Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif
  • 16.01.2018 00:30 - Negri: «Ich habe meine Position in Bezug auf die geschiedenen und wiederverheirateten nicht geändert»
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Negri: «Ich habe meine Position in Bezug auf die geschiedenen und wiederverheirateten nicht geändert»
EDITORIALS2018.01.15


Monsignore Luigi Negri

Für die Bedeutung und wegen der schweren Missverständnisse, die durch Interpretationen über ein Interview gegeben von Monsignore Luigi Negri zu einer Zeitung, veröffentlichen wir die fatteci Präzisierungen vom Sekretariat Emeritus Erzbischof von Ferrara-Comacchio erhielt.

In den letzten Wochen erschienen in Zeitungen und Medien Klarstellungen zu einigen neueren Artikeln .
Der pensionierte Erzbischof von Ferrara-Comacchio Bischof Luigi Negri, bekräftigt sein Festhalten an der „Beruf der Wahrheit“ auf die Ehe, Vorschlag der Bischofs Tomash Peta, Jan Pawel Lenga, Athanasius Schneider. Er weist darauf hin , dass eine solche Aussage nicht in der Offensive zu jedermann gemacht worden, am allerwenigsten gegen den Heiligen Vater Francis, sondern beabsichtigt , klar zu den katholischen Glauben in Bezug auf einige Wahrheiten behaupten , auf denen die heutige Welt zutiefst von Verwirrung und Unklarheit geprägt ist.

Seine Exzellenz begrüßt, mit gebührender Achtung, die apostolische Ermahnung von Papst Franziskus Amoris Laetitia , der zu einer erneuerten Aufmerksamkeit für jede einzelne Person und besonders für diejenigen eingeladen wurde, die sich in familiären Situationen von Schwierigkeiten und Abstand von moralischen Normen befinden kanonisch. Er glaubt, dass das, was darin enthalten ist, über diese Ermutigung zur Seelsorge, gemäß den Regeln der theologischen Hermeneutik verstanden werden muss, in Übereinstimmung mit allen Dokumenten des authentischen und dauerhaften Lehramtes der Kirche.

Monsignore Negri stellte fest , dass seine Aussagen über die Notwendigkeit einer „Unterscheidung von Fall zu Fall“ über den Zugang zur Eucharistie jener Menschen , die „geschieden und wieder verheiratet“ kann aufgerufen werden nur interpretiert werden (wie dauerhaft aus definiert Familiaris Consortio Nr. 84 und Sacramentum CaritatisNr. 29) oder auf die Unterscheidung jener Fälle Bezug nehmen, in denen die "Geschiedenen und Wiederverheirateten" bereits leben, indem sie sich von richtigen ehelichen Beziehungen enthalten; oder Begleitung die, die, um erfolgreich das Sakrament der Versöhnung zu empfangen und so dann das Sakrament der Eucharistie zu gelangen, zu einer Bußweg verfügbar werden, die sie oder Reinigung vor lebt in völligen Kontinenz stattfinden werden; immer darauf bedacht, den öffentlichen Skandal der Gläubigen zu vermeiden.

Zum weiteren Verdeutlichung unten vorgesehen ist, die von der Kongregation der Glaubenslehre, die 22. Oktober 2014, sofern es Vorschriften, von dem damaligen Sekretär Erzbischof Luis Ladaria SJ unterzeichnet und spezifische Richtlinien zu dieser Unterscheidung und Begleitung enthalten, gegen jede Form von Automatismus:

„Die Gläubigen können nicht a priori geschieden und wieder verheiratet durch eine sakramentale Bußweg ausgeschlossen werden, die Versöhnung mit Gott und damit zur eucharistischen Gemeinschaft führen wird. Papst Johannes Paul II. In seinem Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio(Nr 84) diese Möglichkeit in Betracht gezogen und es spezifiziert die Bedingungen: „Versöhnung im Bußsakrament - die den Weg zur Eucharistie eröffnet - kann nur für diejenigen , die gewährt werden, bereuen das Zeichen des Bundes gebrochen zu haben und der Treue zu Christus bin ich aufrichtig einer Lebensform geneigt, die der Unauflöslichkeit der Ehe nicht mehr widerspricht. Dies bedeutet in der Praxis, dass , wenn ein Mann und eine Frau, aus wichtigem Grunde - wie zum Beispiel die Bildung von Kindern - die Verpflichtung nicht erfüllen zu trennen „ , auf der Pflicht nehmen in völligen Enthaltsamkeit zu leben, das heißt, auf Handlungen der Ehegatten verzichten ". (Siehe auch Benedikt XVI, Sacramentum caritatis, Nr. 29).

Der zu treffende Bußweg muss folgende Elemente berücksichtigen: 1) die Gültigkeit der religiösen Ehe in Bezug auf die Wahrheit überprüfen und vermeiden, den Eindruck einer "katholischen Scheidung" zu erwecken; 2) um zu sehen, ob Menschen sich mit Hilfe der Gnade von ihren neuen Partnern trennen und sich mit denen versöhnen können, von denen sie sich getrennt haben; 3) die geschiedenen und wieder verheirateten Personen einzuladen, die sich aus ernsten Gründen (zum Beispiel Kinder) nicht von ihren Verwandten trennen können, um als "Bruder und Schwester" zu leben.

Jedoch kann die Absolution nur dann gewährt werden , wenn sie die Aufrichtigkeit der Reue gewährleistet ist, das heißt, „der innere Schmerz und Abscheu der Sünde , die begangen wurde, mit der Auflösung nicht mehr sündigen“ (cfr. Rat di Trento, Lehre vom Bußsakrament , c.4). In dieser Zeile können Sie keine eine gültige wieder verheiratet geschieden , die die feste Auflösung nicht in Anspruch nehmen „sündige nicht mehr“ und dann von Handlungen absehen richtige für verheiratete Paare und machen, in diesem Sinne, alles in Ihrer Macht. "

Aus diesem Grund wird präzisiert, dass alle Annahmen, die dem Inhalt widersprechen, das Ergebnis persönlicher Interpretationen sind und nicht mit dem Erzbischof geteilt werden.
http://www.lanuovabq.it/it/negri-sui-div...biato-posizione

Pressestelle von SER Mons Luigi Negri
Erzbischof von Ferrara-Comacchio



Beliebteste Blog-Artikel:

Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen
Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz