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Scharia und Dominanz
Der Islam widerspricht der europäischer Wertekultur und Rechtsordnung 24. März 2018 5
Ob dafür oder dagegen: Der Islam ist zu einem zentralen Thema der Innenpolitik geworden, was bereits seinen Einfluß verdeutlicht.
Der mediengestürzte ehemalige Bundespräsident Wulff und die mediengestützte Kanzlerin Merkel haben die Pauschalbehauptung verbreitet, dass der Islam zu Deutschland gehöre. Der neue Innenminister Horst Seehofer setzt dagegen gleich zu Anfang seiner Amtszeit eine Gegenthese: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland!“ Damit gibt Seehofer die Mehrheitsmeinung im Lande wieder. Die links-liberalen Medien und Parteien sind gegen die notwendige Debatte.
Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.
Eine Leserbriefschreiberin stellte zu der aktuellen Islam-Debatte folgende Vergleichssätze dar: ‚Auf dem Münchener Oktoberfest gibt es fünf Prozent Cola-Trinker. Deshalb gehört Coca Cola zum Oktoberfest.’ Die erste Feststellung ist richtig, aber wenig relevant für das betreffende Volksfest. Der zweite Satz enthält eine falsche Folgerung, als wenn der gezuckerte amerikanische Schwarztrunk zum Charakter des Münchener Volksfestes gehören würde. Ähnlich ist die These von der Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland zu beurteilen. + Der Islam ist unserer Lebensform feindlich gesinnt
Schäuble machte als Bundesinnenminister 2006 den Auftakt
Die undifferenzierte Behauptung der Kanzlerin ist auch deshalb falsch, weil sie die gefährlichen islamischen Subsysteme nicht berücksichtigt: Soll etwa der politische und politisierende Scharia-Islam zu Deutschland gehören, fragt die FAZ am 17. März, also ein Islam, der nach totaler Staats- und Gesellschaftsherrschaft strebt? Auch der Islam der Türkisch-Islamischen Union Ditib, der sich „als verlängerter Arm Erdogans darstellt“, kann nicht als muslimischer Religionsverband anerkannt und akzeptiert werden. Und der von Saudi-Arabien induzierte Salafismus dürfte als Islam mit totalitärem Anspruch eher „ein Fall für den Verfassungsschutz“ sein.
Rüdiger Safranski ergänzt im Spiegel-Interview 12/2018:
„Der politische Islam ist unserer Lebensform feindlich gesinnt. … wir müssen uns gegen ihn wehren. Wer ihn nicht bekämpft, wird ihn mit Recht fürchten müssen. …Merkel hat daran (an der Kapitulation vor dem politischen Islam) erhebliche Schuld.“
Wenn die Bundeskanzlerin weiterhin allgemein von dem zu Deutschland gehörigen Islam spricht, dann werden mit dieser islamischen Gesamtheit die oben genannten, nicht unbeträchtlichen Islam-Gruppen verharmlost. Merkels Formel wirkt darüber hinaus fatal als Pauschallegitimation aller Islam-Strömungen ohne Einschränkung. Die verstehen sich deshalb als eingeladen, der deutschen Gesellschaft und Kultur eine islamische Prägung aufzudrücken. Merkel begünstigt damit die weitere Islamisierung Deutschlands.
Aber nicht nur die genannten islamischen Subsysteme sind für und in Deutschland inakzeptabel. Das gesamte Islamsystem mit seinen Basiselementen in Schrift und Tradition ist der westlichen Kultur entgegenstehend und „feindlich gesinnt“:
Der Islam ist mit unserer Rechts- und Wertekultur unvereinbar
Der Islam ist mit den drei Säulen Koran, Hadithe und Scharia umschrieben.
Das System beinhaltet die Einheit von Religion, Politik und Staat.
Die gewaltsame Expansion von „Allahs Herrschaft“ (Dschihad) ist dem Islam in Urtext und Entstehungsgeschichte eingeschrieben. Unabhängiges Denken und Vernunft hat der Islam seit dem 12. Jahrhundert aus seinem System verbannt.
Zur gleichen Zeit wurde die islamische Rechtstradition (Scharia) auf den Koran des 7. Jahrhundert als einzige Rechtsquelle reduziert.
Die westliche Herleitung des säkularen Rechts aus Naturrecht und Vernunft – und damit die Trennung von Religion und Staat – ist dem Islam fremd. Unverletzliche Menschenwürde und unveräußerliche Menschenrechte sind nicht vereinbar mit dem Islamglauben. Denn er kennt nicht die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen und damit deren Gleichheit.
