Interview mit Weihbischof Athanasius Schneider „Homo-Segnung ist eine Art Wiedereinführung der Tempelprostitution“ 18. Mai 2018
Athanasius Schneider: „Canon 844 des Codex des Kirchenrechtes enthält eine problematische und widersprüchliche Formulierung“.
Einige Vorstöße deutscher Bischöfe, angeführt vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München-Freising, und von seinem Stellvertreter Franz-Josef Bode, Bischof von Osnabrück, sorgen nicht nur im deutschen Sprachraum, sondern in der Weltkirche für Aufsehen und Konflikte. Dazu gehören Vorschläge wie Homo-Paare segnen zu wollen (Stichwort: Homo-Segnung) und protestantischen Ehepartnern von Katholiken die Kommunion gewähren zu wollen (Stichwort: Interkommunion). Für besondere Unruhe sorgt, daß Papst Franziskus, selbst wenn direkt angerufen, zu den offenen Fragen schweigt.
Darüber und zur Lage der Kirche führte die bekannte deutsch-amerikanische Katholikin Maike Hickson ein Interview mit Weihbischof Athanasius Schneider von Astana, einem der profiliertesten Bischöfe der Weltkirche, das auszugsweise wiedergegeben wird. Das vollständige Interview wurde von OnePeterFive veröffentlicht.
Maike Hickson: Anfang des Jahres haben Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz einen Segen für homosexuelle Paare vorgeschlagen. Was wäre eine Antwort gemäß der katholischen Lehre darauf?
Bischof Athanasius Schneider: Homosexuellen Paaren einen Segen zu geben, bedeutet, nicht nur die Sünde außerehelicher, sexueller Handlungen zu segnen, sondern schlimmer noch sexuelle Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts also die Sünde der Sodomie zu segnen, die fast in der ganzen Menschheitsgeschichte und der gesamten christlichen Tradition als eine himmelschreiende Sünde betrachtet wurde (s. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1867). Warum schreit diese Sünde zum Himmel? Weil sie die Natur und die Ordnung der menschlichen Sexualität in der gegenseitigen Ergänzung der beiden Geschlechter, wie sie von der unendlichen Weisheit Gottes erschaffen wurde, zunichte macht, befleckt und ihr direkt widerspricht.
Die homosexuellen Handlungen oder homosexuellen Reaktionen widersprechen direkt der Vernunft und jeder Logik und dem ausdrücklichen Willen Gottes. Die homosexuellen Handlungen sind in sich so unsinnig, daß man sie zum Beispiel mit dem Unsinn vergleichen kann, den Mechanismus eines Sicherheitsgurtes, der durch das Einfügen der Schloßzunge (männliche Verbindung) in das Gurtschloß (weibliche Verbindung) funktioniert, zu behindern. Jeder Mensch mit gesundem Hausverstand wird die Absurdität erkennen, einen Sicherheitsgurt mit zwei Schloßzungen oder zwei Gurtschlössern verwenden zu wollen. Es wird nicht funktionieren, und in vielen Fällen wird es den Tod zur Folge haben, weil man ohne Schutz ist.
Genauso verursachen homosexuelle Handlungen den geistlichen Tod, und nicht wenige Male auch den physischen Tod durch das extreme Risiko von Geschlechtskrankheiten. Wenn Kleriker die Segnung homosexueller Beziehungen fördern, fördern sie eine Sünde, die zum Himmel schreit, und sie fördern damit eine logische Absurdität. Solche Kleriker begehen damit eine schwere Sünde, und ihre Sünde ist noch schlimmer als die der homosexuellen Partner, die sich segnen lassen, weil sie diesen Menschen Anreize für ein Leben der fortwährenden Sünde geben, und sie folglich der realen Gefahr der ewigen Verdammnis aussetzen. Solche Kleriker werden sicher von Gott im Moment ihres persönlichen Urteils diese ernsten Worte hören:
„Wenn ich zu einem, der sich schuldig gemacht hat, sage: Du mußt sterben!, und wenn du ihn nicht warnst und nicht redest, um den Schuldigen von seinem schuldhaften Weg abzubringen, damit er am Leben bleibt, dann wird der Schuldige seiner Sünde wegen sterben; von dir aber fordere ich Rechenschaft für sein Blut“ (Ez 3,18).
