Abtreibungsdebatte: Kardinal Marx und sein fatales Lob für „Donum vitae“
Veröffentlicht: 27. Januar 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: DYBA (Bischof / Leben / Seligsprechung), KIRCHE + RELIGION aktuell, LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie)
| Tags: Abtreibung, Blutgeld, Donum Vitae, Erzbischof Johannes Dyba, Fristenregelung, Kardinal Reinhard Marx, Kirche, Lebensrecht, Mathias von Gersdorff, Schwangere, Schwangerschaftskonfliktberatung, Staat, Tötungslizenz, ZdK-Präsident Sternberg
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Mathias von Gersdorff
In einem Brief von Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der (katholischen) deutschen Bischofskonferenz, wurde ein neuer Ton im Umgang mit dem Verein Donum Vitae angeschlagen.
Zur Erinnerung: Als die katholische Kirche aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung ausstieg, gründeten Mitglieder des „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“ im Jahre 1999 den Verein Donum vitae, um Beratungen anzubieten, die nach wie vor den sogenannten „Beratungsschein“ ausstellen.
Problematisch an diesem „Beratungsschein“ ist die Tatsache, dass sein Besitz die staatlich angeordnete Bedingung zur Durchführung einer straffreien Abtreibung bis zum dritten Monat darstellt.
Papst Johannes Paul II. ordnete den Ausstieg an, denn die katholische Kirche könne keine Beratungsscheine auszustellen, die eine Abtreibung ermöglichten. Die katholischen Beratungsstellen boten weiterhin Beratungen für Schwangere an, ohne aber den „Schein“ auszustellen.
Daraufhin gründeten ZDK-Mitglieder Donum vitae, um weiter am staatlichen Beratungssystem teilzunehmen. Sie weigerten sich also, der Weisung von Papst Johannes Paul II. und der Deutschen Bischofskonferenz zu folgen. Im Grunde war es ein Akt der Revolte seitens der katholischen Funktionäre.
Die Bischofskonferenz erklärte damals, Donum Vitae hätte mit der katholischen Kirche nichts zu tun und distanzierte sich deutlich davon.
Diesen Konflikt will nun die Bischofskonferenz durch ihren Vorsitzenden, den Münchner Erzbischof Reinhard Marx (siehe Foto), beenden und findet lobende Töne für Donum vitae:
„Es besteht kein Zweifel, dass das Ziel von Donum Vitae ebenso wie das der bischöflich verantworteten Schwangerenberatung der Schutz des ungeborenen Menschen ist. Ich stelle fest, dass es über die Jahre hinweg auch vielen Beraterinnen von Donum Vitae gelungen ist, zahlreichen Frauen bzw. Eltern Mut zu machen für ein Leben mit dem Kind, und dafür bestmögliche Hilfestellungen zu bieten. Dafür dürfen wir gemeinsam dankbar sein.“
Darüber hinaus sollen ehemalige Angestellte von Donum vitae von nun an in bischöflich anerkannten Schwangerenberatungsstellen beschäftigt werden können.
Diese neue Form des Umgangs mit diesem Beratungsverein ist mehr als bedauerlich – und dies aus verschiedenen Gründen:
ERSTENS: Der sog. Beratungsschein ist nichts anderes als das vom Bundestag erfundene Instrument, in Deutschland die Fristenregelung einzuführen, ohne dabei das Verfassungsrecht zu verletzen. Eine unbeschränkte „Fristenlösung“ wurde von Bundesverfassungsgesetz kassiert – die Pflichtberatung war so das Feigenblatt, um die Fristenregelung praktikabel machen zu können.
BILD: Unser Robben-Aufkleber für das Lebensrecht aller!
Die Gründer von Donum vitae (und deren Eintritt in das Beratungssystem) haben sich mit der Liberalisierung zumindest abgefunden. Das Lob von Kardinal Marx wirkt deshalb deplatziert, zumindest geschichtsvergessen.
ZWEITENS: Mit dem Ausstieg aus dem Beratungssystem setzten die katholischen Bischöfe ein starkes Signal in der Öffentlichkeit für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Sie sagten damit: An einem staatlich anerkannten System, der letztendlich unschuldiges Leben auslöscht, wollen wir uns nicht beteiligen.
In den neuesten Stellungnahmen wird aber der Eindruck vermittelt, man hätte es „so oder so“ handhaben können, was völlig abwegig ist.
Es gibt nämlich viele Beratungsstellen, die keinen Schein austeilen, eben weil sein Nutzen allein die straffreie Durchführung einer Abtreibung bedeutet. Diese Beratungsstellen haben auf erhebliche finanzielle Zuschüsse des Staates verzichten mussten, weil sie den Schein nicht mehr austeilten.
Aufgrund dieser finanziellen Anreize bezeichnete Erzbischof Johannes Dyba (siehe Foto) – der damalige Oberhirte von Fulda – die Zuschüsse vom Staat als „Blutgeld“: Geld, das man bekommt, weil man ein menschliches Leben dem Tod preisgibt. Zudem bezeichnete er Donum vitae als „donum mortis“: Geschenk des Todes.
Kardinal Marx scheint diesen geradezu makabren Zusammenhang zwischen Beratungsschein, Abtreibung und finanziellem Anreiz zu ignorieren.
DRITTENS: Nachdem Donum vitae 20 Jahre lang die „Lizenz zum Töten“ (so wurde der Beratungsschein von Erzbischof Dyba bezeichnet) ausstellte, erhält dieser Verein praktisch eine Anerkennung für ein – so scheint es – ethisch einwandfreies Handeln. So kommentiert der Präsident des ZDK, Prof. Dr. Thomas Sternberg, die oben zitierte Stelle des Briefs von Kardinal Marx: „Für diese zentrale Äußerung bin ich sehr dankbar. Sie anerkennt jene, die sich in der Schwangerschaftskonfliktberatung engagieren, in ihrem entschiedenen Einsatz für das Leben.“
Mit anderen Worten: Der ZdK-Chef ist der Auffassung, die Ausstellung von Beratungsscheinen, die nur dazu dienen, eine straffreie Abtreibung vorzunehmen, sei moralisch völlig unbedenklich.
Gerade diese „Verdunkelung“ der katholischen Lehre über das ungeborene Leben zu verhindern, war die Absicht von Johannes Paul II., als er den Ausstieg auf Betreiben des damaligen Kardinal Ratzinger anordnete.
Das ZDK zeigt in keiner Weise, dass es seine Gesinnung hinsichtlich des staatlichen Beratungssystems geändert hat. ZdK-Vertreter empfinden den Brief von Kardinal Marx geradezu als eine Bestätigung, dass sie die ganze Zeit recht hatten – und nicht Johannes Paul II. (sowie Oberhirten wie Erzbischof Johannes Dyba, später auch Kardinal Joachim Meisner u.a.).
Dieser Sachverhalt betrifft in erster Linie katholische Gläubige, die unter keinen Umständen die Tötung ungeborenen Lebens akzeptieren dürfen. Doch darüber hinaus betrifft es alle, die Wert darauf legen, dass alle Menschen ein uneingeschränktes Recht auf Leben haben und dieses Recht auch verteidigt werden muss, selbst wenn der Staat auf seine Schutzfunktion verzichtet oder gar ungerechte Gesetze erlässt.
Unser Autor Mathias von Gersdorff aus Frankfurt leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“ und veröffentlicht aktuelle Beiträge unter anderem hier:
http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
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