Für Männer und Frauen, Gläubige und Ungläubige hat die islamische Doktrin koranbasiert unterschiedliche Rechtsstufen etabliert.
Bundespräsident Wulff stimmte zu Es müsste auch für Merkel evident sein, dass dieser Islam nicht zu Deutschland gehören kann. Denn er steht im fundamentalen Gegensatz zu unserer deutschen und europäischen Identität an Kultur, Werten und Rechtsordnung, die von der christlichen Tradition geprägt sind.
Die Konsequenz dieser Erkenntnis sollte sein, dass wir die Ausbildung und Ausbreitung dieses antiwestlichen Systems in unserm Land kontrollieren und Grenzen setzen – und nicht öffnen oder alles laufen lassen. Zu hoffen ist, dass der neue Innenminister seine Ankündigung konsequent weiterverfolgt: Die Muslime sollen nicht „neben uns leben“ in Parallelgesellschaften, sondern sich in unsere Kultur der demokratischen Rechts- und Werteordnung integrieren.
Die volle Religionsfreiheit wird von Muslimen nicht anerkannt
Annegret Kramp-Karrenbauer hat einen wichtigen Aspekt zur Debatte beigesteuert mit ihrem Diktum, dass „Religionsfreiheit auf dem Boden des Grundgesetzes“ zu verstehen ist. Die neue CDU-Generalsekretärin macht mit dieser Formulierung darauf aufmerksam, dass das Grundrecht von Artikel 4 GG eingebettet ist in das ganze Grundgesetz: Man kann sich nicht die Religionsfreiheit herauspicken, um dann den grundgesetzwidrigen Scharia-Islam zu praktizieren. Damit geht an die Muslime der unverhandelbare Anspruch, alle Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen.
Die Muslime in Deutschland beanspruchen – gelegentlich lautstark – das Freiheitsrecht für ihre Religionspraktiken. Aber noch nie haben islamische Verbände öffentlich erklärt, dass sie die Religionsfreiheit einzelner Muslime respektieren und achten wollen. Hintergrund ist: Das islamische Recht bedroht Muslime, die einen anderen Glauben annehmen, als Abtrünnigen mit hohen Strafen, in einigen islamischen Staaten mit dem Scharfrichter.
Merkel stimmt zu
Bundeskanzlerin Merkel stimmt zu
Diese Regel verbreiten die Imame auch in deutschen Moscheen. Die verantwortlichen Gemeindeleiter und Islamverbände verfestigen mit ihrem Schweigen diese grundrechtswidrige Scharia-Regel. Die Folge ist: Muslime, die zum Christentum konvertieren, werden von der islamischen Community bedrückt, drangsaliert und verfolgt.
Regierung und Medien sollten Aiman Mazyek, der als Sprecher des Zentralrats der Muslime neben anderen für den Miss-Stand mitverantwortlich ist, zu diesem Punkt an seine Pflicht erinnern. Das sollte in jedem Interview geschehen, bis er öffentlich und intern die Religionsfreiheit auch für konvertierende Muslime anerkennt.
Auch ein öffentliches Bekenntnis zu allen anderen unverletzlichen Grundrechten ist von den Repräsentanten muslimischer Verbände und Gruppen noch nie abgegeben worden. Die 2002 verabschiedete ‚Islamische Charta’ des Zentralrats der Muslime in Deutschland wurde als eine entsprechende Grundsatzerklärung vorgestellt. Aber die Analyse des Textes zeigt nur die bekannte muslimische ‚Taquiya’: die vom Islam erlaubte Täuschung der Ungläubigen nach dem Vorbild Allahs als „bestem Listenschmied“ (Sure 3,54). Mit vagen Formulierungen täuscht das Dokument vor, als wenn man die westliche Werteordnung anerkennen würde. Tatsächlich jedoch wird die Scharia-Version der Rechte untergeschoben.
Keine Akzeptanz der westlichen Menschenrechte durch die Muslime Der Artikel 13 der Islamischen Charta lautet: „Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten, und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch.“
Der Artikel geht von der islamischen Scharia-Rechtsordnung aus – in diesem Fall von den „im Koran verankerten Individualrechten“. Diese stünden nicht im Widerspruch zu den westlichen Menschenrechten. Das soll wohl heißen, sie seien vergleichbar oder von gleichem Charakter wie die Menschenrechte in der UN-Erklärung.
