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  • 02.04.2018 00:37 - ie SPD läßt sich im Kampf gegen den §219a von radikalen Gruppen vereinnahmen
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Die SPD läßt sich im Kampf gegen den §219a von radikalen Gruppen vereinnahmen

Veröffentlicht: 2. April 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Verbot der Abtreibungs-Werbung | Tags: Abtreibung, §219a, Gesetz, Lebensrecht, Mathias von Gersdorff, radikale Gruppen, Rechtsgut, rechtswidrige Handlung, Regierungsverantwortung, sexuelle Selbstbestimmung, spd, ungeborene Kinder, Werbe-Verbot |Hinterlasse einen Kommentar


Mathias von Gersdorff
Nun also auch die neue Bundesfamilienministerin: Franziska Giffey beharrt auf einer Änderung des § 219a (Werbe-Verbot für Abtreibungen).

Gegenüber der „Bild am Sonntag“ erklärte sie: „Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen, nicht nur bei der Heirat, sondern auch bei einer Schwangerschaft, hat für mich eine ganz hohe Priorität.“

Was den § 219a angeht, ist sie der Auffassung, dass „das Recht auf Information, nicht auf Werbung“, elementar sei.

Auch die neue Bundesjustizministerin, Katarina Barley, bekräftigte ihr Ansinnen und deutete einen Trick an mit ihrem Hinweis, Information sei keine Werbung.

Das Verhalten der SPD ist aus zwei Gründen skandalös:

1. Die SPD-Politiker ignorieren komplett das Grundrecht des ungeborenen Kindes auf Leben. Der Schutz dieses Grundrechts ist das Hauptanliegen der § 218 und 219 im Strafgesetzbuch. Ein „Recht auf Selbstbestimmung“ gibt es so nicht, jedenfalls nicht als Rechtsgut. Außerdem kann es kein „Recht auf Selbstbestimmung“ auf Kosten des Lebens eines Dritten, in diesem Fall des ungeborenen Kindes, geben.

2. Hinzu kommt, dass die laufende Debatte um den § 219a von linksradikalen und radikalfeministischen Personen und Gruppen angeführt wird. Die SPD lässt sich vor den Karren dieser Elemente spannen.



Der Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel, die die Debatte ins Rollen gebracht hat, geht es darum, den verbliebenen mickrigen Rest an Schutz des ungeborenen Lebens zu beseitigen. Die Anwältin, die Hänel vertritt, ist seit Jahrzehnten für die vollständige Freigabe der Abtreibung tätig. Diese beiden Frauen sind Aktivistinnen gegen das Lebensrecht fürungeborene Kinder, obwohl dieses Recht in Deutschland Verfassungsrang besitzt.

Die Mobilisierung zur Abschaffung des § 219a unternahm vor allem das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, das seit längerem gegen den Marsch für das Leben wettert, Gegendemonstrationen und Blockaden organisiert. Auch dieses linke Aktionsbündnis interessiert sich nicht für das Grundrecht auf Leben und seinen Schutz.

Am Anfang der Debatte war die Berichterstattung der Berliner Zeitung „taz“ zentral. Dieses Blatt war so etwas wie das offiziöse Organ der Werbeverbotsgegner. Doch auch der taz geht es vor allem um die Verankerung eines (nicht existierenden) „Rechts auf Abtreibung“ und im Grunde nicht um „bessere Information für die Frauen.

Alle hier erwähnten Personen und Gruppen haben gemeinsam, dass sie den § 218 StGB ablehnen und ihn abschaffen wollen. Laut diesem Paragraphen ist Abtreibung in Deutschland eine „rechtswidrige Handlung“ (die nur unter gewissen Voraussetzungen straffrei bleibt).



Der Kampf gegen den § 219a ist lediglich ein Nebenschauplatz, in Wahrheit wollen dieAbtreibungsbefürworter den Schutz des ungeborenen Lebens komplett beenden.

Mit Gruppierungen, die derart radikale Ansichten vertreten, dürften sich Politiker, die Regierungsverantwortung übernommen haben, auf keinen Fall einlassen.

Unser Autor Mathias von Gersdorff aus Frankfurt leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“; aktuelle Kommentare veröffentlicht er u.a. hier: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
https://charismatismus.wordpress.com/201...n-vereinnahmen/



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