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  • 18.02.2018 00:05 - Der § 219a muß bleiben: Statt Werbung für Abtreibung mehr Einsatz für das Leben
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Der § 219a muß bleiben: Statt Werbung für Abtreibung mehr Einsatz für das Leben
Veröffentlicht: 18. Februar 2018 | Autor: Felizitas Küble |

Zu der in der nächsten Woche beginnenden Parlamentsdebatte über die Streichung des § 219a StGB erklärt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben,Mechthild Löhr (siehe Foto):



Der politische Aktionismus, der in dieser Berliner „Interregnumszeit“ insbesondere von den Parteien der Grünen, Linken, SPD und der FDP unter Beweis gestellt wird, zielt erstaunlicherweise schwerpunktmäßig auf ein Thema: „Kein Werbeverbot für Abtreibungen“ und „Weg mit dem § 219a StGB“ .

Was hierzu derzeitig bundesweit medial und politisch inszeniert und veranstaltet wird, ist in seiner Verve nahezu beispiellos und wäre für viele andere wichtige Fragen der Familienförderung mehr als wünschenswert.

In den nächsten Wochen hagelt es Aktionen vor und im Parlament, die sich mit der für unser Land wenig hilfreichen Frage befassen, wie der Gesetzgebern „endlich“ Abtreibungsärzten in Deutschland öffentliche Werbung für ihr Abtreibungsangebot ermöglichen oder erleichtern kann.

Dass angesichts dauerhaft erschreckend hoher und sogar wieder steigender Abtreibungszahlen und eine der niedrigsten Geburtenquoten weltweit das Parlament und die Öffentlichkeit eine ganz gegenteilige Kampagne und Debatte erlebt, führt nach Absurdistan.

Gibt es in Deutschland wirklich einen Mangel an Informationen, wie und wo man heute „unkompliziert“ und größtenteils bezahlt durch den Staat vermeintlich problemlos abtreiben kann?

Das Gegenteil ist der Fall, Abtreibungsinformationen bekommt heute jede Schulklasse regelmäßig ungefragt auf den Tisch, und dies dürfte auch den meisten Bürger dieses Landes klar sein. Offensichtlich ist dies alles den drei genannten Parteien noch nicht genug.

Jede Abtreibung ist nicht allein eine Tötung eines ungeborenen Menschen, sondern bringt auch für die Mutter erhebliche Risiken und Nöte. Abtreibungen sind nicht ungefährlich und sie zeigen immer auch ein Versagen der Beziehungen, der Familien und der humanen Gesellschaft, die ein Ja zum Kind nicht ermutigt und ermöglicht haben.

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Aus gutem Grund hatte das Parlament auch bei den letzten Änderungen des § 219a 1993 das grundsätzliche ärztliche Werbeverbot aufrechterhalten, denn es ist eben ganz bestimmt keine „gewöhnliche Dienstleistung“ im ärztlichen Leistungskatalog, für die Beendigung eines menschlichen Lebens zu werben.

Ärzte, die die Abtreibung durchführen, sind ganz bewusst von der Werbung für diese Handlung ausgeschlossen, weil sie damit eben ihr Geld verdienen und nicht mehr „neutral“ der Frau gegenüber stehen. Das Werbeverbot schützt die Frau und das ungeborene Kind gleichermaßen, und sie hat nach der Beratung noch eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen, um sich dann zu entscheiden.

Die aktuelle Debatte zeigt, dass es einigen Parteien keinesfalls „nur“ um mehr ärztliche Werbung für Abtreibung oder gar um das „Recht auf Information“ bei den Frauen geht, sondern um die sogenannte „Entkriminalisierung“ der Abtreibung und das uneingeschränkte „Recht auf Abtreibung“ – und dies alles ohne Beratungsverpflichtung.

Die Abtreibung wollen sie endlich zur alltäglichen ärztlichen Dienstleistung erklären, die jederzeit wie eine Zahnbehandlung von den Ärzten aktiv angeboten und beworben werden kann.

Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verpflichteten den Gesetzgeber zu allererst dazu, die Würde jedes Menschen und das Recht auf Leben zu schützen. Dass die seit 1973 in Deutschland über sechs Millionen getöteten Kinder, die meist im 3. Monat abgetrieben werden, den Bundestag weniger zu beunruhigen scheinen als die Frage, wie es mehr Werbung und Information über Abtreibungsärzte gibt, ist ein beklemmendes Fanal zur Eröffnung dieser vielleicht sehr kurzen Legislaturperiode.

Die Neufassung eines Gesetzes sollte generell von der politischen Absicht getragen, eine Verbesserung für die Bürger herbeizuführen. Wem aber dient oder nutzt eigentlich die hier intendierte Änderung bzw. Abschaffung des § 219a StGB?

Sie wird die Zahl der Abtreibungen sicher nicht senken, sondern eher noch erhöhen. Sie dient nicht dem Leben, sondern fördert seine Vernichtung. Sie wirkt umsatzfördernd bei Abtreibungsspezialisten und marginalisiert das Drama der Abtreibung und die Verminderung der Lebensqualität für Frauen, die unter den Belastungen einer Abtreibung zu leiden haben.

Der § 219a StGB muss bleiben. Denn wir brauchen nicht mehr Reklame für Abtreibung, sondern mehr Werbung und Einsatz für das Lebensrecht ungeborener Kinder.
https://charismatismus.wordpress.com/201...fuer-das-leben/



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