Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif
  • 02.01.2018 00:51 - Kasachstan: Metropolit, Erzbischof und Weihbischof schreiben über die christliche Ehe
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Kasachstan: Metropolit, Erzbischof und Weihbischof schreiben über die christliche Ehe

Veröffentlicht: 2. Januar 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: 2. Vatikanisches Konzil, Ehe, Erzbischof, Familie, Hauskirche, Kasachstan, Lehramt, Lehre, Metropolit, Oberhirten, Papst, Sakramente, Thomas v. Aquin, Unauflöslichkeit, Würdenträger, Weihbischof Athanasius Schneider

Am 3. Dezember 2017, dem Fest der heiligen Familie, veröffentlichten drei katholische Würdenträger aus Kasachstan eine Stellungnahme über die Unauflöslichkeit der Ehe und die katholische Sakramentenpastoral.



Es handelt sich bei den Oberhirten um Tomash Peta, den Metropolit der Erzdiözese Astana, sodann um Jan Pawel Lenga, Erzbischof und Bischof von Karaganda, sowie um Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese Astana.

Hier folgen die ersten Abschnitte dieser Verlautbarung:

Nach der Veröffentlichung der Apostolischen Exhortation “Amoris laetitia” (2016) haben verschiedene Bischöfe auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene Ausführungsnormen erlassen bezüglich der sakramentalen Disziplin jener Gläubigen – “Wiederverheirate Geschiedene” genannt -, welche, obwohl deren Ehegatte, mit dem sie durch das sakramentale Eheband verbunden sind, noch lebt, dennoch eine dauerhafte Lebensgemeinschaft more uxorio mit einer Person eingegangen sind, welche nicht ihr rechtmäßiger Gatte ist.

Die erwähnten Normen sehen u.a. vor, dass solche Personen – “Wiederverheirate Geschiedene” genannt – in Einzelfällen das Sakrament der Buße und die Heilige Kommunion empfangen können, ungeachtet dessen, dass sie dauerhaft und mit Absicht mit einer Person more uxorio zusammenleben, welche nicht deren rechtmäßiger Ehegatte ist. Solche Normen haben eine Bestätigung seitens verschiedener hierarchischer Autoritäten erhalten. Einige unter diesen Normen haben sogar die Bestätigung seitens der höchsten Autorität der Kirche erhalten.

Die Verbreitung dieser kirchlich bestätigten pastoralen Normen hat eine erhebliche und ständig wachsende Verwirrung unter den Gläubigen und dem Klerus verursacht.

Es handelt sich um eine Verwirrung, welche die zentralen Lebensäußerungen der Kirche berührt, welche da sind: Die sakramentale Ehe mit der Familie, der Hauskirche, und das Sakrament der Heiligsten Eucharistie.

Gemäß der Lehre der Kirche bildet nur das sakramentale Eheband eine Hauskirche (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 11). Die Zulassung der “wiederverheiratet Geschiedenen” Gläubigen zur heiligen Kommunion, welche ja am höchsten die Einheit Christi, des Bräutigams mit Seiner Kirche ausdrückt, bedeutet in der Praxis eine Art Bestätigung oder Legitimierung des Ehebruchs, und in diesem Sinn eine Art Einführung des Ehebruchs im Leben der Kirche.



Die erwähnten pastoralen Normen offenbaren sich tatsächlich und mit der Zeit als ein Mittel der Verbreitung der “Geißel des Ehebruchs” (diesen Ausdruck gebrauchte das Zweite Vatikanische Konzil, vgl. Gaudium et spes, 47). Es handelt sich um die Verbreitung der “Geißel des Ehebruchs” sogar im Leben der Kirche, wobei doch die Kirche, im Gegenteil, auf Grund ihrer bedingungslosen Treue zur Lehre Christi ein Bollwerk und eine untrügliches Zeichen des Widerspruchs sein sollte gegen die sich täglich immer mehr ausbreitenden Geißel des Ehebruchs in der zivilen Gesellschaft.

Unser Herr und Heiland Jesus Christus hat in unzweideutiger Weise und keine Ausnahme zulassend den Willen Gottes bezüglich des absoluten Verbots des Ehebruchs feierlich bestätigt. Eine Bestätigung oder Legitimierung der Verletzung der Heiligkeit des Ehebandes, wenn auch nur in indirekter Weise durch die erwähnte sakramentale Praxis, widerspricht schwerwiegend dem ausdrücklichen Willen Gottes und seinem Gebot.