Aber gleich an zwei Formulierungen verraten sich die Muslime, dass sie die westlichen Grund- und Menschenrechte in ihrer Wesensart nicht erkennen und anerkennen, sondern allein ihre eigene, koranbasierte Rechtesammlung propagieren wollen.
Menschenrechte sind von Natur aus gegeben und damit unveräußerlich…
Die europäischen Menschenrechte sind im 17. Jahrhundert auf der Basis der christlich inspirierten Naturrechtslehre formuliert worden. Das heißt, die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit und rechtliche Gleichbehandlung sowie Schutz des Eigentums gelten von Natur aus oder vom ersten Schöpfungstage an. Sie sind als angeboren anzusehen und das heißt: von niemandem gewährt. Sie können deshalb auch nicht entzogen werden. Das wird mit den Attributen ‚unverletzlich, unveränderlich, unveräußerlich’ ausgedrückt. Da die Menschenrechte von vorstaatlichem Status sind, steht der Staat in der Pflicht, sie zu gewährleisten, das heißt, sie selbst zu achten und vor andern zu schützen.
… islamische Scheinrechte werden von Allah gewährt – und entzogen
Bundesinnenminister Seehofer widerspricht 2018
Die koranbasierten „Individualrechte“ dagegen werden als „von Gott“ kommend behauptet. Sie sind ausdrücklich als von Allah „gewährte Rechte“ dargestellt, die logischerweise auch wieder entzogen werden können. Insofern sind sie überhaupt keine einklagbaren Rechte, sondern gnädige Gaben Allahs. Als solche werden die vermeintlichen ‚(islamischen) Menschenrechte der Kairoer Erklärung von 1990’ formuliert. Statt: „Jeder (Mensch) hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2,1 GG) heißt es dort:
„Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Deshalb ist es verboten, einen Menschen zu töten, außer wenn es die Scharia verlangt.“ Auch die ‚körperliche Unverletzlichkeit’ ist im Islam nicht als Menschenrecht durch den Staat geachtet und geschützt. Im Gegenteil: Die Scharia sieht als staatliche Strafe bei Diebstahl die Handabtrennung vor. Grundsätzlich werden alle sogenannten islamischen Menschenrechte unter den Scharia-Vorbehalt gestellt. Die im Koran verankerten angeblichen ‚Individualrechte’, in Wirklichkeit Allahs gewährte Gaben, stehen also im eklatanten Widerspruch zu den westlichen einklagbaren Menschenrechten von Natur aus.
Aus den Formulierungen der Islam-Charta geht hervor, dass die muslimischen Verbände in Deutschland offensichtlich voll zu den islamischen Pseudorechten der Kairoer Erklärung stehen. Das schließt eine vorbehaltlose Anerkennung der Grundrechte unserer Verfassung aus. Daher verweigern sie auch eine klare Stellungnahme für die Menschenrechte. Sie versuchen dagegen mit unklaren Aussagen eine Scheinanpassung vorzutäuschen. Aber mit den gebrauchten Formulierungen machen sie ihre Absicht deutlich, unter der Hand das Scharia-Recht an die Stelle der westlichen Rechtskultur zu setzen.
Keine islamische Anerkennung der Rechtsgleichheit von Männern und Frauen Auch mit dem zweiten Satz im Paragraphen 13 der Islam-Charta betreiben die Autoren ein hinterlistiges Ziel. Sie versuchen zu belegen, dass der Islam ebenso die Rechtsgleichheit kennen würde wie das Grundgesetz. Das erklärt im Artikel 3: „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Die vermeintlich ähnliche Version der Islam-Charta lautet: „Das Islamische Recht gebietet, Gleiches gleich zu behandeln und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandelt.“
Frage zeigt, wie themenbeherrschend der Islam bereits ist
Auch in diesem Fall bekennen sich die Muslime nicht positiv zu dem Grundrecht, dass alle Menschen durch Gesetze und vor Gericht die gleiche Rechtsanwendung erwarten dürfen. Erst recht vermeidet die Islam-Charta die Konkretisierung der Rechtsgleichheit zwischen Mann und Frau. Stattdessen führt sie wieder eine Stelle aus dem Scharia-Recht an, die vermeintlich Ähnliches aussagt.
Hintergrund dieses erneuten Täuschungsmanövers ist die Tatsache, dass der Koran unmissverständlich eine Rechtsgleichheit zwischen den Geschlechtern ausschließt. Denn die Männer seien nach Koranaussagen rechtlich und wertmäßig über die Frauen gestellt aufgrund von Allahs angeblichen ‚Vorzugsgaben’ an die Herren der Schöpfung.
