Im Blickpunkt: Mancher Priester in Gewissensnot Von Guido Horst
08. Dezember 2017 15:10 Uhr Wenn sich Kardinal Walter Kasper wünscht, dass mit der Veröffentlichung des Schriftwechsels zwischen dem Papst und den Bischöfen des Großraums Buenos Aires die „leidige Auseinandersetzung um das Apostolische Schreiben ,Amoris laetitia? hoffentlich beendet“ sei, dann kann er das lange wünschen (siehe Seite 5). Aber wahrscheinlicher ist doch, dass die Debatte nun nochmals angeheizt wird, weil Franziskus mit diesem Schritt eine Änderung der katholischen Sakramentenpastoral zum Teil des päpstlichen Lehramts macht, bei der ihm viele nicht folgen wollen.
Das auch deswegen nicht, weil die erste wie die zweite Bischofssynode zu Ehe und Familie dem Papst eben nicht den ausdrücklichen Auftrag gaben, in Einzelfällen eine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten zu ermöglichen, sondern das offen ließen. Nach der ordentlichen Synode im Oktober 2015 hieß es, die Tür sei nun einen Spalt weit offen. Aber durch die Tür durchgegangen ist nun einmal Franziskus selber. Und wer behauptet, der Blick auf einen Absatz des achten Kapitels und eine kleine Fußnote seien eine Verengung und eine Missachtung des Gesamtzusammenhangs, ist ein bisschen vergesslich. Denn bei dem qualvollen, dreijährigen synodalen Prozess von dem Schlüsselreferat von Kardinal Kasper auf dem Konsistorium vom Februar 2014 bis zur Veröffentlichung von „Amoris laetitia“ ging es immer nur um das eine: Ob Wiederverheiratete die Kommunion empfangen dürfen oder nicht.
Aber Debatte hin, Debatte her: Tatsächlich hat die Aufnahme des besagten Briefwechsels in die offizielle Sammlung lehramtlicher Äußerungen des Papstes eine nicht unerhebliche Konsequenz. Und zwar für die Priester. Denn sie sind es, die im Beichtstuhl mit Fällen konfrontiert werden können, in denen sich ein Einzelner in einer nicht regulären eheähnlichen Situation auf „Amoris laetitia“ beruft und die Zulassung zu den Sakramenten begehrt.
Für diese Fälle sieht das postsynodale Schreiben einen Weg der Läuterung vor, der – wie immer auch diese Läuterung ganz praktisch aussehen soll – zur Absolution und zum Kommunionempfang führen kann, nicht aber führen muss. Für manche Priester ist das eine Gewissensfrage. Und sie haben selber gelernt, dass man immer dem eigenen Gewissen folgen muss – und dann erst, einem Ausspruch von Kardinal Newman folgend, dem Papst. Da kann Kardinal Kasper sich etwas wünschen. Aber das Dilemma, dass für manchen mit „Amoris laetitia“ entstanden ist, bleibt der katholischen Kirche erhalten. http://www.die-tagespost.de/politik/Im-B...t;art315,183872
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