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  • 02.03.2018 00:46 - Ist die Telefonbeichte gültig? Antwort von P. Ivan Fuček SJ, Professor im Ruhestand an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Zenit...
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Ist die Telefonbeichte gültig? Von Zenit.
Antwort von P. Ivan Fuček SJ, Professor im Ruhestand an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom

23. MÄRZ 2015IVAN FUČEKALLGEMEIN
Verschiedene Priester und Laien haben während des Jubiläumsjahres 2000 nach der Gültigkeit einer Telefonbeichte gefragt, sogar über das Internet. Manche widersprechen solchen Ideen, während einer sogar sagte, bereits telefonisch die Beichte abgenommen zu haben. Einige wiederum erwarten eine schnelle Antwort von Seiten der Kirche, denn angeblich gibt es immer mehr Fälle, in denen es schwierig sei, eine Telefonbeichte abzulehnen.

Ein Priester, der Gefängnisse besucht, stellte mir die Frage über die Beichte eines Gefangenen, der von ihm durch eine Glaswand getrennt wird und über das Telefon mit ihm spricht. Und ein Ingenieur der Elektronik, der Priester wurde, spricht sogar über einen Beichtfall über das Fernsehen des „geschlossenen Kreises“ oder über das Fernsehbild, das über das Internet übertragen wird. Warum sollte die Beichte nicht über die elektronische Post möglich sein?

Sie alle erwarten eine schnelle und definitive Antwort.
N. N.
*
Ich sage gleich: eine schnelle und definitive Antwort gibt es heute nicht, und es wird sie auch morgen nicht geben. Wir leben in einer neuen Situation. Einerseits steht das Sakrament der Versöhnung vor immer größeren Schwierigkeiten: In manchen Ländern herrscht eine wahre Krise (die Menschen gehen nicht zur Beichte), in anderen Ländern erlebt dieses Sakrament eine neue Blütezeit (als Beispiel dient Italien). Andererseits wird private Einzelbeichte über neue technische Kommunikationsmittel gefordert. Wir sagen gleich: Abgesehen von einigen älteren Antworten über den Gebrauch von „Citafon“ und „Telefon“ zu Zwecken der Beichte, die zu früheren Diskussionen unter den Moralisten über ihre Gültigkeit und Unzulässigkeit gehören, hat der Heilige Stuhl noch keine Stellung in dieser Hinsicht bezogen. Die Mehrzahl der Moraltheologen hält eine solche Beichte und die damit verbundene Absolution für nicht gültig. Wenn die Gültigkeit des Sakramentes nicht sicher ist, dann ist seine Unzulässigkeit klar, sonst wäre das Sakrament der Nichtigkeit und dem Sakrileg ausgesetzt. Das bedeutet, dass die Beichte über das Telefon „tuto admitti non potest“ – in der Praxis nicht mit Sicherheit zugelassen werden kann.

1. Warum kann sie in der Praxis nicht mit Sicherheit zugelassen werden? Der theologische Grund steht fest: Für die Gültigkeit jedes Sakramentes wird sogenannter Tutiorismus und kein Probabilismus gefordert. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass die Elemente (Substanz und Gestalt), die das Sakrament ausmachen, sicher sein müssen. Nehmen wir als Beispiel das Messopfer und das Sakrament der Eucharistie: Ich darf nicht zelebrieren, wenn ich nicht sicher bin, dass der Wein echt ist und dass die Hostie sicher aus Weizenmehl ist (Substanz, Materie muss sicher sein), und es genügt nicht, wenn ich nur ungefähr die Formel ausspreche: „Das ist mein Leib“, „Das ist mein Blut“: Die Gestalt, die Form muss genauso sicher sein. So steht es auch um das Sakrament der Beichte: Beichtvater und Pönitent müssen zusammen sein und nicht entfernt: sie müssen einander hören wie in einem Gespräch; schwere Sünden müssen zahlenmäßig gebeichtet werden, nach ihren Umständen, die die Art der Sünde verändern; die Absolution muss klar sein wie auch die sakramentale Buße…

In jedem Fall, unter den neuen Fragen, die auftauchen, wird es notwendig sein, zwei Betrachtungen zu vertiefen: 1) wie ist das Sakrament der Versöhnung innerhalb der postkonziliaren erneuerten Liturgie zu sehen? 2) wie soll man in diesem Zusammenhang das Leben einzelner Christen, Gruppen und der ganzen Gesellschaft bewerten, das sich in der heutigen Zeit unter schwersten Umständen der modernen Kultur ereignet, mit immer neuen überraschenden Medientechniken?

