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  • 29.05.2018 00:39 - Bayerisches Familiengeld deutschlandweit einmalig: 250 bis 300 € pro Monat und Kind
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Bayerisches Familiengeld deutschlandweit einmalig: 250 bis 300 € pro Monat und Kind

Veröffentlicht: 29. Mai 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: BETREUUNGS-Geld / KITAs / Krippen | Tags: Bayern, Betreuungsgeld, CSU, Elterngeld, Familiengeld, Familienmodell, Freistaat, Landeserziehungsgeld, Staatsregierung

Die bayerische Staatsregierung hat Anfang Mai den Gesetzesentwurf für eine neue Familienleistung auf den Weg gebracht: Das bayerische Familiengeld startet zum 1. September 2018.



Die CSU meint: Eltern wissen am besten, was gut für ihre Kinder ist. Aus diesem Grund führt sie in Bayern das Familiengeld ein:

Familiengeld heißt: 250 Euro pro Monat für alle ein- und zweijährigen Kinder, ab dem dritten Kind 300 Euro
Das Bayerische Familiengeld erhalten alle Familien, denn es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.

Die Leistung wird unabhängig davon genehmigt, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht.

Das Familiengeld wird unbürokratisch ausbezahlt.

Das Familiengeld wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, daher profitieren insbesondere auch Geringverdiener und Alleinerziehende.

Gleichzeitig wird der Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten weiter vorangetrieben.

Markus Blume, CSU-Generalsekretär, erklärt dazu: „Die CSU will Familien nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Jede Familie, jedes Familienmodell und jede Generation hat beste Unterstützung und Anerkennung verdient. Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft – deshalb leitet uns das Prinzip: Das Beste für Bayerns Familien!“



Das Bayerische Familiengeld ist eine finanzielle Unterstützung für alle Familien mit kleinen Kindern – unabhängig vom Einkommen der Familie, der Erwerbstätigkeit oder der Betreuungsform.

Es fasst das Betreuungsgeld sowie das Landeserziehungsgeld zusammen und wird deutlich aufgestockt. Eltern erhalten künftig für ein- und zweijährige Kinder 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es jährlich insgesamt 6000 Euro, ab dem dritten sogar 7200 Euro.

Wer in Bayern Elterngeld erhalten hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Eltern erhalten das Familiengeld automatisch ausgezahlt. Da 98 % der Eltern ohnehin Elterngeld beantragen, müssen diese Familien nichts weiter tun.
Für alle anderen wird es einen Online-Antrag auf der Website der jeweils zuständigen Regionalstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales geben.
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Quelle: https://www.csu.de/familiengeld/




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