Nach den Vorschriften des islamischen Scharia-Rechts gelten Frauen grundsätzlich als unmündig, deren Willen und Wollen irrelevant wären. Schon bei der Eheschließung müssen sie sich den Entscheidungen ihres Vormundes (Vater, Bruder oder Onkel) unterwerfen. In der Ehe sind sie ihrem Mann untertan und zum Gehorsam verpflichtet. Wenn eine Ehefrau ungehorsam ist und damit „Grund für männliches Erzürnen gibt“, so hat der Mann das Recht, „die Frau zu verweisen, sie einzusperren und mit Schlägen zu züchtigen“ (Sure 4,34).
Diese koranbasierten Männlichkeitsnormen von rechtlicher Unterwertigkeit und aktiver Unterwerfung ihrer Frauen praktizieren die islamgläubigen Muslime auch in Deutschland. Den Mädchen wird in Familie, Koranschule und islamischen Religionsunterricht Minderrechtlichkeit und Unterstellung unter männliche Personen beigebracht, den Jungen ein Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch. Männliche Muslim-Migranten bringen aus ihren Herkunftsländern die tradierte Einstellung von Demütigung und Gewalt gegen Frauen mit. Die tausendfachen Übergriffe von Muslime bei öffentlichen Großversammlungen funktionieren ohne Absprache, wie die Kölner Polizei feststellte. Für die Muslim-Frauen ist das Kopftuch das Zeichen, dass sie sich den koranbasierten Regelungen zum Ehe- und Familienrecht unterwerfen.
Zentrales Thema der innenpolitischen Auseinandersetzung
Zwischen diesen Scharia-Vorschriften und den westlichen Rechtsbeziehungen von Mann und Frau liegen Welten. Das verschweigt die Islam-Charta. Zugleich täuscht der Zentralrat der Muslime vor, als wenn es da doch ein islamisches Gleichheitsprinzip für alle gäbe – nämlich „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln“. Mit diesem Satz wird sogar auf ein deutsches Verfassungsprinzip zurückgegriffen, das allerdings präzisiert: „wesentlich Gleiches –wesentlich Ungleiches“. Die Pointe bei der Zitierung von Muslimen besteht darin, dass sie diese Rechtsregel auf das Verhältnis zwischen Mann und Frau als vorgeblich Ungleiche anwenden wollen.
Damit wird der Verfassungsgrundsatz von Gleichberechtigung auf den Kopf gestellt: Gleichbehandlung soll es nach islamischen Vorstellungen nur jeweils innerhalb der Gruppe von Männern beziehungsweise Frauen geben. Für das Verhältnis zwischen den Geschlechtern wird der Satz von der Ungleichheit in Anschlag gebracht: Da Frauen gegenüber Männern ungleich an Wert und Vorzügen wären, müssten die muslimischen Frauen (und noch mehr die ungläubigen) mit einem minderen Recht und ungleich zu den Männern behandelt werden. Die Scharia weist den Frauen grundsätzlich einen niederen Rechtsstatus zu. Diese islamische Rechtsregelung strahlt auf alle gesellschaftlichen Bereiche aus – auch bei den deutschen Muslimen.
Integration in unsere westliche Rechts- und Werteordnung Für die neu ins Land kommenden Immigranten ist von den Parteien CDU und CSU eine Pflichterklärung zur Integration vorgeschlagen worden. In einer CSU-Beschlussvorlage heißt es: Jeder Einwanderer müsse sich „individuell im Rahmen einer Integrationsvereinbarung zu den westlichen Werten, unserer Rechtsordnung und den Regeln eines friedlichen Zusammenlebens bekennen“. Dieser Ansatz von Anfang 2016 ist leider nicht weiter verfolgt worden.
Vielleicht sollte der neue CSU-Innenminister Seehofer die Idee wieder aufgreifen, eine Bereitschaftspflicht zur Eingliederung in unsere Werteordnung einzufordern – auch als Gegenleistung für private und staatliche Sozial- und Integrationshilfen.
In einem nächsten Schritt sollten die Muslim-Verbände aufgefordert werden, ihre Haltung zu den Grund- und Menschenrechten definitiv und unmissverständlich darzulegen, insbesondere zu den Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes.
https://www.katholisches.info/2018/03/de...-rechtsordnung/
Text: Hubert Hecker Bild: Jeweilige Medien/Twitter/Michael Mannheimer (Screenshots)
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