Justizminister Heiko Maas: Werbung für Abtreibung sollte erlaubt werden Veröffentlicht: 3. Dezember 2017 | Autor: Felizitas Küble |
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich für die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch ausgesprochen, der Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen verbietet.
Der Paragraf „erschwert Frauen in extremen Notlagen den Zugang zu Informationen“, erklärte Maas. Das berichtet die „Augsburger Allgemeine Zeitung“. „Die Zeiten, in denen der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger beansprucht, gehören zum Glück der Vergangenheit an“, so Maas weiter.
Wie die Zeitung weiter schreibt, unterstütze Maas einen Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion, die für eine parteiübergreifende Initiative zur Änderung des Abtreibungsrechts werbe.