Solch eine Praxis stellt folglich eine wesentliche Veränderung der zweitausendjährigen sakramentalen Disziplin der Kirche dar. Zudem bringt eine wesentlich veränderte Disziplin mit der Zeit auch eine Veränderung der entsprechenden Lehre mit sich…



Das beständige Lehramt der Kirche, angefangen von den Lehren der Apostel und aller Päpste, hat die kristallklare Lehre Christi bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe, sowohl in der Lehre (in der Theorie), als auch in der sakramentalen Disziplin (in der Praxis) unzweideutig, ohne einen Schatten des Zweifels und immer in demselben Sinn und in derselben Bedeutung bewahrt und weitergegeben.

Wegen ihres göttlich begründeten Wesens darf die sakramentale Disziplin niemals dem geoffenbarten Wort Gottes und dem Glauben der Kirche an die absolute Unauflöslichkeit einer gültigen und vollzogenen Ehe widersprechen.

“Die Sakramente setzen den Glauben nicht nur voraus, sondern nähren ihn auch durch Worte und Riten, stärken ihn und zeigen ihn an; deshalb heißen sie Sakramente des Glaubens“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, 59). “Selbst die höchste Autorität in der Kirche kann die Liturgie nicht nach Belieben ändern, sondern nur im Glaubensgehorsam und in Ehrfurcht vor dem Mysterium der Liturgie” (Katechismus der Katholischen Kirche, 1125).

Der katholische Glaube verbietet von seinem Wesen her einen formalen Widerspruch zwischen dem bekannten Glauben einerseits und der Lebens- und Sakramentenpraxis anderseits.

In diesem Sinn kann man auch die folgende Aussage des Lehramtes verstehen: “Die Spaltung bei vielen zwischen dem Glauben, den man bekennt, und dem täglichen Leben gehört zu den schweren Verirrungen unserer Zeit” (Zweites Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 43) und “die konkrete pastorale Begleitung der Kirche muss stets mit ihrer Lehre verbunden sein und darf niemals von ihr getrennt werden” (Johannes Paul II., Apostolische Exhortation Familiaris consortio, 33).



Angesichts der lebenswichtigen Bedeutung, welche die Lehre und die Disziplin der Ehe und der Eucharistie darstellen, ist die Kirche verpflichtet, mit ein und derselben Stimme zu sprechen. Die pastoralen Normen bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe dürfen folglich weder zwischen Diözesen noch zwischen unterschiedlichen Ländern einander widersprechen. Von den Zeiten der Apostel an hat die Kirche diesen Grundsatz beobachtet, wie ihn der heilige Irenäus bezeugt:

“Diese Botschaft und diesen Glauben bewahrt die Kirche, wie sie ihn empfangen hat, obwohl sie, wie gesagt, über die ganze Welt zerstreut ist, sorgfältig, als ob sie in einem Hause wohnte, glaubt so daran, als ob sie nur eine Seele und ein Herz hätte, und verkündet und überliefert ihre Lehre so einstimmig, als ob sie nur einen Mund besäße” (Adversus haereses, I, 10, 2).

Der heilige Thomas von Aquin überliefert uns denselben beständigen Grundsatz der Kirche: “Es gibt nur ein und denselben Glauben der Alten und der Modernen, andernfalls hätten wir nicht ein und dieselbe Kirche” (Questiones Disputatae de Veritate, q. 14, a. 12c).

Die folgende Warnung von Papst Johannes Paul II. bleibt aktuell und gültig: “Die Verwirrung, die in den Gewissen vieler Gläubigen durch unterschiedliche Meinungen und Lehren in Theologie, Verkündigung, Katechese und geistlicher Führung zu schwerwiegenden und heiklen Fragen der christlichen Moral geschaffen worden ist, führt auch dazu, das echte Sündenbewusstsein zu mindern und nahezu auszulöschen” (Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitenia, 18).
https://charismatismus.wordpress.com/201...hristliche-ehe/
FORTSETZUNG der bischöflichen Erklärung hier: http://herz-jesu-bulletin.blogspot.de/20...nis-zu-den.html




Beliebteste Blog-Artikel:

Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen
Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz