Tipps Kindesmisshandlung erkennen Ratschläge und nützliche Verhaltensregeln, damit Sie sicher leben.
Da sich Kindesmisshandlungen vor allem innerhalb der Familie ereignen, sind ihre Opfer auf Hilfe von außen angewiesen – und das umso mehr, je jünger sie sind. Doch wie kann man Kindesmisshandlung erkennen?
Wird ein Kind geschlagen oder auf eine andere Weise körperlich misshandelt, so deuten fast immer sichtbare Verletzungen (wie blaue Flecken, Blutergüsse, Abschürfungen, Brand- und andere Wunden, Knochenbrüche) auf eine Gewaltanwendung hin. Einen Hinweis auf solche Verletzungen kann auch das Verhalten des Kindes geben, wenn es sich etwa weigert, nach dem Sport zu duschen oder wenn es im Unterricht nie kurze Hosen oder T-Shirts trägt.
Psychische Gewalt Psychische Gewalt hinterlässt dagegen fast nie direkt sichtbare Spuren. In allen Fällen von Kindesmisshandlung können auch Verhaltensänderungen Hinweise sein: Wenn Kinder etwa besonders aggressiv oder auch still werden und sich aus ihrem sozialen Netz zurückziehen. Misshandelte Kinder können auch auf einmal einen starken Leistungsabfall oder unerklärliche Lernschwächen aufzeigen ohne fassbaren Grund Sprachstörungen aufweisen und wieder beginnen einzunässen.
Vernachlässigungen Auch Vernachlässigungen können erkannt werden, zumindest dann, wenn das Kind den Kindergarten oder die Schule besucht: Ungepflegtes Äußeres, schmutzige, nicht alters- und witterungsgerechte Kleidung, unregelmäßiger oder kein Besuch der Kindertagesstätte und/oder Schule, Fehlen von Arbeitsmaterialien, Sportzeug oder Pausenbrot, Aufweisen von immer wiederkehrendem Insektenbefall wie Kopfläuse.
Verhaltenstipps Was tun bei Verdachtsfällen? Greifen Sie beim Verdacht auf Kindesmisshandlung zum Schutz des Kindes rasch ein - das Kind braucht Ihre Hilfe! Ermitteln Sie nicht selbst, sondern schalten Sie Fachleute von Beratungsstellen, Jugendämtern und der Polizei ein - notfalls auch anonym. Eine Mitteilung an die Polizei schließt die Hilfe anderer Einrichtungen nicht aus und gewährleistet offizielle, professionelle Ermittlungen. Damit auch die zum Schutz des Kindes notwendigen Maßnahmen getroffen werden können, werden das zuständige Jugendamt oder auch das Vormundschaftsgericht von der Polizei unterrichtet. Zwar ist die Polizei keine Einrichtung der Opferhilfe, doch gibt es auch hier Spezialisten - etwa die Jugendbeauftragten oder die Jugendsachbearbeiter, die Sie gerne beraten. Rechtliche Regelungen Anlaufstellen Hilfreiche Internetseiten MEDIEN ZUM THEMA Kinderschutz geht alle an! Handreichung, 64 Seiten, A4 https://kultur-und-medien-online.blogspo...ien+-+online%29
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