„Ärzte für das Leben“ kritisieren Freispruch im Fall von „Tötung auf Verlangen“
Veröffentlicht: 19. März 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Ärzte für das Leben, Berliner Landgericht, euthanasie, Freispruch, IDEA, Patientin, Prof. Dr. med. Paul Cullen, selbstmord, sterbehilfe, Tötung auf Verlangen |Hinterlasse einen Kommentar Die „Ärzte für das Leben“ haben sich besorgt über das jüngste Urteil des Berliner Landgerichts zur „Sterbehilfe“ gezeigt. Das berichtet die evangelische Nachrichtenagentur IDEA.
Das Gericht hatte einen Arzt freigesprochen, der eine Patientin beim Selbstmord begleitet hatte. Laut Richterin sei dem Arzt kein „aktives Tun“ vorzuwerfen. Auch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen sei keine Straftat, da der Patientenwille geachtet werden müsse.
Der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Professor Dr. med. Paul Cullen, sagte IDEA dagegen: „Der Fall bestätigt voll und ganz unsere Befürchtungen, dass das Ende 2015 von beiden Kirchen gefeierte Gesetz zur ‚Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung’ die ärztliche Suizidbeihilfe straffrei stellt.“
Zugleich stehe es damit im Gegensatz zur Musterberufsordnung der Bundesärztekammer, die „Tötung auf Verlangen und Suizidbeihilfe durch Ärzte kategorisch verbietet“.
Da die große Mehrzahl der Patienten mit Suizidwunsch an psychischen Erkrankungen litten, „wäre die richtige Reaktion des Hausarztes nicht die Suizidbeihilfe, sondern die Überweisung an den entsprechenden Spezialisten gewesen“, so Prof. Cullen, der Facharzt für Innere Medizin und Labormedizin ist.
Wie IDEA schreibt, hatte der Hausarzt der 44-Jährigen, die an einer chronischen Darmerkrankung gelitten habe, auf ihren Wunsch hin ein starkes Schlafmittel verschrieben. Vor dessen Einnahme habe der Arzt ihr ein Anti-Brechmittel gespritzt, um das Erbrechen des Schlafmittels zu unterdrücken.
Nachdem die Patientin zuhause eine tödliche Dosis des Präparats eingenommen hatte, habe sie den Arzt darüber per SMS informiert. Der habe später mehrfach nach der ins Koma gefallenen Patientin gesehen, jedoch keine lebenserhaltenden Maßnahmen eingeleitet. Nach drei Tagen sei die Patientin schließlich verstorben.
Die Staatsanwaltschaft, die dem Arzt versuchte Tötung auf Verlangen vorwarf, hat Revision gegen das Urteil beantragt. https://charismatismus.wordpress.com/201...-auf-verlangen/ Quelle: ALFA-Newsletter
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