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  • 11.11.2017 00:26 - Katholisches Büro NRW über Gerichtsbeschluss zum Islamunterricht an Schulen
von esther10 in Kategorie Allgemein.

09.11.2017

Katholisches Büro NRW über Gerichtsbeschluss zum Islamunterricht an Schulen
"Qualität muss stimmen"
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Es gibt keinen Anspruch auf eine allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an NRW-Schulen. Mit welchen Kriterien er Sinn macht, erklärt der Leiter des katholischen Büros NRW.

domradio.de: Warum hat das Gericht die Klage abgewiesen?

Pfr. Dr. Antonius Hamers (Leiter des katholischen Büros NRW): Das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil die beiden Islamverbände keine umfassende Autorität in der jeweiligen Konfession für ihre Mitglieder haben. Das Gericht spricht von einer Sachautorität und Sachkompetenz, die für religionsstiftende Aufgaben in den jeweiligen Verbänden vorhanden sein muss.

Das heißt, dass die Verbände den Inhalt der Konfession jeweils vorgeben, gestalten, beschreiben müssen und das ist in diesem Fall nicht gegeben, weil die Organisationen nicht über eine umfassende Auskunft und Autorität verfügen. Sie sind im Grunde genommen Organisationseinheiten, aber keine übergreifende Religionsgemeinschaft.

domradio.de: Können Sie diese Entscheidung des Gerichts nachvollziehen?

Hamers: Ich finde, dass wir in der Bundesrepublik ein gutes Religionsverfassungsrecht haben und meine, dass dieses Religionsverfassungsrecht auch für unterschiedliche Religionen offen ist. Es stellt bestimmte Anforderungen, damit eine Gruppierung auch als Religionsgemeinschaft akzeptiert werden kann.

Diese Voraussetzungen sind sicherlich nicht nur auf die christlichen Kirchen bezogen, sondern auch darüber hinaus. Auch die jüdischen Gemeinschaften haben einen entsprechenden Status. Insofern finde ich dieses Religionsverfassungsrecht gut, aber es muss eben gewährleistet sein, dass die einzelnen Gruppierungen diese Voraussetzungen erfüllen.

domradio.de: Die NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) begrüßt das Urteil und kündigt an, den islamischen Religionsunterricht auch nach 2019 in NRW anbieten zu wollen. Ist damit das Ziel der Verbände nicht erreicht?

Hamers: Das Ziel der Verbände ist, was diesen Religionsunterricht angeht, natürlich nur zum Teil erreicht. Wir haben den begrenzt islamischen Religionsunterricht in NRW bis 2019 – das ist auch gut so. Wir haben als katholische Kirche immer gesagt, es soll auch einen muslimischen Religionsunterricht geben, dieser muslimische Religionsunterricht muss aber den Voraussetzungen des Artikels 7/ Absatz 3 des Grundgesetzes – der den Religionsunterricht grundlegt – entsprechen.

Das heißt für uns vor allem, dass ein guter Religionsunterricht gewährleistet ist; dass wir Leute haben, die entsprechend ausgebildet sind, sprich studiert haben; dass der Religionsunterricht in der Landessprache erteilt wird und sich in den Schulunterricht an den allgemeinbildenden Schulen einfügt. Das steht außer Frage.

Zurzeit wird der muslimische Religionsunterricht in NRW inhaltlich durch einen Beirat bestimmt, der sich aus unterschiedlichen muslimischen Gruppierungen, aber auch durch staatliche Vertreter zusammensetzt. Die beiden muslimische Verbände, da gehe ich von aus, werden sagen: Wir wollen unseren eigenen Religionsunterricht haben. Wir wollen keinen Religionsunterricht, dessen Inhalt von einem Beirat bestimmt wird, sondern wir wollen den Inhalt und die Ausgestaltung des Religionsunterrichts selbst bestimmen können.

domradio.de: Wie stellen Sie sich einen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Zukunft vor?

Hamers: Bisher wird ja, wie gesagt, der Inhalt über diesen Beirat mitgestaltet. Das ist sicherlich für eine Übergangszeit akzeptabel, aber insgesamt sind wir der Meinung, dass Religionsunterricht in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt werden muss.

Das heißt, dass dann in den jeweiligen Verbänden dafür gesorgt werden muss, dass ein qualitativ hochwertiger Religionsunterricht angeboten wird: dass die Religionslehrer ein entsprechendes Studium absolviert haben; dass der Inhalt des Religionsunterrichts auch wissenschaftlichen Standards entspricht – Kriterien, die auch bei unserem Religionsunterricht angelegt werden.

Wir haben ein großes Interesse daran, dass der Religionsunterricht nicht insgesamt in Frage gestellt wird. In Frage gestellt wird der Religionsunterricht dann, wenn die Qualität nicht stimmt. Deshalb möchten wir, dass ein qualitativ hochwertiger Religionsunterricht gegeben wird und zwar selbstverständlich in allen Konfessionen. Wir haben ein Interesse daran, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft letztlich alleine über diese Inhalte bestimmen kann. Deswegen ist diese Beiratslösung, die wir jetzt in NRW haben, im Grunde ein Hilfskonstrukt.