Die Kleriker, die homosexuelle Praktiken segnen, führen wieder eine Art von heidnischer Tempelprostitution ein. Ein solches klerikales Verhalten kommt dem Abfall vom Glauben gleich, und für sie gelten voll und ganz diese Worte der Heiligen Schrift:
„Denn es haben sich einige Leute eingeschlichen, die schon seit langem für das Gericht vorgemerkt sind: gottlose Menschen, die die Gnade unseres Gottes dazu mißbrauchen, ein zügelloses Leben zu führen, und die Jesus Christus, unseren einzigen Herrscher und Herrn, verleugnen“ (Brief des Judas, 4).
Maike Hickson: Die deutschen Bischöfe stimmten im Februar einer Handreichung zu, die es protestantischen Ehepartnern von Katholiken erlaubt, in Einzelfällen und nach einer gewissen Zeit der Unterscheidung regelmäßig, die heilige Kommunion zu empfangen. Ist ein solcher Schritt der deutschen Bischöfe gemäß der Sakramentenordnung der Kirche und der Notwendigkeit, daß Katholiken regelmäßig zum Bußsakrament gehen, überhaupt erlaubt und möglich?
Bischof Athanasius Schneider: Seit den Zeiten der Apostel (vgl. Abg 2,42) sind die Integrität des Glaubens (Doctrina Apostolorum), die hierarchische Gemeinschaft (communicatio) und die eucharistische Gemeinschaft (fractio panis) untrennbar miteinander verbunden. Bei der Zulassung eines getauften Menschen zur Heiligen Kommunion sollte die Kirche ihn nie vom Bekenntnis des vollständigen katholischen und apostolischen Glaubens entbinden. Es genügt nicht, von ihm nur den katholischen Glauben an das Sakrament der Eucharistie (oder das Sakrament der Buße und der Krankensalbung) zu verlangen. Einen Getauften zur Heiligen Kommunion zuzulassen und von ihm als unabdingbare Voraussetzung dafür nicht die Annahme aller katholischen Wahrheiten zu fordern (z.B. die Dogmen des hierarchischen und sichtbaren Charakters der Kirche, des juristischen Primats des Papstes, der Unfehlbarkeit des Papstes, der Ökumenischen Konzile, des universalen und allgemeinen Lehramtes, die Mariendogmen usw.), bedeutet einen Widerspruch zur notwendigen, sichtbaren Einheit der Kirche und zum Wesen des eucharistischen Sakraments selbst. Die eigentliche Wirkung der Eucharistischen Kommunion ist nämlich die Manifestation der vollkommenen Vereinigung der Glieder der Kirche im sakramentalen Zeichen der Eucharistie. Der wirkliche Empfang der Heiligen Kommunion in der Katholischen Kirche – sogar in Ausnahmefällen – durch einen protestantischen oder durch einen orthodoxen Christen ist letztlich eine Lüge.
Es widerspricht dem sakramentalen Charakter und der inneren, sakramentalen Wirklichkeit insofern, als die Nichtkatholiken, die zur Heiligen Kommunion zugelassen werden, bereitwillig weiterhin sichtbar einem anderen Glauben ihrer protestantischen bzw. orthodoxen Gemeinschaften anhängen. Wir können in diesem Zusammenhang auch das problematische und widersprüchliche Prinzip des Canons 844 des Codex des Kirchenrechts (über die Verwaltung bestimmter Sakramente wie der Heiligen Eucharistie für nichtkatholische Christen in Notsituationen oder Todesgefahr) erkennen. Dieses Prinzip widerspricht der apostolischen Tradition und der beständigen Praxis der katholischen Kirche durch zweitausend Jahre hindurch. Schon in der unmittelbaren nachapostolischen Zeit des zweiten Jahrhunderts befolgte die römische Kirche diese Regel, wie der heilige Justinus bezeugt: „Dieses Mahl wird unter uns die Eucharistie genannt, an der niemand teilhaben darf, außer dem, der glaubt, daß die Dinge, die wir lehren, wahr sind“ (Apol. I,66). Das Problem, das die Deutsche Bischofskonferenz jüngst erzeugt hat, ist – um genau zu sein – nur die logische Konsequenz der problematischen Zugeständnisse, die der Canon 844 des Kirchenrechts formuliert.
Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi Bild: OnePeterFive 18. Mai 2018 0
Athanasius Schneider: „Canon 844 des Codex des Kirchenrechtes enthält eine problematische und widersprüchliche Formulierung“. Einige Vorstöße deutscher Bischöfe, angeführt vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München-Freising, und von seinem Stellvertreter Franz-Josef Bode, Bischof von Osnabrück, sorgen nicht nur im deutschen Sprachraum, sondern in der Weltkirche für Aufsehen und Konflikte. Dazu gehören Vorschläge wie Homo-Paare segnen zu wollen (Stichwort: Homo-Segnung) und protestantischen Ehepartnern von Katholiken die Kommunion gewähren zu wollen (Stichwort: Interkommunion). Für besondere Unruhe sorgt, daß Papst Franziskus, selbst wenn direkt angerufen, zu den offenen Fragen schweigt.
Darüber und zur Lage der Kirche führte die bekannte deutsch-amerikanische Katholikin Maike Hickson ein Interview mit Weihbischof Athanasius Schneider von Astana, einem der profiliertesten Bischöfe der Weltkirche, das auszugsweise wiedergegeben wird. Das vollständige Interview wurde von OnePeterFive veröffentlicht.
Maike Hickson: Anfang des Jahres haben Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz einen Segen für homosexuelle Paare vorgeschlagen. Was wäre eine Antwort gemäß der katholischen Lehre darauf?
Bischof Athanasius Schneider: Homosexuellen Paaren einen Segen zu geben, bedeutet, nicht nur die Sünde außerehelicher, sexueller Handlungen zu segnen, sondern schlimmer noch sexuelle Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts also die Sünde der Sodomie zu segnen, die fast in der ganzen Menschheitsgeschichte und der gesamten christlichen Tradition als eine himmelschreiende Sünde betrachtet wurde (s. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1867). Warum schreit diese Sünde zum Himmel? Weil sie die Natur und die Ordnung der menschlichen Sexualität in der gegenseitigen Ergänzung der beiden Geschlechter, wie sie von der unendlichen Weisheit Gottes erschaffen wurde, zunichte macht, befleckt und ihr direkt widerspricht. Die homosexuellen Handlungen oder homosexuellen Reaktionen widersprechen direkt der Vernunft und jeder Logik und dem ausdrücklichen Willen Gottes.
Die homosexuellen Handlungen sind in sich so unsinnig, daß man sie zum Beispiel mit dem Unsinn vergleichen kann, den Mechanismus eines Sicherheitsgurtes, der durch das Einfügen der Schloßzunge (männliche Verbindung) in das Gurtschloß (weibliche Verbindung) funktioniert, zu behindern. Jeder Mensch mit gesundem Hausverstand wird die Absurdität erkennen, einen Sicherheitsgurt mit zwei Schloßzungen oder zwei Gurtschlössern verwenden zu wollen. Es wird nicht funktionieren, und in vielen Fällen wird es den Tod zur Folge haben, weil man ohne Schutz ist. Genauso verursachen homosexuelle Handlungen den geistlichen Tod, und nicht wenige Male auch den physischen Tod durch das extreme Risiko von Geschlechtskrankheiten.
Wenn Kleriker die Segnung homosexueller Beziehungen fördern, fördern sie eine Sünde, die zum Himmel schreit, und sie fördern damit eine logische Absurdität. Solche Kleriker begehen damit eine schwere Sünde, und ihre Sünde ist noch schlimmer als die der homosexuellen Partner, die sich segnen lassen, weil sie diesen Menschen Anreize für ein Leben der fortwährenden Sünde geben, und sie folglich der realen Gefahr der ewigen Verdammnis aussetzen. Solche Kleriker werden sicher von Gott im Moment ihres persönlichen Urteils diese ernsten Worte hören:
„Wenn ich zu einem, der sich schuldig gemacht hat, sage: Du mußt sterben!, und wenn du ihn nicht warnst und nicht redest, um den Schuldigen von seinem schuldhaften Weg abzubringen, damit er am Leben bleibt, dann wird der Schuldige seiner Sünde wegen sterben; von dir aber fordere ich Rechenschaft für sein Blut“ (Ez 3,18).