Wenn wir sagen, dass der Apostolische Stuhl noch keine offizielle Stellung bezogen hat, muss erwähnt werden, dass die Kongregation für das innere Gericht der Kirche („Apostolische Pönitentiarie“) am 1. Juli 1884 über die Beichte am Telefon negative Stellung bezogen hat. Genauer gesagt, sie hat gar keine Antwort darauf gegeben. Die Frage lautete: „Kann in einem Notfall die Absolution am Telefon erteilt werden?“ Die Antwort lautete: „Wir haben darauf nichts zu antworten.“ Das bedeutet, dieses Dikasterium des Apostolischen Stuhles besitzt die Kompetenz für konkrete Fälle des Gewissens, aber es besitzt keine Kompetenz, Zweifel in der Lehre selbst bezüglich des Wesens der Sakramente zu klären; dafür ist nämlich die Kongregation für die Glaubenslehre zuständig. Und diese Kongregation hat sich bis jetzt noch nie über diese Frage öffentlich geäußert. Das bedeutet, dass die Kirche noch keine offizielle Stellung bezogen hat. Jetzt kommen wir vielleicht dem Punkt näher, wenn eine klare, ausgeglichene, reife, weise abgewogene amtliche Haltung für das Sakrament der Versöhnung, für den Beichtvater und für den Pönitenten, der auf diese Haltung wartet, gut wäre.

2. Die Gültigkeit einer solchen Beichte ist nicht garantiert. Die älteren Autoren waren nicht gleicher Meinung. Bei ihnen begegnen wir hauptsächlich drei Haltungen: Die einen meinen, dass die Ungültigkeit der Telefonbeichte nicht sicher ist (Ballerin, Genicot, Sabatti, Prümmer…), andere, im Gegenteil, lassen nicht zu, dass eine solche Beichte gültig sein könnte (Nildin-Schmitt-Heinzel, Marc, Eschbach); die dritte Gruppe meint, dass „in äußerster Not“ die Absolution „unter Bedingung“ am Telefon erteilt werden kann. „Äußerste Not“, sagen sie, ist nicht nur der Augenblick des Todes. Und „unter Bedingungen“ bedeutet: wenn eine solche Beichte gültig ist. Sie sagen: „Sakramente sind für die Menschen“, und nicht „Menschen für die Sakramente“ (Fanfani). Einige unter ihnen unterscheiden zwischen der Beichte mit Hilfe vom Brief, am Telefon und durch den Boten. In „äußerster Not“, sagen sie, kann man sich dieser Mittel bedienen, das ist sogar ratsam. In diesen Fällen wird eine allgemeine Art der Beichte empfohlen: „Ich beichte meine Sünden, die ich begangen habe, ich bereue sie und bitte um Vergebung.“ Im Fall „äußerster Not“ hält man eine Beichte am Telefon für angemessener als eine Beichte durch den Brief oder Boten, und sie behaupten, dass diese Art in Mexico in den zwanziger Jahren während der Christenverfolgung erlaubt war (so: Regatillo-Zalba).