Es kann nach unserem Dafürhalten keine dauerhafte Lösung sein. Wir wollen ja für unseren katholischen Religionsunterricht auch nicht, dass der Staat reinredet, wie wir unseren Religionsunterricht zu erteilen haben. Langfristig ist anzustreben, dass auch der muslimische Religionsunterricht inhaltlich bestimmt werden kann ohne eine Beiratssitzung; aber für den Übergang ist dies sicherlich ein probates Mittel.

Das Gespräch führte Silvia Ochlast.
+++
Islamkunde in NRW

Mehr als 320.000 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sind Muslime. Die Landesregierung zählt ihre schulische religiöse Bildung zum Auftrag der öffentlichen Schulen. Das Land bietet ihnen deshalb einen religionskundlichen Islamunterricht (Islamkunde) an. Die Islamkunde, früher islamische Unterweisung, wird in zwei Formen erteilt: als Teil des in Nordrhein-Westfalen staatlichen herkunftssprachlichen Unterrichts und als eigenständiges Unterrichtsfach in deutscher Sprache im Rahmen eines zeitlich nicht befristeten Schulversuchs.

Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland hatten seit 1998 auf Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an Schulen in NRW geklagt. Dazu müssen sie vom Staat als Religionsgemeinschaft anerkannt sein. Wegen der fehlenden Anerkennung hat das Land 2012 einen provisorischen Islamunterricht eingeführt, an dem derzeit etwa 20.000 Schüler teilnehmen.

Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 9.11.2017, dass der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und Zentralrat der Muslime in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen sind, haben die Verbände auch keinen Anspruch auf die Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen nach ihren Grundsätzen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen können die Kläger nach den Angaben eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) in Leipzig entscheiden müsste.

Ausschlaggebend für die Entscheidung war nach Angaben des Vorsitzenden Richters insbesondere, dass in beiden Dachverbänden laut deren Satzung eine reale Durchsetzung von religiösen Lehrautoritäten bis in die untersten Ebenen der Mitgliedsverbände und Moscheegemeinden hinein nicht gegeben sei. Hinzu komme, dass der Zentralrat nicht als zuständig angesehen werde, identitätsstiftende Aufgaben wahrzunehmen. Beide Kriterien waren zuvor vom Bundesverwaltungsgericht als notwendig für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften formuliert worden.

Form und Inhalt bestimmt ein Beirat, in denen verschiedene Islamverbände und das Schulministerium Vertreter entsenden. Das Gremium erteilt auch die Lehrerlaubnis für die Pädagogen. Die Übergangslösung gilt bis 2019. Im Prozess machten Vertreter des NRW-Schulministeriums deutlich, dass das Land darüber hinaus an einem Religionsunterricht für die rund 400.000 muslimischen Schüler in NRW Interesse habe und diesen sicherstellen werde.

(KNA, 9.11.2017)
(dr)
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Islamkunde in NRW

Mehr als 320.000 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sind Muslime. Die Landesregierung zählt ihre schulische religiöse Bildung zum Auftrag der öffentlichen Schulen. Das Land bietet ihnen deshalb einen religionskundlichen Islamunterricht (Islamkunde) an. Die Islamkunde, früher islamische Unterweisung, wird in zwei Formen erteilt: als Teil des in Nordrhein-Westfalen staatlichen herkunftssprachlichen Unterrichts und als eigenständiges Unterrichtsfach in deutscher Sprache im Rahmen eines zeitlich nicht befristeten Schulversuchs.

Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland hatten seit 1998 auf Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an Schulen in NRW geklagt. Dazu müssen sie vom Staat als Religionsgemeinschaft anerkannt sein. Wegen der fehlenden Anerkennung hat das Land 2012 einen provisorischen Islamunterricht eingeführt, an dem derzeit etwa 20.000 Schüler teilnehmen.

Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 9.11.2017, dass der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und Zentralrat der Muslime in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen sind, haben die Verbände auch keinen Anspruch auf die Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen nach ihren Grundsätzen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen können die Kläger nach den Angaben eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) in Leipzig entscheiden müsste.

Ausschlaggebend für die Entscheidung war nach Angaben des Vorsitzenden Richters insbesondere, dass in beiden Dachverbänden laut deren Satzung eine reale Durchsetzung von religiösen Lehrautoritäten bis in die untersten Ebenen der Mitgliedsverbände und Moscheegemeinden hinein nicht gegeben sei. Hinzu komme, dass der Zentralrat nicht als zuständig angesehen werde, identitätsstiftende Aufgaben wahrzunehmen. Beide Kriterien waren zuvor vom Bundesverwaltungsgericht als notwendig für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften formuliert worden.

Form und Inhalt bestimmt ein Beirat, in denen verschiedene Islamverbände und das Schulministerium Vertreter entsenden. Das Gremium erteilt auch die Lehrerlaubnis für die Pädagogen. Die Übergangslösung gilt bis 2019. Im Prozess machten Vertreter des NRW-Schulministeriums deutlich, dass das Land darüber hinaus an einem Religionsunterricht für die rund 400.000 muslimischen Schüler in NRW Interesse habe und diesen sicherstellen werde.

(KNA, 9.11.2017)
https://www.domradio.de/themen/islam-und...erricht-schulen



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