Die Kleriker, die homosexuelle Praktiken segnen, führen wieder eine Art von heidnischer Tempelprostitution ein. Ein solches klerikales Verhalten kommt dem Abfall vom Glauben gleich, und für sie gelten voll und ganz diese Worte der Heiligen Schrift:
„Denn es haben sich einige Leute eingeschlichen, die schon seit langem für das Gericht vorgemerkt sind: gottlose Menschen, die die Gnade unseres Gottes dazu mißbrauchen, ein zügelloses Leben zu führen, und die Jesus Christus, unseren einzigen Herrscher und Herrn, verleugnen“ (Brief des Judas, 4).
Maike Hickson: Die deutschen Bischöfe stimmten im Februar einer Handreichung zu, die es protestantischen Ehepartnern von Katholiken erlaubt, in Einzelfällen und nach einer gewissen Zeit der Unterscheidung regelmäßig, die heilige Kommunion zu empfangen. Ist ein solcher Schritt der deutschen Bischöfe gemäß der Sakramentenordnung der Kirche und der Notwendigkeit, daß Katholiken regelmäßig zum Bußsakrament gehen, überhaupt erlaubt und möglich?
Bischof Athanasius Schneider: Seit den Zeiten der Apostel (vgl. Abg 2,42) sind die Integrität des Glaubens (Doctrina Apostolorum), die hierarchische Gemeinschaft (communicatio) und die eucharistische Gemeinschaft (fractio panis) untrennbar miteinander verbunden. Bei der Zulassung eines getauften Menschen zur Heiligen Kommunion sollte die Kirche ihn nie vom Bekenntnis des vollständigen katholischen und apostolischen Glaubens entbinden. Es genügt nicht, von ihm nur den katholischen Glauben an das Sakrament der Eucharistie (oder das Sakrament der Buße und der Krankensalbung) zu verlangen. Einen Getauften zur Heiligen Kommunion zuzulassen und von ihm als unabdingbare Voraussetzung dafür nicht die Annahme aller katholischen Wahrheiten zu fordern (z.B. die Dogmen des hierarchischen und sichtbaren Charakters der Kirche, des juristischen Primats des Papstes, der Unfehlbarkeit des Papstes, der Ökumenischen Konzile, des universalen und allgemeinen Lehramtes, die Mariendogmen usw.), bedeutet einen Widerspruch zur notwendigen, sichtbaren Einheit der Kirche und zum Wesen des eucharistischen Sakraments selbst.
Die eigentliche Wirkung der Eucharistischen Kommunion ist nämlich die Manifestation der vollkommenen Vereinigung der Glieder der Kirche im sakramentalen Zeichen der Eucharistie. Der wirkliche Empfang der Heiligen Kommunion in der Katholischen Kirche – sogar in Ausnahmefällen – durch einen protestantischen oder durch einen orthodoxen Christen ist letztlich eine Lüge. Es widerspricht dem sakramentalen Charakter und der inneren, sakramentalen Wirklichkeit insofern, als die Nichtkatholiken, die zur Heiligen Kommunion zugelassen werden, bereitwillig weiterhin sichtbar einem anderen Glauben ihrer protestantischen bzw. orthodoxen Gemeinschaften anhängen.
Wir können in diesem Zusammenhang auch das problematische und widersprüchliche Prinzip des Canons 844 des Codex des Kirchenrechts (über die Verwaltung bestimmter Sakramente wie der Heiligen Eucharistie für nichtkatholische Christen in Notsituationen oder Todesgefahr) erkennen. Dieses Prinzip widerspricht der apostolischen Tradition und der beständigen Praxis der katholischen Kirche durch zweitausend Jahre hindurch. Schon in der unmittelbaren nachapostolischen Zeit des zweiten Jahrhunderts befolgte die römische Kirche diese Regel, wie der heilige Justinus bezeugt: „Dieses Mahl wird unter uns die Eucharistie genannt, an der niemand teilhaben darf, außer dem, der glaubt, daß die Dinge, die wir lehren, wahr sind“ (Apol. I,66). Das Problem, das die Deutsche Bischofskonferenz jüngst erzeugt hat, ist – um genau zu sein – nur die logische Konsequenz der problematischen Zugeständnisse, die der Canon 844 des Kirchenrechts formuliert.
https://www.katholisches.info/2018/05/ho...elprostitution/ Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi Bild: OnePeterFive
Beliebteste Blog-Artikel:
|