtet die "Westfalenpost".

Der Anruf erfolgte aus dem Suttgarter Raum, die Nummer ist der Polizei bekannt. „Nicht rückrufbar. Also kriminell.“ Ein Polizeisprecher rät, „bei solchen Anrufen sofort aufzulegen und keinerlei Information herauszugeben“.

Entweder Einbrecher wollen so an Informationen gelangen, oder Haustierbesitzer sollen durch bestimmte Antworten, die aufgezeichnet werden, anschließend abgezockt werden!

Mit einer Pressemitteilung hatte zuletzt auch die Polizei Trier vor Betrügern gewarnt, die gezielt Haustierbesitzer angehen. Sein Unwesen treibt ein angeblicher "Verband deutscher Tierhalter" oder die "Bundeszentrale für Haustiererfassung".

Diese Organisationen existieren nicht, sondern sind frei erfunden. Insbesondere ältere Menschen wurden angerufen. Die Anrufer eröffneten auch hier das Gespräch regelmäßig mit der Frage, ob es im Haushalt einen Hund gebe. Viele Bürger meldeten sich daraufhin bei der Polizei und äußerten die Befürchtung, dass sie ausbaldowert wurden und ein Einbruch vorbereitet werde.

Wer "Ja" sagt, bestellt, ohne es zu wissen

Es verdichten sich nun die Hinweise, dass es sich bei den Anrufen um eine perfide Betrugsmasche handeln könnte. Durch geschickte Gesprächsführung werden die Angerufenen dazu angeleitet, laut und deutlich "Ja" zu sagen und ihren Namen zu nennen. Teilweise werden die Angerufenen auch dazu aufgefordert, ihre Antworten durch das Drücken einer bestimmten Taste am Telefon zu bestätigen.

Die Betrüger schneiden diese Telefonate dann im Nachhinein so zusammen, als ob der Angerufene sein Einverständnis zu einer Bestellung oder einem Vertrag gegeben hätte.

In der Folge kommt es oftmals zu ungewollten Zeitschriften- oder Tierfutterlieferungen oder zu sogenannten "Drittanbieterabbuchungen".
Drittanbieter sind im Telefongeschäft in erster Linie Service-Dienste, wie Klingeltöne, Spiele, Apps, Gewinnspiele und vieles mehr. Das Geld für diese Dienste holen sich die Drittanbieter über die Telefonrechnung. Als Nachweis für den Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung dient das zusammengeschnittene Telefongespräch.

Ein "Ja" in einem Telefonat mit einem zweifelhaften Anrufer zu vermeiden, wäre konsequent, ist aber kaum einzuhalten.

Die Polizei rät daher zu folgenden Verhaltensweisen:
Sagen Sie dem Anrufer mit bestimmten Ton, dass sie kein Interesse haben. Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter. Im Zweifel legen Sie einfach auf. Das ist keinesfalls unhöflich. Nur so werden Sie Betrüger los.

Darüber hinaus bieten alle Telefongesellschaften die Möglichkeit, eine sogenannte Drittanbietersperre einzurichten. Hiermit können Sie sich davor schützen, dass Geld für Drittanbieterleistungen mit Ihrer Telefonrechnung abgebucht wird. Für die Sperrung fallen in der Regel keine Kosten an.

Einziger Nachteil: es werden auch Dienste gesperrt, die Sie möglicherweise wirklich nutzen möchten, wie z.B. der Kauf einer App über Handyrechung. Hier müssen Sie dann einfach andere Bezahlarten nutzen.

Sollten Sie zu denen gehören, die angerufen wurden und sind sich unsicher, ob Sie Opfer dieser Betrugsmasche geworden sind, dann kontrollieren Sie bitte mindestens einmal im Monat ihre Kontoauszüge und ihre Telefonrechnung.

Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen rückgängig machen. Wenden Sie sich hierzu unverzüglich an ihren Bankberater. Teilen Sie dem Telefonanbieter unverzüglich mit, welche Forderung unberechtigt ist und bitten um eine neue "bereinigte" Rechnung. Wurde der gesamte Betrag bereits abgebucht, sollten Sie bei ihrer Bank widersprechen und nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen. Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB erfüllen.

Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de



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