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  • 12.12.2017 00:03 - Der §219a schützt Schwangere: Werbung für Abtreibungen verhindern!
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Der §219a schützt Schwangere: Werbung für Abtreibungen verhindern!

Veröffentlicht: 12. Dezember 2017 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Verbot der Abtreibungs-Werbung | Tags: Abtreibungen, Alexandra M. Linder, §219a, Bundestag, Bundesverband Lebensrecht, BVL, CDU, Gesetzgeber, Lebensrecht, Parlamentarier, Prof. Dr. Patrick Sensburg, Sylvia Pantel, Veronika Bellmann, Werbung |Hinterlasse einen Kommentar
Bundestagsabgeordnete unterstützen Kampagne in Berlin



Zum heutigen Start der Kampagne „Keine Werbung für Abtreibung“ sagt Alexandra Linder (siehe Foto), die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL): Die heutige Demonstration des Bundesverbands Lebensrecht in Berlin vor dem Reichstag ist ein sichtbares und wichtiges Signal für Politik und Öffentlichkeit.

Vorstandsmitglieder des BVL übergaben stellvertretend mehreren Abgeordneten Nachbildungen von Embryonen in der zehnten Lebenswoche für die Abgeordneten des Bundestags. Die Parlamentarier solidarisierten sich mit den Zielen der Kampagne.

So sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel, dass man die Frauen natürlich aufklären und ihnen helfen müsse, aber keinesfalls für die Abtreibung werben dürfe. Daher stünde sie mit vielen Mitgliedern der Unionsfraktion hinter diesem Anliegen.

Veronika Bellmann (CDU) sprach sich ebenfalls klar für die Unterstützung der Kampagne und gegen die Kommerzialisierung der Abtreibung aus – diese sei das falsche Signal. Auch die Abgeordneten Johannes Selle, Josef Rief und Prof. Dr. Patrick Sensburg (alle CDU) äußerten sich beim persönlichen Besuch der Demonstration in diesem Sinne.


Die Aufweichung des § 219 a StGB ist nur für diejenigen gewinnbringend, die mit Abtreibungen Geschäfte machen. Für schwangere Frauen würde sich nichts zum Besseren wenden. Während sie heute schon bei einer ordentlichen Beratung alle notwendigen und von ihnen gewünschten Informationen erhalten, könnten sie zukünftig bei Broschüren und Webseiten von Medizinern nicht sicher sein, ob es sich um seriöse Informationen oder vorrangige Verdienstabsicht mit entsprechend gestalteter Werbung handelt.

Im Sinne des Informationsrechts und der Schutzpflicht für Schwangere muss die Abtreibungswerbung untersagt bleiben. Stattdessen gehören die Ursachen der schwierigen Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt in den Blick genommen. Beratungsstellen konstatieren sinkende Hilfsbereitschaft der Angehörigen und wachsende Probleme. Beides manifestiert sich auch durch steigende Abtreibungszahlen – auch rund 800.000 im letzten Jahr verkaufte „Pillen danach“ haben nichts daran geändert.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert mit seiner Kampagne den Erhalt des Werbeverbots für Abtreibungen, damit die Tötung von Kindern vor der Geburt nicht noch mehr zu einer gesellschaftlichen Normalität wird. Frauen und Kinder brauchen Zukunft statt Abtreibung.

Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die sich auf vielfältige Weise für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod einsetzen: www.bv-lebensrecht.de




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