3. Um die Frage der Telefonbeichte zu umgehen, raten einige lieber zur „vollkommenen Reue“ (aus Liebe, weil ich Gott verletzt habe). Das ist schön, aber für den der heutigen Menschen, der allgemein keinen tiefen Glauben besitzt und vielleicht noch nie im Leben eine vollkommene Reue gekannt hat, wäre es nicht sinnvoll, auf eine solche Reue in jedem Fall zu setzen und sich darauf zu verlassen; das wäre eine schlechte Lösung auf Umwegen. Um eine „unvollkommene Reue“ (= aus Angst vor der Hölle) verwirklichen zu können, die sonst für die Beichte verlangt wird, damit man nach der schweren Sünde die Gnade Gottes wiedeerlangen kann, ist eine Reue ohne die Beichte nicht genügend. Die Beichte mit Hilfe vom Brief hielten einige berühmte Theologen, bis zum XIV. Jahrhundert, für zulässig und gültig (heiliger Antonin, Soto und andere).

Existieren neue Elemente, um eine weitere Vertiefung dieser Frage zu rechtfertigen? Gewiss. Es wurde gesagt, dass telefonisch der Pönitent „nicht anwesend“ sei, dass seine „Stimme verändert und nicht normal“ sei, dass es sich nicht um ein „natürliches Gespräch“ handele usw. Diese Gründe überzeugen viele kritischere Priester und Laien nicht mehr. Sie sagen, dass neue Kommunikationsmittel (Telefon, Radio, Video, Internet, Email, TV…) heute für die meisten Menschen gewöhnliche Mittel sind; mit Hilfe von ihnen werden Schulungen durchgeführt, Vorträge abgehalten, Gespräche und Diskussionen geführt, Prüfungen abgelegt…

Was nun die Beichte betrifft, muss man das eine Kommunikationsmittel vom anderen gut unterscheiden. Manche von diesen Mitteln sind für alle zugänglich, alle können sich einschalten, zuhören, damit manipulieren. Der Beichtsiegel befindet sich so in wirklicher Gefahr, es ist kein Geheimnis mehr, während früher durch den Brief oder den Boten das Geheimnis gehütet werden konnte. Auch dann, wenn der Beichtvater und der Pönitent einander vollkommen kennen und mit Hilfe der nur ihnen bekannten Schlüsselwörter ein Gespräch führen, gibt es solche Fachleute in diesen elektronischen Medien, die diese Schlüsselwörter entziffern könnten. Und wie steht es in solchen Fällen um die liturgischen Normen? Die Absolution „unter Bedingung“ ist nicht dasselbe wie Absolution ohne Bedingung. Gewiss, die Kirche ist diejenige, die entscheiden muss, unter welchen Bedingungen sie ein Sakrament spenden kann.

4. Die Zeit ist noch nicht reif für eine Lösung. Es ist viel Gnade Gottes und menschliche Vernunft erforderlich. Jedenfalls: Die private Natur der Beichte, die Würde des Sakramentes, die Heiligkeit des Beichtgeheimnisses („Beichtsiegels“) usw., sind tiefste Werte, die in Verbindung mit der christlichen Würde der Person stehen. Und diese Werte dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wir erwarten trotzdem, dass das kirchliche Lehramt in naher Zukunft seine Meinung bezüglich dieser Frage veröffentlichen wird. Doch wird niemand vor dem Gericht Gottes deshalb ohne Beichte erscheinen müssen, weil er keine Gelegenheit hatte, eine Telefonbeichte abzulegen. Gott gebe es, dass wir alle die dauernde Möglichkeit zur Beichte nutzen, die uns die Gnade Christi in der katholischen Kirche gegeben hat. Die Beichte kann durch keine psychologischen oder psychoanalytischen Gespräche mit den einschlägigen Fachleuten ersetzt werden. Mit Hilfe solcher Behandlungen kann keiner von den Sünden befreit werden und den Frieden und die Freude seiner Seele zurückerlangen.

(Quelle: Ivan FUČEK, Moral-Geistliches Leben, Band Fünf: Die Gottesverehrung – Das Gebet, Split, 2006, Seiten 329-331).

Ivan Fuček ist Jesuitenpater, Professor im Ruhestand an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom und Theologe an der Apostolischen Pönitentierie.
https://de.zenit.org/articles/ist-die-telefonbeichte-gultig/



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